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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen, mal ne Frage an das Forum weil ich so etwas noch nie erlebt habe und auch nicht hinter dem Mond lebe!
![]() Ich habe am 05.10.2010 einen Theoriekurs für den SKS gebucht. Da der Kurs der falsche war wurde der innerhalb 1-2 Tagen umgebucht. Jetzt kann ich aus wiedrigen Umständen nicht teilnehmen und wollte den SKS Theorie Kurs (5 Monate vorher) stornieren aber der Veranstalter sagt das geht nicht ich hätte mich angemeldet. Was ist eure Meinung dazu? Ich denke jedes Hotel kann man kostenfrei stornieren zumindest 5 Monate vorher stornieren und sich in meiner langen Reisezeit immer wieder gezeigt hat. Kurse, Autos, Flugtickets (teilweise), Hotels usw. Gut, ein paar Tage vorher kostet i.d.R. die gesammten Kosten wobei es hier Staffelungen gibt. Also ich finde das unseriös oder ist das ordenliches Geschäftsgebaren? Ciao Klaus |
#2
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Schau mal in die AGB des Anbieters.
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#3
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Hallo Klaus,
zwei Fragen solltest du beantworten ![]() 1.) Gibt/gab es was schriftliches ![]() 2.) Hat die Bootsfahrschule Geschäftsbedingen, die du einsehen kannst ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#4
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Hat er Dir die Teilnahme zu einem späteren Kurs angeboten?
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#5
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![]() Zitat:
Das kommt mir bekannt vor. Welche Schule ?
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Grüsse Ulli |
#6
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#7
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Da du in der Schweiz lebst, kann ich dir leider keinen Tipp geben. Aber allgemein kann ich sagen, wenn man bei einem gemeinnützigen Verein einen solchen Kurs bucht, kann einem so etwas nicht passieren.
Viel Glück Wolve |
#8
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Hi all,
ich verstehe nicht, wieso der Name dieses verbraucherfreundlichen Anbieters wie eine geheime Kommandosache behandelt wird. Grüße, W. |
#9
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![]() Zitat:
Themenerstellers zu beantworten ![]() Die Grundfrage ist: Kann er 5 Monate vor Kursbeginn stornieren, ohne das ihm Kosten entstehen oder ist er verpflichtet, denn Kurs mitzumachen bzw. zu bezahlen. Da ist es doch schiet egal, wie die Bootsschule heißt, einfach wertfrei Antworten oder nur die Fingerchen still halten ![]() Gruß UWE PS Nachdem die Frage geklärt ist, kann man ja den Namen einstellen, egal ob im positiven oder negativen Sinne ![]()
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#10
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Hi Uwe,
die Grundfrage kann hier keiner beantworten, da er die AGBs des Unternehmens nicht kennt. Sicher ist allein, dass der Fragesteller nicht verpflichtet ist den Kurs nach Bezahlung auch mitzumachen. Wäre der Name bekannt, könnte man dort die Konditionen nachlesen und könnten sich Manche wertfreie Spekulationen, und manch Fingerchen das Denken ersparen. Ciao, W. |
#11
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![]() Zitat:
wir uns die Finger wund schreiben, aber bringt das Ergebnis = NIX ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#12
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![]() Zitat:
pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten. Und nichts anderes als einen Vertrag hast Du mit Deiner Anmeldung abgeschlossen. Auch Hotels bzw. Hotelzimmer kann man entgegen weitverbreiteten Irrglaubens nicht kostenfrei stornieren. Alles eine Sache der AGB´s, die man vorher durchlesen sollte, bzw. der Kulanz des Anbieters. Es ist weder unseriös noch unordentliches Geschäftsgebaren auf Erfüllung eines Vertrages zu bestehen. Kundenfreundlichkeit sieht i.d.F. zwar anders aus, aber das war nicht die Frage.
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Gruss Vestus |
#13
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Vertrag ist Vertrag, aber es gibt sicherlich Fälle an dem ein Termin nicht wahrgenommen werden kann. Eine Umbuchung sollte immer möglich sein!
Ein Rücktritt vom Vertrag wird einem nicht leicht gemacht. Höhere Gewalt könnte ein Grund sein - diese muss man nachweisen können. Ich habe nur ein Beispiel: Flugumbuchung Innerhalb 24 Std. kann ein online gebuchter Flug bei Lufthansa kostenlos geändert werden. Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
#14
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Höhere Gewalt als Grund für eine Stornierung fünf Monate im voraus anzugeben hat ja schon was orakelhaftes. Kompliment, darauf muss man erst mal kommen.
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Gruss Vestus
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#15
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Hallo zusammen und erstmal Danke für das rege Interesse.
