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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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AB- Motoren versicherungskonform sichern
Hallo,
heute hörte ich die Radiomeldung, daß die Polizei einen Kleinlaster mit einigen geklauten Motoren aufgriff. Wie müßen die am Boot gesichert sein, damit die Versicherung auch wirklich zahlt? Eine Nachfrage bei meiner Versicherung ergab: Zwei 8er Schrauben werden wohl reichen. Die Aussage war mir etwas dünn, und schriftlich habe ich nichts. Wer weiß Rat? Grüße Volker |
#2
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ich denke, der Motor muß so gesichert sein, daß er ohne Werkzeug nicht vom Boot entfernt werden kann.
Viel mehr kannst Du ja beim Außenborder nicht machen. Das ganze Spiel mit hier ein Schloß und da eine Kette und dann noch ein paar Spezialschrauben hält Profis doch nicht ab. Oder GPS-gesteuerte Alarmanlage wenn es sowas gibt, dann lieber einen Hochspannungsberührungsschutz, aber da macht die motoreigene Elektronik möglicherweise nicht mit. Ein recht einfacher Diebstahlschutz ist m.E. den Motor äußerlich zu verschandeln, natooliv anzupinseln, die Markenbezeichnung zu verfälschen, also einfach unattraktiv zu machen. Im Versicherungsvertrag würde ich auch einen Vermerk einbringen lassen, der diese Frage eindeutig regelt.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#3
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Zitat:
Bestätige denen doch das Telephonat und die Aussage schriftlich und per Fax. Den Faxsendebeleg gut aufheben. Dann den AB genau so sichern und das per Photo dokumentieren.
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Beste Grüße John |
#4
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Was nützen Schrauben, Ketten und Schlösser, wenn die Jungs den AB samt Spiegel mit der Kettensäge rausschneiden?
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Gruß Ewald |
#5
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Hallo Ewald,
in Deiner Ecke studierte ich und lebte am Wasser. Zum Thema: Gibt es da feste Regeln seitens der Versicherer? Grüße Volker |
#6
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Bei der Gothaer hieß es dazu: Der Motor muß gegen einfache Wegnahme gesichert sein. Das heist ein leichter AB mit Vorhängeschloß, ein schwerer 100 PS Motor gar nicht.
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Gruß, Volker |
#7
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Nein, die sind sehr unterschiedlich, da hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen des eigenen Vertrags, oder alternativ eine schriftliche Bestätigung der Gesellschaft.
Gruß Norman
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