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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 28.08.2010, 10:19
LTG LTG ist offline
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Standard Transport

Hallo zusammen,

zur Zeit bin ich etwas verunsichert.
Seit 2 Jahren habe ich eine Sea Ray Sundancer 255 und die ist 2,59 Meter breit. Jetzt sagte mir jemand, dass ich die garnicht ohne Sondergenehmigung auf einem Trailer hinter meinem Touareg transportieren dürfe.
Ich habe aber auch im Kopf, dass der Hänger nicht breiter als 2,50 Meter sein darf, das darauf schon.
Was stimmt?
Wo bekomme ich diese Sondergenehmigung?
Wer kann mir helfen?

Danke im voraus.
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  #2  
Alt 28.08.2010, 11:05
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Willkommen im Forum

Wie man mit der Tür ins Haus fällt , so wird man Empfangen
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Gruß
Hans-Peter
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  #3  
Alt 28.08.2010, 11:20
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Willkommen

Nein, die Ladung darf natürlich nicht breiter sein als 2,55 Meter ohne Genehmigung,

Genehmigungen nach §46 StVO gibts beim LRA auf Antrag und nach Prüfung.

Ob sich nun aber wirklich jemand an 4 bzw 9 cm aufreibt, liegt dann beim kotrollierenden Organ, kann aber auf dauer nervend und teuer werden.

Ich weis aus LKW-zeiten, dass es regelmäßig Ärger gibt, wenn die Planen ausgebeult sind und somit die Breite überschritten wird.

Edit: Nachtrag - manche Boote lassen sich nmW leicht diagonal auf dem Trailer abstellen um wieder im genehmigungsfreien Bereich zu sein.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas

Geändert von Stralsunder (28.08.2010 um 11:31 Uhr)
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  #4  
Alt 28.08.2010, 15:41
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Fast alle Amiboote haben angeblich die 2,59m (die Höchstgrenze in Amiland ) also fahren 50% der größeren Gespanne theoretisch illegal umher!

Einige sind beigegaben und haben bei der Anmeldung ihrer Boote 2,55m angegeben

Somit haben sie amtliche Papiere in denen steht 2,55m

Andere sind hingegangen und haben einfach mal nachgemessen und siehe da das Boot hat nur 2,53 oder 2,54m (Amis nehmen das nicht so genau, ist ja eh nur eine Werksangabe um den dort geltenden Grenzwert (2,59m) zu unterschreiten!)

Also mach dir nicht ins Hemd!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #5  
Alt 28.08.2010, 16:09
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So ist es, bevor ich da eine Rennerei habe wegen Genehmigungen würde ich erst mal nachmessen und dann ggf. eine Änderung "eintragen".

Gruß Hannes
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  #6  
Alt 28.08.2010, 16:31
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Aber Vorsicht mit falschen Angaben beim Papiere ändern.
Wenn die Breite eben doch 2,59 beträgt aber nur 2,55 eingetragen sind kanns spätestens im Schadensfall richtig Ärger geben.

Falsche Angaben in Urkunden snd kein Kavaliersdelikt!
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #7  
Alt 28.08.2010, 16:34
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@Hendrik
Zitat:
Einige sind beigegaben
?

Kannst du mich aufklären?
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Grüße Thomas
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  #8  
Alt 28.08.2010, 16:42
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
@Hendrik ?

Kannst du mich aufklären?
Sollte ein beigegangen werden

Also beim anmelden einen Zahlendreher gebaut -> Interessiert das WSA bzw. den ADAC nicht
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #9  
Alt 28.08.2010, 18:57
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Gut dass die Schergen nicht nachmessen koennen:-(
Kenne dass aus dem transportbereich. Uns haben die mit einem bagger von 2,59 m breite oben drauf stillgelegt (der beamte war sehr gut drauf)...... §46 Ist nicht der groesste aufwand und auch bundesweit ueber einen laengeren zeitraum (ich meine wir haben 2Jahre muesste ich nachgucken) moeglich. Auf jeden besser als wenn dich auf der Fahrt in den Urlaub die Rennleitung stilllegt.
Gruss felix
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