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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Anhänger und Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
habe vor kurzem ein Boot mit Trailer bei Ebay gekauft. Der Verkäufer hatte jedenfalls keine Papiere für den Anhänger. Ein ungebremster Einachs Sportbootanhänger für den ich inzwischen eine Betriebserlaubnis habe. Bevor ich mich auf den Weg machte das Boot abzuholen, fragte ich vorsichtshalber beim Straßenverkehrsamt nach und bekam die Aussage : natürlich nur mit Kurzzeitkennzeichen. Also das Kennzeichen besorgt, die Dame hinter dem Schalter darauf hingewiesen, das es ein Sportanhänger ist und der ja beim Zugfahrzeug mitversichert ist. Trotzdem bestand diese auf einer Versicherungsdoppelkarte, die ich (Leider )zufällig auch dabei hatte. Und nun hab ich hier die Rechnung meiner Versicherung über 90 Euro. Werde mich mal an das Straßenverkehrsamt wenden und sehen was da wieder schiefgelaufen ist. Hinweise die mir helfen gegen diesen Wucher vorzugehen, bitte hier in diesen Thread .
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Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
#2
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na das ist ja mal wieder dreist.
auch kurzzeitkennzeichen sind sportanhänger ohne doppelkarte zu erhalten. ich schau mal ob ich den entsprechenden passus irgendwo finde. hast du wenigstens den namen der bearbeiterin auf dem Amt???? ansonsten wirds schwer was durchzusetzen dummerweise hast du wohl nicht direkt vor ort einspruch eingelegt und darfst dich auf diskussionen mit amt und versicherung freuen |
#3
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Hallo Jojo,
lese ich das richtig? du hast die Betriebserlaubnis und meldest ihn nicht gleich an? ich habe meinen trailer letzte Woch angemeldet nachdem ich die Betriebserlaubnis erhalten hatte. 44,10 EUR zzgl. 16,-- fürs grüne Kennz. ohne Kennz. geht natürlich nicht, der Trailer benötigt Strassenzulassung wegen der Sicherheit (Beleuchtung etc.) Ohne Vor-Ortg-Einspruch wird das jetzt wohl schwer. Viel erfolg Pit
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#4
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Betriebserlaubnis:
@ Pit
wie schon geschrieben habe ich INZWISCHEN eine Betriebserlaubnis. und *Der Verkäufer hatte jedenfalls keine Papiere für den Anhänger* Wie sonst hätte ich ich denn zur Vollabnahme zum Tüv fahren können ? wenn ich mir das recht überlege, LKW mieten und aufladen wäre m.E. sicher preiswerter gekommen. Trotz allem war das ganze ein Schnäppchen. http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...257&highlight= Ich brauche ja ein Boot um meine neuen Motoren zu testen bevor ich die verkaufen kann.
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#5
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Re: Anhänger und Kurzzeitkennzeichen
Zitat:
das ist vermutlich der beitrag für eine kurzfrist.kennzeichen.versicherung. bei umwandlung in einen jahresvertrag (beim hänger ca. 10.- bis 30.- euro) wird die differenz gutgeschrieben. danach könnte man damit argumentieren (und das nachweisen!), dass in der bootshaftpflichtversicherung der betrieb des hängers auch auf öffentlichen strassen mitversichert ist und den hänger-kh-vertrag wg. doppelversicherung stornieren lassen warum also zeit und geld und nen herzschrittmacher mir nem streit verplempern wenn es auch anders geht. abgesehen davon die "doppelkarte" bestätigt das bestehen einer versicherung. ohne unterschriebenen antrag keine versicherung. dann dürfte höchstens die geschäftsgebühr für einen nicht zustandegekommenen (jahres)vertrag berechnet werden. diese beträgt bzw. betrug (bin seit einigen jahren aus dem geschäft raus) etwa 10% bis 20% des jahresbeitrages. meist ist jedoch eine mindestgebühr vorgesehen. have fun le loup |
#6
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le loup hat geschrieben:
danach könnte man damit argumentieren (und das nachweisen!), dass in der bootshaftpflichtversicherung der betrieb des hängers auch auf öffentlichen strassen mitversichert ist und den hänger-kh-vertrag wg. doppelversicherung stornieren lassen bayliner 1802 schreibt: was ist das für eine Bootshaftpflichtversicherung bei der der Betrieb des Hängers mitversichert ist? Das wäre ja ganz was neues...welche Gesellschaft macht das? Gruss |
#7
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Zitat:
welche gesellschaft das macht kann ich dir nicht sagen. falls bei dir sowas mitversichert ist stünde es in deiner police. aber zum glück haben wir einen versicherungsmakler im forum http://www.boote-forum.de/phpBB2/pro...wprofile&u=933 klick auf den link und schicke ne PN oder mail an blaue_elise dort wirst du geholfen. le loup |
#8
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Hallo irgendwas kann hier nicht stimmen . Ich habe mein Boot im Januar gekauft . Der Trailer hatte keinen TÜV und war abgemeldet . Ich habe ein Kurzkennzeichen bekommen , mußte keine Deckungskarte vorlegen und habe nur 16 € bezahlt. Der Trailer ist über das Auto mit versichert wurde mir gesagt.
Tschüß Klaus |
#9
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Hallo Jojo, Hallo ,
ich hatte vor ca. 3 Jahren das selbe Problem. Bei der Überführung eines Trailers mußte ich ein Kurzzeitkennzeichen benutzen und unser Amt wollte auch eine Doppelkarte. Promt kam nach einer Woche die Rechnung von der Versicherung. Ich legte bei meiner Versicherung Einspruch ein und mußte den Nachweis erbringen, das der Anhänger nur ein grünes Kennzeichen braucht. Als ich den Nachweis erbracht hatte, wurde die Rechnung storniert. Frage doch einfach ma deinen Versicherungsvertreter. Gruß Der Plauer |
#10
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Die unendliche Geschichte
.... nachdem ich Anfang März nun mit meiner Versicherung telefoniert hatte,
und der Sachbeabeiterin die Betriebserlaubnis gefaxt hatte - schien alles in Ordnung. Zu früh gefreut - gestern kam dann die *letzte Zahlungserinnerung* Also wieder ans Telefon, und der nächste Sachbearbeiter sagte mir dann : Die Dame mit der ich im März telefoniert hatte, kennt sich nicht so gut aus. Er sei schließlich der Obersachbearbeiter und Allwissend . Dabei hat er dann ganz langsam und deutlich gesprochen das ich mir die Frage nicht verkneifen konnte, ob er mich für geistig retardiert hält. Ergebnis : Standpunkt der Versicherung ist - ich hätte ja jedes Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren können. Zum Glück hatte ich noch den von mir ausgefüllten Fahrzeugschein und habe den dann auch noch der Versicherung gefaxt. Mal sehen ob das jetzt hilft . Der Fahrzeugschein gehört ja schließlich zum Kennzeichen (oder umgekehrt ?) und ein fahren mit einem nicht eingetragenen Fahrzeug ist nicht erlaubt und somit auch nicht versichert. (so der Kommentar des Straßenverkehrsverhinderungsamtes) Grüsse JOJO
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