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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 09.09.2010, 18:12
rohrblitz rohrblitz ist offline
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Standard Mautstellen in Frankreich

Hallo zusammen mein Name ist Marcus aus Krefeld und bin neu im Forum hier direkt mal eine Frage an euch habe mir ein Boot mit 2,67 m breite gekauft kann mir jemand sagen wo ich am besten in den Mautstellen in Frankreich durchkomme oder ob ihr Erfahrung damit habt.
Vielen dank im Voraus
Gruss Marcus
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  #2  
Alt 09.09.2010, 19:20
Benutzerbild von Jot.v8.A.
Jot.v8.A. Jot.v8.A. ist offline
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Standard

Hallo und herzlich willkommen hier im Forum

du weißt schon das frankreich ein paar mehr mautstellen zu bieten hat...

wenn man deine route wüßte, könnten vielleicht detailierte angabe kommen


bei 2.67 würde ich mir aber schonmal grundsätzlich gedanken über eine genehmigung machen...

die flics sind nicht zimperlich


gruß jens
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  #3  
Alt 10.09.2010, 07:04
rohrblitz rohrblitz ist offline
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Standard Mautstelle Frankreich

Hallo
Also die Strecke ist ganz durch Frankreich also von Luxenburg
bis Spanien. (Empuriabrava)
Vielen dank für deine Antwort
Gruss Marcus aus Krefeld
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  #4  
Alt 10.09.2010, 08:46
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polierpapst polierpapst ist offline
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Die LKW`s passen ja auch durch die Zahlstellen, also klappt das auch mit deinem Boot. Der einzige Nachteil ist die Höhe, weil du nicht durch die Zahlstellen mit den Kartenautomaten durchpaßt (da hängen so rot-weiße Stangen runter) und dich deshalb immer schön hinten anstellen musst.
Gruß
Ralf
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  #5  
Alt 10.09.2010, 09:05
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Zitat:
Zitat von polierpapst Beitrag anzeigen
Die LKW`s passen ja auch durch die Zahlstellen, also klappt das auch mit deinem Boot. Der einzige Nachteil ist die Höhe, weil du nicht durch die Zahlstellen mit den Kartenautomaten durchpaßt (da hängen so rot-weiße Stangen runter) und dich deshalb immer schön hinten anstellen musst.
Gruß
Ralf

du weißt aber schon das LKWs max 2,55 Breit sind und sein Boot etwas breiter ist. Ich hab schon einen LKW gesehen der fast Steckengeblieben ist (ob nun die Mautstelle so eng war oder der LKW-Fahrer zu bL... kann ich nicht sagen).

Theoretisch bekommt man ja bis 3m Breite ein Jahresgenemigung und die Mautstellen sollten dementsprechend breit sein.
Würde mich daher auch mal interresieren.
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  #6  
Alt 10.09.2010, 10:12
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Was hast Du denn für ein Boot
Bei 2,67 breite ist das Teil doch bestimmt auch ziemlich schwer und lang.
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Gruß
Jürgen



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  #7  
Alt 10.09.2010, 10:35
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hallo jürgen
das ist ein seadoo wake boot 2,67 m x 7,25 m 1712 kg
wird gezogen von einem audi Q7
Gruss
Marcus
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  #8  
Alt 10.09.2010, 10:48
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Hallo Marcus,

also ich fahre jetzt schon 10 Jahre mit Boot nach Spanien.
Ich denke Du benötigst eine Sondergenehmigung und dann passierst Du die Mautstellen an den LKW Spuren.
Das sollte wohl klappen.
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Gruß
Jürgen



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  #9  
Alt 10.09.2010, 11:09
rohrblitz rohrblitz ist offline
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Hallo Jürgen
das gleich denke ich auch mit der genehmigung.
ich komme aus krefeld (NRW) weißt du denn wo ich die beantragen muß.
gruss
marcus
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  #10  
Alt 10.09.2010, 11:20
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Ich würde mal beim Straßenverkehrsamt nachfragen
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Gruß
Jürgen



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  #11  
Alt 10.09.2010, 11:45
tboat tboat ist offline
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Auch die "normalen" LKW-Spuren sind bei der Breite kritisch.

Man fährt mit Überbreite auf die ganz rechte Spur und muß dann meist noch eine kleine Drehschranke weg drehen, durchfahren und diese bitte wieder zurückdrehen.
Kann (soll!!) der Beifahrer machen - und das mit Tempo, da oft hinter den Mautstellen die "Kontroller" stehen und wenn du zu lange rumdüddelst, haben die "zuviel" Zeit sich dein Gespann anzuschauen (grins).

Wolfgang
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  #12  
Alt 10.09.2010, 13:12
rohrblitz rohrblitz ist offline
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Vielen dank für eure antworten
Danke sagt Marcus
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  #13  
Alt 10.09.2010, 14:37
captain captain ist offline
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Hallo Marcus,

Zitat:
Zitat von rohrblitz Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen
das gleich denke ich auch mit der genehmigung.
ich komme aus krefeld (NRW) weißt du denn wo ich die beantragen muß.
gruss
marcus
Die gibt es bei Deinem zuständigen Landratsamt (dort, wo der Trailer zugelassen ist). Einfach mal anrufen.

