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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 14.01.2010, 11:08
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Wo ist dein Problem.

Nach über 30 Jahren Rettungsdienst weiß ich, das Leben auch etwas mit Lebensqualität zu tun hat.
Hab ich keine normale nachvollziehbare Lebensqualität mehr, möchte ich auch nicht mehr leben.
Das steht in der Patientenverfügung auch so drin.
Wer einmal einen nassen sabbernden Körper pflegen mußte, der weiß was ich meine
ich pflege nun mehr oder weniger schon den zweiten pflegefall und ich weiß genau was du meinst.
trotzdem zier ich mich davor in eine verfügung schreiben zu müssen...macht meinem leben ein ende wenn nix mehr geht..
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Gruß Andrea
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  #27  
Alt 14.01.2010, 11:26
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
...macht meinem leben ein ende wenn nix mehr geht..
Falsch: wenn keine Lebensqualität mehr zu erreichen ist. Aufhören vor der unnötigen Reanimation.
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Gruß Klaus



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  #28  
Alt 14.01.2010, 11:54
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es gab eine Gesetzesänderung zur PaVo.
Da ich durch mein Ehrenamt ständig damit zu tun habe und auch mehrere von Freunden besitze (eine mit Betreuungsvollmacht) kenne ich ich mich recht gut aus - behaupte ich mal. Wir haben gerade aus der Rechtsabteilung unserer Organsation neue Schreiben dazu bekommen.
Das mit Notar, Landratsamt etc. ist je nach Bundesland unterschiedlich. Hier in NRW musste bisher es ein Notar sein, jetzt reicht ein amtliches Siegel zur Bestätigung der eigenhändigen Unterschrift - mehr bestätigt auch ein Notar nicht.

Man muss seeehr genau wissen, was der andere im Falles eines Falles will und das sollte genau schriftl. fixiert sein, gerade wenn man mehrere Vollmachten hat.
Nach der Gesetzesänderung braucht es allerdings keine beglaubigung mehr.
Jeder Bevollmächtigte sollte ein Original und keine Kopie besitzen.

Ausserden: ein Unfall und Bewusstlosigkeit zur Zeit der Einlieferung und Bestimmung der Behandlung -> und schon macht die Volmacht Sinn.
Dazu sollte man ein Exemplar in dem die Namen der Bevollmächtigten stehen bei sich tragen, aber nicht in der Geldbörse, da diese von der Polizei mitgenommen oder nach feststellen der Personalien gut verstaut wird, sondern gesondert. Am besten im Brustbeutel, den die Sanis schnell entdecken.

so weit erst mal. Fragen beantworte ich gern auch per pn oder Mail oder per Tel.
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Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #29  
Alt 14.01.2010, 14:15
rolopolo rolopolo ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit Beitrag anzeigen
es gab eine Gesetzesänderung zur PaVo.
Da ich durch mein Ehrenamt ständig damit zu tun habe und auch mehrere von Freunden besitze (eine mit Betreuungsvollmacht) kenne ich ich mich recht gut aus - behaupte ich mal. Wir haben gerade aus der Rechtsabteilung unserer Organsation neue Schreiben dazu bekommen.
Das mit Notar, Landratsamt etc. ist je nach Bundesland unterschiedlich. Hier in NRW musste bisher es ein Notar sein, jetzt reicht ein amtliches Siegel zur Bestätigung der eigenhändigen Unterschrift - mehr bestätigt auch ein Notar nicht.

Man muss seeehr genau wissen, was der andere im Falles eines Falles will und das sollte genau schriftl. fixiert sein, gerade wenn man mehrere Vollmachten hat.
Nach der Gesetzesänderung braucht es allerdings keine beglaubigung mehr.
Jeder Bevollmächtigte sollte ein Original und keine Kopie besitzen.

