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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer und Bootversicherung bei Unfall
Hallo,
bin gerade dran und mache meinen Binnenschein. Unser Fahrlehrer behauptet das das Gespann wenn es sich bei einem Unfall vom Zugfahrzeug löst, nicht mehr versichert ist. Ein Kollege von der DEKRA behauptet das Gegegnteil. Was ist korrekt? Was und wie sollte ich mein Gespann versichern? Danke Stefan |
#2
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Hallo Stefan,
wenn es hier einer genau weiß, dann ist es die: blaue-elise http://www.boote-forum.de/member.php?u=799 Warte ab, er wird es Dir und uns erklären.
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Gruß Hans-H.
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#3
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Das ist absoluter Mumpitz. Der Trailer ist von dem Moment an über das Zugfahrzeug versichert, wenn er an dem Haken hängt. Der Versicherungsschutz des Zugfahrzeuges gilt ab dem Zeitpunkt nicht mehr, in dem der Trailer vom Haken genommen wird. Das gilt natürlich nicht bei einem Unfall, wo der Trailer durch auftretende Kräfte vom Zugfahrzeug abgerissen wird und allein durch die Luft segelt. Dann gehört der Trailer natürlich noch zum Gespann, das die Fahrt gemeinsam begonnen hat.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Zitat:
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#5
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Guten Morgen Stefan,
ich bin Versicherungsmakler und muss Dir sagen, Dein Fahrlehrer liegt da nicht ganz falsch. Im Rahmen des neuen EU Rechts, hat sich die Haftung für gezogene Anhänger in der Tat geändert! Früher war es immer so; Anhänger am Auto, Haftungsansprüche über die KFZ Haftpflicht des ziehenden Anhängers! Heute ist der Anhänger immer noch PRIMÄR über den ziehenden Wagen versichert, NUR mit folgender Ausnahme: ist die Schadenursache KAUSAL vom Anhänger abzuleiten; also Reifenplatzer am Anhänger, Achse bricht etc. und das Ding kippt um und verursacht einen Schaden, dann ist es sogar unerheblich, ob er noch angehangen ist, dann ist die Haftung vom Anhänger zu führen! Dieses bedeutet, dass JEDER wirklich JEDER Anhängerbesitzer auch wenn zu "SPORTZWECKEN" keine Versicherungspflicht besteht, für eine Jahresprämie von rund € 17,50 eine Haftpflicht abschliessen sollte! Liegt das Ding auf der Autobahn auf der Seite, kannst Du u.U. über die KFZ Haftpflicht des ziehenden Wagens eine Ablehnung bekommen. Leider sind den meisten Anängerbesitzern egal ob Boot-Pferde-oder Segelflugzeug diese Umstände überhaupt nicht bekannt. Weiterhin kann ich erfahrungsgemäss bestätigen, dass sehr viele Schäden im abgekuppelten Zustand passieren; selbst mir ist mein Boot mit Anhänger in der Abstellhalle beim herausziehen und einschlagen gegen den daneben stehenden Oldtimer getickt! Durch die Länge des Gespanns kann man sich schnell verkalkulieren wenn man irgendwo herein oder herausschieben möchte. Also der Fahrlehrer hat schon RECHT. Lg Timo Kaiser
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#6
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Hallo Flybridge,
sei nicht so schnell mit den Pauschalaussagen; alles MUMPITZ; Du räts hier einem Kollegen zu einem möglichen finanziellen Disaster! Du kannst versichert sein; das Haftungsrecht hat sich geändert!!!! LG Timo Kaiser
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#7
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Mir fällt nix mehr ein. Das ist die gleiche Nr. wie bei iiibäääh, wo immer steht: Muss wegen EU-Recht die Gewährleistung ausschließen.
1. Es gibt Empfehlungen zur Regulierung von Kfz-Unfällen/Schäden durch den Verkhergerichtsstag in Gosslar. Daran halten sich die (meisten) Versicherer und Gerichte. 2. Das EU-Recht sieht etwas anders aus, als dargestellt. 3. Wir haben hier in Deutschland noch ein Pflichtversicherungsgesetz. 4. Der Grund, warum die meisten Schäden im abgekuppelten Zustand passieren, liegt wohl klar auf der Hand. Die meisten Schäden werden sicherlich im Bereich des Rangierens passieren. Da liegt es nahe, wenn der eine oder andere Versicherungsnehmer vergisst, dass der Trailer (der u.U. über die Bootshaftpflicht mitversichert ist, und somit keiner Schadenklasse unterliegt) den Schaden beim händischen Rangieren verursacht hat. Davon abgesehen, empfehle ich natürlich ebenfalls, seinen Trailer für die paar Taler eigenständig zu versichern. Aber das war hier nicht die Frage.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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Zitat:
Solange sich der Trailer unfreiwillig gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist, ist die Haftpflicht des Zugfahrzeugs leistungspflichtig. Kommt der Trailer dann aber irgendwann zum stehen, hört die Leistungspflicht des Zugfahrzeugs auf. Ich weiß, dass das eine blöde Regelung ist, aber die steht nun mal leider so in den KFZ-Haftpflichtbedingungen. Was aber viel schwerwiegender ist, ist der Umstand, dass 2002 der Gesetzgeber klammheimlich die Gefährdungshaftung für Anhänger eingeführt hat. Das ist für Eigner die unangenehmste Haftungsform, weil man nun schon für Schäden haftbar ist, die unverschuldet, rein aus dem Besitz der Sache, enstanden sind. Wenn sich also am ordungsgemäß abgestellten Trailer jemand verletzt, oder z.B. Kinder die Handbremse lösen und er den Berg runterrollt, usw. Das was Timo über die ursächlich allein dem Trailer zuzuordnenden Schäden schreibt ist auch richtig. Ich persönlich rate grundsätzlich jedem dazu dafür zu sorgen, dass sein Trailer versichert ist. In den meisten Fällen sind die Trailer bereits über die in der Bootshaftpflicht versichert. Solte einem die Deckungssumme da zu niedrig sein, kann man aber auch die paar Euro investieren und den Trailer separat über einen KFZ-Versicherer versichern. Gruß Norman
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#9
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Da sag ich nur Auto versichern Boot versichern UND Anhänger versichern, denn wenn das Boot im Wasser ist, ist der Hänger alleine und wieder nicht mitversichert. Kostet ja auch nicht die Welt.
