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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallole,
wie versprochen, hab ich die Suchfunktionen genutz und leider nichts zu meiner speziellen Frage gefunden. Hab seit gestern den SBF See, Bodensee kommt noch. Spiel dann noch mit dem Gedanken die entsprechenden Funkzeugnisse für Binnen und See zu machen. Was ich auch noch gerne hätte, wäre der "Pyroschein" und die Sachkunde nach dem Waffengesetz. So, nun meine Frage. Muß ich einen zusätzlichen Lehrgang besuchen um die Fachkunde über Pyrotechnische Signalmittel nachzuweisen oder können bereits bestehende Fachkundelehrgänge anerkannt werden? Kurz dazu gesagt, ich hab die Fachkunde nach §20 Sprengstoffgesetz für allg. Sprengarbeiten, Kultursprengungen, Bauwerk und Bauwerksteile, Eissprengen, Unterwassersprengen, sowie Theater- und Bühnenfeuerwerk, Special Effects (SFX) und bin somit berechtigt Pyrotechnik aller Klassen zu erwerben und zu benutzen. Gibt´s da Erfahrungswerte, bzw. wer stellt den Pyroschein für pyrot. Signalmittel in der Schifffahrt aus? Auch das Landratsamt/Ordnungsamt? Mir geht´s zwar nicht um die rund 40 Euro und die ca. 2,5h Lehrgang, wenn man´s aber umschreiben/anerkennen lassen kann, wär´s mir auch recht. Vielleicht hat ja jemand nen Tipp für mich. Gruß Kuni Geändert von kuni75 (19.12.2010 um 16:53 Uhr) |
#2
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Hallo Kuni,
ich hab den Sprengstoffschein nach § 27 und der beinhaltet ja die Sachkunde, Kauf und Umgang von Sprengstoff. Bei meinem Fliegschein wurde das auch anerkannt, weil ich ja da auch ein Rettungssysten eingebaut hab, das mit Sprengstoff ausgeschossen wird. Ruf aber mal in WN an zu Sicherheit. Dein Schein nach § 7 ist glaub für Gewerbsmäßige... Gruß aus Remshalden, Didi |
#3
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Moin Kuni,
guckst Du: http://www.pa-bremen.de/fragenkataloge.php http://www.pa-bremen.de/documents/Fr...og_Anlage2.pdf (pdf) Wenn Du schon Ahnung von dem Kram hast, sollte die "Praxis" bei der Prüfung kein Thema sein. Allerdings, in die richtige Richtung sollte man schon schießen können ![]() ![]() Der Guten Ordnung halber: Es gibt auch gute Lehrgänge zum Thema Schiffssicherheit, Seenotsignalmittel etc. Schaden tut so was nie, bin selber Wiederholungstäter bei solchen Kursen. ![]() Gruß Ralph
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#4
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Moin
das kannst Du getrost vergessen. Selbst einem Sportschützen der seit 20 Jahren gelbe und grüne Waffenbesitzkarte und dementsprechende Erfahrung hat, den Waffenschrank gefüllt mit Kleinkaliber über Schrotflinte bis zum grosskalibrigen Gewehr, der seine Munition nach § 27 Sprengstoffgesetz selber laden darf und mit Schwarzpulver schiessen darf, wird die zuständige Waffenbehörde bescheinigen, dass er von pyrotechnischen Signalmitteln oder Signalpistole Kal. 4 ohne speziellen Sachkundenachweis für diese keine Ahnung hat. So zumindest das LKA Berlin.
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Gruss Vestus |
#5
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Sorry, kleiner Fehler meinerseits. Der §7 ist die Erlaubnis dafür, der §20 die Fachkunde. Die Frage ist ja nur, wer so einen Schein ausstellt. Beim Googeln bin ich über einen Schein vom Deutschen Seglerverband gestolpert, die den wohl selber ausfüllen (dürfen) obwohl das meines Wissens eigentlich nur (Sprengstoff)Behörden machen.
