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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich überlege, meine Belegschaft anstatt eines Betriebsausfluges zu einem Wochenende auf mein Boot einzuladen. Und ich meine, dass ich hier schonmal was zu Versicherungsfragen, Arbeitsrecht etc. gelesen habe. Finde ich aber nicht mehr ![]() Ansonsten bin ich auch für alle anderen Ratschläge dankbar. LG Peter |
#2
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Wie groß ist Deine Belegschaft und wie groß ist Dein Boot?
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#3
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Wir sind acht Personen und das Boot hat 13m...
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#4
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Das sind einfach alles deine Freunde und es ist ja keine gewerbliche Nutzung.
Vielleicht ist das blauäugig, aber ich sehe da keine besondere Herausforderung, wenn das Boot entsprechend seiner Nutzung versichert ist und da gehe ich bei dir von aus. Liebe Grüße Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#5
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Ob das die Berufsgenossenschaft genauso sieht, wenn es zu einem Unfall kommt. Die forschen bestimmt nach, wenn etwas passiert.
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Grüße aus Schwerte carsten
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#6
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Wieso sollen die das anders sehen?
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#7
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Gib deinen Leuten an dem besagten Tag frei und lade Sie privat ein!
Wo ist das Problem?
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#8
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Vielleicht sehe ich ja Gespenster, aber ich hab da so eine Ahnung, dass das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist....
Könnte es ja auch einfach lassen, wäre aber auch eine schöne Veranstaltung.. |
#9
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Das der Chef privat auf ein Kaltgetränk einlädt ist ja nicht
verboten. Ob ein Anruf bei der Berufsgenossenschaft helfen könnte? Was ist zu unterlassen, um den privaten Charakter Deiner Veranstaltung nicht zu gefährden? Gruß Ralph
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#10
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Moin,
kein Entgelt - kein Gewerbe - kein Problem Gruss Vestus
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#11
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Ich mache das mit meinen 4 Mitarbeitern schon seit einigen Jahren.
Auf die Idee, dass die BG einen Verischerungsschutz ablehnen könnte, bin ich bisher nicht gekommen. Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#12
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Moin,
druck doch einfach ne private Einladungskarte und verteile sie an deine Leute, dann ist doch der gewerbliche Aspekt nicht mehr existent. Gruß Feivel |
#13
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Ich sehe da grundsätzlich keinen gewerblichen Aspekt, da die Fahrt
kostenfrei statt findet und nur für Betriebsangehörige. ![]() Genau genommen wären die anfallenden Kraftstoffkosten auch Betriebsausgaben. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#14
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![]() Zitat:
![]() Gruß Feivel |
#15
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Ist kein Problem. Ich war auch schon öfter mit 3 Kollegen mit meinem privaten Boot auf Dienstfahrt für meinen Arbeitgeber auf der Elbe, um Wassertemperaturen zu messen. Habe offiziell einen Dienstreiseantrag gestellt und einen Antrag auf Benutzung privater Fahrzeuge. Mit der BG ist vorher alles geklärt worden. Sie greift im Unglücksfalle normal. Einzig die Versicherung des Arbeitgebers für "private Fahrzeuge" auf Dienstfahrt greift nicht. Hier muß das Boot vom Eigner versichert sein.
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