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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
Schon vor langer Zeit hat der BGH festgestellt, daß eine behördliche Vorschrift, ein Verordnung oder ein Gesetz immer frei vervielfältigt werden darf. Das gilt sogar für DIN-Texte, sobald diese in ein Gesetz o.ä. aufgenommen oder dort zitiert sind (auch wenn der Beuth-Verlag das nicht gerne hört).
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Beste Grüße John
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#27
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![]() Zitat:
Viel Glück dabei ![]() Egal wohin Du fährst, aber wie ist das in Ö - wo sind denn unsere Ösis ![]() (Ösi ist nett gemeint - tätschel tätschel - wo sie jetzt schon nicht mit Fußball spielen dürfen ![]() ![]() Wolfgang Geändert von idefix01 (01.07.2010 um 14:55 Uhr) |
#28
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Hallo Andreas
das Fahrverbot gilt ab den 01.07.10 auch für Samstag zwichen 6.00Uhr und 22.00 abends, allerdings nur für LKW ÜBER 7.5 t. Gruß Andreas ![]() ![]() ![]()
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#29
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So ich hab mal zum Thema die Seite einer Fachzeitschrift befragt
![]() ![]() http://www.trucker.de/article/31963-...0-f%C3%BCr-lkw Das Faahrverbot gilt für den gewerblichen Guterverkehr für Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 to zGG Auf der Seite findet Ihr auch eine PDF-Datei mit den genauen Verbotsstrecken. In Österreich gilt meines Wissens das normale Fahrverbot Sa ab 15 Uhr. Mich persönlich störts ,Aussnahmegenemigung sei Dank,nicht im geringsten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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gruss Peter Das Leben ist kein Ponyhof |
#30
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Moin,
hier stehts: www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm, u.a. sind vom Fahrverbot betroffen: Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Hast Du ein Wohnmobil mit 7,49 t zulGG oder mehr, darft Du den Hänger mit Deinem 4t-Schiff oder mehr ziehen (sofern das WoMo dafür zugelassen ist). Hast Du einen umgebauten Golf mit LKW-Zulassung und zulGG von sagen wir mal 1300 kg und möchtest einen 350 kg-Hänger mit Gartenabfällen ziehen: Fahrverbot.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (01.07.2010 um 22:09 Uhr)
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#31
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Sobald an einem "LKW" ein Anhänger dran ist, greift das Fahrverbot. Mit dem Zugfahrzeug (LKW) bis 7,49 to. darfst du solo fahren. Sobald ein Anhänger dran ist, egal ob privat oder sportliche Zwecke ist das Fahrverbot gültig.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#32
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Das Fahrverbot gilt für Anhänger hinter LKW deshalb darf man auch Sonntag mit seinem 580 PS Scania zum Eiskaffe fahren wenn es eine Sattelzugmaschiene ist, das sind die kurzen mit dem langen Anhänger. Ein Gliederzug also so einer wo das Auto schon recht lang ist darf nicht fahren. Das gilt jeden Sonntag von 00.00 Uhr bis 22 Uhr. Ihr redet iht gerade über das Ferien Fahrverbot.
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#33
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klar kannst Du mit dem Scania sonntags und in den Ferien auch samstags zum Eiskaffe fahren, der muss nur auf 7,49t abgelastet sein und Du musst den Hänger zuhause lassen. §30StVO
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Gruss Vestus Geändert von vestus (01.07.2010 um 22:42 Uhr) |
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