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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute!
Brauche euren Rat für folgendes Problem: Ich habe eine Anfrage bezüglich des Ankaufes meines Motorbootes von einem deutschen Bundesbürger. Mein Boot ist ein Baujahr 1993 und in Österreich zugelassen. Es verfügt über eine internationale Zulassung für Sportfahrzeuge. Der deutsche Käufer hätte aber gerne ein CE-Certifikat, welches ich nicht besitze, da es laut meinem Wissenstand damals dieses noch gar nicht gab. Am Typenschild des amerikanischen Bootes (Glastron) gleich neben dem Schalthebel ist aber eine CE-Nummer angeführt. Der Trailer ist ebenfalls in Ö angemeldet und verfügt über einen Österr. Typenschein. MEINE FRAGE: Kann der Käufer diese Kombination in Deutschland zulassen??? DANKE loki Geändert von loki (15.06.2010 um 14:04 Uhr) |
#2
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Die CE-Norm gilt nur für Boote, die nach dem 05.1998 erstmals auf dem Markt der Gemeinschaft erschienen sind:
http://forum.boote-magazin.de/archiv...hp/t-2743.html
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Gruß Chris24 Never change a running system --> ![]()
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#3
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![]() Zitat:
Offen ist jedoch noch, ob der Käufer dann das Boot in Deutschland zulassen kann???? |
#4
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Ja kann er problemlos.
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#5
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Na das geht ja ruck-zuck!!!
Kann man vielleicht den Vorgang für den Käufer etwas genauer schildern. Habe den link dieser Seite den vermeintlichen Käufer geschickt, ich denke er liest mit. DANKE Gruß loki |
#6
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Für Boote mit Baudatum VOR dem Juni 1998 muss der Nachweis erbracht werden, dass sie vor Juni 1998 in der EU "in Verkehr gebracht" wurden. Eine Kopie deiner Österreichischen Zulassung erfüllt in der Regel dieses Erfordernis, wenn sie beweist, dass das Boot vor '98 in Ö angemeldet war (Ausstellungsdatum der Zulassung). Damit kann der dt. Käufer ggf. beim WSA beweisen, dass das Boot nicht erst "neulich" in die EU gekommen ist (das Problem mit Gebrauchtbooten aus den USA zB älter als 1998).
Wenn der Käufer auf eine CE Konformitätserklärung besteht, dann tut er dies ohne Grund und Notwendigkeit (wird aber auch nicht zu ändern sein, außer du überzeugst ihn). Erforderlich ist sie nicht. Blöd wird die Sache, wenn du das Boot erst zB 2005 angemeldet hast. Der Eintrag "Baujahr 1995" in deine Zulassung wird nicht automatisch in D anerkannt, da dort oft unbekannt ist, dass wir hier alle Daten im Zulassungsschein NACHWEISEN müssen, nicht wie am WSA in D bloß GLAUBHAFT. Das kann durchaus einem Verkauf nach D ernsthaft im Wege stehen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#7
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Erstmals vielen Dank für die Tipps.
Fassen wir kurz zusammen. Eine Kopie meiner int. Bootzulassung und die orig. Rechnung des Bootes von 1993 (welche in meinem Besitz ist) , sollte eigentlich für eine Zulassung in Deutschland ausreichen. Zusatz: Das Boot war immer in Österreich zugelassen und ist seit ca. 10 Jahren im Familienbesitz. BINGO???? DANKE loki
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#8
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Ich habe mein Boot Baujahr '96 von einem Wiener gekauft. Der ist damit auf der Donau rumgeschippert, ohne es jemals in Ö zugelassen zu haben. Es klebte sogar noch die New Yorker Kennung drauf.
Hier in Deutschland konnte ich es zulassen, auch ohne Nachweis, dass es vorher schonmal in der EU zugelassen war. ![]()
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#9
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Hi Hans,
wir sind ja auch beim WSA Aschaffenburg, da geht eh alles leichter und freundlich sind die auch. Würde dem Fragenden eh empfehlen das sein Käufer sich persönlich beim WSA erkundigt dann hat er doch alle Infos aus erster Hand. Gruß Feivel |
#10
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VORSICHT! Ohne CE ging hier in Berlin vo 2 Jahren gar nix!
Auch mein Tipp: Vorher erkundigen und Prozedere beim WSA erfragen! Spart unnötige Rückabwicklung oder teure Anforderung einer CE beim Hersteller. |
#11
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Ich hab mein Boot (Bj. 96, EW 97, mit Ö-Zulassung bzw. Registrierung) mit Trailer, ebenfalls mit Ö-Typenschein in D problemlos zulassen können, für das Boot war beim WSA Regensburg keine CE gefordert (Begründung: Bj. 96, engl. Fabrikat). Für die Zulassung des Trailers in D war allerdings zunächst eine Einzelabnahme erforderlich (gelbe Seitenlicher mußten vorher montiert werden). Aber alles ging problemlos...
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Gruß von Hartmut |
#12
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![]() Zitat:
Ich kaufte das Boot vor 4 Jahren von meinem Bruder und meldete dies auch auf meinem Namen um. Kann ich bei unserer Behörde ev. einen Nachweis anfordern, um die Daten für die Anmeldung in Deutschland zu vervollständigen. Ich kenne auch den Erstbesitzer namentlich und bin mir sicher, dass mein Boot ab dem Kauf in Österreich zugelassen war - mir liegt ja auch die orig. Rechnung vom Kaufjahr 1993 vor, mit ausgew. Mehrwertsteuer (gekauft bei einem Österr. Händler). |
#13
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![]() Zitat:
Ja, das kannst du in der Regel. Bei uns wird ja "durchgehend dokumentiert". Ruf an in Tulln bei der Schifffahrtsbehörde. Die sind sehr freundlich und hilfsbereit (am besten die Frau K...a, die vermutlich auch deine Zulassung unterschrieben hat, schau mal rein in die Zulassung) und wissen, was zu tun ist. Ich bekam eine ähnliche Unterstützung einst sogar bei der Wiener Schifffahrtsbehörde. EDIT: Mit der Originalrechnung ist in der Regel die Sache für den dt. Käufer am dt. WSA jedenfalls erledigt. Aber natürlich wird ein entsprechendes Schreiben von der NÖ Behörde nicht schaden.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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