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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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UKW Funkgerät in Holland
Hallo,
ich möchte mir ein neues UKW Funkgerät ins Segelboot einbauen. Das Schiff liegt in Holland. Was muss ich dabei beachten? Das Gerät soll einen DSC Controller haben und an ein GPS angeschlossen werden. Kann ich einfach in den Laden gehen, mir eine Faselfunke greifen und die ins Boot bauen? UKW Schein (alt) habe ich. Gruss Micha |
#2
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Moin,
in Holland ist ATIS vorgeschrieben (wenn mich nicht alles täuscht). Da wirst Du mit Deinem alten Schein glaube ich nichts werden, es sei denn der beinhaltet das UBI. |
#3
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Hallo Tom,
das alte UKW Zeugnis beinhaltet die beiden neuen SRC und UBI. Ich habe ein (ur)altes ATIS Gerät damals mit dem Dampfer mitgekauft. Nun wollte ich es auswechseln, bevor es abrostet. Außerdem fehlen dort einige Kanäle, die wohl damals noch nicht freigegeben waren. Micha |
#4
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Moin Micha,
dann kannst Du im Prinzip jede Quetsche, die DSC und ATIS hat einbauen. Die Verbindungen zum GPS sind auch kein Hexenwerk. Mein Favorit wäre das Lowrance LVR-250 oder das Northstar 710. |
#5
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Danke Tom. Dann werde ich mal den Laden stürmen.
Weißt Du zufällig, wie ich die ATIS Nummer von der alten Quetsche heraus bekomme? Die kann ich ja dann in die neue programmieren lassen. Micha |
#6
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In NL ist wie in D/A/F/B usw, ATIS Pflicht, für DSC braucht mann Marcom B lizenz und ein MMSI nummer die mann über Agentschap Telecom bekommt ( http://www.agentschap-telecom.nl). Ohne eingabe des MMSI funktonieren viel geräte nicht.
Rob |
#7
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Hallo Micha,
die Niederländer benutzen mehr Kanäle die in unseren (Deutschen) Geräten nicht freigeschaltet sind. So haben die Häfen noch oft den Kanal 31. Diesen bekommst Du aber nicht rein. Daher frage sofort beim Kauf nach ob diese Kanäle freigeschaltet werden können. Ansonsten mußt Du dies in Holland machen lassen. Gruß Thomas
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#8
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Hi,
ich glaube nicht, dass man in Holland einfach so in den Funkgeräteladen spaziert und gleich was mit Heim nehmen kann. Vorher braucht es doch eine auf Boot und Funkgerät zugeschnittene Frequenzzuteilungsurkunde? Zumindest in D. Der Hersteller programmiert dann davon die MMSI ins Gerät, erst dann ist es zu gebrauchen. Gruß, Christian
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen" |
#9
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nettes hallo zusammen
da ich alles erst selbst vor kurzem gemacht u gebraucht habe ,kann ich dir sagen es ist absolut kein problem die fehlenden kanäle freischalten zu lassen -einfach kurz anrufen -und eintragen lassen -ich habe das alles per fax erledigen können -es wurde innerhalb ein paar stunden eingetragen gruß helmut |
#10
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Ahoi,
also zusammengefasst habe ich es nun so verstanden: Step 1: Ich gehe in den Laden, schau mir ein Gerät aus Step 2: Die programmieren mir die zusätzlichen NL-Kanäle Step 3: Ich schicke der Telekom einen Antrag Step 4: Die geben mir die Zulassung und MMSI/ATIS Nummer Step 5: Ich klimper die Daten in die Quetsche rein und schraube das Teil ins Boot Ist es das? Gruß Micha |
#11
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... ja, so würde ich das versuchen. Vorher würde ich aber auf jeden Fall bei der Bundesnetzagentur anrufen. Leider kann ich Dir keione Rufnummer geben, da deren Website www.bundesnetzagentur.de/enid/seefunk im Augenblick nicht richtig funktioniert.
Man ist dort außerordentlich hilfsbereit. Nur dort wirst Du die verbindlichen Auskünfte erhalten, die Du haben möchtest.