Hätt´ja sein können, das jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt hat, zwecks umschreiben lassen. Ist also der Gang zur zuständigen Behörde der bessere? Gruß Kuni |
#6
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![]() Zitat:
moment, das ich die Fachkunde nach dem Waffengesetz machen muß für die SigPi steht außer Frage. Das ist klar. Mir ging´s nur darum, wenn ich schon die Fachkunde für sämtl. pyrotechnischen Artikel aller Klassen habe, sowohl theoretisch als auch praktisch, ob ich dann trotzdem noch einen Lehrgang für Signalmittel machen muß oder es anerkannt wird. Da meine bisherige Ausbildung um einiges höherwertig anzusehen ist, was diese Mittel betrifft. Zitat:
Wegen dem Kurs mach ich mir keine Gedanken, nur werd ich mich da wahrscheinlich langweilen, werd die Prüfung machen, das Geld abdrücken und gut ist, das möchte ich mir aber gerne sparen, vorallem die Zeit, wenn´s da ne Möglichkeit geben sollte. Danke für die Links, werd´s mal überfliegen. Grüßle Kuni P.S. Hab´s überflogen...super Link, danke Ralph
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#7
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Versuche Dein Glück, aber wenn es Gebühren zu kassieren gibt steht D ganz vorn. In A ist z.B. eine SiPi ein Rettungsmittel, frei zu erwerben ab 18 Jahren.
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Gruss Vestus |
#8
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....werd ich wohl müssen. Ruf die Woche mal bei mir im Rathaus an, wenn ich noch jemand erwische, der sich damit auskennt. Da seh ich nämlich das Problem, die werden sich auch erst mal schlau machen müssen. Von daher wäre jede Verweis auf einen ähnlichen Fall hilfreich...wenn alle Stricke reißen, mach ich halt den Kurs.
Werden Kurse nach Waffengesetz für die SigPi mittlerweile wieder ausgebildet. Hab im Internet auch nur Hinweise mit Datum 2008 und älter gefunden.
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Bei strenger Pflicht, getreu und schlicht Stolzer Besitzer der Rettungsring-Wurf-Erlaubnis
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#9
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Moin,
Kurse gibt es m.W. nach z.Zt. nicht, aber Prüfungen werden bei der Waffenbehörde in Hamburg und beim SV Schleswig-Holstein angeboten.
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Gruss Vestus |
#10
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...bisschen weit
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Bei strenger Pflicht, getreu und schlicht Stolzer Besitzer der Rettungsring-Wurf-Erlaubnis
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#11
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![]() Zitat:
![]() Wenn Du eine zuverlässige Auskunft willst rufe dort an, wo Dir das Fliegerdidi bereits empfohlen hat : beim LA in WN !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#12
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Werd ich dann wohl machen, danke. Grüßle
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Bei strenger Pflicht, getreu und schlicht Stolzer Besitzer der Rettungsring-Wurf-Erlaubnis
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#13
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Moin,
wenn Du die Sachkunde für Sportschützen nachweisen kannst und Eigner eines seegehenden Schiffes/Bootes bist ist die SigPi auf grüne WBK kein Problem, habe ich vor zwei Jahren gemacht. Leider streiten sich alle was seegehend heißt. Ich konnte mit Nachweis der CE B aber alle Argumente entkräften (das Boot ist nur 6m lang). cu Stefan |
#14
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Ebenfalls Moin,
habe das Procedre durch: Bedürfnis anerkannt, da seegehendes Schiff, aber meine "nachgewiesene" Sachkunde bezieht sich nur auf Sportwaffen, nix SigPi. Reite mal einen Amtsschimmel.
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Gruss Vestus |
#15
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![]() Zitat:
Die Sachkunde bezieht sich meines wissens nicht nur auf Sport, sondern auf alle Kurz/Lang-waffen. Ich schaue morgen noch mal in meinen Papieren nach. Du darfst ja jetzt auch Jagdwaffen kaufen. cu Stefan |
#16
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![]() Zitat:
So, nochmal nachgeschaut. Im Prüfungszeugnis wird mir bescheinigt, das ich weis wie ich mit Kurz- und Langwaffen umzugehen habe und auch etwas treffe. Da ist nicht explizit nur die Sportwaffe(n) erwähnt. Das sieht die Polizei in HH genauso http://www.hamburg.de/contentblob/20...gnalwaffen.pdf Also nochmal den Antrag stellen und den Flyer anheften. cu Stefan |
#17
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Moin,
bei mir steht nur Sportwaffen drin, und eine SiPi ist lt. WaffG keine Sportwaffe ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Hier wird noch ein LKW-Fahrer zur Mofa-Prüfung geschickt!
