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  #1  
Alt 15.01.2011, 21:45
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Standard Boot fahren bei Hochwasser erlaubt?

Hallo,

im Normalfall würde sicher keiner freiwillig Boot fahren, wenn alles mögliche im Wasser treibt.

Nur komme ich wahrscheinlich bald ohne Boot nicht mehr die zweieinhalb Kilometer zu "meiner" Bootshalle und habe (bei Hochwasser leider) die Elbe vor und evtl. in meiner Haustür.

Die Frage ist nun, ob man bei Pegeln oberhalb von HSW (höchster schiffbarer Wasserstand) überhaupt auf`s Wasser darf, oder sich ggf. besser nicht erwischen läßt.

Gruß

Dominic
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  #2  
Alt 15.01.2011, 21:50
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Zitat:
Zitat von Dominic2 Beitrag anzeigen
Hallo,

im Normalfall würde sicher keiner freiwillig Boot fahren, wenn alles mögliche im Wasser treibt.

Nur komme ich wahrscheinlich bald ohne Boot nicht mehr die zweieinhalb Kilometer zu "meiner" Bootshalle und habe (bei Hochwasser leider) die Elbe vor und evtl. in meiner Haustür.

Die Frage ist nun, ob man bei Pegeln oberhalb von HSW (höchster schiffbarer Wasserstand) überhaupt auf`s Wasser darf, oder sich ggf. besser nicht erwischen läßt.

Gruß

Dominic
Hallo,

wenn der Wasserstand erreicht ist, wo die Schifffahrt eingestellt ist, darst Du Dein Boot nicht mehr bewegen. Solltest Du es trotzdem bewegen und erwischt werden, wird Dir Deine Fahrerlaubniss entzogen und beachte auch, dass unter Umständen auch Dein normaler Fährerschein (PKW) entzogen wird.
Also lass lieber Dein Boot stehen und versuche es auf einem anderen Weg.

Grüße Dieter
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  #3  
Alt 15.01.2011, 21:56
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Dann scheint ja nur die Wathose übrigzubleiben, wenn ich damit hinkomme.

Gruß

Dominic
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  #4  
Alt 15.01.2011, 21:58
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Frag doch einfach mal bei der WSP nach. Möglicherweise gibt es für begründete Sonderfälle eine Ausnahmegenehmigung.
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Gruß
Ewald
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  #5  
Alt 15.01.2011, 21:59
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Zitat:
Zitat von Dominic2 Beitrag anzeigen
Hallo,

im Normalfall würde sicher keiner freiwillig Boot fahren, wenn alles mögliche im Wasser treibt.

Nur komme ich wahrscheinlich bald ohne Boot nicht mehr die zweieinhalb Kilometer zu "meiner" Bootshalle und habe (bei Hochwasser leider) die Elbe vor und evtl. in meiner Haustür.

Die Frage ist nun, ob man bei Pegeln oberhalb von HSW (höchster schiffbarer Wasserstand) überhaupt auf`s Wasser darf, oder sich ggf. besser nicht erwischen läßt.

Gruß

Dominic
Hallo Dominic!

Ich würde an Deiner Stelle mit Deinem Wasser- und Schifffahrtsamt Kontakt aufnehmen, welches originär zuständig ist und Dir deshalb kompetenterweise Auskünfte geben kann.

Gruß Walter
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  #6  
Alt 16.01.2011, 08:46
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Frag doch einfach mal bei der WSP nach. Möglicherweise gibt es für begründete Sonderfälle eine Ausnahmegenehmigung.
Hallo Ewald,

ich kenne bis jetzt noch niemanden, der eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat. Es wird ja auch die Schifffahrt nicht eingestellt, um Unfälle zu vermeiden, sondern es wird die Schifffahrt eingestellt um die Uferregionen und die Dämme vor Wellenschlag zu schützen.
Deshalb wird es unmöglich sein, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Diesen Stress kannst Du Dir sparen.

Grüße Dieter
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  #7  
Alt 16.01.2011, 08:51
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Ich kann Dir nicht sagen ob es erlaubt ist, aber ich lag in meinem Leben schon insgesamt viele Wochen vor Hochwasser im Strom. Dabei sind wir immer mit dem Motorboot an Land gefahren und die WSP hatt das auch nie moniert.
Hätte uns auch nicht gekümmert.
Des öfteren mussten wir dabei auch Weidezäune durchschneiden, um überhaupt mit dem Boot bis an Land zu kommen. Dann haben wir versucht den zuständigen darüber zu informieren und stießen dabei immer auf Verständnis.
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  #8  
Alt 16.01.2011, 09:57
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Zitat:
Zitat von Bayliner2855 Beitrag anzeigen
Hallo Ewald,

ich kenne bis jetzt noch niemanden, der eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat. Es wird ja auch die Schifffahrt nicht eingestellt, um Unfälle zu vermeiden, sondern es wird die Schifffahrt eingestellt um die Uferregionen und die Dämme vor Wellenschlag zu schützen.
Deshalb wird es unmöglich sein, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Diesen Stress kannst Du Dir sparen.

