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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.07.2010, 19:37
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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Standard Feststellung der Zugehörigkeit zu einer öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaft

Hallo,

nach einem Umzug ins schöne Berlin und Abgabe der Einkommenssteuererklärung verschickte das Finanzamt einen Fragebogen an den Neuberliner mit dem Betreff: " Feststellung der Zugehörigkeit zu einer öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaft". Inhaltlich geht es um Fragen zur Kirchenzugehörigkeit bzw. Austritt aus derselben. Weiterhin soll die Anschrift der Eltern bekannt gegeben werden.

Darf das Finanzamt derartige Fragen stellen, wenn in der Einkommenssteuererklärung korrekte Angaben zur Religionszugehörigkeit gemacht wurden und es keine gegenteiligen Verdachtsmomente geben kann?
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Gruß
Christian
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  #2  
Alt 13.07.2010, 19:54
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VirginWood VirginWood ist offline
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Religion und das Boote-Forum....das geht schief
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  #3  
Alt 13.07.2010, 20:21
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
...... und es keine gegenteiligen Verdachtsmomente geben kann?
Der ist in diesem Kontext gut, echt gut!
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  #4  
Alt 13.07.2010, 20:33
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Religion und das Boote-Forum....das geht schief
es geht mir nicht um die Religion an sich, nur um das Verfahren der Feststellung der Zugehörigkeit ;)
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Gruß
Christian
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  #5  
Alt 13.07.2010, 20:49
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Hallo,

nach einem Umzug ins schöne Berlin und Abgabe der Einkommenssteuererklärung verschickte das Finanzamt einen Fragebogen an den Neuberliner mit dem Betreff: " Feststellung der Zugehörigkeit zu einer öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaft". Inhaltlich geht es um Fragen zur Kirchenzugehörigkeit bzw. Austritt aus derselben. Weiterhin soll die Anschrift der Eltern bekannt gegeben werden.

Darf das Finanzamt derartige Fragen stellen, wenn in der Einkommenssteuererklärung korrekte Angaben zur Religionszugehörigkeit gemacht wurden und es keine gegenteiligen Verdachtsmomente geben kann?
Es gibt Religionsgemeinschaften die keine Kirchensteuer bezahlen.
Wie Baptisten , Adventisten, Brüdergemeinden, Zeugen Jehova usw. Diese geben den 10 teil von ihren Einkünften.
Berlin will warscheinlich wissen wieviel Menschen zu den einzelnen Gruppen gehören.

Gruß
Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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  #6  
Alt 13.07.2010, 20:57
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nein. es geht denen mit dem Schreiben um die Kirchensteuer, das Schreiben wird ja im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer verschickt. ;)

Aber das soll nicht Thema sein, sondern die Frage, in wie weit das Finanzamt in diesem Zusammenhang Daten der Eltern des Steuerpflichtigen abfragen darf.
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Christian
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  #7  
Alt 13.07.2010, 21:15
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Aber das soll nicht Thema sein, sondern die Frage, in wie weit das Finanzamt in diesem Zusammenhang Daten der Eltern des Steuerpflichtigen abfragen darf.
Wer ist denn rechtlich betrachtet der "Ansprechpartner" der Finanzbehörde und um was geht es?

Was haben Eltern mit der Kirchensteuer ihrer erwachsenen Nachkommen zu tun?

Ich kann mit meinen zugegeben bescheidenen, jedoch durchaus vorhandenen Kenntnissen der Gesetzeslage da keinerlei Zusammenhang erkennen.
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  #8  
Alt 13.07.2010, 21:23
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
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Grüße Ingo

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  #9  
Alt 13.07.2010, 21:29
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mue mue ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Wer ist denn rechtlich betrachtet der "Ansprechpartner" der Finanzbehörde und um was geht es?

Was haben Eltern mit der Kirchensteuer ihrer erwachsenen Nachkommen zu tun?

Ich kann mit meinen zugegeben bescheidenen, jedoch durchaus vorhandenen Kenntnissen der Gesetzeslage da keinerlei Zusammenhang erkennen.
Ansprechpartner ist der Einkommensteuerpflichtige

Die Adressen der Eltern könnten der Behörde nur dabei behilflich sein, Nachforschungen über eine statt gefundene Taufe des Steuerpflichtigen anzustellen.
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Gruß
Christian
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  #10  
Alt 13.07.2010, 21:53
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
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Ansprechpartner ist der Einkommensteuerpflichtige

Die Adressen der Eltern könnten der Behörde nur dabei behilflich sein, Nachforschungen über eine statt gefundene Taufe des Steuerpflichtigen anzustellen.
Taufe hat in einem Lebensstadium stattgefunden, in dem der Mensch noch völlig unmündig war. Wenn er dann als Erwachsener aus der "Kirche" ausgetretren ist hat der Punkt "Taufe" keinerlei Bedeutung mehr! Viele Eltern wissen nicht, dass ihre Sprösslinge den unglaublichen Tort begangen haben, aus der ach so geachteten "Kirche" auszutreten, was auch oft besser ist.

"Taufe" ist zum Thema also völlig irrelevant!
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  #11  
Alt 13.07.2010, 21:59
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
[..]
"Taufe" ist zum Thema also völlig irrelevant!
Nein, ein Ungetaufter scheidet als Kirchensteuerzahler schon mal a priori aus.
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 13.07.2010, 22:05
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Die Frage nach den Eltern finde ich sehr merkwürdig. Andererseits - fragen können sie ja - Du mußt ja nicht antworten.
Gibts in Berlin keinen Datenschutzbeauftragten? Die sollten dazu was sagen können.
Edit: Gibt es.
http://www.datenschutz-berlin.de/


Anneke
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  #13  
Alt 13.07.2010, 22:57
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Religion und das Boote-Forum....das geht schief
Noch ist das Thema sachlich - abgesehen von der Meinungsbekundung zum Austritt - und hat mit Philosophieren über Glaubensfragen nichts gemeinsam.
Deine Ankündigung hab ich gelöscht, weil sie mit dem Thema nichts zu tun hat.

Torben
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  #14  
Alt 13.07.2010, 23:15
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Religion und das Boote-Forum....das geht schief
Und ich habe gedacht; Boote-Forum ist eine Religion
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