boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 19.05.2010, 12:33
Benutzerbild von zentus
zentus zentus ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 10.09.2005
Beiträge: 93
15 Danke in 10 Beiträgen
Standard 26m MoBO Informationen

Ich suche schon die ganze Zeit nach Informationen .
Was braucht man um mit einem 26m langen Motorboot auf den Weltmeeren zu schippern ?

Welchen Führerschein, Genehmigungen, Zertifikate oder spezielle Ausrüstung, die man bei einem 23.99m langen Schiffchen nicht braucht ?
Vieleicht gibt es ja auch eine Informationsseite ?

Danke für die Hilfe
__________________
Jetzt habe ich endlich einen........


.... Plan
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 19.05.2010, 16:14
Benutzerbild von BgTheMac
BgTheMac BgTheMac ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.04.2009
Ort: Offenburg
Beiträge: 119
Boot: Wiking Dorado 380
69 Danke in 53 Beiträgen
BgTheMac eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hi

Bis 25 Meter benötigt man das "Rheinsportschifferpatent".
(Europaweit seit 1998)
Auf dem Rhein und Wasserstrassen ohne Streckenpatentpflicht.
Zum Beispiel Mosel, Neckar und Main. Extra Patent z.B. Elbe und Donau.
Von 25 Meter bis 35 Meter benötigt man das "Kleine Patent".
Das ist ein Berufspatent das man nur mit Nachweis der Fahrzeit
erwerben kann.
Das "Sportfahrzeug" muß auch ein Schiffattest für den Rhein haben.

Und es muss ab 20 Meter nach SOLAS ausgerüstet sein.

mfg

PS, auf den Weltmeeren brauchst kein Führerschein
__________________
gruß Martin

Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht


Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 19.05.2010, 16:30
Benutzerbild von Hexe-Crew
Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 24.06.2004
Ort: Ostwestfalen
Beiträge: 1.731
Boot: irgendetwas was man chartern kann
9.497 Danke in 2.903 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von BgTheMac Beitrag anzeigen
PS, auf den Weltmeeren brauchst kein Führerschein
Aber um auf die Weltmeere zu kommen, den SBF See und eventuell sogar SBF Binnen, je nach Abfahrtsort
__________________
Grüsse Ulli
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 19.05.2010, 16:53
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.096
Boot: Volksyacht Fishermen
44.735 Danke in 16.479 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
... und eventuell sogar SBF Binnen, je nach Abfahrtsort
Ich hab mal gelernt daß der nur bis 15m gilt.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 19.05.2010, 17:02
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zum Thema könnte man Bücher füllen.

Grundsätzlich langt der SBF See für die Weltmeere.
Wie oder woher weiteres Wissen kommt, interessiert keinen, Hauptsache es ist vorhanden. Ein Meilenkonto oder Logbuchauszug welches belegt, das spezifische Reviere schon befahren wurden, sind aber sehr zu empfehlen.


Die Eingrenzung fällt mit dem Erhalt der guten Seemannschaft. Das heißt, das der Skipper im Schadenfall stets nachweisen muss, dass sowohl sein Kenntnisstand, als auch seine Ausrüstung der Situation und dem Revier angemessen sind und waren. Die Aussage ist natürlich Gummi und beinhaltet eigentlich eine stetige Überausrüstung.

Rechtlich gesehen ist das alles immer ein bisschen schmierig. Passiert nichts, sind die Anforderungen relativ gering. Kommt es zum Schaden oder Unglück kann eine riesige Palette runter prasseln.


Der SOLAS Ansatz für seegehende Sportboote wird z.B. hier behandelt:
http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/1140.PDF
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 19.05.2010, 17:04
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Unterfranken
Beiträge: 1.169
Boot: SeaCamper 810 / Stromberg 28"
Rufzeichen oder MMSI: ORCA
966 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Binnen:

bis 15m den SBF Binnen,
15-25m das Sportschifferzeugnis "E" oder das Rheinpatent plus Befähigungsnachweise für den jeweiligen Streckenabschnitt.
ab 25m dann wie schon geschrieben das "kleine Patent" (Berufspatent)

See:

SBF-See

auf See gibt es für als Sportboot zugelassene Boote keine Größenbegrenzung.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 19.05.2010, 17:34
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.045
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.416 Danke in 8.956 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...
dass sowohl sein Kenntnisstand, ... angemessen sind und waren. ...
Wobei wir dies, bei der ursprünglichen (ersten) Fragestellung, beruhigt für "nicht vorhanden" halten dürfen....