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Gruss Vestus |
#18
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Aus eigner Erfahrung:
Sportschütze in einem Großkaliber-Verband und seit Jahren Sachkunde gem. WaffG (allein hier mußte ich drei mal eine Sachkundeprüfung für drei verschiedene Verbände machen, weil gegenseitig keine Anerkennung erfolgte) und genau so lange als Wiederlader und Schwarzpulverschütze Inhaber des Spengstoffscheines nach § 27 SprengG zum Erwerb von Schwarzpulver und NC-Pulver. Außerdem Ausbildung und Prüfung zum Schießleiter. Hierfür könnte ich sogar eine Signalpistole oder Signalmittel zur Signalgebung auf Bundeswehr- schießständen erwerben. Also eigentlich sachkundig genug. Das Problem: Für den Erwerb von Signalmittel und -pistole und die Aufbewahung der Mittel an Bord muß man einen entsprechenden Stempel im SBF-See haben, den man nur von der zuständigen Prüfungskommision des DMYV bzw. DSV bekommt. Das geht jedoch nicht ohne Nachweis der Kenntnisse in einer entsprechenden Prüfung. Also mit der SBF-See-Prüfung auch die Prüfung für Sachkunde Pyro beantragt und abgelegt. War ohne Probeme, weil die Fragen für einen Sachkundigen relativ leicht sind, aber kostet noch einmal 25,00 Euronen Prüfungsgebühr extra. Bei der Waffenbehörde war dann der Antrag und das Ausstellen der grünen WBK in 10 Minuten erledigt, weil alle anderen Prüfungen auf Zuverlässigkeit etc. nicht extra noch einmal erfolgen mußten. Es sind nicht immer die Behörden, die einem das Leben schwer machen, sondern jeder Verein etc. kocht ein eigenes Süppchen. Daran liegt es viel öfter.
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (21.12.2010 um 21:15 Uhr) |
#19
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Das mit dem Stempel in den Sportbootführerschein ist schon länger out. Inzwischen gibt es einen eigenen kleinen Schein dafür.
Grundsätzlich werden für den Bereich Sportbootfahrer 2 Nachweise unterschieden. 1. Fachkundenachweis FKN (Sprengstoffgesetzt) und 2. Sachkundenachweis (SKN) Waffengesetz Der SKN wird derzeit über die Prüfungsausschüsse von DSV oder DMYV nicht geprüft. Je nach Region/Bundesland gibt es aber Möglichkeiten an den Sachkundenachweis nach Waffenrecht zu kommen (außerhalb von DSV/DMYV-PA's). Den FKN kann man in zwei geringfügig verschiedenen Versionen (1.DSV / 2.DMYV) ablegen. Für die Teilnahme an dieser Prüfung (FKN) ist der Besuch eines Kurse keine Voraussetzung. Man muss lediglich einen Sportbootführeschein haben oder gerade machen. http://www.dsv.org/index.php?id=410 http://pa-bremen.de/pyro.php Der Fragenkomplex Signalwaffe/seegehendes Schiff/WBK/... ist darüber hinaus wieder eine Frage der örtlichen Ordnungsbehörden. Da gibt es dann von Gemeinde zu Gemeinde durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen über das Bedürfnis für eine Signalpistole.
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Liebe Grüße Mattze |
#20
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Das ist egal, die Gemeinden haben da nichts zu entscheiden. Waffenrecht ist Sache der unteren Ordnungsbehörde. Diese ist den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet.
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#21
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Ich korrigiere: Da gibt es dann von Landkreis zu Landkreis, von kreisfreier Stadt zu kreisfreier Stadt und Landkreis zu kreisfreier Stadt durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen über das Bedürfnis für eine Signalpistole.
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Liebe Grüße Mattze |
#22
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Hallole,
ich will ja keinen Waffenschein und auch keine SigPi, der Pyroschein würde mir für´s erste reichen.....hab mal den PA Stuttgart angehauen....leider keine Auskunft bis dato...mmhhhh. Weis jemand von euch wer in Stuttgart nen Kurs für den Pyroschein gibt, Googel hat nicht wirklich weitergeholfen, kein Mensch bietet so einen Kurs an. Scheint wohl ein ungeliebtes Kind der Schiffahrt zu sein. Gruß Kuni
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Bei strenger Pflicht, getreu und schlicht Stolzer Besitzer der Rettungsring-Wurf-Erlaubnis
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#23
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Ich habe zwar den Fachkundenachweis (DMYV) nach dem Sprengstoffrecht "für Führer von Wassersportfahrzeugen", 2008 gemacht. Ein Befugnis "zum Führen" einer Signalpistole ist hierin nicht enthalten. Die Prüfung bezog sich dann auch nicht auf diese. Zum damaligen Zeitpunkt bestand auch keine Möglichkeit - auf diese wohl in früheren Zeiten - mögliche Einbeziehung der SigPi. in den Fachkundenachweis. Bedienen kann ich sie trotzdem. Vielleicht gibt es mal eine Ergänzungsprüfung. Mit Waffenschein hat das Ganze natürlich nichts zu tun
![]() Gruß und einen guten Rutsch! Juerg |
#24
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Hallo Kuni probiers mal bei Frankonia da kann man dir auf jeden Fall Auskunft geben
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Gruß Claus
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