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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.06.2010, 13:04
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Akki Akki ist offline
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Standard Aus dem Polizeibericht: LKW und ihre Beladung...

Zitat:
Bei einem Schwertransporter stellten die Spezialisten des Verkehrsdienstes eine erhebliche Überladung fest. Statt der genehmigten 41, 8 Tonnen, wog der LKW ( abzüglich einer Toleranz von 1,4 Tonnen ) 56,77 Tonnen. Somit ergab sich für das Fahrzeug eine Überladung von rund 15 Tonnen, was in etwa der Zuladung eines zusätzlichen LKW entspricht.
Den 46-jährigen Fahrer aus Kreuztal und dem Halter des LKW erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Bußgeldandrohungen dürften in diesem Fall, vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Bußgeldstelle, für den Fahrer bei 430,- Euro und den Halter des LKW bei 475,- Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren liegen.

Polizeipräsidium Dortmund
Zitat:
Bei dem Gefahrgutzug eines 55-Jährigen aus Sundern, beladen mit verschiedenen Säuren, stellten die Kontrolleure mehrere Risse im Haupt- und Hilfsrahmen fest. Weiterhin wurde die Ladung teilweise nicht vorschriftsgemäß gesichert. Ein Sachverständiger untersagte daraufhin die Weiterfahrt im beladenen Zustand. Die gefährliche Ladung musste vor Ort umgeladen werden.
In diesem Fall erwartet den Fahrer, Halter, den Verlader, sowie den Berförderer der Ladung ebenfalls eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. In diesem Falle dürfte das Bußgeld, vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Bußgeldstelle, für den Fahrer bei 800,- Euro, für den Halter bei 1.000 Euro, für den Verlader bei 500 Euro und den Beförderer bei 1.000 zuzüglich Verwaltungsgebühren liegen.

Polizeipräsidium Dortmund
Bußgeld getrennt nach Fahrer, Halter, Verlader und Beförderer
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Akki

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  #2  
Alt 21.06.2010, 13:10
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Standard

Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Bußgeld getrennt nach Fahrer, Halter, Verlader und Beförderer
Korrekt....
Warum soll nur immer der Fahrer der Dumme sein ???

Obwohl in den genannten Fällen , hätten sie es verdient...

15 Tonnen überladen und verrostete Karre mit Säure...???
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  #3  
Alt 21.06.2010, 13:28
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Akki Akki ist offline
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Meist ist der Fahrer ja das Schlußlicht in der Kette. Fahren oder Job weg
Echt brutal was da zum Teil abgeht...
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Akki

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  #4  
Alt 21.06.2010, 17:22
Käptn Spärrow Käptn Spärrow ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Bußgeld getrennt nach Fahrer, Halter, Verlader und Beförderer
Das ist so richtig,hier greift die sogenn.Halterhaftung.
Die haben nur leider vergessen mit zu teilen wie viele Punkte in Bad Flensburg es dafür giebt(dürften nicht wenig sein).
Der Verlader ist genau so mit drann(Punkte+Teuronen),und das ist auch gut so.
Bei der Überladung dürfte sich das schon im Fahrverbot bewegen,ich frag mich nur warum der Fahrer das nicht gemerkt hat?
Eine Überladung von 15 to ist selbst für einen Anfänger fest stellbar(selbst mit über 600 PS)
Bei mir wäre der jedenfalls nicht vom Hof gefahren!!!
Dafür hänge ich zu sehr an meiner Fahrpappe!!
Im Gefahrgutbereich wirds richtig teuer da giebt es einen extra Bussgeldkatalog!!!!
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gruss Peter

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  #5  
Alt 21.06.2010, 17:35
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Ehrlich: Ich finde das sehr gut das nicht nur der Fahrer eins auf die Kappe bekommt. Wie DU so schön sagst, bei dir wäre der so nicht gefahren und genau das ist der Sinn der Sache. Hoffe bei den anderen ist jetzt auch der Groschen gefallen.
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Gruß Andy

- Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 -
Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst
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  #6  
Alt 21.06.2010, 17:58
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Da kann ich auch noch ein paar Stories aus dem Freundeskreis beisteuern. Er war bei einer Bio-Müll-Fa., bekam immer verschiedene LKW zugeteilt. Alle LKW waren ausgelutschte und ausgemusterte 7,5-Tonner eines LKW-Vermieters:

1.: Alter LKW mir Bioabfällen, in einer Kurve fällt eine Tür raus (Materialermüdung), Bioabfall, vor allem Erbsen, kullern über die Straße, mein Kumpel räumt die Sachen so gut es geht weg (ein Besen gehört nicht zur Ausstattung des LKW), leider blieben ein paar Erbsen liegen, ein Rollerfahrer stürzt,
-> FS weg, etliche € 100 Strafe.

2.: Laderampe ist ausgefallen, also rauf- und runterklettern, leider war es rutschig, mein Kumpel rutscht ab und verletzzt sich am Bein, eine Woche Krankenhaus!
-> Fazit seines Chefs: zu dämlich! Sicher mit dem Rad gestürzt!

3.: LKW hat nur noch einen Bremskreis! Mein Kumpel wollte das Fzg. natürlich nicht benutzen, massiver Ärger mit seinem Chef!
-> Er war so weit, dass er schon direkt zur Polizei fahren wollte!

4.: TÜV war am LKW schon 1 Jahr abgelaufen, mein Kumpel mußte fahren, wurde mit Entlassung bedroht! Ich habe das dann über einen seiner Kunden geregelt, der hat den Inhaber angerufen:
-> "Kommt hier noch einmal ein LKW ohne TÜV ist Euer Auftrag weg und Ihr bekommt eine Anzeige."

5.: Die Mitarbeiter bekamen eine Zusatzvereinbarung in den Arbeitsvertrag: die Fahrer haben vor Fahrtantritt den Ölstand zu kontrollieren, geht der Motor kaputt, wird die halbe Reparatur vom Gehalt abgezogen!

Übrigens, hatte ich erwähnt, dass mein Kumpel knapp € 8,50/Stunde verdient hat?
Er den Scheiß-Job hingeschmissen und erholt sich jetzt von seinen Punkten!
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Gruß
Stefan
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  #7  
Alt 21.06.2010, 18:05
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Hat man schon vorr längerem geändert,um den Fahrern endlich mal den Druck von den Schultern zu nehmen und die Disponenten zu bremsen...und die Strafen gehen doch noch....was meint ihr wo das hingeht wenn bei so einem Transport mal richtig was schiefgeht..
Das beste daran ist,das die Verlader einen mit auf den Sack bekommen..dann gucken wenigstens mal,was da bei denen so auf den Hof gefahren kommt..

Gruß Tido
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  #8  
Alt 21.06.2010, 18:10
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Wieso bezahlt der HALTER eines LKW für eine Übertretung? Wenn ich einem Kollegen einen LKW ausleihe und der meint, er müsse ihn 5t schwerer beladen, wieso sollte ich dann ein Problem bekommen? Ich bezahle auch keine Radarfotos wenn einer mit meinem Auto zu schnell fährt... man erkläre mir die Situation bitte! ;)
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  #9  
Alt 21.06.2010, 18:21
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denk mal an die Charterflotten...a`la Europcar....damit das keine Überhand nimmt!
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  #10  
Alt 21.06.2010, 18:25
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Verstehe ich nicht. Heisst ja eben genau, dass Europcar (als Halter) meine Straftat mitverantwörten müsste, wenn ich einen LKW von denen überlade?

