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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#26
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Wa GR damals schon EU ?
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#27
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ich schrieb doch, die dachten, ich wollte das Boot einführen, weil ich über Land kam. Das sollte dann mit einer entsprechenden Steuer belegt werden. |
#28
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T 1 heißt hier das Zauberwort. So heißt das Zollpapier zum Transport ohne verzollt zu haben. Jedenfalls in Deutschland, ich vermute aber das es im Zuge der Harmonisierung EU-weit so heißt. Mit diesem T 1 Papier kann man ein Fahrzeug durch die EU transportieren um es zb. an seinem Heimatort zu verzollen oder eben durch die EU zu transportieren. Privatleute müssen in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe der Zoll+EUST leisten der bei Verzollung dann angerechnet wird. Gewerbliche brauchen diese Sicherheitsleistung i.d.R. nicht leisten.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#29
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![]() Zitat:
Er hat schlicht und ergreifend die MwSt noch nicht bezahlt. So kam dann meine Antwort: Zitat on Die Aufbewahrungspflicht beim Händler ist 10 Jahre. Also wirst du da nix bekommen. Steht in deinem Kaufvertrag , ob der Vorbesitzer die MwSt bezahlt hat? Aber auch wenn es drin stehen sollte, könntest du imo nur Ansprüche gegen ihn geltend machen. Du als jetziger Besitzer, bist beim Zoll zahlungspflichtig. Alles andere interessiert die Behörde erst mal nicht. Schaut schlecht aus, so wie ich das sehe, wenn du keine Rechnung mit MwSt auftreiben kannst. Oder eine entsprechende Bescheinigung eines Zollamtes, über nachentrichtete MwSt. Zitat off Hast du einen tofften anderen Gedankensprung, her damit! ![]() |
#30
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Im Rahmen der demnächst auslaufenden Amnestie kann man auch UST nachzahlen, die mal hinterzogen wurde; zu einem Bruchteil der Originalsteuer.
Es wäre daher eine interessante Frage ob das auch für Boote möglich ist und Sinn macht. Für Boote die in DL liegen und nicht versteuert sind müßte das eigentlich gehen. Ein weiterer Punkt sind die Aufbewahrungsfristen. Als Privatperson hast du keinerlei Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Also was will das Finanzamt machen. Da würde ich es darauf ankommen lassen. Im Strafverfahren kehrt sich die Beweislast um; da mußt nicht du die Steuerzahlung nachweisen, sondern das Gericht, daß du keine bezahlt hast.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#31
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Aber _grade_ MwSt gilt grundsätzlich als hinterzogene Steuer, wenn sie denn nicht abgeführt wird. |
#32
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das ist richtig, aber man muß es dir auch beweisen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#33
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Ich, als Kaufmann bin nur kurzfristiger Verwalter der MwSt. Die gehört mir nicht, damit darf ich nicht arbeiten, geschweige den laufenden Betrieb finanzieren, oder schlimmer entnehmen..... |
#34
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ja aber das kannst du so nicht vergleichen. Das Boot hätte ja bei irgendeinem Vorbesitzer versteuert werden müssen. Du bist also eigentlich gar nicht steuerpflichtig. Und Belege mußt du ja nicht aufbewahren.
Wie will man dir beweisen keine UST bezahlt zu haben. Aber da müßte man mal mit einem Profi sprechen. Aber sicher interessant.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#35
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![]() Zitat:
hat sich da nicht etwas geändert, mit der Umkehrung der Beweislast... ![]() |
#36
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zuerst bist du beweispflichtig.
Ist ein Strafverfahren eingeleitet mußt man dir die Schuld beweisen und dann heißt es "Im Zweifel für den Angeklagten" So war das immer. Aber bei uns wird ja dauernd was geändert. Zum Glück kann ich da aber keine eigenen Erfahrungen beisteuern.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#37
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![]() Zitat:
Aber es wurde geändert! Da könnte Ventum mehr zu sagen. |
#38
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ich habe einen Freund der ist Steueranwalt, den frage ich mal.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#39
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![]() Zitat:
imo ist die Änderung schon einige Zeit alt. Also nicht super neu! ![]() |
#40
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![]() Zitat:
Du erhältst darüber sogar eine schriftliche Belehrung.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#41
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![]() Zitat:
Steuerverfahren sind mir unbekannt. Du meinst Steuerstrafverfahren, oder? Alles andere wird landläufig als Steuererklärung benannt! ![]() Und da muss man dem FA überhaupt nix nachweisen. Wenn du allerdings die BP meinst, dann müssen allerdings viele Dinge offenbart werden. Möglicherweise auch Privatkonten! |
#42
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warst schneller als ich. ![]() |
#43
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#44
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Wolf ist doch wie im richtigen Leben, Ferretti ist halt schneller als GB.
Hi. Schönen Abend Und das Wort Steuern möchte ich jetzt nciht mehr hören, wollen uns doch nicht den Abend versauen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#45
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Dito !
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