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  #1  
Alt 25.09.2010, 18:50
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
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Standard Mitschuld ohne Radarreflektor

Beim Testsuchen fand ich zufällig diesen Artikel im Boote-Magazin.

Mich befremdet dabei ein wenig, dass was das BSU da zwischen den Zeilen schreibt. Die Christa hat das manövrieunfähige Sportboot trotz der Versuche der Besatzung schlicht übersehen und gerammt. Nun muss man aber lesen, dass das BSH aufgrund eines fehlenden Reflektors eine Art "Mitschuld" beim Sportboot sieht, obwohl natürlich nicht bekannt ist, ob das den Unfall verhindert hätte. War bei der Christa permanent jemand am Radar, wenn über Minuten nichtmal jemand gradeaus geguckt hat ?!
30m waren übrigens über 7 Sekunden, um den Zusammenstoß seitens der Christa zu verhindern, dass ein Kutter das nicht schafft, erscheint mir sonderbar.
Selbst in dem kurzen Text schwingt mit, dass wohl bald "geprüfte" Reflektoren Pflicht werden sollen, die dank BS-Aufdruck ähnlich wie im Lichtsektor einen ordentlichen Aufschlag bekommen.

Selbstverständlich sind Reflektoren technisch gesehen sinnvoll, zumindest aktive, da passive in Test schlecht abschnitten, insbesondere bei flachen Mobos. Aber hier erahne ich die Erschaffung einer Begründung für Kungelei.

Sehe ich das falsch ?!
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #2  
Alt 25.09.2010, 19:44
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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6.598 Danke in 3.140 Beiträgen
Standard

Der Schlusssatz des Berichtes,
"...Sicherheit, so möchte man ergänzen, gehört eben zu guter Seemannschaft dazu."
stimmt.
Aber dazu gehört eben auch ein ordentlicher Ausguck.
Ein 8,50m Sportboot übersieht man nicht gerade so.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 25.09.2010, 20:05
Benutzerbild von rubberduck
rubberduck rubberduck ist offline
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Standard

Auch ohne in Gesetzestexten zu forschen, kommt mir das sehr merkwürdig vor. In meinen Augen wäre ein berechtigter Vorwurf gegen die Odin darin zu sehen, dass nicht auf die momentane Manöverierunfähigkeit hingewiesen wurde. Somit die Christa als Fahrzeug davon ausgehen konnte, dass das Sportboot ausweicht.
Aber auch da muss man auf das Manöver des letzten Augenblicks eingestellt sein, falls der Ausweichpflicht nicht nachgekommen wird.
Von eingeschränkter Sicht ist keine Rede, so dass der ständige Ausguck der Christa auf jeden Fall das Sportboot hätte sehen müssen.
Ein Mitverschulden mit der Begründung des fehlenden Radarreflektors ist in meinen Augen absolut abwegig!
Peter
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  #4  
Alt 25.09.2010, 20:29
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rubberduck Beitrag anzeigen
Somit die Christa als Fahrzeug davon ausgehen konnte, dass das Sportboot ausweicht.
Aber auch da muss man auf das Manöver des letzten Augenblicks eingestellt sein, falls der Ausweichpflicht nicht nachgekommen wird.
Eine offizielle Ausweichpflicht hatte das Sportboot garnicht, es befand sich auf See ohne FdW. Nur nach ungeschriebenen Regeln ("Stahl vor Plastik") hätte es ausweichen müssen.

BSU-Bericht
__________________
Gruß Robert
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  #5  
Alt 25.09.2010, 20:48
Benutzerbild von Christo Cologne
Christo Cologne Christo Cologne ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: an der Sieg
Beiträge: 5.383
Boot: Prion T-Canyon
11.610 Danke in 4.498 Beiträgen
Standard

Freunde - lest doch bitte mal die Überschrift der BSU Berichte:

...danach ist es das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.

Und zur Verhütung von Unfällen ist ein Radarreflektor doch wohl geeignet, oder?
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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