Wenn die mir natürlich einen schrott-LKW geben ist es klar, dass sie dafür (mit)hängen müssen.
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  #11  
Alt 21.06.2010, 18:50
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Zitat:
Zitat von Vegaschiffer Beitrag anzeigen
Wieso bezahlt der HALTER eines LKW für eine Übertretung? Wenn ich einem Kollegen einen LKW ausleihe und der meint, er müsse ihn 5t schwerer beladen, wieso sollte ich dann ein Problem bekommen? Ich bezahle auch keine Radarfotos wenn einer mit meinem Auto zu schnell fährt... man erkläre mir die Situation bitte! ;)
OK ich versuchs mal

wie das bei euch in der Schweiz geregelt ist weis ich nicht ,aber hier in D bin ich als Fahrzeughalter für den ordnungsgemässen Zustand meiner Fahrzeuge verantwortlich.Bei Mietfahrzeugen haftet nicht der Halter (Vermieter)für Überladung u s w sondern der Beförderer sprich Mieter und der Fahrer sowie der Verlader.
Fährt z B einer meiner LKW mit ab gefahrenen Reifen vom Hof bin ich genau so wie der Fahrer mit 3 Punkten +doppelter Geldstrafe dabei.
Das heist im ungünstigsten Fall kann das 36!!!!Punkte auf einmal geben.

Dein Beispiel hinkt etwas,denn Du wirst in jedem Fall erst mal einen Anhörungsbogen bekommen wobei versucht wird den Fahrer zu ermitteln,ist das nicht möglich weil Du die Mitarbeit verweigerst bist eben Du als Halter drann.
Wenn in meiner Firma Fotos kommen und es ist nicht im Punktebereich bekommt der Fahrer das in die Hand gedrückt und hat das selbst zu überweisen,Fall erledigt,im Punktebereich muss ich den Bogen aus füllen sonnst hab ich halt Pech gehabt.
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gruss Peter

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  #12  
Alt 21.06.2010, 19:01
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und beim Pkw kann man bei mehrmaliger verweigerung der mithilfe ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen...(war zumindest mal so.)

Gruß Tido
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  #13  
Alt 21.06.2010, 19:09
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Da kann ich auch noch ein paar Stories aus dem Freundeskreis beisteuern. Er war bei einer Bio-Müll-Fa., bekam immer verschiedene LKW zugeteilt. Alle LKW waren ausgelutschte und ausgemusterte 7,5-Tonner eines LKW-Vermieters:

1.: Alter LKW mir Bioabfällen, in einer Kurve fällt eine Tür raus (Materialermüdung), Bioabfall, vor allem Erbsen, kullern über die Straße, mein Kumpel räumt die Sachen so gut es geht weg (ein Besen gehört nicht zur Ausstattung des LKW), leider blieben ein paar Erbsen liegen, ein Rollerfahrer stürzt,
-> FS weg, etliche € 100 Strafe.

2.: Laderampe ist ausgefallen, also rauf- und runterklettern, leider war es rutschig, mein Kumpel rutscht ab und verletzzt sich am Bein, eine Woche Krankenhaus!
-> Fazit seines Chefs: zu dämlich! Sicher mit dem Rad gestürzt!

3.: LKW hat nur noch einen Bremskreis! Mein Kumpel wollte das Fzg. natürlich nicht benutzen, massiver Ärger mit seinem Chef!
-> Er war so weit, dass er schon direkt zur Polizei fahren wollte!

4.: TÜV war am LKW schon 1 Jahr abgelaufen, mein Kumpel mußte fahren, wurde mit Entlassung bedroht! Ich habe das dann über einen seiner Kunden geregelt, der hat den Inhaber angerufen:
-> "Kommt hier noch einmal ein LKW ohne TÜV ist Euer Auftrag weg und Ihr bekommt eine Anzeige."

5.: Die Mitarbeiter bekamen eine Zusatzvereinbarung in den Arbeitsvertrag: die Fahrer haben vor Fahrtantritt den Ölstand zu kontrollieren, geht der Motor kaputt, wird die halbe Reparatur vom Gehalt abgezogen!

