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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootsimport USA
Hab da mal ein paar Fragen:
Was ist beim Import aus den USA zu beachten? Es könnte eine Bayliner 210 Cuddy Cabin aus 2005 mit 5,0 Mercruiser werden. der Preis ist nicht schlecht ( um die 10000 Euro ). Ich weiß nur nicht genau, was das Boot für den europäischen Standard braucht?? Versand ginge bis Bremerhafen. Ich habe einen Freund in den USA, der sich die Technik und den Zustand vorher nochmals anschauen würde. Aber die Fotos sind schon vielversprechend. Vieleicht kann mir jemand Tips geben |
#2
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Wilkommen im
gib mal unter Suche " import" oder Bootskauf USA ein... gibt hier jede Menge Tipps und Tricks...
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Jens "Einfachheit ist das Resultat der Reife"
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#3
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Einfach mal die Suchfunktion benutzen,
mehr Infos kannst du im Internet nicht finden Wie man die Suchfunktion benutzt, kannst du hier lesen: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=47593 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#4
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[quote=stephan61970;1552148]Hab da mal ein paar Fragen:
Was ist beim Import aus den USA zu beachten? Hey Stef. ich wollte auch vor einiger Zeit was aus den USA kaufen. Hab mich vorher beim Zoll informiert und folgende Antwort bekommen, viel Spass.... Sehr geehrter Herr XXXX, bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten. Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Die verwendete Bezeichnung ist zu allgemein. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der unten gemachten Angaben selbstständig nachvollziehen/durchführen. Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung werden der HS-Position 8407 des Zolltarifes zugewiesen. Ein Beispiel: Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, Außenbordmotoren mit einem Hubraum von 325 cm³ oder weniger Code-Warennummer: 8407 2110 00 0 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 6,2 % Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) werden der HS-Position 8408 des Zolltarifes zugeordnet. Ein Beispiel: Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, gebraucht, Code-Warennummer: 8408 1019 00 0 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 2,7 % Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben. Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze. Die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei einem Kaufgeschäft ab einem Warenwert von über 22 Euro getrennt gemäß Zolltarif erhoben. Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw. Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich). Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unsere Homepage http://www.zoll.de/ Stichwort: "TARIC" ermöglicht. Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n ermitteln. Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird. Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den Handelsbeschränkungen durchklicken. Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft, ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer). Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des EZT abzurufen. Den EZT-online finden Sie wie folgt: http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT- online Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze (Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf. vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen. Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird diese durch die Zollstelle erfasst. Aus dieser Erfassung ergibt sich die Verpflichtung, die Waren innerhalb einer bestimmten Frist einer zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen. Diese beträgt bei im Seeverkehr beförderten Waren 45 Tage und bei allen anderen Transportverfahren 20 Tage. Zollrechtliche Bestimmung ist u.a. die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Die Waren sind zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft grundsätzlich schriftlich bei der Zollstelle anzumelden, bei der sie registriert wurden. Bei einem Warenwert bis zu 1.000 Euro kann die abfertigende Zollstelle zulassen, dass die Anmeldung mündlich erfolgt. Ansonsten erfolgt die Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr schriftlich auf dem Teilsatz 0737 des Einheitspapiers ggf. bei mehreren Warenpositionen ergänzt um den Vordruck 0738. Vordrucke des Einheitspapiers erhalten Sie im örtlichen Formularhandel oder bei einigen Industrie- und Handelskammern. Das Merkblatt zum Einheitspapier 2007 -Vordruck 0781- (Ausfüllanleitung für die Vordrucke0737/0738) finden Sie als Download auf der Internetseite http://www.zoll.de/ > Vorschriften und Vordrucke > Merkblätter http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781_merkbla tt_2007.pdf Zu beachten ist dabei, dass eine Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den freien Verkehr grundsätzlich nur von einem in der EG ansässigen Anmelder abgegeben werden kann. Folgende Unterlagen müssen der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den freien Verkehr beigefügt werden: 1. Rechnung (zweifach) 2. sonstige Unterlagen (z.B. Packlisten, Frachtbrief, Zollwertanmeldung DV 1-ab 10.000 Euro-) Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung folgende Berechnungsgrundlagen, für: a)-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten bis zur EG-Grenze (=Zollwert); b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): die Summe aus Zollwert, Transportkosten innerhalb der EG und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert). c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Fracht/Versicherung) = Zollwert * Zollsatz= Zoll + Zoll + Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld. Die Einfuhrabgaben sind in der Regel bar zu entrichten. Die deutschen Zollstellen (mit Anschriften/Telefonnummern) finden Sie wie folgt: http://www.zoll.de/ > Infothek > Dienststellenverzeichnis Sie können sich auch bei der Einfuhrabfertigung durch eine/n Spedition/Zolldeklaranten oder einen Vertreter der steuerberatenden Berufe vertreten lassen, welche/r die Einfuhrförmlichkeiten in Ihrem Auftrag vornimmt. Für den Fall, dass Sie kleinere Sendungen per Post oder Kurierdienst erhalten, habe ich den Ablauf nachfolgend für Sie ebenfalls kurz skizziert: Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist. Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag. Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden. Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern). Die Post legt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben vor und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für den Empfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen. Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Empfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt. Weitere Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auch auf unserer Internetseite http://www.zoll.de/. Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hanakam
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Gruß aus Bedburg Rhein/Erft Kreis Dieter |
#5
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Na, das war doch kurz und bündig......
Und wer es immer noch nicht verstanden hat, liest es halt noch einmal ! Frohes neues Jahr Balticskipper
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#6
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Servus, um es abzukürzen:
Zoll bei Booten 1,7% + 19% Einfuhrumsatzsteuer. Das ist aber dein kleinstes Problem bei Selbstimport. Wie schon geschrieben, nimm die Suche. Ich habe schon zigmal geschildert wie Boote aus den USA rüber kommen und was zu beachten ist. Grüsse
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Boot: Baja Outlaw 25 - 496HO - sold Zugfahrzeug: Cayenne S |
#7
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Zitat:
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Hallo,
ich habe mir mein Boot letztes Jahr auch von den USA kommen lassen und ich muss sagen, daß ich es jederzeit wieder machen würde. Wünsche Dir viel Glück bei Deiner weiteren Suche. Grüße Dieter |
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