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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 23.11.2010, 06:32
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Stefan 68 Stefan 68 ist offline
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Standard Trailer und Bootversicherung bei Unfall

Hallo,
bin gerade dran und mache meinen Binnenschein.
Unser Fahrlehrer behauptet das das Gespann wenn es sich bei einem Unfall vom Zugfahrzeug löst, nicht mehr versichert ist. Ein Kollege von der DEKRA behauptet das Gegegnteil.
Was ist korrekt? Was und wie sollte ich mein Gespann versichern?

Danke Stefan
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  #2  
Alt 23.11.2010, 06:53
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Hallo Stefan,

wenn es hier einer genau weiß, dann ist es die: blaue-elise
http://www.boote-forum.de/member.php?u=799
Warte ab, er wird es Dir und uns erklären.
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Gruß Hans-H.
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  #3  
Alt 23.11.2010, 07:22
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Das ist absoluter Mumpitz. Der Trailer ist von dem Moment an über das Zugfahrzeug versichert, wenn er an dem Haken hängt. Der Versicherungsschutz des Zugfahrzeuges gilt ab dem Zeitpunkt nicht mehr, in dem der Trailer vom Haken genommen wird. Das gilt natürlich nicht bei einem Unfall, wo der Trailer durch auftretende Kräfte vom Zugfahrzeug abgerissen wird und allein durch die Luft segelt. Dann gehört der Trailer natürlich noch zum Gespann, das die Fahrt gemeinsam begonnen hat.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #4  
Alt 23.11.2010, 07:23
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
Hallo Stefan,

wenn es hier einer genau weiß, dann ist es die: blaue-elise
http://www.boote-forum.de/member.php?u=799
Warte ab, er wird es Dir und uns erklären.
Entschuldigung, dass ich geantwortet habe.
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  #5  
Alt 23.11.2010, 07:27
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Guten Morgen Stefan,

ich bin Versicherungsmakler und muss Dir sagen, Dein Fahrlehrer liegt da nicht ganz falsch. Im Rahmen des neuen EU Rechts, hat sich die Haftung für gezogene Anhänger in der Tat geändert! Früher war es immer so; Anhänger am Auto, Haftungsansprüche über die KFZ Haftpflicht des ziehenden Anhängers! Heute ist der Anhänger immer noch PRIMÄR über den ziehenden Wagen versichert, NUR mit folgender Ausnahme: ist die Schadenursache KAUSAL vom Anhänger abzuleiten; also Reifenplatzer am Anhänger, Achse bricht etc. und das Ding kippt um und verursacht einen Schaden, dann ist es sogar unerheblich, ob er noch angehangen ist, dann ist die Haftung vom Anhänger zu führen! Dieses bedeutet, dass JEDER wirklich JEDER Anhängerbesitzer auch wenn zu "SPORTZWECKEN" keine Versicherungspflicht besteht, für eine Jahresprämie von rund € 17,50 eine Haftpflicht abschliessen sollte! Liegt das Ding auf der Autobahn auf der Seite, kannst Du u.U. über die KFZ Haftpflicht des ziehenden Wagens eine Ablehnung bekommen. Leider sind den meisten Anängerbesitzern egal ob Boot-Pferde-oder Segelflugzeug diese Umstände überhaupt nicht bekannt. Weiterhin kann ich erfahrungsgemäss bestätigen, dass sehr viele Schäden im abgekuppelten Zustand
passieren; selbst mir ist mein Boot mit Anhänger in der Abstellhalle beim herausziehen und einschlagen gegen den daneben stehenden Oldtimer getickt! Durch die Länge des Gespanns kann man sich schnell verkalkulieren wenn man irgendwo herein oder herausschieben möchte. Also der Fahrlehrer hat schon RECHT.
Lg Timo Kaiser
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  #6  
Alt 23.11.2010, 07:33
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Hallo Flybridge,

sei nicht so schnell mit den Pauschalaussagen; alles MUMPITZ; Du räts hier einem Kollegen zu einem möglichen finanziellen Disaster!
Du kannst versichert sein; das Haftungsrecht hat sich geändert!!!!
LG
Timo Kaiser
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  #7  
Alt 23.11.2010, 07:50
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Mir fällt nix mehr ein. Das ist die gleiche Nr. wie bei iiibäääh, wo immer steht: Muss wegen EU-Recht die Gewährleistung ausschließen.