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#10
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Zitat:
Zitat:
Gruß Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. |
#11
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Ja lesen, das gilt solange das Boot auf dem Trailer liegt laut auskunft von meiner Versicherung. Liegt das Boot im Wasser und das Auto ist ebenfalls unterwegs, dann wäre der Trailer unversichert.
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#12
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Hi Stefan
ich muß lachen denn den quatsch hat der uns letzte Jahr auch im Untericht erzählt Andy Zitat:
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#13
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Zitat:
erfahrungsgemäß bekommt man von den Versicherungen immer mindestens 3 verschiedene Aussagen, selbst wenn man da nur 2 Leute fragt. Das Einzige was zählt sind die Versicherungsbedingungen, denn da muss es klar geregelt sein. Was steht denn zum Trailer in Deinen Bedingungen? Zitat:
Gruß Norman
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#14
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Zitat:
Leider zählt nicht das was in den Versicherungsbedingungen steht sondern wie ein normal gebildeter Mensch es verstehen muss bzw. das was ein Richter letztlich dann entscheidet. Das ist meine Erfahrung nach einem mehrjährigem Rechtsstreit gegen eine Vesicherung. Daher war meine Ansicht zum Thema eben, alles einzeln versichern sollte eine höhere Rechtssicherheit geben. Es steht in meinen Versicherungsbedingungen zb. nicht detailiert was mit dem Trailer ist wenn das Boot im Wasser liegt (Bootshaftpflicht) und nicht an einem Fahrzeug hängt. Und da ist eben für mich den Kackpunkt, wie du ja auch gesagt hast, 2 Versicherungsvertreter 3 Meinungen und auf diese mündlichen Aussagen von den Herren kann und will ich mich eben nicht verlassen. Wenn solche Dinge in anderen Verträgen genauer ausgeführt sind, umso besser, ich hatte mich hier auf meine Vertäge bezogen. Edit: Hier der Text der zum Thema Trailer in den Bedingungen steht:
Geändert von Tias (24.11.2010 um 13:31 Uhr) |
#15
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Hallo Tias (konnte ja nicht nicht wissen, dass der Nickname auch Dein Vorname ist...),
Das was Du gepostet hast ist nicht aus den Versicherungsbedingungen, sondern nur aus der Leistungsbeschreibung des "Verkäufers". Wenn ich mich recht erinnere steht bei dem Anbieter bei der Haftpflicht eine Gesellschaft aus der Schweiz dahinter. Sollte das so sein und wenn Du Dir die "Besonderen Bedingungen" (werden einem immer zusätzlich zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgehändigt) mal ansiehst, wirst Du dann aller Wahrscheinlichkeit nach diesen Hinweis finden, in dem die kurze Aufzählung dann rechtssicher erläutert wird: Zitat:
Gruß Norman |
#16
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Das stimmt, ist aus den Leistungsbeschreibungen, ich hab gerade nicht meine Vers.Bedingungen zur Hand, da ich grad in der Halle steh und meinen Spiegel raushämmere.
Ich werd das nachher mal im Büro durchgehen, ich kann mich daran speziell nämlich nicht erinnern, was auch der Grund war, warum ich den Trailer eben extra versichert habe. Was ich damit halt ausdrücken wollte ist, daß ich eben lieber auf Nummer sicher gehe, da eben genau der mögliche Personenschaden schnell zu einem finanziellem Disaster führen können. |
#17
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Zitat:
Ich kann natürlich nicht für alle Gesellschaften sprechen, aber normalerweise sind Bootstrailer, sofern sie denn überhaupt in der Bootshaftpflicht eingeschlossen sind, dann auch versichert, wenn kein Boot drauf ist. Sollte das irgendwo anders sein, würde mich der Wortlaut dazu in den Bedingungen sehr interessieren. Gruß Norman |
#18
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Gut daß wir drüber geredet haben hier, hab grad meine AVB´s der Haftpflicht durchsucht und da steht ein Verweis auf die Zusatzbedingungen der Wassersporthaftpflicht mit Nummer XY und was muss ich feststellen....die Nummer ist da gar nicht aufgeführt. Werd morgen mal von denen die Bedingungen neu anfordern, mal sehen was da dann drinsteht.
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