Gruß,
Jörg
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  #14  
Alt 10.09.2010, 14:42
captain captain ist offline
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Moin,

Zitat:
Zitat von tboat Beitrag anzeigen
Auch die "normalen" LKW-Spuren sind bei der Breite kritisch.

Man fährt mit Überbreite auf die ganz rechte Spur und muß dann meist noch eine kleine Drehschranke weg drehen, durchfahren und diese bitte wieder zurückdrehen.
Kann (soll!!) der Beifahrer machen - und das mit Tempo, da oft hinter den Mautstellen die "Kontroller" stehen und wenn du zu lange rumdüddelst, haben die "zuviel" Zeit sich dein Gespann anzuschauen (grins).

Wolfgang
LKW Spur passt normalerweise. Ich fahre da mit 2,90m auch immer durch.
Die Spur ganz rechts ist nur für "richtige" (Aussage der netten Dame an der Station) Überbreiten, also wohl ab 3m.
Diese Spur ist nachts oft nicht besetzt und das dauert dann bis jemand kommt.

Ich fahre immer recht langsam an die Mautstation ran und haue bei Einfahrt den Warnblinker rein. Dann stellt sich hoffentlich keiner hinter mir an . Ich muss immer aussteigen und das Ticket ziehen/zahlen. Das dauert natürlich...

Gruß,
Jörg
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  #15  
Alt 10.09.2010, 15:04
tboat tboat ist offline
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Wir waren mit 3,30 m Breite unterwegs - da passte die "Überbreite-Spur" schon.

Abgeschlossen waren diese Schranken eigentlich nicht - waren solche Zusatzdinger, die die Spur eben auf normale Breite zumachten, wir mit 3,30 hätten da eben Probs gehabt.
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  #16  
Alt 10.09.2010, 15:10
captain captain ist offline
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OK, 3,30m sind natürlich ein anderer Schnack, da meckert dann aber auch niemand mehr vom Mautpersonal

Gruß,
Jörg
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  #17  
Alt 10.09.2010, 16:30
rohrblitz rohrblitz ist offline
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hallo Männer
hier bin ich ja super aufgehoben
also mit dem boot durch die lkw spur
vielen dank euch allen
wenn euch noch was einfällt her damit

gruss marcus aus dem sonnigen krefeld
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  #18  
Alt 12.09.2010, 14:49
waarskipper waarskipper ist offline
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Standard Überbreite Frankreich.

Das mit dem Landratsamt ist zwar richtig, allerdings gilt das nur für die deutsche Überbreitengenehmigung. Diese kostet allerdings 180 Eus/Jahr (Kreis Viersen). Wenn Du in Frankreich eine Überbreitengenehmigung beantragen möchtest, dann musst Du das bei dem Departement beantragen, in welches Du beim Grenzübertritt kommst. Ohne ein wenig Französisch kommst Du da nicht weiter. Die Formulare sind ziemlich ausführlich gehalten und dementsprechend kompliziert. Der Vorteil: Das ganze ist umsonst und Du kannst die Genehmigung auf für mehrere Jahre beantragen.
Ich müsste irgendwo in meinem Dateien-Dschungel noch die Telefonnummern und Notizen haben, für meine Genehmigung. Schick mir doch mal eine PN.

Autobahn mit 2,67 ist kein Problem. Alle nicht höhenbeschränkten Spuren sind breit genug. Bei mir sind´s 9 x 3 x 4 Meter
Gruss Thorben
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  #19  
Alt 12.09.2010, 15:04
rohrblitz rohrblitz ist offline
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Hallo thorben
Vielen dank für deine Info
Also fährst du mit deinem 3 Meter breitem boot da durch wo keine höhenbeschränkung ist durch?
Gruß Markus
Ach so habe jetzt mittlerweile auch mitgekriegt das die Ausnahmegenehmigung beim strassenverkehrsamt zu beantragen ist. Dann habe ich gelesen das bis 2,7 m breite auch keine wrntafeln oder sonstige befestigt werden muss sondern erst ab 2,7 m breite
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  #20  
Alt 12.09.2010, 17:00
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billi billi ist gerade online
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Jede Ladung die mehr als 20 cm seitlich über die lichter hinausragt muss mit schileddern gekennzeichent werden.
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  #21  
Alt 12.09.2010, 22:32
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Moin,

Zitat:
Zitat von waarskipper Beitrag anzeigen
Das mit dem Landratsamt ist zwar richtig, allerdings gilt das nur für die deutsche Überbreitengenehmigung. Diese kostet allerdings 180 Eus/Jahr (Kreis Viersen). Wenn Du in Frankreich eine Überbreitengenehmigung beantragen möchtest, dann musst Du das bei dem Departement beantragen, in welches Du beim Grenzübertritt kommst. ...
Ich verweise gerne nochmals auf meinen Thread zum Thema:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=95357

Bitte auch meinen neuesten Beitrag am Ende beachten, da sich Links geändert haben.

Gruß,
Jörg
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  #22  
Alt 12.09.2010, 22:35
captain captain ist offline
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Zitat:
Zitat von tboat Beitrag anzeigen
Wir waren mit 3,30 m Breite unterwegs - da passte die "Überbreite-Spur" schon.
Geht das noch mit einer "normalen" Ausnahmegenehmigung 1ére catégorie? Geht das noch ohne Begleitfahrzeug?

Danke und Gruß,
Jörg
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