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  #1  
Alt 15.06.2010, 21:11
Frout Frout ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Hilfe, was darf man ohne Führerschein fahren !!!

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, möchte mich erstmal vorstellen.
Ich bin der Daniel und habe nicht viel Ahnung von Außenbordern.

Also mein Problem, ich habe ein Schlauch-Boot mit einem 6 PS Yamaha Motor geschenkt bekommen.
Ich habe heute mal alles geprüft, Boot ist dicht und Motor läuft.

Schreibe erstmal die Daten von meinem Motor, die ich erkennen konnte:
6 PS, ist ein Zwei-Zylinder, von Yamaha und mehr weiß ich leider auch nicht.

Wollte wissen,
1. wie finde ich herraus, ob ich das ohne Boots-Führerschein fahren darf?

2. Habe gelesen, bei meinschen Motoren braucht man irgendwelche Papiere, brauche ich auch sowas (Habe nämlich gar keine Daten davon).


Würde damit gerne in der Weser damit etwas fahren.

Hoffendlich kann mir jemand helfen.

Gruß
Daniel
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  #2  
Alt 15.06.2010, 21:14
Benutzerbild von institutleiter
institutleiter institutleiter ist offline
Captain
 
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Rufzeichen oder MMSI: TSCHAKAAA...du schafft es..
1.223 Danke in 651 Beiträgen
institutleiter eine Nachricht über ICQ schicken
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sufu
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf

guckst du auf deinem AB-typenschild...vergleichen...und spass haben...( oder auch nicht )
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort"
"ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe"
"niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten"
LG
Sven
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  #3  
Alt 15.06.2010, 21:17
Benutzerbild von FALKE
FALKE FALKE ist offline
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Moin Daniel,

herzlich willkommen im BF!

zuerst einmal such am AB die Modellbezeichnung und Seriennummer. Die sollte i.d.R. seitlich an der Halterung sein. Papiere für den AB braucht Du nicht. Dein Boot solltest Du allerdings beim Wasser- und Schifffahrtsamt anmelden (Kennzeichen). Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung für den Wassersport sehr empfehlenswert.

Beim Schlauchboot sollte irgendwo eine Bezeichnung sein.
Im Zweifelsfalle mach ein paar Bilder und lad die hier hoch. DAnn kann Dir besser geholfen werden.

Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ...
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  #4  
Alt 16.06.2010, 10:18
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AlexH AlexH ist offline
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Hy,

Boote ab 2,5m sind meines Wissens aber noch Anmeldepflichtig. Das kostet dich 20 Euro bei dem für dich zuständigen Wasserschifffahrtsamt.
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #5  
Alt 16.06.2010, 11:07
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timonolte timonolte ist offline
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Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Hy,

Boote ab 2,5m sind meines Wissens aber noch Anmeldepflichtig. Das kostet dich 20 Euro bei dem für dich zuständigen Wasserschifffahrtsamt.
18 EUR! Gerade in Duisburg eins angemeldet
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  #6  
Alt 16.06.2010, 11:10
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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Die Suchfunktion hier im hätte geholfen...
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  #7  
Alt 16.06.2010, 11:20
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billi billi ist gerade online
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du brauchst bei 6 PS auf alle Fälle den Sportbootführerschein
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #8  
Alt 16.06.2010, 11:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du brauchst bei 6 PS auf alle Fälle den Sportbootführerschein
Es sei denn er lässt den Motor drosseln.. bzw hat eine Bescheinigung das er gedrosselt ist.

Gruß, Jörg
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  #9  
Alt 16.06.2010, 11:37
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Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Hy,

Boote ab 2,5m sind meines Wissens aber noch Anmeldepflichtig. Das kostet dich 20 Euro bei dem für dich zuständigen Wasserschifffahrtsamt.
Das wurde vor einigen Jahren abgeschafft.
Mein altes Kanu mußte ich noch anmelden, das jetzige nicht mehr und das hab ich schon viele Jahre.

