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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.08.2010, 13:16
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
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Standard IBS - es ist zum Mäuse melken

Mir platzt gleich die Worscht !!!

Die Story dazu ist folgende:
Im Juni habe ich den Kaufvetrag für mein neues Boot unterschrieben.
Der sah eine Anzahlung vor, die ich geleistet habe (ca. 8%). Die Restzahlung erfolgt bei Übergabe im September.
Nach Erhalt der Anzahlung habe ich die Papiere bekommen, darunter der alte IBS vom DMYV. Damit ich im September das Boot abholen und damit heim fahren kann, wollte ich es ummelden (Funk, IBS, etc.). Natürlich will ich wieder einen IBS vom DMYV, damit ich keine neue Kennzeichnung ans Boot kleben muss (wo ich bis September eh nicht mehr hinkomme).
Jedenfalls habe ich den ganzen Papierkram ausgefüllt und weggeschickt. Funk ab-/anmelden hat problemlos funktioniert, Funke muss nicht neu programmiert werden.
Aber der DMYV tritt mir jetzt ins Kreuz.
Den neuen IBS wollen sie mir nicht ausstellen, weil nach deren Interpretation das Eigentum am Boot erst mit vollständiger Bezahlung auf mich übergeht. Was ja erst bei Abholung der Fall ist. Aber wie soll ich das Boot abholen und heim fahren, wenn es nicht angemeldet ist? Zumal der alte IBS (= Ausweis für Kleinfahrzeug) schon beim DMYV liegt.
Soll ich ohne Papiere heim fahren?
Soll ich Kaufpreis vor Abholung voll überweisen, damit das Eigentum erwerben und den IBS kriegen kann?
Soll ich auf den DMYV schei..en?
Wie machen das alle anderen Käufer auf dieser Welt?

Verzweifelte Grüsse!
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  #2  
Alt 13.08.2010, 13:23
JohnB JohnB ist offline
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Hallo Hans,

für IBS, wie auch WSA-Zulassung oder Flaggenzertifikat wird ein Eigentumsnachweis verlangt. Nach Deinen Schilderungen bist Du noch nicht Eigentümer.

Wenn Du das Boot auf eigenem Kiel abholen willst (auf dem Trailer braucht man ja keinen IBS), laß Dir doch den alten IBS zurückschicken. Er gilt ja weiter.

Vom Verkäufer würde ich mir noch eine Bestätigung ausstellen lassen, daß Du mit dem Boot fahren darfst. Bei einer Kontrolle mußt Du dann ja nicht unbedingt sagen, daß Du einen Kaufvertrag in der Tasche hast.

Wenn Du das Boot per Trailer abholst, reicht ja der Kaufvertrag, um Deine Berechtigung nachzuweisen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 13.08.2010, 13:23
Benutzerbild von sst
sst sst ist offline
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lass dir den alten IBS schicken...

...im inland ist zwar das IBS kennzeichen so lange gültig, bis sich an den eingetragenen daten nichts ändert...da du ja quasi auf überführungsfahrt bist gibts doch da m.e. gar keine schmerzen
__________________
Gr€€ts Stefan
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  #4  
Alt 13.08.2010, 14:24
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
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Jupp, das hatte ich dem Kollegen vom DMYV auch schon geschrieben, dass ich dann gerne den alten Schein wiederhätte...
Ich glaube nur die Antwort schon zu kennen!
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  #5  
Alt 13.08.2010, 14:41
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Jupp, das hatte ich dem Kollegen vom DMYV auch schon geschrieben, dass ich dann gerne den alten Schein wiederhätte...
Ich glaube nur die Antwort schon zu kennen!
Dann laß Dir eine Vollmacht vom Eigentümer für die Schein-Rückforderung geben. Dann müssen die mit dem Papier rausrücken!
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 13.08.2010, 15:07
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alaska alaska ist offline
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Eventuell Alternative wenn nichts geht:
WSA-Anmeldung mit dem Kaufvertrag, kostet 18 Euro plus ein paar Euro
für das Kennzeichen, Boot überführen und dann ordentliche IBS- Anmeldung.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #7  
Alt 13.08.2010, 15:46
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Eventuell Alternative wenn nichts geht:
WSA-Anmeldung mit dem Kaufvertrag, kostet 18 Euro plus ein paar Euro
für das Kennzeichen, Boot überführen und dann ordentliche IBS- Anmeldung.
Der Gedanke liegt natürlich nicht weit.
Hat jedoch den Nachteil - und das ist es, was ich vermeiden wollte - dass ich das neue Kennzeichen erst noch anbringen muss.
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  #8  
Alt 13.08.2010, 15:51
JohnB JohnB ist offline
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Ähh, habe ich das falsch verstanden: Du hast den Kaufvertrag doch noch nicht derart, daß Du danach Eigentümer wärst.

