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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Du must die technischen Daten nachweisen können. Wenn Du bei Deinem Stahlverdränger von dem Hersteller einen Bootsbrief oder eine Bauzeichnung im Original hast, dann reicht das auch.
Falls nicht -> vermessen lassen |
#27
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Zitat:
Ich glaube nicht, dass heute auch nur ein WSA noch DM annimmt . Hier steht alles aktuelle zur Kennzeichnung auf Binnenwasserstraßen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#28
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Ok,also ein amtlich anerkanntes Kennzeichen vom ADAC hat er schon,bzw. es muß noch umgemeldet werden.
Nur von diesem "Schiffsbrief" hatte ich und auch der alte Besitzer noch nichts gehört.Da es keine Bauzeichnung gibt,muß das Boot wohl vermessen werden....wo kann man sowas beantragen?!
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Schöne Grüße Chris |
#29
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beim Schiffseichamt (über WSA).
Ich habe da einfach angerufen und einen Termin ausgemacht, kostete 153,-- € |
#30
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Moin,
wie läuft das denn,wenn man sein boot beim adac registriert hat(papiere kommen hoffentlich bis freitag) und man es ab dem nächsten wochenende so 4-5 tage richtung neuem heimathafen schippern will?muß man da vor fahrtbeginn noch die nummer an beiden seiten(in 10cm-ziffern ) ans heck frickeln,oder gibt es da sonderregeln für überführungsfahrten?
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Schöne Grüße Chris |
#31
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Ja, du könntest beim WSA ein rotes Kennzeichen beantragen.
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (20.09.2010 um 04:59 Uhr) Grund: Zitat eingefügt |
#32
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Zitat:
Ich versteh die Frage nicht...?? Wo sind die Nachteile..?? |
#33
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#34
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Wenn Du die Nummern nicht gleich anbringen willst, aus welchen Gründen auch immer, reicht es die Nummern auf zwei Tafeln zu kleben und an beiden Seiten an die Reling zu hängen.
balticskipper
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#35
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Schöne Grüße Chris |
#36
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FZ
Hallo,
bin aber April 2011 auch Besitzer eines 11 to-Stahlverdrängers, der derzeit im Schiffsregister in Apelddoorn eingetragen ist. Dies dient für mich als Sicherheit, falls die Werft über den Bau pleite gehen würde. Nun möchte ich als "guter Deutscher" natürlich ab April auch die deutsche Flagge führen. Wenn ich mir den Antrag auf Ausstellung eines FZ durchlese, sehe ich, dass ich erklären muss, dass das Schiff in keinem ausländisches Register angemeldet sein darf. Welchen Rat könnt Ihr mir jetzt geben?? Gruß FJ |
#37
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Auf wessen Namen ist denn das Boot jetzt eingetragen?
Sonst hilft nur bis zur Übergabe warten und dann ummelden, also in NL abmelden und in D anmelden. Wobei ich glaube der Schiffsbrief läuft auf den Namen der Werft und Du stehst nur in Abteilung III als Gläubiger drin ? Balticskipper |
#38
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Das Boot ist eingetragen jeweils zur Hälfte auf den Namen meiner Frau und zur Hälfte auf meinen Namen.
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