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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
Ich habe mein Boot letztes Jahr angemeldet und es liegt nun im Hafen. Nun will ich es verkaufen. Muss ich es abmelden bzw. was mache ich mit der Zulassung? Wenn der Käufer das Boot hat, was auf mich zugelassen ist, kann das bestimmt nicht korrekt sein oder? Kurzum, könnt Ihr mir bitte sagen, was ich machen muss? Kennzeichen abkratzen? Gruß Blueshape |
#2
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Ich hab mein Boot angemeldet gekauft und auf mich umschreiben lassen.
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#3
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Hallo,
habe dasselbe Problem. Kennzeichen vom Wasser- und Schiffahrtsamt, Mannheim. In diesem Papier steht, das bei Verkauf etc. das Dokument dort vorzulegen ist. Habe das Boot bereits nach Rumänien verkauft. Der Käufer benötigt für die Rumänischen Behörden eine Abmeldebescheinigung. Ich glaube aber nicht, das das WSA eine solche Bescheinigung ausstellt. Hat da jemand Erfahrung ? Ich teilte dem Käufer mit, das das nicht so wie bei Autos ist. man benötigt zwar eine Zulassung aber das ist nicht so detailliert geregelt wie bei den KFZ. Viele Grüße Stephen
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#4
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Da es jemand (der Hafen) für mich verkauft, habe ich evtl. nicht mehr viel Einfluss auf den neuen Besitzer, dass dieser auch wirklich die Umschreibung vornimmt.
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#5
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Boot angemeldet lassen erspart dem potenielen Käufer eine Menge Arbeit bzw lauferei event. wegen CE zulassung . Was angemeldet ist wird einfach nur auf den neuen Käufer übertragen, du erhälst deine Abmeldung der käufer neue Papiere
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Gruß Volker Nur Tischler können Frauen glücklich machen ![]()
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#6
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OK, das hört sich gut an. Was ist, wenn der neue Besitzer die Ab- und Anmeldung nicht vornimmt?
Dennoch die Frage: Solange das Boot auf mich angemeldet ist, bin ich doch der Halter, auch wenn ich nicht der Besitzer bin, oder? Was heißt das z.B. im Schadensfall? Gruß Blueshape |
#7
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![]() Zitat:
So wie Du es beim ANmelden machst, machst DU es auch beim ABmelden! Verkaufsbestätigung bzw. Kaufvertrag an WSA senden und austragen lassen. Fertig. Somit biet Du IMMER auf der sicheren Seite! ![]() Nummer abkratzen ist nicht nötig, das macht der neue Besitzer dann da er eine neue Nummer erhält... Gruß Freddy
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#8
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![]() Zitat:
Bei Verkauf ins Ausland würde ich das vielleicht auch nicht machen aber im Inland sehe ich kein Problem damit. Die Vorteile für den Käufer wurden oben ja schon beschrieben. Mir war es z.B. einfach recht, daß ich keine neue Nummer anbringen mußte. Für den Schadensfall sollte der Kaufvertrag als Nachweis genügen. ![]()
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#9
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OK, soweit so klar.
![]() Nun ist es so: Ich habe einen Kaufvertrag über ein Neuboot, dass vorraussichtlich im Juni kommt. Im Kaufvertrag ist auch beschrieben, dass ich für mein altes Betrag X bekomme, der vom Kaufpreis des neuen Boots abgezogen wird. Mein altes Boot, welches ich ja irgendwie und irgendwann abmelden möchte/muss, ist dort ohne Kennzeichen aufgeführt, nur mit einer groben Herstellerbezeichnung. Sprich, der Händler wird es wohl an jemand anderen verkaufen oder erstmal sebst behalten und dann verkaufen. Noch ist mein altes Boot angemeldet, versichert und liegt im Hafen fahrbereit. Wie verhalte ich mich am besten und sichersten? Viele Grüße Blueshape
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Ich kam, sah und ging baden... |
#10
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Hallo Blueshape ...
Machs nicht so kompliziert! 1.) Du gibst Dein altes in Zahlung wenn Du das Neue hast... 2.) Du meldest Dein neues an und im selben Atemzug das Alte ab... Was ist da so schwer zu verstehen? Ich habe mein neues gekauft und das alte in Zahlung gegeben. Anschliessend beim WSA Regensburg neu AN und alt ABgemeldet ![]() Das Alte immer austragen lassen, da Du im Bootsregister als Eigner eingetragen bist... Gruß Freddy ![]()
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