Dann geht doch auch bei WSA nix!
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Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 13.08.2010, 20:13
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Chili Chili ist offline
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Es ist halt ein Standard-Kaufvertrag mit Standard-Klauseln. Da steht halt vorgedruckt im Kleinen, dass das Boot bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers ist.
Und an dem Passus hängt sich das Männeken vom DMYV jetzt auf.
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  #10  
Alt 14.08.2010, 07:07
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Mir platzt gleich die Worscht !!!

Wie machen das alle anderen Käufer auf dieser Welt?

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Bertrand Russell
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  #11  
Alt 14.08.2010, 07:14
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Wenn alle Stricke reißen,
hätte ich noch ein Wechselkennzeichen zu verleihen.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum


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Alt 14.08.2010, 07:22
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Wieso werde ich den Eindruck nicht los, dass es beim Transport über Landesgrenzen gehen soll und man möglichst nicht auffallen möchte?

So ein Gedöns macht doch keiner, wenn ...
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Gruß
Wolfgang
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  #13  
Alt 19.08.2010, 11:10
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Der Gedanke liegt natürlich nicht weit.
Hat jedoch den Nachteil - und das ist es, was ich vermeiden wollte - dass ich das neue Kennzeichen erst noch anbringen muss.
Druck Dir das neue Kennzeichen aus, laminiere es ein und befestige es mit Tape.

Nicht schön, aber die eine Fahrt wird es halten.

Gruß

Alfred

.
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  #14  
Alt 20.08.2010, 07:29
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Wieso werde ich den Eindruck nicht los, dass es beim Transport über Landesgrenzen gehen soll und man möglichst nicht auffallen möchte?
Keine Ahnung warum du den Eindruck nicht loswirst. Jedenfalls ist dein Eindruck genauso falsch wie der Beitrag überflüssig und daneben.
Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
andere Käufer überführen das Boot mit der Zulassung vom Vorbesitzer
und melden dann erst um
Bei mir handelt es sich
a) um 900km Wasserweg, die ich gerne mit eigener Anmeldung und vor allem mit eigener Versicherung zurücklegen will und
b) lautet der alte IBS nicht auf den Verkäufer (ein Händler); sondern da steht noch jemand drin, der das Boot 2006 verkauft hatte.

Na jedenfalls habe ich mich mit dem DMYV dahingehend geeinigt, dass sie den IBS ausstellen und meinem Verkäufer zuschicken. Der übergibt ihn dann mir wenn ich das Boot übernehme.
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  #15  
Alt 20.08.2010, 09:14
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
[..] 900 km [..] mit eigener Versicherung zurücklegen will und
[..]
Na jedenfalls habe ich mich mit dem DMYV dahingehend geeinigt, dass sie den IBS ausstellen und meinem Verkäufer zuschicken. Der übergibt ihn dann mir wenn ich das Boot übernehme.
Das ist doch eine pragmatische Lösung.

Aber eine eigene Versicherung kannst Du doch unabhängig vom IBS-Inhaber abschließen, oder nicht?
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 20.08.2010, 11:30
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dagmarg dagmarg ist offline
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Ich persönlich wäre mit dem DMYV fertig.....
Nach so einer Aktion würde ich den Kennzeichenwechsel in Kauf nehmen und das Boot beispielsweise beim ADAC anmelden und von dort einen neuen IBS bekommen...

Aber das ist nur meine persönlich unmaßgebliche Meinung....

Ich kann bei solchen Aktionen , bei denen man mir Steine in den Weg legt , unglaublich trotzig reagieren....
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