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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 01.09.2010, 09:25
Benutzerbild von boneman
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Du must die technischen Daten nachweisen können. Wenn Du bei Deinem Stahlverdränger von dem Hersteller einen Bootsbrief oder eine Bauzeichnung im Original hast, dann reicht das auch.

Falls nicht -> vermessen lassen
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  #27  
Alt 01.09.2010, 09:32
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
...
Amtliche Dokumente

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen: Dieses Dokument wird von allen deutschen Wasser- und Schifffahrtsämtern ausgegeben). Die im Ausweis eingetragene Nummer muss zusammen mit den vorangestellten Kennbuchstaben des zuteilenden Wasser- und Schifffahrtsamtes an beiden Seiten oder am Heck des Bootes gut sichtbar angebracht werden. Die Zuteilung des Ausweises kostet 35 DM. Für jede Eintragung einer Änderung werden 15 DM, für die Ausstellung einer Ersatzausfertigung werden 25 DM fällig. ...
Wenn da nicht der 1. Januar 2002 gewesen wäre .
Ich glaube nicht, dass heute auch nur ein WSA noch DM annimmt .

Hier steht alles aktuelle zur Kennzeichnung auf Binnenwasserstraßen.

Gruß Lutz
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  #28  
Alt 01.09.2010, 09:47
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Ok,also ein amtlich anerkanntes Kennzeichen vom ADAC hat er schon,bzw. es muß noch umgemeldet werden.
Nur von diesem "Schiffsbrief" hatte ich und auch der alte Besitzer noch nichts gehört.Da es keine Bauzeichnung gibt,muß das Boot wohl vermessen werden....wo kann man sowas beantragen?!
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Schöne Grüße

Chris
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  #29  
Alt 01.09.2010, 14:04
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beim Schiffseichamt (über WSA).

Ich habe da einfach angerufen und einen Termin ausgemacht, kostete 153,-- €
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  #30  
Alt 20.09.2010, 01:28
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Moin,

wie läuft das denn,wenn man sein boot beim adac registriert hat(papiere kommen hoffentlich bis freitag) und man es ab dem nächsten wochenende so 4-5 tage richtung neuem heimathafen schippern will?muß man da vor fahrtbeginn noch die nummer an beiden seiten(in 10cm-ziffern ) ans heck frickeln,oder gibt es da sonderregeln für überführungsfahrten?
__________________
Schöne Grüße

Chris
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  #31  
Alt 20.09.2010, 04:51
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Zitat:
Zitat von floater167 Beitrag anzeigen
Moin,

...oder gibt es da sonderregeln für überführungsfahrten?
Ja, du könntest beim WSA ein rotes Kennzeichen beantragen.
__________________
Gruß
Wolfgang

Geändert von kaceka (20.09.2010 um 04:59 Uhr) Grund: Zitat eingefügt
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  #32  
Alt 20.09.2010, 07:10
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Zitat:
Zitat von Alone Beitrag anzeigen
Hallo, wir bekommen im April unser Schiff. 12,5 x 4,2 m.
Meine Frage, welche Vor- bzw. Nachteile hat man, wenn man das Schiff registrieren läßt?
Wenn man es machen will, wo und wie tut man es?

Ich versteh die Frage nicht...??

Wo sind die Nachteile..??
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  #33  
Alt 20.09.2010, 08:54
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Zitat:
Zitat von floater167 Beitrag anzeigen
Moin,

wie läuft das denn,wenn man sein boot beim adac registriert hat(papiere kommen hoffentlich bis freitag) und man es ab dem nächsten wochenende so 4-5 tage richtung neuem heimathafen schippern will?muß man da vor fahrtbeginn noch die nummer an beiden seiten(in 10cm-ziffern ) ans heck frickeln,oder gibt es da sonderregeln für überführungsfahrten?
Ich verstehe die Frage nicht ? Du mußt doch die Nummern sowieso anbringen oder soll es künftig ein Seeschiff ohne Nummer sein ?
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  #34  
Alt 20.09.2010, 09:08
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Wenn Du die Nummern nicht gleich anbringen willst, aus welchen Gründen auch immer, reicht es die Nummern auf zwei Tafeln zu kleben und an beiden Seiten an die Reling zu hängen.

balticskipper
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  #35  
Alt 20.09.2010, 10:02
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Ich verstehe die Frage nicht ? Du mußt doch die Nummern sowieso anbringen oder soll es künftig ein Seeschiff ohne Nummer sein ?
Das Boot liegt aber 500km von mir entfernt und wenn ich das nächste mal da bin geht die fahrt auch direkt los.....bei der ankunft im neuen heimathafen wird das heck erst neu gestrichen und dann will ich erst die nummer drauf kleben....

Zitat:
Wenn Du die Nummern nicht gleich anbringen willst, aus welchen Gründen auch immer, reicht es die Nummern auf zwei Tafeln zu kleben und an beiden Seiten an die Reling zu hängen.
...so werde ich es dann wohl machen !
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Schöne Grüße

Chris
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  #36  
Alt 26.09.2010, 13:57
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Standard FZ

Hallo,

bin aber April 2011 auch Besitzer eines 11 to-Stahlverdrängers, der derzeit im Schiffsregister in Apelddoorn eingetragen ist. Dies dient für mich als Sicherheit, falls die Werft über den Bau pleite gehen würde.
Nun möchte ich als "guter Deutscher" natürlich ab April auch die deutsche Flagge führen. Wenn ich mir den Antrag auf Ausstellung eines FZ durchlese, sehe ich, dass ich erklären muss, dass das Schiff in keinem ausländisches Register angemeldet sein darf. Welchen Rat könnt Ihr mir jetzt geben??
Gruß FJ
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  #37  
Alt 26.09.2010, 14:15
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Auf wessen Namen ist denn das Boot jetzt eingetragen?

Sonst hilft nur bis zur Übergabe warten und dann ummelden, also in NL abmelden und in D anmelden.

Wobei ich glaube der Schiffsbrief läuft auf den Namen der Werft und Du stehst nur in Abteilung III als Gläubiger drin ?

Balticskipper
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  #38  
Alt 26.09.2010, 14:27
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Das Boot ist eingetragen jeweils zur Hälfte auf den Namen meiner Frau und zur Hälfte auf meinen Namen.
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