Geht es dagegen um diese:

Zitat:
Zitat von zentus Beitrag anzeigen
...
Welchen Führerschein, Genehmigungen, Zertifikate oder spezielle Ausrüstung, die man bei einem 23.99m langen Schiffchen nicht braucht ?
...
und geht man weiterhin davon aus, dass alles vorhanden ist was man braucht (Kenntnisse / Wissen / Seemannschaft / Ausrüstung) um ein 23,99m langes Sportboot zu bewegen, dann braucht es:

Nichts zusätzliches mehr um ein 26,00m langes Sportboot ebenso zu bewegen.

---------------------------

Kann es jedoch sein, dass es eventuell um den Unterschied der Qualifikation zwischen dem Führen eines großen Sportboot auf hoher See und eines Bootes, was nicht in diese Definition gehört / passt, geht?

Das wurde bei manchen Seeunfalluntersuchungen schon so dargestellt, nämlich dass es sich eben nicht um ein Sportboot im Sinne der Definition gehandelt habe. Da ging es zwar auch um recht große Schiffe, aber soweit ich mich erinnere, war da nicht unbedingt eine reine Längendifferenz von 2,01m ausschlaggebend. (Da ging es eher um (bezahlte) Crew und (nichtzahlende) Gäste.)
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 19.05.2010, 20:54
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2009
Ort: An der Sieg, nicht weit vom Rhein
Beiträge: 3.775
Boot: ZAR Formenti ZF-3 Tender, Ex-Schleppboot Hondsbosch 15,38m lang, 3,26m schmal 30 t
8.721 Danke in 2.457 Beiträgen
Standard

Hallo ohne Namen (zentus) ,
mit diesem Thema (Befähigung des Führens u. techn., gesetzliche Betriebsbedingungen von Sportbooten o. -Schiffen) beschäftigte ich mich letztes Jahr äußerst ausführlich, schon um mich für mein Projekt gut abzusichern . Dabei hielt ich mich nur direkt an zuständige Behörden .

Mein Kenntnisstand ist also aus 2009 :

A. Befähigung, auf der See reicht der einfache Sportbootführerschein-See .

B. Auflagen z.B. Funkzeugnisse, schau bitte aktuell nach (Link) .

C. Das Boot (Dein Boot mit 26m) , als Seeschiff registriert .
Wie Du bereits feststelltest, bis 24m ist es noch einfach u. vor allem bezahlbar . Es gelten dann noch die Sportbootrichtlinien u. der feste Rumpf könnte sogar 24,24 m lang sein, da mit 1% Toleranz gemessen wird .
Darüber hinaus kommst Du an z.B. "Germanischer Lloyd" o. Andere nicht vorbei, um zu registrieren u. das ist übel teuer !
Auch die Mindestausrüstung gibt der GL vor .

Hier ein paar Links der ersten richtigen Quellen :

1. ELWIS direkt vom Bund : http://www.elwis.de/

2. Sicherheit auf dem Wasser PDF , auch von ELWIS (Unbedingt lesen!): http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1063350/Sicherheit-auf-dem-Wasser-Leifaden-fuer-Wassersportler.pdf
Sollte der Download mal wieder klemmen, ich habe auch dieses PDF .

3. BSH auch ein Amt vom Bund : http://www.bsh.de
Bei Deiner Schiffsgröße würde auch das große Messverfahren angewendet .

4. Interessant auch die : Kollisionsverhütungsregeln (KVR) leider habe ich hier jetzt keinen Link am Start . ( GOOOOGLNN)


Und hier ein paar Links aus dem BF u.a. auch meine Beiträge :

5. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=81288 z.B. Beitrag #12

6. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=70370 Wenn Du Zeit hast, findest Du auch hier Interessantes über techn. Zul. .

