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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Einfuhr in die Schweiz / Export in die Schweiz
Hallo zusammen
Habe gerade mit dem Schifffahrtsamt bei uns gesprochen und diese hat mir erklärt was es braucht um ein Boot bei uns einzuführen, betont aus D eventuell aus EU (eventuell, weil ich Einfuhr aus D nachgefragt habe): Alle Boote, die nach 2001 IMMATRIKULIERT wurden: - CE-Konfirmitätserklärung - Handbuch muss Chassisnummer oder Chassisserie entsprechen (ohne CE oder ohne Handbuch keine Zulassung) Motoren: - für jeden Motor AB oder IB muss der Schweizer Generalimporteur des Motors einen Import- und Abgasbescheinigung erstellen. Hat der Importeur keine Daten gibt es keine Zulassung, also bevor ein Motor importiert wird beim Generalimporteur nachfragen Boote die vor 2001 IMMATRIKULIERT wurden: - Alle Boote, die NACHWEISLICH als Vergnügungsschiff Inverkehr gesetzt wurden (Nachweis Bootsschein, Versicherungsunterlagen) werden ohne CE und ohne Handbuch zugelassen (SPORTBOOTE NICHT) Motoren: - gilt dasselbe wie nach 2001 (siehe oben) Ich dachte ich schreib euch das für das Trockendock solange ich das noch genau beschreiben kann..... DISCLAIMER: Ich übernehme keine Haftung für allfällige Fehlinformationen, der Importeur ist selbst für die Beschaffung der richtigen Import Informationen verantwortlich.
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**Wir hören nicht auf zu spielen weil wir älter werden. Wir altern, weil wir aufhören zu spielen (Satchel Paige <1906-1982>)** herzliche Grüsse aus der Schweiz Attila Geändert von atmik (19.08.2010 um 10:33 Uhr) |
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