Ausserden: ein Unfall und Bewusstlosigkeit zur Zeit der Einlieferung und Bestimmung der Behandlung -> und schon macht die Volmacht Sinn.
Dazu sollte man ein Exemplar in dem die Namen der Bevollmächtigten stehen bei sich tragen, aber nicht in der Geldbörse, da diese von der Polizei mitgenommen oder nach feststellen der Personalien gut verstaut wird, sondern gesondert. Am besten im Brustbeutel, den die Sanis schnell entdecken.

so weit erst mal. Fragen beantworte ich gern auch per pn oder Mail oder per Tel.
Das mit der Gesetzesänderung mag sein. Wir haben es auch noch notariell absegnen lassen. Obwohl ich immer noch der Meinung bin, dass die Notwendigkeit einer solchen Vollmacht überschätzt wird.

Wenn schnelle oder sogar lebenserhaltene Massnahmen ergriffen werden müssen entscheiden die Ärzte, sie haben keine Zeit noch jemanden zu fragen.

Diese Vollmachten sollen ja z.B. auch die Entscheidung über die Unterbringung eines z.B. Pflegebedürftigen vereinfachen und regeln.

Hier entscheiden die Angehörigen in erster Linie doch gemeinsam, sind sie sich einig wird der Proband entsprechend ihrer Entscheidung untergebracht. Da fragt keiner ob er es denn wollte.

Sinn macht die Vollmacht erst in dem Augenblick, wo ein oder mehrere Angehörige durchdrehen und einer dann entscheiden kann, was dann letztlich zu tun ist.

Und noch was, es wird sich wohl keiner eine mehrseitige Kopie der Vollmacht um den Hals hängen. Da fällt mir eher die Sache mit der ICE-Nummer im Handy ein, die die Sanitäter anrufen können.

(ICE-In Case of imergency im Handy=die Person, die als erste zu benachrichtigen wäre)

Die Vollmacht kann immer nur auf eine Person ausgestellt werden.

Möglich ist es jedoch weitere Bevollmächtigte in der Vollmacht zu fixieren, die an rangbereiter Stelle zur Verfügung stehen.

Das heisst. Ist z.B der Bevollbemächtigte an erster Stelle nicht mehr in der Lage die Interessen zu vertreten, rückt der an zweiter Stelle nach usw.usw.

In der Regel wird dem Bevollmächtigten an erster Stelle eine beglaubigte Vollmacht ausgestellt. Mit dieser kann er dann die Rechtsgeschäfte durchführen.

Hätten alle rangbereiten Bevollmächtigten eine Vollmacht bekommen, könnte sie das auch tun, da niemand überprüfen kann oder der vorrangig Bevollmächtigte noch zur Verfügung steht oder nicht.

Der Notar stellt dem rangbereiten Bevollmächtigten erst eine Vollmacht aus, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass der vorrangige Bev. nicht mehr zur Verfügung steht.

Zum Thema Veräusserung von Immobilien: Kein Notar wird ohne sich abzusichern ein derartiges Geschäft absiegeln, wenn er sich nicht eindeutig davon überzeugt hat, dass es im Sinne des Betroffenen geschieht.

Er wird wohl kaum, wenn ein Angehöriger mit ner Vollmacht dort auftaucht und ihm erklärt, dass alles zum Wohle des Probanden geschehe, einen Immobilienverkauf siegeln.

Hier wird immer ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes erforderlich sein. Denn die Vollmacht "bricht" das Grundbuch nicht.
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  #30  
Alt 14.01.2010, 14:57
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Die Vollmacht kann immer nur auf eine Person ausgestellt werden.
Rolf, das ist definitiv falsch.

Mein Vater hat uns Kinder, jeden einzeln in dem Dokument benannt und jeder hatte eine Verfügung notariel Beglaubigt in der Hand.


Und das mit der ICE- Nummer ist eher Wunschdenken. Kaum ein Rettungsassistent wird für sowas Zeit haben, wenn er Personalien und Krankenkasse hat.
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  #31  
Alt 14.01.2010, 15:30
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Rolf, das ist definitiv falsch.

