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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi zusammen,
heute ist mir mal wieder so eine ganz dumme Frage in den Sinn gekommen ![]() Der Bodensee ist ja ein Dreihoheitsgewässer. Im normalen Zollverkehr darf man als Grenzgebietbewohner soweit ich weiß nur 5 Liter an zusätzlichem Sprit mitführen (z.B. mit dem Auto). Nun habe ich an meinem Honda einen 13 Liter Tank und würde gerne immer noch meinen 20L Reservekanister mitführen. Selbst wenn ich den in D gefüllt habe und damit über die Schweizer Grenze fahre und wieder zurück wäre das doch ein Verstoß gegen die Zollvorschriften oder ? Weiß da jemand was genaues ? Gruß Fabian |
#2
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vorschriften kenne ich nicht-hast du den text?
ich habe immer, wenn ich mit dem benziner unterwegs bin, oft aber auch im auto, reserve mit dabei. meistens mehr als 5 liter. wurde am zoll noch nie danach gefragt oder beanstandet. zu dreihoheitsgewässer: ist allenfalls entscheidend, ob du anlandest; bekanntlich sind die grenzen nicht so scharf. gruss vom schweizer ufer bert, der sich nicht zu viele gedanken macht und lieber segelt ![]() |
#3
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![]() Zitat:
![]() Nur würde sich für mich die Frage stellen, wo der Sinn liegt wenn ich keinen 20 L Kanister mitnehmen darf, aber mir einfach einen 30L Tank einbaue. Naja vielleicht hat ja noch jemand eine Lösung ![]() Eventuell bleibt der Kanister einfach im Auto. Dann tanke ich an Land und tanke das nächste Mal an der Seetankstelle in Bottighofen ![]() Gruß, Fabian |
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