Grüße Dieter
Hochwasser ist auch oft ein Notfall. Ich habe auf Zuruf die Genehmigung erhalten, oberhalb des HSW bis zu einem sicheren Liegeplatz weiterzufahren. Notwendige Versorgungs- und Kontrollfahrten wurden auch anstandslos toleriert. Logischerweise muß die Sicherheit gewährleistet sein und mit Sinn und Verstand gefahren werden. Und vor Allem: Es muß eine Notwendigkeit vorliegen und keine Vergnügungsfahrt sein.
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Ewald
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  #9  
Alt 16.01.2011, 10:02
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wenn die Schifffahrt eingestellt ist für die normale Schifffahrt dürfen immer
noch Rettungskräfte bist zu einem Gewissen Wasserstand fahren, ich würde mich beeilen den irgend wann dürfen die auch nicht mehr, frage mal bei THW,
Feuerwehr , frage zuerst bei THW die sind billiger wenn nicht sogar umsonst gegen eine kleine Spende in die Kasse
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gruß mile
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  #10  
Alt 16.01.2011, 10:07
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Wie kommst Du darauf, dass Rettungskräfte irgendwann auch nicht mehr fahren dürfen?
Wenn ein vernüftiger Grund vorliegt ( und dazu zählt nach ein paar Tagen auch der Bordkoller) hat niemand etwas gegen eine Fahrt.
Wäre ja noch schöner, wenn freien Menschen der Landgang oder gar ein Arztbesuch verboten würde.
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  #11  
Alt 16.01.2011, 10:24
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Wie kommst Du darauf, dass Rettungskräfte irgendwann auch nicht mehr fahren dürfen?
Wenn ein vernüftiger Grund vorliegt ( und dazu zählt nach ein paar Tagen auch der Bordkoller) hat niemand etwas gegen eine Fahrt.
Wäre ja noch schöner, wenn freien Menschen der Landgang oder gar ein Arztbesuch verboten würde.
ich komm drauf da ich Gruppenführer beim THW Fachgruppe Wassergefahr
bin und wir es so lernen
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gruß mile
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  #12  
Alt 16.01.2011, 10:27
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Aber wirfst Du da : "nicht mehr möglich" und nicht dürfen, vielleicht durcheinander?
Es kann doch nicht sein, dass Rettungseinsätze wegen Vorschriften verboten sind.
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  #13  
Alt 16.01.2011, 10:33
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Aber wirfst Du da : "nicht mehr möglich" und nicht dürfen, vielleicht durcheinander?
Es kann doch nicht sein, dass Rettungseinsätze wegen Vorschriften verboten sind.
ich sagte nicht das es nicht möglich ist
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gruß mile
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  #14  
Alt 16.01.2011, 17:00
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Im Notfall darf man alles. Beim Auto sogar mit falschen Reifen oder mit viel zu wenig Profil fahren, allerdings nur bis zum nächsten Hilfspunkt. Beim Boot kann ich mir die straffreie Nutzung auch vorstellen, aber wenn die Überführung zu einem sicheren Ort überhaupt noch möglich sein sollte bleibt es wohl trotzdem gefährlich und ob später die Rückkehr bei normal Wasserstand wieder möglich ist wäre auch genau zu überlegen.
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Andreas
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  #15  
Alt 16.01.2011, 17:22
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Im Notfall darf man alles. Beim Auto sogar mit falschen Reifen oder mit viel zu wenig Profil fahren, allerdings nur bis zum nächsten Hilfspunkt. Beim Boot kann ich mir die straffreie Nutzung auch vorstellen, aber wenn die Überführung zu einem sicheren Ort überhaupt noch möglich sein sollte bleibt es wohl trotzdem gefährlich und ob später die Rückkehr bei normal Wasserstand wieder möglich ist wäre auch genau zu überlegen.
ich sprach für Rettungskräfte, die handeln nach Befehl, wenn es heist
fertig dann ist fertig, was Leute Privat machen bleibt jedem selber überlassen
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gruß mile
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  #16  
Alt 16.01.2011, 17:25
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Zitat:
Zitat von mile Beitrag anzeigen
ich sprach für Rettungskräfte, die handeln nach Befehl, wenn es heist
fertig dann ist fertig, was Leute Privat machen bleibt jedem selber überlassen
Da gibt es keinen Unterschied. Wenn Gefahr droht darf man alles um größeren Schaden zu vermeiden, also auch retten ohne Rettungskraft zu sein.
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  #17  
Alt 16.01.2011, 17:29
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Da gibt es keinen Unterschied. Wenn Gefahr droht darf man alles um größeren Schaden zu vermeiden, also auch retten ohne Rettungskraft zu sein.
klar darf mann alles wenn Gefahr in verzug, nur bei der gestellten frage ist das nicht der Fall .
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  #18  
Alt 16.01.2011, 17:30
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Wer jetzt im Überschwemmungsgebiet wohnt fährt evtl. mit Kleinfahrzeugen - Schlauchboot, Kahn - zur Wohnung um zu retten, zu kontrollieren oder...

