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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherung Vertragsrecht für Wasserfahrzeuge
Hier war der Ursprungsthread
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=106271 Hier war der Ursprungsbeitrag Zitat:
Gibt es so etwas noch (bezahlbar) ? Oder ist der Vetrag schon älter ?
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Acuh mrwgrüikdee Digne knneön eenin Snin eegrebn Geändert von Cooky-Crew (21.09.2010 um 17:42 Uhr) |
#2
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Hab die schon eine Weile, aber ob das alt ist, glaub ich kaum. Bezahle um die 200 für Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz + Haftpflicht im Paket pro Jahr. Ist das viel?
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MFG -------- Silvio -------- |
#3
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Hoffentlich ist auch VERTRAGSRECHT(Streitigkeiten z.B.aus Kauf ,Verkauf usw.) eingeschlossen.Wenn vorhanden,nachprüfen ob Auseinandersetzungen wegen Wasserfahrzeugen nicht dennoch ausgeschlossen sind.Kommt häufiger vor! Gruß Arno
Geändert von Arno (18.09.2010 um 21:26 Uhr) |
#4
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Zitat:
Vertragsrecht ist auf jeden Fall dabei, da ich es schon in Anspruch nehmen musste. Ausschluss von Wasserfahrzeugen glaub ich nicht, aber ich kann ja noch mal nachlesen zur Sicherheit.
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MFG -------- Silvio -------- |
#5
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Zitat:
Gruß Arno |
#6
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Ich habe zwar nicht nachgelesen, aber habe neulich eine Kostenübernahmezusage von meiner Rechtsschutz erhalten in Sachen Vertragsrecht und Boot.
Scheint also nicht grundsätzlich ausgeschlossen zu sein bei den Versicherungen.
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Gruß Birgit |
#7
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Zitat:
meines Wissens kein Rechtsschutz-Komplettpaket,lediglich "Ausschnittversicherungen"! Gruß Arno Geändert von Arno (20.09.2010 um 09:27 Uhr) |
#8
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So, hier könnt ihr euer Wissen und "Vermutungen"
freien lauf lassen Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#9
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Zitat:
ohne "Fachwissen" zu haben Soll ich zitieren Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#10
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Verkehrsrechtsschutz reicht nicht, weil in der Regel bei Fahrzeugen unterschieden und dann Vertragsrecht für Boote ausgeschlossen wird. Selbst beim ADAC gilt für starke Motorboote "Direktionsanfrage". Vertragsrechtsstreitigkeiten können nicht nur wegen Zubehörkauf, Werkstattaufträge, Garantie, Liegeplatz oder Kaskoschutz entstehen. Es wird der schlimmste Versicherungsfall vermutet, der Kauf oder Verkauf einer für die meisten Wassersportler unbezahlbaren Luxusyacht. Da der Kaufpreis in der Regel Streitwert ist und danach Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden ist dann das Risiko durch alle möglichen Instanzen unkalkulierbar. Eine verbraucherfreundliche Kalkulation für normale Streitfälle wäre sicherlich möglich, aber es ist einfacher nach der Leistung des Motors bzw. der Motoren zu fragen und im wahrsten Sinne des Wortes unbillige Prämien zu fordern oder abzulehnen. Böse Absicht darf man aber nicht unterstellen, denn die Versicherungsmanager haben nur keine Ahnung von den Risiken der Wassersportfreunde.
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Andreas Geändert von chrisma (21.09.2010 um 23:14 Uhr)
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