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  #1  
Alt 23.01.2011, 09:49
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Hallo,

haben ja in dem Bootfahren rund um Graz Thread schon diskutiert, jetzt stellen sich mir einige Fragen, es gibt ja folgende Patente:

Arten der Befähigungsausweise

§ 123. (1) Folgende Arten von Befähigungsausweisen können ausgestellt werden:

1.

Kapitänspatent – Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B:

Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;

2.

Kapitänspatent – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

3.

Schiffsführerpatent – 20 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

4.

Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

5.

Schiffsführerpatent – 10 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;

6.

Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

7.

Schiffsführerpatent – Raft: Berechtigung zur selbständigen Führung von Rafts auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

(2) Für die Führung von Verbänden ist ein Befähigungsausweis erforderlich, dessen Berechtigungsumfang hinsichtlich der Fahrzeuglänge der Länge des Verbandes entspricht.

(3) Für die Führung von Ruderfahrzeugen, die der gewerbsmäßigen Schifffahrt dienen, ausgenommen Rafts, und von Flößen, die der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken dienen, ist entsprechend dem Gewässer ein Befähigungsausweis gemäß Abs. 1 Z 3 oder 4 erforderlich.

(4) Für die Führung von Waterbikes ist entsprechend dem Gewässer ein Befähigungsausweis gemäß Abs. 1 Z 5 oder 6 erforderlich.

(5) Form und Inhalt der Befähigungsausweise sind durch Verordnung festzulegen.

(6) Über Antrag ist nach bestandener Prüfung ein vorläufiger Befähigungsausweis einschließlich der jeweils zutreffenden Befristungen, Beschränkungen und Auflagen auszuhändigen. Der vorläufige Befähigungsausweis gilt in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis innerhalb Österreichs ab Aushändigung bis zur Zustellung des Befähigungsausweises, längstens für die Dauer von acht Wochen.

(Danke spsh10)


Und bei uns gibts einen Anbieter der das 6er für ~300€ mit Vereinsmitgliedschaft anbietet, dann sind keine Wasserstraßen beeinhaltet (ist aber angeblich auch weniger zu lernen)

wieviel unterschied ist bei der Prüfung wirklich?

Wenn ich an meine Vernunft denke, denk ich mir mach gleich das wo alles dabei ist, dann denk ich an meine Faulheit und denke --> wann komm ich auf die Donau? bevor ich donau fahr kann ich ja an den Traunsee oder gleich nach HR!

Wo darf man mit dem Patent (6) wirklich fahren?

Gardasee?
Donau im Ausland?
usw.usw.

Vielen Dank schonmal

lg Manuel

Gerne könnts mir auch alle Kurse und Schulen empfehlen wo es um den Binnenbereich geht! (könnte ja n Sammel/Infothread f. Patente in Ö werden!
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lg Manuel
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  #2  
Alt 23.01.2011, 12:04
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Manuel,

10m Wasserstraßen und
10m Flüsse u. Seen

ist vom Lernaufwand her wenig unterschiedlich, zumal die sogen. "Streckenkunde" zum großen Teil weggefallen ist. "Streckenkunde" heißt heute noch: Wie viele Schleusen gibt es an der Ö Donau? Wie heißen sie? Wie heißen die 3 Inseln in der Donau und wo sind sie? etc. Also seehr aufregende Fragen!

Wenn du "Wasserstraßen" machst, dann sind es fünf oder sechs zusätzliche Fragen für "Flüsse und Seen". Es gibt ein paar Verkehrszeichen, die man auf Wasserstraßen nicht findet, wohl aber auf Seen etc.

Mit beiden Scheinen darfst du dann alle Wasserstraßen, Flüsse und Seen praktisch weltweit - jedenfalls in Europa - befahren, zB deutsche Kanäle, Rhein, Mosel, Donau in Ungarn etc.

Wenn schon, denn schon.

Es lohnt doch IMHO nicht, nur Flüsse u. Seen zu machen, wenn man den Stoff sowieso lernen muss.
Aus meiner Sicht ist der Unterschied so wie zwischen Führerschein A und B.
Wasserstraßen ist natürlich mehr, aber nicht die Welt.
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Gruss Andreas

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Alt 23.01.2011, 12:22
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den mach ich auch heuer noch
denn ich möchte gern von Wien nach Konstantinopel fahren,
will auch meine Oströmischen Freunde per Boot besuchen
und einmal im Bosporus die Flagge der Österreichischen Kriegsmarine hissen.

__________________
LG. Hans
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  #4  
Alt 23.01.2011, 12:42
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
den mach ich auch heuer noch
denn ich möchte gern von Wien nach Konstantinopel fahren,
will auch meine Oströmischen Freunde per Boot besuchen
und einmal im Bosporus die Flagge der Österreichischen Kriegsmarine hissen.