================================================== ====


Hallo Martin,
Binnen von 15-25m heißt das Ding jetzt "Sportpatent" , über 25m Binnen kann ich nicht mitreden .

Zum Sportboot,
als Seeschiff registriert darfst Du auch binnen fahren u. unterliegst dann auch nicht einem Attest der Z-SUK (o. SUK) !
Und entspricht dann auch z.B. die Beleuchtung den BSH-Auflagen, wird auch dann beim Sportboot, kein Binnen-WSP Dir Probleme machen, ob wohl es ja ebenfalls z.B. die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gibt .

__________________________________________________ __________

OK, ich hoffe etwas hier helfen zu können, viele Grüße : TOMMI
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 19.05.2010, 21:00
Benutzerbild von BgTheMac
BgTheMac BgTheMac ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.04.2009
Ort: Offenburg
Beiträge: 119
Boot: Wiking Dorado 380
69 Danke in 53 Beiträgen
BgTheMac eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
....

Hallo Martin,
Binnen von 15-25m heißt das Ding jetzt "Sportpatent" , über 25m Binnen kann ich nicht mitreden .

Zum Sportboot,
als Seeschiff registriert darfst Du auch binnen fahren u. unterliegst dann auch nicht einem Attest der Z-SUK (o. SUK) !
Und entspricht dann auch z.B. die Beleuchtung den BSH-Auflagen, wird auch dann beim Sportboot, kein Binnen-WSP Dir Probleme machen, ob wohl es ja ebenfalls z.B. die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gibt .

__________________________________________________ __________

OK, ich hoffe etwas hier helfen zu können, viele Grüße : TOMMI
Danke dir, wieder was gelernt ^^
__________________
gruß Martin

Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht


Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 19.05.2010, 21:10
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard


Man kann ein Sportboot als Seeschiff zulassen und mit dem SBF-See fahren?

Und ab 24,24m muss GL gemacht werden.

Hast Du eine genaue Quelle?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 19.05.2010, 21:18
Pusteblume Pusteblume ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: Brandenburg / Havel
Beiträge: 5.633
8.170 Danke in 3.376 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von zentus Beitrag anzeigen
..Was braucht man um mit einem 26m langen Motorboot auf den Weltmeeren zu schippern ?

...
Geld, um so ein Ding zu kaufen (dann sollte auch der lästige Behördenkram und das Scheinunwesen kein Problem mehr darstellen) oder die Gelegenheit, auf so einem Teil mitzufahren (dann gehen Dich der lästige Behördenkram und das Scheinunwesen nix an).
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 19.05.2010, 21:21
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2009
Ort: An der Sieg, nicht weit vom Rhein
Beiträge: 3.775
Boot: ZAR Formenti ZF-3 Tender, Ex-Schleppboot Hondsbosch 15,38m lang, 3,26m schmal 30 t
8.721 Danke in 2.457 Beiträgen
Standard

Tja, da müsste man eigentlich laufend am Ball bleiben Martin .

Was ich noch vergessen hatte, ist z.B. wenn man Personal an Bord hat, also auch schon einen bezahlten Menschen .

Dann greift auf einem Deutschen Schiff auch die See-BG : http://www.see-bg.de/seeberufsgenossenschaft/adressen/

Und die machen einem auch dann noch zusätzliche bauliche Auflagen .

Hier habe ich ebenfalls gerade dazu gelernt :

Die See-BG heißt nun seit dem 01.01.2010 BG-Verkehr : http://www.bg-verkehr.de/


Ist aber nur eine Zusammenlegung .


Hallo Jörg,
Man kann ein Sportboot als Seeschiff zulassen und mit dem SBF-See fahren?

Und ab 24,24m muss GL gemacht werden.


Das sagte ich doch bereits .
Welche Quelle suchst Du noch ?