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Gruß Uwe |
#12
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Zitat:
Also noch mal, und wenn nur für mein Verständnis: Gibt es bei den Funkzeugnissen einen Unterschied zwischen "uralt" (darunter würde sicher mein "Allg. Sprechfunkzeugnis", ich durfte sogar Grenzwelle..., laufen) und "alt" (was auch immer das dann ist)?? Ich habe damals irgendwas zwischen verpennt und nicht für nötig gehalten, die GMDSS - Zusatzprüfung zu machen, und darf jetzt ein GMDSS - fähiges Gerät nicht mal an Bord haben, geschweige denn gar benutzen!! (UBI mit ATIS kein Problem!) Micha, wenn du die Erweiterung hast oder GMDSS in Deiner Prüfung schon drin war, dann vergiss den Beitrag - wenn beides nicht, dann frag bei BNetzAg nicht nur nach der Gerätetechnik, sondern ganz genau auch nach den Zeugnis - Fakten, bevor Du investierst!!! (Wir können den Trööt jetzt zwanglos um ca 50 Beiträge erweitern, wenn ich noch dazu sage, dass ich bisher verstanden habe, dass Du bei einer Eigner-Yacht im Fall einer Kontrolle - und wenn sie strikt durchgezogen wird, den Lizenzbestimmungen Deines Heimatlandes unterliegst (habe aber keine eigenen Erfahrungen, einzige Kontrolle einer deutschen Eigner-Yacht, die ich persönlich miterlebt habe, bezog sich ausschließlich auf Steuernachweis)).
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON Geändert von Methusalix (08.06.2009 um 20:29 Uhr) Grund: Erweitert |
#13
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Ich hatte um die Jahrtausendwende ein UKW-Sprechfunkzeugnis mit GMDSS gemacht. Davor gab es ein anderes. (offensichtlich das uralte...) Nun gibt es diese UBI/SRC Geschichte. So mein Info-Stand.
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#14
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Dann bist Du wohl (im Gegensatz zu mir) auf der sicheren Seite - lucky You are.....
(das war dann wohl genau die Zeit, in der ich mich hätte rühren müssen, wenn ich gewollt hätte - viel Spaß mit der neuen Maschine!!)
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#15
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http://www.segelsoft.de/download/dok-funk.pdf
Alte und neue -ab 2003- Zeugnisklassen bzw. Gültigkeit.
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Gruß Kai
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#16
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Zitat:
dann den Antrag stellen wenn du die Nummern hast kannst du die eingeben oder es im Laden machen lassen das ist recht simpel Kanäle freischalten dagegen kann nicht jeder Händler
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#17
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ich weiß nicht genau welches Problem Du hast, aber vielleicht hilft Dir das:
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Charly
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#18
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Wenn mann in NL ein gerät für de NL markt kauft, sollten alle in NL zugelassene kanäle freigeschaltet sein. Die landescode is meistens auf der packung angekreuzt.
Hatte mal in Compass ein Handfunkgerät bestellt und bekam eind NL ausführung mit 31 freigeschaltet. |
#19
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Zitat:
Hallo, Charly, nochmal vielen Dank. Mein Verständnisproblem war wohl, dass ich die Veränderungen 2002 / 2003 verschlafen habe (war damals keine aktive Bootszeit bei mir). Ein praktisches Problem ergibt sich nicht, da ich (so scheints im Buch des Lebens zu stehen) wohl nicht mehr Küste / See segeln werde (die Liebste mag es so gar nicht, ich kann damit leben). Und für den Verdränger - tuck tuck: sogar Emden - Delfzijl (und entsprechende Mündungsgebiete) darf ich UBI - funken, und das reicht völlig. Aber ich will den Trööt nicht stören...
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#20
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Hallo Andreas,
Du darfst auch mit einer reinen Binnenanlage/Schiffsfunkstelle am Seefunk teilnehmen. Lediglich die neuen -umschaltbaren- Geräte mit DSC/GMDSS fallen für Dich flach. Und ein entsprechendes Zeugnis inkl. Seefunk besitzt Du ja. Binnenanlage auf See, ja, -reine- Seefunkanlage binnen, nein.
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Gruß Kai
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#21
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Zitat:
Peter
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Gruss, Peter |
#22
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Hallo peterhubertus,
ist nicht gültig für Deutsche in Deutschland
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#23
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es ist doch anders: Folgende gute Nachricht erreichte mich jetzt:
Sehr geehrter Herr "mein Name", inzwischen habe ich die benötigten Informationen von der Agentschap Telecom erhalten. Demnach ist das Funkzeugnis Marcom-B auf der Grundlage der Radio Regulations erteilt. Sie dürfen daher mit einem Funkzeugnis Marcom-B auch an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge den Funkbetrieb so ausüben, wie Sie es an Bord eines Schiffes unter niederländischer Flagge dürfen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Alexander Schwarz Dipl.-Ing. Alexander Schwarz Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn
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Gruss, Peter |
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