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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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CE Zertifizierung
Schiffsausrüstung Bootszubehör usw.
Eine Frage an die Händler hier im Forum : Braucht man, um z.B. kleine Einbaudiesel mit Wendegetriebe gewerblich zu verkaufen (aus nicht EU Raum importiert ) eine CE Zertifizierung ? Habe dazu bisher leider nur widersprüchliche Aussagen bekommen. Grüsse JOJO
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Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
#2
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Meines Wissens muß alles, was im Bereich der EU verkauft wird, das CE Zeichen tragen. Der Hersteller erklärt damit, daß seine Produkte konform sind. Ansonsten wird es bei Stichproben teuer.
Also muß bereits der Hersteller das CE Zeichen anbringen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#3
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Unterschiede ?
Da muss es doch Unterschiede geben ....
auf meinem Auto wie auch dem zulassungsfreien Bootsanhänger finde ich nirgends ein CE Zeichen, genausowenig wie auf meinem PC, der Klobürste und den Lautsprecherboxen. Wohl hingegen auf Laptop, Zeitschaltuhr, Batterieladegerät, Schreibtischlampe, Modem und Rauchmelder . Wie schon gesagt; dazu habe ich schon sehr viele unterschiedliche Aussagen bekommen und auch beim TÜV konnte man mir keine klare Aussage dazu geben. (außer dem Preis von so ca 3.500 €uro) KANN oder MUSS und wenn, dann unter welchen Voraussetzungen ? Grüsse JOJO
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#4
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Re: CE Zertifizierung
Zitat:
nach meinem Wissensstand dürfen in Deutschland und in Europa nur noch Produkte entsprechend der Maschinenverordnung und Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates für Maschinen in Verkehr gebracht werden. Zeitlich gesehen müßte ab 1997 alles ein CE Zeichen tragen, was zum Beispiel mit der Niederspannungsrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, Maschinenrichtlinie, Sportbooterichtlinie.................. in Berührung kommen könnte. Deshalb auch die Ausnahme bei der Klobürste - sei es sie hätten einen elektrischen Antrieb . Neben dem CE Zeichen muß aber auch eine Konformatitätserklärung vorhanden sein. Nur kleben gilt nicht. Handelt es sich um ein Bauteil was in eine andere Anlage eingebaut wird, kann es auch eine Herstellererklärung sein. Dann ist der "Vollender" für das CE Zeichen verantwortlich. Aus meiner Sicht muß Du für Deinen Einbau Diesel mit Wendegetriebe ( ab spätestens hier ist es eine Maschine) CE Zeichen und Konformatitätserklärung bereitstellen. Denn Du willst in ja in "Verkehr" bringen. Es gibt bei der Berufsgenossenschaft FE einen Herrn Lux, der kennt sich damit sehr gut aus. Meine Meinung. Vielleicht telefonierst Du einmal kurz mit ihm. Gruß Hans |
#5
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Diesel von DAEWOO oder die chinesiche Hausmarke?
Grundsätzlich ist ein CE-zeichen nur dort erforderlich bzw. auch möglich, wo eine entsprechende europ. Richtlinie existiert. andernfalls gibt es ja keine Grundlage dafür. So, und jetzt wird es kompliziert: für die Sportschifffahrt gibt es nur eine relevante Richtlinie (94/25/EG bzw. überarbeitet 2003/44/EU). Diese beinhaltet zwar einbaurelevante und motorenrlevante Normen (eine Richtlinie der EU ist immer eine Vorgabe die a.) in nationales recht der Mitgliedsstaaten umgewandelt werden muss und b.) sich auf techn. Grundlagen wie z.Bsp. Normen stützt), regelt aber ausschliesslich das Inverkehrbringen des wasserfahrzeuges, mehr nicht. Sie besagt ausserdem aussdrücklich, dass sicherheitsrelevante Komponenten wie - Kraftstoffsystem - Luken und fenster - Ruderanlage NICHT ohne sep. CE-Kebnnzeichnung in Verkehr gebracht werden dürfen. Soweit dazu, das heisst aber nicht, dass es keine deutsche gesetzliche regelung zuim Inverkehrbringen von VKM gibt!!!!! |
#6
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Zitat:
das würde doch aber bedeuten, dass er sicherstellen muß, dass sie nur in Sportbooten eingebaut wird. Oder ? Denn ansonsten kämen doch wieder die Betriebssicherheitsverordnung, das Gerätesicherheitsgesetz.......................... in Betracht. Da wo die BG`s wert drauf legen. Hans |
#7
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@ nav_HH
weder Daewoo noch Chang Fa (chinesische Hausmarke )
auch nicht Kubota Engines die es ja in Rot und Grün und Blau bei unseren Mitbewerbern gibt . Wir sind da auch von der Motorkonstruktion einen ganz anderen Weg gegangen und haben wirklich erst einmal alles in Frage gestellt. Die jetzt anlaufenden Praxistests bestätigen uns dabei . Sagen wir mal es ist eine Deutsch-Schweizer-Asiatische Entwicklung. Grüsse JOJO
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#8
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Zitat:
Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass ein richtlinienkonformer Motor eingebaut sein muss, vielmehr der Einbau muss dem entsprechen. @ jojo, ich bin gespannt, soweit es was 'publizierfähiges' gibt, sagst bescheid, ja? Wofür will der TÜV denn Geld haben? |
#9
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Einige der technischen Standards, welche vorhanden sind, sind nicht unbedingt zwingend ein teil der Richtlinie für Sportboote, für Dich aber durchaus interessant und zu beachten - so z.Bsp.:
DIN EN ISO 16147, Ausgabe:2003-02 Kleine Wasserfahrzeuge - Eingebaute Dieselmotoren - Am Motor befestigte Kraftstoff- und Elektrikbauteile (ISO 16147:2002); Deutsche Fassung EN ISO 16147:2002 Bis dann und viel Erfolg! |
#10
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@nav_HH
natürlich sag ich Bescheid ab wann es publizifierfähiges gibt.
gibt dann aber nur nen Link auf die Website , da ich nicht alles doppelt schreiben will. Ist aber sehr ermüdend, wenn man sich erst die ganzen Normen antut, und dann auch noch mal diese Normen nach denen ich ja konstruiert und angepasst habe auf CE tauglichkeit überprüfen muss. Daß ich durch Detailänderungen an dem Motor selbst zum Hersteller geworden bin wollte mir noch jemand klarmachen Stimmt -für die Prototypen ist das auch so. Für die fertigen Baureihen ist das noch nicht ganz geklärt, da wir eng mit dem Herstellerwerk kooperieren und unsere Entwicklungen dann dort auch genutzt werden . Werden da aber noch drauf hinarbeiten, das die Einheiten dort komplett montiert werden und der Hersteller auch wirklich der Motorenproduzent bleibt. So etwas wie in England gebaute grüne Motoren, blau zu lackieren und als schwedische zu verkaufen wollen wir dann doch nicht. Gebietsschutz und Wettbewerbsverzicht sind natürlich Grundvoraussetztung und schon geklärt. Grüsse JOJO
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