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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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bootsführerschein kfz-schein alkohol
bootsführerschein kfz-schein
hallo leute,mein nachbar ist mit über 1,9 promille erwischt worden beim auto fahren.der autoführerschein wurde von der polizei eingezogen.mir ist klar das er seinen autoführerschein nur wieder bekommt durch ein gültiges mpu gutachten. nun meine frage: wird ihm der sportbootschein auch weggenommen.????? wenn nicht wie schauts mit der bootsversicherung aus???? habe die such funktion benutz,und da gings eigentlich immer um fahrverbote oder sperren.aber in demfall ist klar das es um einen entzug geht.1,9 und noch auto fahren .bei 1,9 seh ich nicht mal autos mehr oder strassen. lg ich |
#2
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Das Thema haben wir hier im BF schon mal sehr ausgiebig abgearbeitet. Mit meinen Worten und in Kurzform: Straße und See sind zwei Instanzen, nämlich Gericht und Seegericht. Diese Arbeiten nicht automatisch Hand in Hand.Vielleicht mag mal einer in unseren Tiefen suchen. Ich habe jetzt keine Lust.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#3
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Moin,
ich wünsche uns allen, dass ihm auch der Lappen für's Boot wegggenommen wird. Hajo
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#4
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Ich nicht. Vielleicht berappelt er sich ja und trinkt nie wieder Alkohol, wenn er ein Fahrzeug führen will. Ich finde es nicht richtig, jemandem den Boot-FS wegzunehmen, der sich auf dem Wasser nichts zuschulden kommen ließ.
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#5
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Zitat:
(Ist es wirklich immer der Nachbar)
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mfg Holli Man fängt mit einem vollen Sack Glück und einem leeren Sack Erfahrung an. Die Kunst der Seefahrt: den leeren Sack schneller zu füllen, als den vollen zu leeren. |
#6
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Zitat:
Gruß, Jörg |
#7
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Immer die alte Leier......
Zitat:
Zitat:
Trotz unterschiedlicher Ansichten und rechtlicher Auslegung zu diesem Thema, sollten grundsätzlich bei Drogenkonsum alle Lizenzen eingezogen werden. Denn wer in der einen Verkehrsart Drogen konsumiert, wird sicherlich nicht in anderen führerschein,- bzw. lizenzpflichtige Fortbewegungungsarten plötzlich Charakterstärke aufzeigen und dort clean bleiben. Der Entzug der Lizenzen soll strafen und nachhaltige Wirkung besitzen. Wobei dieses Thema hier im BF eigentlich absolut geklärt sein sollte: Einfach keine Drogen konsumieren, wenn man etwas "bewegt" - egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft!
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#8
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moin
er braucht keine angst zu haben da ja keiner weiß das er ein sbf hat
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gruß Dirk Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch verrückteren fände, der ihn versteht...Heinrich Heine |
#9
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Soviel ich gelesen habe, gibt es mittlerweile Rechtsprechung, wo ein SBF-Besitzer wegen Entzug
der Fahrerlaubnis für Pkw gegen den gleichzeitig erfolgten Entzug des SBF erfolgreich geklagt hat. Leider weis ich die Quelle nicht mehr. Aus meiner Sicht kein erfreuliches Urteil, da ein "Sünder" in den anderen Fällen wohl kein "Engel" sein wird. Aber halt nicht bewiesen, und daher hat er in seinem Prozeß wohl obsiegt.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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#10
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Zitat:
Kann es demnächst gern mal raussuchen, bei Bedarf. Gruß, Jörg
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#11
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Sehr gerne.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#12
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Hi !
Ok, mache ich am nächsten bzw übernächsten WE. Gruß, Jörg
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#13
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Wer besoffen Auto fährt hat seine Zuverlässigkeit und sein Verantwortungsbewusstsein verwirkt.