1. Es gibt Empfehlungen zur Regulierung von Kfz-Unfällen/Schäden durch den Verkhergerichtsstag in Gosslar. Daran halten sich die (meisten) Versicherer und Gerichte.

2. Das EU-Recht sieht etwas anders aus, als dargestellt.

3. Wir haben hier in Deutschland noch ein Pflichtversicherungsgesetz.

4. Der Grund, warum die meisten Schäden im abgekuppelten Zustand passieren, liegt wohl klar auf der Hand. Die meisten Schäden werden sicherlich im Bereich des Rangierens passieren. Da liegt es nahe, wenn der eine oder andere Versicherungsnehmer vergisst, dass der Trailer (der u.U. über die Bootshaftpflicht mitversichert ist, und somit keiner Schadenklasse unterliegt) den Schaden beim händischen Rangieren verursacht hat.


Davon abgesehen, empfehle ich natürlich ebenfalls, seinen Trailer für die paar Taler eigenständig zu versichern. Aber das war hier nicht die Frage.
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  #8  
Alt 23.11.2010, 22:03
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Zitat:
Zitat von Stefan 68 Beitrag anzeigen
Hallo,
bin gerade dran und mache meinen Binnenschein.
Unser Fahrlehrer behauptet das das Gespann wenn es sich bei einem Unfall vom Zugfahrzeug löst, nicht mehr versichert ist. Ein Kollege von der DEKRA behauptet das Gegegnteil.
Was ist korrekt? Was und wie sollte ich mein Gespann versichern?

Danke Stefan
Im Grunde haben sogar beide Recht, es fehlen nur die weiteren Ausführungen dazu.

Solange sich der Trailer unfreiwillig gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist, ist die Haftpflicht des Zugfahrzeugs leistungspflichtig.
Kommt der Trailer dann aber irgendwann zum stehen, hört die Leistungspflicht des Zugfahrzeugs auf.
Ich weiß, dass das eine blöde Regelung ist, aber die steht nun mal leider so in den KFZ-Haftpflichtbedingungen.

Was aber viel schwerwiegender ist, ist der Umstand, dass 2002 der Gesetzgeber klammheimlich die Gefährdungshaftung für Anhänger eingeführt hat.
Das ist für Eigner die unangenehmste Haftungsform, weil man nun schon für Schäden haftbar ist, die unverschuldet, rein aus dem Besitz der Sache, enstanden sind.
Wenn sich also am ordungsgemäß abgestellten Trailer jemand verletzt, oder z.B. Kinder die Handbremse lösen und er den Berg runterrollt, usw.

Das was Timo über die ursächlich allein dem Trailer zuzuordnenden Schäden schreibt ist auch richtig.

Ich persönlich rate grundsätzlich jedem dazu dafür zu sorgen, dass sein Trailer versichert ist. In den meisten Fällen sind die Trailer bereits über die in der Bootshaftpflicht versichert. Solte einem die Deckungssumme da zu niedrig sein, kann man aber auch die paar Euro investieren und den Trailer separat über einen KFZ-Versicherer versichern.

Gruß
Norman
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  #9  
Alt 23.11.2010, 22:42
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Da sag ich nur Auto versichern Boot versichern UND Anhänger versichern, denn wenn das Boot im Wasser ist, ist der Hänger alleine und wieder nicht mitversichert. Kostet ja auch nicht die Welt.
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  #10  
Alt 23.11.2010, 23:00
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Zitat:
Zitat von Tias Beitrag anzeigen
Da sag ich nur Auto versichern Boot versichern UND Anhänger versichern, denn wenn das Boot im Wasser ist, ist der Hänger alleine und wieder nicht mitversichert. Kostet ja auch nicht die Welt.

Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
........ In den meisten Fällen sind die Trailer bereits über die in der Bootshaftpflicht versichert.....[/COLOR]
Gruß
Norman
lesen Bruder Tias....lesen

Gruß
Frank
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http://www.boote-forum.de/attachment.php?attachmentid=37350&stc=1&d=11683409  61
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  #11  
Alt 24.11.2010, 10:35
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Ja lesen, das gilt solange das Boot auf dem Trailer liegt laut auskunft von meiner Versicherung. Liegt das Boot im Wasser und das Auto ist ebenfalls unterwegs, dann wäre der Trailer unversichert.
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  #12  
Alt 24.11.2010, 11:28
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Hi Stefan


ich muß lachen denn den quatsch hat der uns letzte Jahr auch im Untericht erzählt


Andy



Zitat:
Zitat von Stefan 68 Beitrag anzeigen
Hallo,
bin gerade dran und mache meinen Binnenschein.
Unser Fahrlehrer behauptet das das Gespann wenn es sich bei einem Unfall vom Zugfahrzeug löst, nicht mehr versichert ist. Ein Kollege von der DEKRA behauptet das Gegegnteil.
Was ist korrekt? Was und wie sollte ich mein Gespann versichern?

Danke Stefan
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  #13  
Alt 24.11.2010, 12:19
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Zitat:
Zitat von Tias Beitrag anzeigen
Ja lesen, das gilt solange das Boot auf dem Trailer liegt laut auskunft von meiner Versicherung. Liegt das Boot im Wasser und das Auto ist ebenfalls unterwegs, dann wäre der Trailer unversichert.
Hallo #hier könnte Dein Vorname stehen# ,

erfahrungsgemäß bekommt man von den Versicherungen immer mindestens 3 verschiedene Aussagen, selbst wenn man da nur 2 Leute fragt.
Das Einzige was zählt sind die Versicherungsbedingungen, denn da muss es klar geregelt sein. Was steht denn zum Trailer in Deinen Bedingungen?


Zitat:
Zitat von Andreas Heinz Beitrag anzeigen
Hi Stefan
ich muß lachen denn den quatsch hat der uns letzte Jahr auch im Untericht erzählt
Andy
Andy, lies lieber noch mal die Beiträge. Soo falsch ist es gar nicht mal, denn sobald der Trailer zum Stehen kommt, nachdem er sich gelöst hat, stimmt die Aussage des Fahrlehrers leider wieder.

Gruß
Norman
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  #14  
Alt 24.11.2010, 13:26
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Tias Tias ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Hallo #hier könnte Dein Vorname stehen# ,

erfahrungsgemäß bekommt man von den Versicherungen immer mindestens 3 verschiedene Aussagen, selbst wenn man da nur 2 Leute fragt.
Das Einzige was zählt sind die Versicherungsbedingungen, denn da muss es klar geregelt sein. Was steht denn zum Trailer in Deinen Bedingungen?

Der Name steht da
Leider zählt nicht das was in den Versicherungsbedingungen steht sondern wie ein normal gebildeter Mensch es verstehen muss bzw. das was ein Richter letztlich dann entscheidet. Das ist meine Erfahrung nach einem mehrjährigem Rechtsstreit gegen eine Vesicherung.
Daher war meine Ansicht zum Thema eben, alles einzeln versichern sollte eine höhere Rechtssicherheit geben. Es steht in meinen Versicherungsbedingungen zb. nicht detailiert was mit dem Trailer ist wenn das Boot im Wasser liegt (Bootshaftpflicht) und nicht an einem Fahrzeug hängt. Und da ist eben für mich den Kackpunkt, wie du ja auch gesagt hast, 2 Versicherungsvertreter 3 Meinungen und auf diese mündlichen Aussagen von den Herren kann und will ich mich eben nicht verlassen.

Wenn solche Dinge in anderen Verträgen genauer ausgeführt sind, umso besser, ich hatte mich hier auf meine Vertäge bezogen.