Übrigens, hatte ich erwähnt, dass mein Kumpel knapp € 8,50/Stunde verdient hat?
Er den Scheiß-Job hingeschmissen und erholt sich jetzt von seinen Punkten!
zu1.
Schwarze Schafe giebt es leider immernoch viel zu viele
zu2.
siehe1.
zu3.
NICHT los fahren sondern SOFORT die Polizei anrufen
zu4.
in diesem Fall hat die Rennleitung sehr viel Verständniss für den Fahrer .Also ne Streife an hupen +Selbstanzeige,das ist in der Regel für den Fahrer ohne Folgen.
zu 5.
Sittenwiedrig also nichtig,wobei es zumindest beim LKW selbstverständlich sen sollte tgl den Ölstand zu prüfen(lernt jeder auch so in der Fahrschule aber die Praxis.....)
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gruss Peter

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Geändert von Käptn Spärrow (21.06.2010 um 19:49 Uhr)
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  #14  
Alt 21.06.2010, 19:10
Käptn Spärrow Käptn Spärrow ist offline
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Zitat:
Zitat von Matrosenbändiger Beitrag anzeigen
und beim Pkw kann man bei mehrmaliger verweigerung der mithilfe ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen...(war zumindest mal so.)

Gruß Tido
ist es immer noch
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  #15  
Alt 21.06.2010, 19:43
Benutzerbild von nightforce
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zu 4. stimmt nicht, wenn ich als Fahrzeugführer ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug in Betrieb nehme, bin ich dran, da is nix mit Rennleitung anhupen, die muß man in solch Fall auf den Hof bestellen.
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #16  
Alt 21.06.2010, 19:48
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
zu 4. stimmt nicht, wenn ich als Fahrzeugführer ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug in Betrieb nehme, bin ich dran, da is nix mit Rennleitung anhupen, die muß man in solch Fall auf den Hof bestellen.
Stimmt doch,denn wenn der Chef mit Entlassung droht gilt die Notstandsklausel
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gruss Peter

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  #17  
Alt 21.06.2010, 19:58
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von Käptn Spärrow Beitrag anzeigen
Stimmt doch,denn wenn der Chef mit Entlassung droht gilt die Notstandsklausel
Das ist aber alles schwer zu beweisen, auch der Rennleitung gegenüber, deshalb mit soeinem Fahrzeug nicht den Hof verlassen, dann lieber feuern lassen und die Rennleitung auf den Hof bestellen.
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  #18  
Alt 21.06.2010, 19:58
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Wenn ich hier einige Beiträge lese, habe
ich das Gefühl, es wird einfach zu viel
Blödzeitung gelesen

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #19  
Alt 21.06.2010, 20:33
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Zitat von Käptn Spärrow Beitrag anzeigen
wie das bei euch in der Schweiz geregelt ist weis ich nicht ,aber hier in D bin ich als Fahrzeughalter für den ordnungsgemässen Zustand meiner Fahrzeuge verantwortlich.Bei Mietfahrzeugen haftet nicht der Halter (Vermieter)für Überladung u s w sondern der Beförderer sprich Mieter und der Fahrer sowie der Verlader.
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Ok, macht sinn. Habe ich einfach falsch verstanden. Recht so, dass der Halter für ein schlechtes Fahrzeug haften muss. In der Schweiz ist (zumindest im PKW-Bereich) der Fahrzeugführer vollständig selbst zuständig, den Zustand des Fahrzeuges zu überprüfen und muss dann selbst entscheiden, ob er losfahren will oder nicht.
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  #20  
Alt 22.06.2010, 07:41
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Das ist aber alles schwer zu beweisen.
Bei einer Selbstanzeige? Die Polizei weiss genau was in der Berufssparte abgeht. Die schlagen so ein vorgehen (umgehende Selbstanzeige) selbst vor.
Bernd
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  #21  
Alt 22.06.2010, 09:03
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Bei einer Selbstanzeige? Die Polizei weiss genau was in der Berufssparte abgeht. Die schlagen so ein vorgehen (umgehende Selbstanzeige) selbst vor.
Bernd
Genau so hab ich da (noch als Lohnsklave) auch erlebt und gehand habt.
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  #22  
Alt 22.06.2010, 09:23
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Jaja - Spediteure und die Chefs sind alles Schweine.....

Ich könnte hier jetzt vom Leder ziehen wieviel saudämliche LKW-Fahrer bei mir schon durchgelaufen sind und was die alles so für schwachsinnige Aktionen verzapft haben.

Sorry - ist aber nicht mein Niveau!

Dank an Cooky ==>>> absoluter Blödzeitungsstil
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