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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot im Schlepp
Hallo Gemeinde,
ich habe vor, demnächst an/auf der Schlei zu angeln. In Ermangelung von Sitz/Stehkapazität, will ein Kollege mit seinem kl. Banaboot sich schleppen lassen. Strecke ca. 5 km. Ist das zulässig, oder analog zum Strassenverkehr nur im Notfall gestattet? Ist es ein Unterschied, ob das geschleppte Boot Besatzung hat oder nicht? Darf ich es als Rettungboot deklarieren und ev. deshalb schleppen? Sicher hab´ ich das mal während meiner Führerscheinstunden schonmal gehört, aber leider habe ich zwei Ohren (in das eine hinein und zum anderen ...). .
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#2
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Solange das zu schleppende Boot nicht führerscheinpflichtig ist, kann es ohne Führerschein auch geschleppt werden. Aber gleich kommen bestimmt noch Experten mit Gesetzestexten, um meinen persönlichen Kenntnisstand zu untermauern
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#3
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Boote kannst Du schleppen bis der Arzt kommt.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#4
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eben, wird halt ein schleppverband draus
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#5
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Zitat:
Wie muss ich mich denn kennzeichnen, ich meine so als Schleppverband? Soetwas sieht sicher sehr ungewöhnlich (bescheiden) aus, "kleines Boot schleppt noch kleineres Boot". .
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#6
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RAlf,
ich schleppe mein Schlauchboot immer ohne Kennzeichnung
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#7
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Zitat:
also, der Bootsführer im geschleppten Boot muß auf jeden Fall einen von diesen Rot-weiß gestreiften Kegeln die auf Baustellen rumstehen auf dem Kopf tragen und dazu bei Annäherung eines anderen Fahrzeugs laut rufen "VORSICHT, ICH WERDE GESCHLEPPT" noch eine Frage: wann wollt ihr auf der Schlei angeln? Ich bin dann mit der Kamera da Grüße Jan |
#8
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Verrate ich nicht, ist mir schon peinlich genug
Aber noch ´ne Frage. Wenn ich mich zum ankern entschliesse, das "Beiboot" an der Leine hängt, reicht mein Ankerball aus um die Situation zu kennzeichnen? Oder darf ein Schleppverband vielleicht garnicht ankern?
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#9
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nein reicht nicht, auf dem geschleppten muss ein zweiter ball, mindestens einen meter höher als das schleppende boot angebracht sein.
ausserdem nach seeschstro /kvr müssen, da der schlepp/ankerverband länger als 7m ist, die für diese zwecke vorgeschriebenen lichter bzw sichtzeichen (manöverbehindert) geführt werden. bei schlechter sicht die entsprechenden schallsignale, wobei ein nicht zugelassener schallgebender körper in diesem fall als ausreichend anerkannt wird. natürlich müssen ausreichende sicherheitseinrichtungen den schleppgasten ausgehändigt werden, deren prüfung nicht länger als 2 jahre zurückliegt. beim schleppen ist natürlich auf die zu berücksichtigende höchstgeschwindigkeit über grund zu achten. die mindestgeschwindigkeit (am ufer angegeben) darf nicht unterschritten werden. des weiteren muss die uneingeschränkte kommunikation zwischen schlepper und geschlepptem unter allen umständen sichergestellt sein, in diesen fällen gilt ein ukw handy als ausreichend, sofern die entsprechenden patente (src z.b.) vorgelegt werden kann. bei diesen patenten sollte das passbild des inhaber die masse 38X45mm nicht unterschreiten,da sonst ein ordnungsgemässer betrieb nicht gewährleistet werden kann. sollte aber aufgrund besonderer umstände erforderlich sein (hitze), den schleppverband über eine dem verband aussen angebrachte ausstiegvorrichtung zu verlassen (z.b. verlängerte badeleiter mit gültigem bauartnachweis und ce-norm) ist die taucherflagge ersatzweise am flaggenstock zu setzen, der eine projezierte länge von nicht weniger als 650mm bei einem schleppverband über 7m haben soll. bei unwohlsein (seuchen, skorbut o.ä.) ist, bis ein auf grund seiner ausbildung zugelassener marinearzt (ersatzweise notarzt) hinzugezogen wurde, die flagge "Q" zu setzen. diese auf dem boot, auf welchem das unwohlsein zuerst auftrat. ansonsten kannst du aber deinen schlepp fröhlich und unbeschwert angehen!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#10
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und das ist nur die erste Seite der EU- Richtlinie.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#11
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Zitat:
du hast aber wirklich das WICHTIGSTE nicht aufgeführt Als SCHLEPPER muss ich das Schengener Durchführungsübereinkommen unterschrieben haben, sonst ist man kein SCHLEPPER Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#12
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Nicht vergessen, daß die Geschwindigkeit des Schleppverbandes die Rumpfgeschwindigkeit des geschleppten Fahrzeugs nur nachts und bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m unterschreiten darf.
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HOR |
#13
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So, jetzt habt Ihr mich geschafft.
Vielleicht sollte ich doch lieber in den nächsten Fischladen gehen? Nur da bekommt man als Antwort die zu zahlende Summe gesagt. Hier im Forum, ist es schon viel interessanter. .
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#14
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@uwe:
mist, ich wusste, ich habe was vergessen. danke für den tip!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#15
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Zitat:
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#16
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Wieso verschei...ert Ihr den Ärmsten so? Die Frage nach der Ankerboje beantworte ich dann eben: Meines Wissens gibt es kein Ankerbojenausbringungsgesetz. Man macht das nur, damit die Motorbootfahrer sich vorstellen können, daß die Ankerleine am Wassereintritt nicht senkrecht nach unten abknickt.
Im Sinne einer guten Seemannschaft wählt man die Ankerleinenlänge und -gewichte so, daß auch bei Wetteränderungen keine Gefahr vom Schiff(bzw. Schiffsverband) ausgeht. Im Fischladen mußt Du Dir den Fisch zuwerfen lassen, damit Du sagen kannst: "selbst gefangen" |
#17
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@Superpapa,
keine Sorge, ich fühle mich nicht versch... Die Antworten sind schon ganz nach meinem Geschmack. Die Frage ist zwar ernstgemeint, aber ich war mir der Komik der Geschichte von vornherein bewusst. Also macht nur weiter so. Ich werde schon sehen was Ihr davon habt ) .
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
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