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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherungsfall-Brandschaden
moin,
hat jemand erfahrung in solch einem fall: mein motorsegler liegt in holland. der boxen nachbar hatte keinen spass mehr am schönen leben und beschloss , an einem abend letzer woche,sich auf seinem boot mit benzin zu übergiessen und sich samt boot anzuzünden. es brannte gar mächtig und aufmerksame nachbarn schnitten meinen kahn von den leinen und schoben es ins hafenbecken.die feuerwehr politie etc rückten an ,löschten das halb gesunkene brandschiff und löschten auch den vollidioten. dieser wurde nach abgabe der personalien ins kkh gebracht. mein kleiner motorsegler hat nun eine demolierte scheibe -an backbord lackschäden und die persenning ist etwas angekokelt-nix dramatisches!!! versicherung ist kontaktiert-aber die kommunikation zwischen hafen polizei und anderen (versicherung) ist etwas mühsam. was ist wenn der brandstifter keine moneten hat ?? bleib ich trotz einer sogenannten vollkasko auf dem schaden sitzen?? kann ich meine schäden nach erfolgter bildaufzeichnung vorab beheben ? oder besser die saison schon jetzt abschreiben und warten bis klärung dort besteht???? besten gruss hago |
#2
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hallo hago,
ruf doch erstmal deine versicherung an und melde den schaden. lass dich von denen vorab mal diesbzgl beraten. was tun, reichen ein paar bilder oder besser ein gutachter? usw. die setzen sich dann schon mit der versicherung des abgefackelten in verbindung. ich würde vorher auf keinen fall etwas verändern. wenn die dir sagen mach bilder das reicht uns ok. auf jeden fall ein memo schicken. bei mir ist vor 2 wochen eingebrochen worden und ich weiss auch nicht wie das ausgeht. weil die polizei keinen bock gehabt hat hier spuren zu sichern etc. drück aber in jedem fall die daumen und du zu deinem geld kommst. würde auch mal den gedanken in betracht ziehen in wie weit die marina da haftet oder haften muss. schließlich bezahlst du ja miete/ pacht what ever und jeder vermieter sollte eine haftpflicht haben. bevor du etwas am boot machst würde ich in jedem fall klären wer nun haftet. so sehr es auch nervt. zumindestens wenn du was am boot machen willst einen gutachter heranziehen. zur not einer von deiner versicherung, denn den können sie dann schlecht ablehnen. gruß feivel |
#3
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Zitat:
Nein, also wird auch deren Haftpflichtversicherung nicht zahlen (müssen). Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#4
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Zitat:
wenn ich heute mein boot in ein winterquartier (eine halle oder und) einchecke und diese brennt ab, ist es mir egal warum sie abgebrannt ist solange nicht ich der verursacher war. dann erwarte ich das der schaden der an meinem eigentum entsteht durch den vermieter reguliert wird. so könnte man das auch in bezug auf die marina sehen. man kann das jetzt noch auf die spitze treiben und sagen hey ich hab bei dir miete bezahlt. nun hab ich den schaden. wickel ab und hol dir was zu holen ist bei wem auch immer. aus dieser sichtweise hab ich das geschrieben. gruß feivel Geändert von feivel (28.04.2010 um 13:38 Uhr) |
#5
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Hallo Hago,
bei "Allgefahrendeckung", häufig auch als Vollkasko bezeichnet, wird Dein Versicherer Deinen Schaden regulieren und dann versuchen, das Geld vom Verursacher zu bekommen. So war es wenigstens bei uns. Ist der Verursacher nicht auffindbar oder zahlungsunfähig, bleibt die Selbstbeteiligung bei Dir hängen. Ärgerlich, aber nicht zu ändern. Die Versicherer schalten im Schadensfall meist einen Sachverständigen ein, oft ein freier Unternehmer. Bevor der an Bord war, würde ich keine Schäden beseitigen. Rede also mit Deiner Versicherung! Gerade in Holland geht das eigentlich ganz relaxed und ruhig, wir haben einen ansehnlichen Schaden ohne große Formalitäten meist per Mailverkehr gut regulieren können. Grüße Jürgen
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Slow down, you move too fast.......
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#6
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Zitat:
aber auch deshalb stelle ich dieses thema hier ein,damit die anderen bootsfreunde sich gedanken machen können ,was passiert wenn.....ein komplettttttt hirnloser kranke sich und sein boot abfackelt und anderen damit scherereien beschert. gruss hago |
#7
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Hallo Hago,
die Marina wird nicht haftbar sein für den Blödsinn seiner Mieter. Deren Versicherung, wenn denn überhaupt eine besteht, wir für Schäden haften, die durch den Betrieb der Marina entstehen. Abfackel durch Lebensmüde ist aber kein normaler Marinabetrieb. Wie gesagt, bei "Allgefahrendeckung" ist Dein eigener Versicherer die erste Anlaufstelle. Glück und Erfolg wünscht Jürgen
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Slow down, you move too fast.......