Edit: Hier der Text der zum Thema Trailer in den Bedingungen steht:
  • Bootstrailer, Slipwagen, Hafenwagen u.a.
    gelten mitversichert
    Deckungssumme: € 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
Wie man sieht kann ich nicht wissen in welchem Betriebszustand genau die Versicherung greift.

Geändert von Tias (24.11.2010 um 13:31 Uhr)
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  #15  
Alt 24.11.2010, 14:04
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Hallo Tias (konnte ja nicht nicht wissen, dass der Nickname auch Dein Vorname ist...),

Das was Du gepostet hast ist nicht aus den Versicherungsbedingungen, sondern nur aus der Leistungsbeschreibung des "Verkäufers".
Wenn ich mich recht erinnere steht bei dem Anbieter bei der Haftpflicht eine Gesellschaft aus der Schweiz dahinter.
Sollte das so sein und wenn Du Dir die "Besonderen Bedingungen" (werden einem immer zusätzlich zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgehändigt) mal ansiehst, wirst Du dann aller Wahrscheinlichkeit nach diesen Hinweis finden, in dem die kurze Aufzählung dann rechtssicher erläutert wird:

Zitat:
7. Bootsanhänger
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten,
Besitz und Gebrauch von fahrbaren Lagergestellen, Hafenwagen,
Slipwagen und nach den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StvZO) kennzeichnungspflichtigen
Spezialanhängers (Trailer) zur Beförderung des
versicherten Sportbootes sofern das Kennzeichen im Antrag
angegeben wurde.
Die Deckungssumme für diese Deckungserweiterung beträgt
innerhalb der vereinbarten Grunddeckungssumme €
2.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden je
Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt, d. h. die
Leistungspflicht des Versicherers besteht nur insoweit, als
nicht ein anderer Versicherer zur Ersatzleistung verpflichtet
ist oder herangezogen werden kann.
Sollte die Deckungssumme aber tatsächlich nur 2 Mio betragen, würde ich Dir trotzdem auch zusätzlich zu einer separaten Trailerhaftpflicht raten, da die bei Personenschäden, speziell im Straßenverkehr nicht ausreichend ist und Du unbegrenzt haftest, und zwar egal ob Du versichert bis oder nicht.

Gruß

Norman
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  #16  
Alt 24.11.2010, 14:32
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Das stimmt, ist aus den Leistungsbeschreibungen, ich hab gerade nicht meine Vers.Bedingungen zur Hand, da ich grad in der Halle steh und meinen Spiegel raushämmere.
Ich werd das nachher mal im Büro durchgehen, ich kann mich daran speziell nämlich nicht erinnern, was auch der Grund war, warum ich den Trailer eben extra versichert habe.
Was ich damit halt ausdrücken wollte ist, daß ich eben lieber auf Nummer sicher gehe, da eben genau der mögliche Personenschaden schnell zu einem finanziellem Disaster führen können.
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  #17  
Alt 24.11.2010, 15:00
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Zitat:
Zitat von Tias Beitrag anzeigen
Was ich damit halt ausdrücken wollte ist, daß ich eben lieber auf Nummer sicher gehe, da eben genau der mögliche Personenschaden schnell zu einem finanziellem Disaster führen können.
Das ist ja auch vollkommen richtig so.

Ich kann natürlich nicht für alle Gesellschaften sprechen, aber normalerweise sind Bootstrailer, sofern sie denn überhaupt in der Bootshaftpflicht eingeschlossen sind, dann auch versichert, wenn kein Boot drauf ist.
Sollte das irgendwo anders sein, würde mich der Wortlaut dazu in den Bedingungen sehr interessieren.

Gruß
Norman
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  #18  
Alt 24.11.2010, 22:03
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Gut daß wir drüber geredet haben hier, hab grad meine AVB´s der Haftpflicht durchsucht und da steht ein Verweis auf die Zusatzbedingungen der Wassersporthaftpflicht mit Nummer XY und was muss ich feststellen....die Nummer ist da gar nicht aufgeführt. Werd morgen mal von denen die Bedingungen neu anfordern, mal sehen was da dann drinsteht.
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