Grüße : TOMMI
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 19.05.2010, 21:32
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
...


Hallo Jörg,
Man kann ein Sportboot als Seeschiff zulassen und mit dem SBF-See fahren?

Und ab 24,24m muss GL gemacht werden.


Das sagte ich doch bereits .
Welche Quelle suchst Du noch ?

OK, das muss dann langen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 19.05.2010, 21:47
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2009
Ort: An der Sieg, nicht weit vom Rhein
Beiträge: 3.775
Boot: ZAR Formenti ZF-3 Tender, Ex-Schleppboot Hondsbosch 15,38m lang, 3,26m schmal 30 t
8.721 Danke in 2.457 Beiträgen
Standard

Das fehlt noch z.B., der GL : http://www.gl-group.com/en/index.php

Ob aber das auch wirklich unser Themenstarter sich an- o. reintuen möchte ?

Wie gesagt : Heftig u. teuer !!!

Klar, hat man sehr viel € , kauft man sich halt ein 26m Schiff u. die Hersteller u.o. Händler kümmern sich um den ganzen Behörden-Kram .

Also rauf mit einem SBF-See u. los gehts, ab auf's Meer o. Seestraßen .

Grüße : TOMMI
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 20.05.2010, 08:49
Benutzerbild von BgTheMac
BgTheMac BgTheMac ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.04.2009
Ort: Offenburg
Beiträge: 119
Boot: Wiking Dorado 380
69 Danke in 53 Beiträgen
BgTheMac eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
Tja, da müsste man eigentlich laufend am Ball bleiben Martin .

...

geb ich dir bedingt recht. Hab mich damit nichtmehr befasst weil ich dazu kein Anlass habe. Werd mir sicher, Lottogewinn ausgenommen, nie ein Schiff über 20 Meter leisten!

Der andere Aspekt ist natürlich das sich Vorschriften ändern und das bei manchen auch sehr oft.

Daher ja auch das "danke" das du meine "Fehlinfo" korrigiert hast ;)
__________________
gruß Martin

Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht


Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 11.06.2010, 23:56
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2009
Ort: An der Sieg, nicht weit vom Rhein
Beiträge: 3.775
Boot: ZAR Formenti ZF-3 Tender, Ex-Schleppboot Hondsbosch 15,38m lang, 3,26m schmal 30 t
8.721 Danke in 2.457 Beiträgen
Standard Nachtrag u. Verbesserung meines Beitrages #8

Hallo Martin u. alle anderen BF-ler,
ich möchte hier nur noch nachträglich etwas verbessern oder genauer beschreiben, um Missverständnisse zu beseitigen .

Es geht um die amtlichen Befähigungsnachweise für größere Sportboote o. -Schiffe zwischen 15 u. 25m Rumpflänge .

Der Sepp hatte es fast richtig beschrieben .

See : Ist klar, hier reicht der einfache SBF-See .

Binnen : Zunächst das Sportschifferzeugnis E . Das reicht aber z.B. nicht für den Rhein .

Das Sportpatent gilt für den Rhein mit der entsprechend ausgewählten Strecke (Z.B. 4 Bergauf- u. Abfahrten während der Ausbildung) .
Diese können später auch nachträglich erweitert werden .
Gleichzeitig darf auch dann auf allen anderen Binnenwasserstraßen gefahren werden, so lange diese nicht streckenkundepflichtig sind .


Ich kam wieder auf dieses Thema, weil ich kurz davor stehe mich für eine Ausbildung anzumelden u. heute mit einem Fach-Amtsmann der Schifffahrtsdirektion u. einem Ausbilder telefonierte .

Demnach mache ich erst den :

SBF-See (Sportbootfüherschein-See) danach das Sportpatent .

Und wenn ich es richtig verstanden habe, beinhaltet oder übertrumpft das Sportpatent dann auch das Sportschifferzeugnis E und den SBF-Binnen .
Heißt folglich, bis 15m Rumpflänge kann ich auch überall ohne Streckenkunde fahren .

Viele Grüße : TOMMI
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.