Mein Vater hat uns Kinder, jeden einzeln in dem Dokument benannt und jeder hatte eine Verfügung notariel Beglaubigt in der Hand.


.
Wie gesagt anders Bundesland.

Also jeder Nachkomme ist gleichberechtigt bevollmächtigt??

Jeder kann also entscheiden. Welchen Sinn macht die Vollmacht dann noch, wenn im Fall der Fälle wieder mehrere Entscheidungungen und Meinungen miteinander kollidieren.

Letztendlich wird dann doch das Vormundschaftgericht entscheiden, es sei denn ihr eid euch einig. Aber das ist leider sehr selten.
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  #32  
Alt 14.01.2010, 15:38
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klastey klastey ist offline
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Rolf, wir waren und sind uns einig.

Mein Vater durfte am 19.12.2009 auf einer von uns bestimmten Paliativstation versterben.

Außerdem wurde in der Klinik meine Pat.Verfügung abgegeben, aber abgesprochen haben wir uns vorher, um dann den Ärzten unsere Meinung klar darzulegen.

Bin mir aber relativ sicher, das die Pat.Verfügung nicht Ländersache, sondern Bundessache ist.

Weil Niedersachsen nichts hinbekommt was mit Gesetzen zu tun hat.
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Gruß Klaus



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  #33  
Alt 14.01.2010, 15:51
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Rolf, wir waren und sind uns einig.

Mein Vater durfte am 19.12.2009 auf einer von uns bestimmten Paliativstation versterben.

Außerdem wurde in der Klinik meine Pat.Verfügung abgegeben, aber abgesprochen haben wir uns vorher, um dann den Ärzten unsere Meinung klar darzulegen.

Bin mir aber relativ sicher, das die Pat.Verfügung nicht Ländersache, sondern Bundessache ist.

Weil Niedersachsen nichts hinbekommt was mit Gesetzen zu tun hat.
Schön wenn es so harmonisch ablief, nur ist das leider nicht die Regel.
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  #34  
Alt 15.01.2010, 11:24
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Pit Pit ist offline
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Hier machen einige ein paar entscheidende Denkfehlerbesonders Rolf - rolopolo)

Die Vollmacht bedeutet nicht: der Bevollmächtigte entscheidet nach Gutdünken. In der Vollmacht sind die Wünsche geregelt, die der Bevollmächtigte durchsetzen soll/darf.

Die umfassende Vollmacht die wir nutzen ist 4 Seiten auf dünnem Papier und gefaltet passt sie in eine duchsichtige Kreditkartenhülle (bisher doppelte Dicke wenn auf halbe Postjartengröße gefaltet - da gibt es Brustbeutel zu)

es können durchaus mehrere Personen bevollmächtigt werden, denn sie setzen ja vorher festgelegte Massnahmen durch und nur wenige weitere in ganz besonderen Ausnahmefällen, bei denen immer genügend zeit zur Beratung ist - so meine erfahrung.

Diese Vollmacht ist nicht frü den Fall des Gedächtnisverlustes bei Altheiner o.ä., sondern speziell frü den Fall, dass jemand z. B. nach einem Unfall (und das kann ganz junge Menschen treffen) ohmächtig ist, nicht reden /schreiben kann oder gar ins künstl Koma gelegt werden muss.
Selbst für Kinder gibt es etwas (denn auch hier kann schnell über den Kopf der Erziehungeberechtigen entschieden werden)

Ein Notar etc. macht nichts weiter als zu bestätigen, dass dei unterschrift in seiner Gegenwart bei vollem Bewusstsein getätig wurde. Bis vor 2 Jahren wurde dass auf Wunsch in NRW beim Amtsgericht in die Urkundenrolle eingetragen und die Nr. auf der Vollmacht notiert. Damit war jeder Arzt von ggf. kommenden Rechtsansprüchen befreit, wenn der Patient und Bevollmächtigte etwas anderes wollte als der Arzt (z.B. Lebenserhaltende massnahmen bei Komapatienten über einen festgelegten zeitraum hinaus, etc. pp)