und das sogar über Strecken die normalerweise Landwege sind. Wen sollte man da fragen, die Wasserschutzleute wären nicht zuständig.
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  #19  
Alt 16.01.2011, 17:35
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Wer jetzt im Überschwemmungsgebiet wohnt fährt evtl. mit Kleinfahrzeugen - Schlauchboot, Kahn - zur Wohnung um zu retten, zu kontrollieren oder...

und das sogar über Strecken die normalerweise Landwege sind. Wen sollte man da fragen, die Wasserschutzleute wären nicht zuständig.
Die Frage ist nun, ob man bei Pegeln oberhalb von HSW (höchster schiffbarer Wasserstand) überhaupt auf`s Wasser darf, oder sich ggf. besser nicht erwischen läßt.

ich glaube er redett vo einem Fluss !
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  #20  
Alt 16.01.2011, 17:40
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Ja, klar rede ich von einem Fluß, schließlich wohne ich an dem Fluß (30 m) und mein Boot steht keine drei Kilometer stromauf an demselben Fluß.

Leider ist die Bootshalle ab ca. 5,80 - 6,00 m nicht mehr anders erreichbar.

Gruß

Dominic
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  #21  
Alt 16.01.2011, 17:53
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Ja, klar rede ich von einem Fluß, schließlich wohne ich an dem Fluß (30 m) und mein Boot steht keine drei Kilometer stromauf an demselben Fluß.

Leider ist die Bootshalle ab ca. 5,80 - 6,00 m nicht mehr anders erreichbar.

Gruß

Dominic
Ich stelle mir das jetzt mal so vor wie in Australien oder in einigen Städten an der Mosel. Wenn man das Haus, die Arbeit, den Bäcker, Supermarkt, Arzt oder Apotheke oder .... nicht mehr anders erreichen kann wird niemand etwas gegen den Einsatz eines Wasserfahrzeugs sagen dürfen. Es stellt sich also nur noch die Frage, ob die Fahrt sicher abgewickelt werden kann. Nicht überall gibt es starke Strömung und in Deutschland normalerweise auch keine Haie oder Krokodile, aber trotzdem genau überlegen ob durch Treibgut, Zäune, Verkehrseinrichtungen oder Untiefen Probleme entstehen könnten. Wer mit dem Motor große Wellen machen muss hat noch Schäden an Dämmen und Nachbarschaftseigentum abzuwägen. Behörden, Richter und Staatsanwälte sind immer schlauer, denn sie waren nicht in der Notlage bzw. vor Ort.
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  #22  
Alt 16.01.2011, 19:32
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Zitat von Dominic2 Beitrag anzeigen
Ja, klar rede ich von einem Fluß, schließlich wohne ich an dem Fluß (30 m) und mein Boot steht keine drei Kilometer stromauf an demselben Fluß.

Leider ist die Bootshalle ab ca. 5,80 - 6,00 m nicht mehr anders erreichbar.

Gruß

Dominic
Hallo,

und jetzt sind wir bei dem Thema.
Wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht, darst Du nicht mehr mit Deinem Boot aufs Wasser.
Das heißt, wenn Du nur zu Deinem Bootshaus fahren willst, um zu sehen, ob alles in Ordnung ist oder dass Du Sachwerte retten willst, dann ist Dir das Bootfahren untersagt.
In diesem Falle würdest Du Dein eigenes Leben in Gefahr bringen um Sachwerte zu retten. "Leben vor Sachwerte" Dies ist klar defeniert.
Warum willst Du auch Dein eigenes Leben aufs Spiel setzen??????

Grüße Dieter

P.S. Und Rettungskräfte dürfen immer aufs Wasser, vorausgesetzt, daß sie ihr eigenes Leben nicht Gefahr bringen und dieser Einsatz muss von einem Einsatzleiter vor Ort befohlen worden sein. Wenn dies nicht der Fall war, werden auch diese Rettungskräfte zur Verantwortung gezogen.
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  #23  
Alt 16.01.2011, 23:11
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Wen sollte man da fragen, die Wasserschutzleute wären nicht zuständig.
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  #24  
Alt 17.01.2011, 03:46
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Bist du dir da sicher?
Ja, da bin ich mir sicher.
Wenn sich eine Bundeswasserstraße witterungsbedingt auf Gemeinde-, Landes- oder sogar Bundesstraßen ausdehnt, dann stellt die Wasserschutzpolizei keine Verkehrszeichen auf und hat dort auch nicht zu kontrollieren ob Wasserfahrzeuge eingesetzt werden, ordnungsgemäß registriert sind oder die Besatzung geeignet / berechtigt ist. Die Wasserschifffahrtsämter übernehmen für den überfluteten Straßenbereich nicht die Aufgabe der Ordnungsbehörden. Der jeweilige Straßenbaulasträger bleibt auch in solchen Fällen für die Verkehrssicherung sowie die spätere Reinigung und Reparatur zuständig.
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Andreas
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