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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.06.2010, 21:07
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rubberduck rubberduck ist offline
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Standard Betriebsausflug mit eigenem Boot

Hallo zusammen,

ich überlege, meine Belegschaft anstatt eines Betriebsausfluges zu einem Wochenende auf mein Boot einzuladen.
Und ich meine, dass ich hier schonmal was zu Versicherungsfragen, Arbeitsrecht etc. gelesen habe. Finde ich aber nicht mehr, hat einer einen Tip?
Ansonsten bin ich auch für alle anderen Ratschläge dankbar.

LG
Peter
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  #2  
Alt 15.06.2010, 21:35
loddar loddar ist offline
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Wie groß ist Deine Belegschaft und wie groß ist Dein Boot?
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  #3  
Alt 15.06.2010, 21:38
Benutzerbild von rubberduck
rubberduck rubberduck ist offline
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Wir sind acht Personen und das Boot hat 13m...
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  #4  
Alt 15.06.2010, 22:11
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Raccoonhotel Raccoonhotel ist offline
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Das sind einfach alles deine Freunde und es ist ja keine gewerbliche Nutzung.

Vielleicht ist das blauäugig, aber ich sehe da keine besondere Herausforderung, wenn das Boot entsprechend seiner Nutzung versichert ist und da gehe ich bei dir von aus.

Liebe Grüße

Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!!
Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.

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  #5  
Alt 15.06.2010, 22:18
coachcarsten coachcarsten ist offline
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Zitat:
Zitat von Raccoonhotel Beitrag anzeigen
Das sind einfach alles deine Freunde und es ist ja keine gewerbliche Nutzung....
Ob das die Berufsgenossenschaft genauso sieht, wenn es zu einem Unfall kommt. Die forschen bestimmt nach, wenn etwas passiert.
__________________
Grüße aus Schwerte

carsten
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  #6  
Alt 15.06.2010, 22:20
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von coachcarsten Beitrag anzeigen
Ob das die Berufsgenossenschaft genauso sieht, wenn es zu einem Unfall kommt. Die forschen bestimmt nach, wenn etwas passiert.
Wieso sollen die das anders sehen?
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #7  
Alt 15.06.2010, 22:35
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BernhardtHi BernhardtHi ist offline
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Gib deinen Leuten an dem besagten Tag frei und lade Sie privat ein!
Wo ist das Problem?
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  #8  
Alt 15.06.2010, 22:43
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rubberduck rubberduck ist offline
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Vielleicht sehe ich ja Gespenster, aber ich hab da so eine Ahnung, dass das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist....
Könnte es ja auch einfach lassen, wäre aber auch eine schöne Veranstaltung..
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  #9  
Alt 15.06.2010, 23:01
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RalphB RalphB ist offline
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Das der Chef privat auf ein Kaltgetränk einlädt ist ja nicht
verboten.

Ob ein Anruf bei der Berufsgenossenschaft helfen könnte?
Was ist zu unterlassen, um den privaten Charakter Deiner
Veranstaltung nicht zu gefährden?

Gruß Ralph
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  #10  
Alt 15.06.2010, 23:07
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vestus vestus ist offline
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Moin,
kein Entgelt - kein Gewerbe - kein Problem
Gruss Vestus
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  #11  
Alt 16.06.2010, 07:34
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Ich mache das mit meinen 4 Mitarbeitern schon seit einigen Jahren.
Auf die Idee, dass die BG einen Verischerungsschutz ablehnen könnte,
bin ich bisher nicht gekommen.

Zitat:
Unfallversicherung:
Nachdem Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste u.ä. der Förderung des guten Betriebsklimas dienen sollen, betrachtet die Berufsgenossenschaft dies als dienstlich erforderliche Veranstaltung. Somit genießen grundsätzlich alle Betriebsangehörigen Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung vom Arbeitgeber organisiert, oder zumindest gebilligt ist und die Teilnahme allen Mitarbeitern (oder Abteilungen) grundsätzlich offen steht. (Ausnahmen gibt es bei Incentivereisen, die ein Unternehmen lediglich einzelnen Mitarbeitern oder Teams als Prämie stiftet. Diese Veranstaltungen fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte dieser Fall auf Ihre Veranstaltung zutreffen empfehlen wir Ihnen eine Gruppen-Unfallversicherung.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #12  
Alt 16.06.2010, 07:56
feivel feivel ist offline
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Moin,

druck doch einfach ne private Einladungskarte und verteile sie an deine Leute, dann ist doch der gewerbliche Aspekt nicht mehr existent.

Gruß Feivel
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  #13  
Alt 16.06.2010, 10:19
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alaska alaska ist offline
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Ich sehe da grundsätzlich keinen gewerblichen Aspekt, da die Fahrt
kostenfrei statt findet und nur für Betriebsangehörige.
Genau genommen wären die anfallenden Kraftstoffkosten auch
Betriebsausgaben.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #14  
Alt 16.06.2010, 10:54
feivel feivel ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ich sehe da grundsätzlich keinen gewerblichen Aspekt, da die Fahrt
kostenfrei statt findet und nur für Betriebsangehörige.
Genau genommen wären die anfallenden Kraftstoffkosten auch
Betriebsausgaben.
Geschlossene Gesellschaft sozusachen

Gruß Feivel
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  #15  
Alt 16.06.2010, 17:55
d.andres d.andres ist offline
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Ist kein Problem. Ich war auch schon öfter mit 3 Kollegen mit meinem privaten Boot auf Dienstfahrt für meinen Arbeitgeber auf der Elbe, um Wassertemperaturen zu messen. Habe offiziell einen Dienstreiseantrag gestellt und einen Antrag auf Benutzung privater Fahrzeuge. Mit der BG ist vorher alles geklärt worden. Sie greift im Unglücksfalle normal. Einzig die Versicherung des Arbeitgebers für "private Fahrzeuge" auf Dienstfahrt greift nicht. Hier muß das Boot vom Eigner versichert sein.
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