Vorweg! Meine sämtlichen Bootscheine habe ich für D und CH nur der Teil SKS, SSH und SSS fehlt mir noch und die kann ich nur in D machen. Dieser mix ist teilweise verwirrend aber ich konnte z.B. das UBI mit MultipleChoice in CH machen. Versuche mal die Fragen so gut wie möglich zu beantworten: - Also es gibt nicht schriftliches (Brief usw.) nur eine Internetanmeldung mit einer Bestätigung - Ja. Er hat mir seine Liste der weiteren SKS Kurse geschickt und auf diese verwiesen - Ich denke der Name ist 'noch' nicht wichtig das es scheinbar eine renomierte Yachtschule ist und ich denke die meisten kennen die Schule - Auf den ersten Blick habe ich keine AGB's gefunden, werde aber noch weitersuchen - Ich denke (hoffe) in der Schweiz kann er nicht so einfach betreiben wenn ich einfach nicht bezahle. Das Hotel ist ja schon storniert. Danke erstmal und Ciao Klaus |
#16
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![]() ![]() Wird ein Vertrag in der Buchaltung aufgemacht, ist es normal eine Änderung mit Kosten zu belegen. Treten bei der Umbuchung Nachhaltigkeiten für den Vetragspartner auf, kann er diese sogar mit einer Vertragsstrafe belegen. Das ist immer eindeutig in den AGB's geregelt. Diese müssen jederzeit für den Kunden ersichtlich sein, da sie maßgeblicher Teil des Vertrags sind. Kostenfreie Umbuchung, Storno, Rücktritt sind eher Ausnahme als Regel, da eine reale Arbeitsleistung erbracht werden muss. Sollten die AGBś wirklich nicht zu finden sein, hast du eine Chance raus zu kommen, ansonsten wirst du wohl erfüllen müssen. Ist er clever und die Forderung rechtssicher, wird er seine Rechnung per Quote an ein CH-Inkassounternehmen abtreten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (19.11.2010 um 08:22 Uhr)
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#17
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AGB müssen nicht vorhanden sein. Fehlen diese, so gelten allein die allgemeinen Gesetzte wie BGB, etc..
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#18
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Hallo Klaus,
es ist schon Unglücklich, wenn man einen Kurs bezahlen soll und nicht teilnehmen kann. ![]() ![]() Ganz Allgemeingültig; ich habe gerade einen SRC/UBI Kurs besucht. Auch im Internet angemeldet. Auf der Homepage, stand ganz klar, dass es keine Erstattung gibt, wenn der Kurs nicht besucht wird. Ist wohl bei Segelschulen Usus. Ob das rechtlich zu halten ist, kann ich nicht beurteilen. Alle Firmen haben AGB auf die sie sich beziehen und für rechtlich einwandfrei halten, bis ein Kunde klagt. Erst dann wird festgestellt, dass die AGB doch nicht Sattelfest sind. Das zu klären, kann aber nur die Judikative. Die Entscheidung wie Du dein Problem klärst, kann dir kein Anderer abnehmen. Viel Erfolg bei der Lösung deiner Angelegenheit. ![]()
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Wer nicht ein bißchen Verrückt ist, ist nicht Normal.
![]() Gruß Bernd
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#19
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- Also es gibt nicht schriftliches (Brief usw.) nur eine Internetanmeldung mit einer Bestätigung
Das ist ja ähnlich schriftlich, wenn der Anbieter Dir beweisen kann, dass Du es warst. Ist sicherlich aufwendig, aber möglich. Denk an die IP Adresse die Du mitsendest. - Ja. Er hat mir seine Liste der weiteren SKS Kurse geschickt und auf diese verwiesen Wo ist da das Problem? Warum nimmst Du keinen späteren Termin? - Auf den ersten Blick habe ich keine AGB's gefunden, werde aber noch weitersuchen Du musst nicht suchen. AGB müssen schnell zugänglich sein und dürfen nicht versteckt sein. Bei der Anmeldung hättest Du sie finden müssen, wenn es sie gibt. - Ich denke (hoffe) in der Schweiz kann er nicht so einfach betreiben wenn ich einfach nicht bezahle. Das Hotel ist ja schon storniert. Man sollte sich vernünftig einigen und das sollte unter Seglern möglich sein. Ich habe bisher nur sehr nette Leute kennengelernt. Danke erstmal und Ciao Klaus
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#20
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1. Sind AGB Pflicht?Wortzitat: aus Anwalt24.de
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#21
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Nachtrag: Habe mal eben geschaut und es scheint so, dass Du bei Fernabsatzverträgen recht hast. In anderen Bereichen, z.B. im Einzelhandelsgeschäft benötigst Du keine AGB. Geändert von Jeb (19.11.2010 um 09:41 Uhr) |
#22
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Grüsse Ulli Geändert von Hexe-Crew (19.11.2010 um 11:41 Uhr) |
#23
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Keine Geschäftsbedingungen Bei uns gibt es keine Geschäfts- oder Ausbildungsbedingungen (die in der Regel Fußangeln zum Nachteil des Verbrauchers enthalten). Sie müssen nichts unterschreiben, wenn Sie an einem Kurs in der Yachtschule Rolf Dreyer teilnehmen wollen. |
#24
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![]() Interessant das der Name bekannt ist!
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#25
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Warum nimmst Du keinen Ersatztermin? Zahlen sollst Du doch eh während des Kurses.
Und sonst hilft sehr oft das nette Gespräch direkt mit dem Chef. |
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