Es wurden Jägern schon die Waffenbesitzkarten entzogen, weil sie besoffen gefahren sind. Es gibt Urteile, in denen sich das Fahrverbot bis zur Mofa ausdehnt, warum sollte so jemand, ausgerechnet noch mit möglichst 2 mal 500PS, über Wasser brezeln dürfen? Wer Geld hat sich zu besaufen, der sollte auch Geld für ein Taxi haben. |
#14
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Moin,
normaler Weise prüft niemand, ob noch weitere Führerscheine bestehen. Es sei denn, der Geschädigte veranlasst es. Falls aber bei einer Kontrolle der Alkoholtest positiv ausfällt, und der Betroffene seinen Führerschein zückt und dabei auch noch der SBF zum Vorschein kommt, wird auch dieser sichergestellt.Weil auch der SBF ein amtlicher Führerschein ist. Hinweis unseres Ausbilders zum SBF: Scheine getrennt aufbewahren, oder den FS nicht durch Alkoholkonsum oder andere Vergehen gefährden. Geändert von Sealine Hippe (24.05.2010 um 17:11 Uhr) |
#15
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Irgendwas stimmt da nicht:
In der SportbootführerscheinVO wird mehrfaches Fahren mit mehr als 0,8 Promille verlangt, damit die Fahrerlaubnis ruht. Es könnte sogar sein, dass bei mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitung der Schein schneller weg ist. http://www.gesetze-im-internet.de/sp...inv/__10a.html
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Gruß Wolfgang |
#16
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Es gibt sogar DIVERSE Schiffsführer in der Berufsschiffahrt,die aufgrund von Fahren unter Alkohol kein PKW-Führerschein mehr haben..und selbst die dürfen weiterhin ihrem Beruf nachgehen...sind tatsächlich zwei verschiedene paar Schuhe!
Zwei Fälle sind mir bekannt,in denen an Bord kein Tropfen getrunken wurde,zuhause dann aber dafür die Sau rausgelassen und auch noch erwischt worden... Vorsichtig sollte man in den Niederlanden sein...die machen jedes Jahr 3 -4 Kontrollen jeweils über einen ganzen Tag,und dabei wird alles kontrolliert,was sich auf dem Wasser bewegt...(-in Lemmer sind an einem Tag 7 Sbf eingezogen worden...-der beste wollte gerade mit`m Charterboot vom Anleger weg...1,4 promille auf`m Kessel.Fazit=Boot - für 14 tage gechartert und bezahlt durfte er gleich abgeben und geld trozdem weg,empfindliche Anzeige durch die Polizei und wahrscheinlich ein klasse Resturlaub mit stinkiger Frau auf Balkonien... erzählte mir ein Beamter bei dem ich auch mal pusten durfte.) Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . . |
#17
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Darf der Nachbar meines Nachbarn sich eigentlich einen hinter die Binde giessen, wenn er vor Anker liegt
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#18
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Zitat:
Ankern ist nur ein Manöver und man führt das Schiff trotzdem, da man nach guter Seemannschaft eine Ankerwache zu halten hat. Ferner macht das Boot weiterhin "Fahrt über Grund" durch s.g. Schwojen (Winddrift). Selbst Besatzung -Bedienpersonal, kein Fahrgast, die im z.B. Logbuch steht, muss trocken bleiben. Wird das Boot an einem ausgewiesenem Platz verbracht: Box, Kai, Schlengel, Bojenplatz -kann man, GLAUBE ICH Gas geben. Da gibt es aber auch Eingrenzungen, wie beim Liegepäckchen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (24.05.2010 um 19:23 Uhr)
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#19
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Einem Lokführer wird auch kein Schein entzogen wenn er besoffen fliegt! was soll das Gesabbel??? Wenn ich Scheisse baue ...Lappen weg...aber Bitte dort wo ich den Mist gebracht habe...ich bin da nicht ganz unbeleckt...Arbeit null Promille aber WE auf Boot geht doch mal ein zwei Dinger durch den Hals...
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#20
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Hat jemand nen Tipp für einen günstigen, halbsweg verlässlichen, Promilletester. Habe mir beim Penny einen gekauft, war Schrott, hat nüchtern sogar 1,9 angezeigt
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#21
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der bootsschein ist nicht in gefahr.
Zitat:
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#22
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Zitat:
Sich an die Grenze ran trinken und technisch überprüfen zu wollen, halte ich für extrem gefährlich. Aber ich bin nicht deine Mutti.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#23
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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#24
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#25
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