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#8
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Zitat:
Wenn du dein Boot in eine Halle stellst, musst du laut Hallenordnung (setht im Mietvertrag) eine Haftpflichtversicherung für dein Boot haben, damit wenn durch dein Boot bzw. arbeiten daran die Halle oder ein anderes Boot beschädigt wird, diese zahlt. Wenn jetzt ein dritter (unbekannter) die Halle ansteckt, bekommst du keinen Cent vom Hallenbetreiber, nur von deiner hoffentlich vorhandenen Kasko. Der Hallenbesitzer muss nur Zahlen, wenn dein Boot z.B. durch einen herab stürzenden Dachbalken (morsches Holz) oder andere Fehler den Hallenbetreibers (z.b. unsachgemäßes umsetzten des Bootes) beschädigt wird. Genauso sieht es auch hier aus, wäre das Boot z. B. durch einen brennenden Stromkasten (Kurzschulß) beschädigt worden, dann müsste die Marina zahlen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#9
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Haftpflicht heißt: Ich muß einem anderen den Schaden ersetzen, der diesem durch mein Verhalten entstanden ist.
BGB § 823(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.Wenn also Vorsatz oder Fahrlässigkeit fehlen, keine Haftpflicht. Aus dem Bauch raus kann man sagen, Haftpflicht scheidet immer aus, wenn der andere "alles richtig gemacht" hat. Haften muß also hier der Selbstmörder (da zumindest fahrlässig) bzw. dessen Erben, nicht aber irgend ein Dritter, wie z.B. die Marina. Im Übrigen ist es eine schwere menschliche Tragödie, wenn jemand versucht, sich umzubringen. Beschimpfungen, bloß weil man einen Schaden abzuwickeln hat, halte ich für fehl am Platze.
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Beste Grüße John
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#10
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Ich will den Fred nicht zersabbeln, aber meine I-Liste wächst
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#11
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Sehe ich anders, er wollte aufsehen erregen, ansonsten wäre er Nachts mit dem Boot rausgefahren und wäre gesprungen ohne jemanden anderen zu schaden...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#12
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Jetzt habe ich mich den ganzen Tag nicht gatraut, hier rein zu schauen, und dann so eine Enttäsuchung. Ich dachte, ihr seid schon viel weiter....
Hier mal eine Info, von jemanden, der gar keine Ahnung hat, und nur vom Hörensagen her Bescheid weiß: Die Kasko von Hago sollte den Schaden abzüglich Selbstbehalt, sofern verienbart, zahlen. Wie das genau geht, und wer das was unternehmen muss, klärt ein freundlicher Anruf in der Schadenabteilung des Versicherers. Die Kasko wird dann beim Verursacher versuchen einen Regress durchzuführen. Ein Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Verursacherers besteht nicht. Diese ist nur passiv legitimiert; bzw. wird eh nicht zahlungspflichtig sein. Dazu später mehr. Da der Schaden in NL passiert ist, gilt das BGB dort natürlich nicht, es sei denn, dass der Verursacher Deustcher ist. Dann gilt gem. IPR das deutsche Recht. Wie vor genannt: 823 BGB. Falls es ein anderer Landsmann war, gilt das niederländische Zivilrecht. So was wie ein BGB haben die also auch, weil die gleiche Rechtsordnung. Sollte der Verursacher eine eigene Haftpflicht haben, dann wird diese NICHT zahlen, weil hier bedingter oder sogar direkter Vorsatz vorliegt. Vorsatz ist bekannter Maßen in den meisten Versicherungen ausgeschlossen; d.h. der Versicherer ist leistungsfrei. Die Marina, die Mineralöindsutrie, der Tankstellenbesitzer, der Benzinkanisterhersteller, der Feuerzeugverkäufer sowie seine Frau, die ihn betrogen, ausgenommen und dann die Scheidung eingereicht hat, tragen keine rechtliche Verantwortung; können also nicht haftbar gemacht werden. Eine Aufsichtspflicht gibt es nur für Erwachsene die Kleinkinder beaufsichtigen. Da ein Bootseigner i.d.R. erwachsen ist, nehmen wir mal ungeprüft an, dass die Marina nicht wie ein Kindergartenbetreiber Aufsichtspflicht und Sorgfalten diesbez. walten lassen muß. Ist doch ganz einfach... Jetzt könnten wir weiterdiskutieren, ob Hagos Kasko dich nicht zahlen muss, weil er es unterlassen hat, bei der Auswahl seines Liegeplatzes den Stegnachbarn psychologisch auf den Zahn zu fühlen, und es somit billigend in Kauf genommen hat, sein Schiff abfackeln zu lassen. Was meinen die Experten?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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Zitat:
Und deshalb ist es keine menschliche Tragödie?
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Beste Grüße John |
#14
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Doch! So oder so. Ist nur doof, wenn Unbeteiligte damit Malesse haben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#15
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Seit wann werden Haftpflichten vererbt?
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#16
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Kann ich nicht sagen.
Aber Ansprüche (auch Schadensersatzansprüche) an den Erblasser gehören zur Erbmasse.
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Beste Grüße John |
#17
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Das bedeutet noch lange nicht, dass die Erben zahlen müssen. Hat der Verblichene kein ausreichendes Vermögen schaust Du in die Röhre.
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#18
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Zitat:
Es ist aber jedenfalls nicht so (wie hier anklang), daß Ansprüche wg. Haftung automatisch mit dem Tod untergehen.
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Beste Grüße John |
#19
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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