OT//
Den Admiralitästsstander führ ich auch in HR statt der herkömmlichen Nationale.
OT//
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Gruss Andreas

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  #5  
Alt 23.01.2011, 12:53
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Andreas schon mal gelesen

Die Strafbestimmungen des Wappengesetzes (§ 8) sind relativ kurz gehalten.
Sie beziehen sich auf die unbefugte Führung von Bundeswappen, Siegel und Dienstflagge.
Auch die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung oder die Beeinträchtigung
des Ansehens der Republik durch die Verwendung von Abbildungen des Wappens
bzw. der Flagge oder durch die Verwendung der Flagge selbst sind mit
Verwaltungsstrafen bis zu EUR 3.633,00 bedroht,
sofern nicht strafrechtliche Bestimmungen (vor allem die Schutzbestimmungen
gegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, § 248 Strafgesetzbuch,
BGBl. 60/1974) verletzt werden.
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LG. Hans
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  #6  
Alt 23.01.2011, 13:26
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Naja, Hans,

Nichts davon trifft auf mich zu. Ich müsste - im Gegenteil - vom Außenministerium noch was bekommen für die Steigerung der Ansehens der Republik, Traditionspflege etc. Ich habe ja außerdem am Boot ein DEUTSCHES Kennzeichen. Müsste extra Tantiemen geben, oder?

Und von Rechts wegen steht mir der Admiral ja schon (fast) zu. Schau mal auf meine Sterne unter dem Benutzerbild.

(Aber ich möcht dem Manuel sein Trööt nicht zerlabern. )
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Gruss Andreas

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  #7  
Alt 23.01.2011, 18:36
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1 sehr tolle Antwort DANKE dafür und 4 unnütze Kommentare ;(...

bin für weitere Meinungen sehr dankbar!

@Andreas

das Problem ist, das der Verein bei dem ichs gerne machen würde "nur" das normale Seen und Flüsse ohne Wasserstraßen anbietet, ich werd den aber mit nem Kumpel zusammen machen (Hochisun hier im BF) und da sind wir für weitere Meinungen sehr dankbar! Notfalls müssen wir halt nach Wien oder so fahren!

Weiters bin ich auch für Vorschläge v. "Fahrschulen" offen und dankbar

dankeschön

lg Manuel
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  #8  
Alt 23.01.2011, 19:00
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Aus eigener Erfahrung (nicht für das "Donaupatent", das habe ich wo anders gemacht, hier habe ich den FB1 gemacht, weil das HR-Patent in Italien ja zumindest fragwürdig ist) kann ich den hier empfehlen: http://www.motorbootschule.at/kurste...naupatent.html
An EINEM Wochende (Kurs) und einem Prüfungstag (ein paar Wochen später) geht das über die Bühne. Preis ist 300,- inkl. Fahrstunden.
Natürlich an der Donau, aber ich finde, das ist ein überschaubarer Aufwand.
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Gruss Andreas

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  #9  
Alt 24.01.2011, 08:22
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Andreas schon mal gelesen

Die Strafbestimmungen des Wappengesetzes (§ 8) sind relativ kurz gehalten. .....................



Es ist entscheidend, so denke ich, ob die Flagge überhaupt noch geschütz ist. Eine Flagge der öst. Kriegsmarine ist, man müste dies prüfen, meiner Meinung nach nicht mehr geschützt. Diese stammt ja sicher noch aus der Monarchie, diese gibt es ja nicht mehr, daher sind die Hoheitszeichen der Monarchie auch nicht geschützt.

Ich führe auf meinem Boot neben der öst. auch noch die Flagge des Herzogtums Steiermark (s. Signature). Diese ist sicher nicht mehr geschützt, schmückt aber mein Boot, und wird von mir sehr achtungsvoll benutzt.

Übrigens habe ich noch einige Exemplare davon, falls jemand Interesse hat.
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Gruß Heinz R.

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Alt 24.01.2011, 11:41
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Zitat:
Zitat von evorox Beitrag anzeigen
Hallo,

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lg Manuel

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bei uns auf der mur kannst das binnenpatent für boote bis 10m machen.
dir gehts gleich wie es mir gegangen ist ich hatte das kroatische küstenpatent, dachte aber was solls mach ich halt auch noch ein österreichisches und weils eh schon im verein angebote wird hab ich es halt gemacht. für die donau (wasserstrassen hab ich es noch immer nicht)
macht aber auch nichts weil wie du schon richtig geschrieben hast bevor wir aus der stmk an die donau fahren um dort ein paar tage rumzufahren. fahr ich lieber gleich nach kroatien.

wenn das boot noch trailerbar ist, kannst ja das binnenpatent machen. zum auswaschen reichts mir auf der mur auch für die probefahrt im frühjahr.

für mich hat es sich aber schon erledigt, neues boot bleibt in kroatien.

lg alex
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  #11  
Alt 24.01.2011, 22:33
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ja bin am kämpfen, überleg grad ob ich nicht gleich wasserstraßen mitmach auch wenns mir bei nem verein in der stmk lieber wäre!

wobei wenn ich nur "mitgliedsbeitrag" zahle sind mir die auch net böse (egal jetzt welcher) *Gg*!

mal schauen...

danke schonmal
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lg Manuel
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