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  #1  
Alt 12.05.2010, 00:07
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bernd_nrw bernd_nrw ist offline
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Standard Überholverbot wg Einengung des Fahrwassers - gilt das für Kleinfahrzeuge?

Hallo,

wie steht es mit solchen Anordnungen, gelten die auch für Kleinfahrzeuge? Entsprechende Schilder gelten gemäß §6.02 RheinSchPV für uns nicht.


Gruß
Bernd
Einzelansicht der Nachricht 0427/2010: Titel: Änderung der Wasserstraße wegen Einengung des Fahrwassers: Überholverbot Veröffentlicht als: Anordnung Herausgeber: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Herausgabedatum: 16. Mrz. 2010 Eingabestelle:WSA Bingen Betreff:Änderung der Wasserstraße Grund:Einengung des Fahrwassers Betreff gültig von: 15. Mrz. 2010 12:00:00 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf WasserstraßeRhein Örtlichkeit:Fahrwasser Rhein km von:605,1 Geo.Koordinaten: 50° 24.706' N 7° 29.278' E km bis:609,1 Geo.Koordinaten: 50° 25.932' N 7° 26.922' E Einschränkung:Überholverbot Zielgruppe:alle Richtungalle Richtungen Bereichganz Zusätzliche Informationen:Änderung der Tonnenlage von Rhein-km 607,9 - 608,3 bedingt durch Untiefen am rechten Fahrrinnenrand.
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  #2  
Alt 12.05.2010, 16:40
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ja die Anordnungen gelten für alle, es sei denn, in der Anordnung werden bestimmte Fahrzeugarten oder Zusammenstellungen ausdrücklich ausgenommen oder die Beschränkungen richten sich ausdrücklich auf bestimmte Fahrzeugarten oder Zusammenstellungen.

Bis dann

Dominic
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  #3  
Alt 12.05.2010, 17:07
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bernd_nrw bernd_nrw ist offline
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Hallo Dominic,
nun sollte stromab ja auch kein Problem sein. Bei Bergfahrt kann das aber zur Geduldsprobe werden. Wie ist so etwas vor Ort beschildert, so dass man erkennen kann, das es für alle Fahrzeuge gilt? Oder muss man das in Elwis nachschauen?

Gruß
Bernd
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