Wie bereits gesagt bin ich in dem Thema seit jahren sehr intensiv mittendrin und habe auch bereits vor Ärzten mit meiner Vollmacht einer anderen nicht mit mir verwandten Person und auch bei meiner Frau (seinerzeit bei Komplikationen in verbindung mit der Geburt unserer Tochter) mit wenigen Problemen agieren können. Die Chefärzte sind bestens infromiert, welche Rechte Bevollmächtigte haben und wenn man weiss, was man sagt und freundlich bleibt sind dei i.d.R. sehr kooperativ. So meine Erfahrung und auch die von Freunden.

Ich könnte seitenweise positive erfahrungen und nur ganz wenige vereinzelte negative anführen, was aber hier den rahmen sprengt.

so - muss noch was arbeiten vorm WE

noch etwas zu Klaus:
Die PaVo ist bundeseinheitlich ges. geregelt - nur die Beglaubigung ist in den Ländern anders
NRW = Notar, BAY = Landratsamt etc

Noch was: komme grad nach Hause und lese hier noch mal - der Stress auffe Abbeit bringt ganz schön viele Tippfehler mit sich, aber der Inhalt ist ok.
Jetzt geh ich früh inne heia - waer echt stressig heute.
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Pit

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Geändert von Pit (15.01.2010 um 20:59 Uhr) Grund: nochmal gelesen...
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Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 15.01.2010, 15:01
rolopolo rolopolo ist offline
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Anmerkung an alle hier "nur" Lesenden:

Zu Nebenwirkungen und Risiken fragen sie bitte ihren Anwalt oder Notar!
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  #36  
Alt 15.01.2010, 16:00
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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oder Rolf....
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #37  
Alt 25.01.2010, 14:56
rolopolo rolopolo ist offline
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Zufällig hatten wir in dieser Woche Kontakt mit unserem Notar, da eien Vollmacht geändert werden musste.

Aus dem beigefügten Schreiben ergibt sich eindeutig, dass ohne Betreungsrichter nichts geht und ein Arzt sollte tunlichst darauf verzichten, sich den Entscheidungen irgendwelcher Personen, die sich auf Zetteln in Brustbeuteln wiederfinden zu"beugen".

Das Schreiben macht eindeutig klar wie wichtig auch die Registrierung ist und die kann nur ein Notar vornehmen.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Vollmacht.pdf (298,7 KB, 176x aufgerufen)
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  #38  
Alt 25.01.2010, 16:24
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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324 Danke in 164 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Das Schreiben macht eindeutig klar wie wichtig auch die Registrierung ist und die kann nur ein Notar vornehmen.
Für die Registrierung ist kein Notar erforderlich (hatte ich hier auch schon mal geschrieben).

http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Z...gister-ZVR.php


grüße

ralf
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  #39  
Alt 25.01.2010, 17:25
Benutzerbild von habelil
habelil habelil ist offline
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Boot: Sea Ray 195 - meine Winterbaustelle
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nähere Info auch hier www.patientenverfuegung.de
__________________
Gruß Johannes od. Andrea
(wer grad mal so on ist)

C:\Dokumente und Einstellungen\All Users\Dokumente\Eigene Bilder\Kodak Bilder\31.08.2008\hafen panorama.jpg
Hafen "De Veerstal" - Rhederlaag - NL
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  #40  
Alt 13.10.2010, 13:19
Tim41977 Tim41977 ist offline
Deckschrubber
 
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Beiträge: 3
Boot: Boston Whaler 345 Conquest
1 Danke in 1 Beitrag
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Hallo,
ich kann da folgenden Link empfehlen,

http://www.malteser.de/1.14.organisa...uegung_web.pdf

Für weitere Fragen stehe ich natürlich auch gerne Persönlich zur Verfügung.
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