Zulassen mußt du ab einer bestimmten Motorstärke. Das sind 3,5PS oder so etwa in der Größenordnung.

edit: 1995 bin ich bereits legal ohne Kennzeichen auf der Donau gefahren. http://www.donauurlaub.de/Kanu_bis_Wien.html

Geändert von wolf b. (16.06.2010 um 11:47 Uhr)
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  #10  
Alt 16.06.2010, 11:44
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du brauchst bei 6 PS auf alle Fälle den Sportbootführerschein
Nur wenn die Leistung des Motors min 3,68 kw (5 PS) an der Propellerwelle beträgt.

Früher wurde die Leistung an der Kurbelwelle gemessen, deshalb gibt es einige Motoren die auf der Führerscheinfreiliste (siehe Post 2) stehen obwohl auf der Haube eine 6 steht.
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Gruß vom Mario

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  #11  
Alt 16.06.2010, 11:45
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Kennzeichnung von Sportbooten

Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen müssen bestimmte Sportboote nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" ein Kennzeichen führen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen. Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren) Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit "dienstlicher" Kennzeichnung.
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  #12  
Alt 16.06.2010, 11:54
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das wurde vor einigen Jahren abgeschafft.
Mein altes Kanu mußte ich noch anmelden, das jetzige nicht mehr und das hab ich schon viele Jahre.

Zulassen mußt du ab einer bestimmten Motorstärke. Das sind 3,5PS oder so etwa in der Größenordnung.

edit: 1995 bin ich bereits legal ohne Kennzeichen auf der Donau gefahren. http://www.donauurlaub.de/Kanu_bis_Wien.html
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge,
ausgenommen
- „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
- Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m,
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung,
- Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für
mehr als 12 Personen, Fähren),
- Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung.
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.
Für Fahrzeuge, die nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet
werden, ist eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht durch das zuständige Wasser- und
Schifffahrtsamt möglich.


Edit: War mal wieder einer schneller
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Gruß vom Mario

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  #13  
Alt 16.06.2010, 11:56
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timonolte timonolte ist offline
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auf gut Deutsch, man muß fast alles anmelden!!!!
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  #14  
Alt 16.06.2010, 12:41
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
auf gut Deutsch, man muß fast alles anmelden!!!!
Und das ist auch gut so! Man muss sich nur mal angucken wie und wo gerade die kleinen Motore bewegt werden.

Ich persönlich wäre da sogar für einen Haftpflichtversicherungszwang...
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gregor

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  #15  
Alt 16.06.2010, 12:43
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timonolte timonolte ist offline
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jeep wäre ich auch für!!!

Wie bei der Mofa, 45 EUR im Jahr und fertig ist!
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  #16  
Alt 16.06.2010, 12:48
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Nur wenn die Leistung des Motors min 3,68 kw (5 PS) an der Propellerwelle beträgt.

Früher wurde die Leistung an der Kurbelwelle gemessen, deshalb gibt es einige Motoren die auf der Führerscheinfreiliste (siehe Post 2) stehen obwohl auf der Haube eine 6 steht.
Und wichtig ist, dass AUSSCHLIESSLICH die Motoren der Freiliste führerscheinfrei sind. Da sind zwar nur Motoren bis 3,68 kW (mit Verkaufsbezeichnungen bis 5 / 6 PS) drauf, aber nur die, die auch dort gelistet sind, sind fs-frei.

Also: genaue Typenbezeichnung mit Liste vergleichen -> Frage nach fs-Freiheit beantwortet.
Zulassungspflichtig ist das Boot, weil (wie bereits geschrieben) >2,21kW, das geht entweder über ein Wasser- und Schifffahrtsamt Deiner Wahl wie beschrieben für 18 EUR einmalig (amtliches Kennzeichen) oder über den DMYV, den DSV oder den ADAC (amtlich anerkanntes Kennzeichen).

Wenn Du nach diesen Vokabeln suchst, findest Du 1001. Beiträge mit weiteren Details.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #17  
Alt 16.06.2010, 12:54
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Hi.

Das der Motor in der Liste auftaucht heisst noch nicht zwingend das er Führerscheinfrei ist... unter Umständen muss eine drossel verbaut sein.

Gruß Jörg
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  #18  
Alt 17.06.2010, 12:23
Bernd66 Bernd66 ist offline
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485 Danke in 221 Beiträgen
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Mein 2,5 PS-Motor ist nicht in der Freiliste, aber auch garantiert Führerscheinfrei.

Bernd
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