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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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30 oder 50 mbar ???
Moin !
Für die gasbetrieben Geräte die man so an Bord verbauen kann gibt es oftmals 30 mbar und 50 mbar Varianten. Warum ist das so ? Macht es einen Unterschied ob ein Kocher mit 30 oder 50 mbar betrieben wird? Welches mbar-System ist das bessere ?
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#2
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Meines Wissens nach ist 50 mBar nicht mehr zugelassen, das war früher einmal. Ich kann mich erinnern daß es für Gasflaschen Doppeldruckregler gab die mit 50 und 30 mBar arbeiteten und automatisch umschalteten wenn die eine Flasche leer war. Bei Geräten mit relativ hohem Gasverbrauch ( ich spreche hier von Bereichen über 10 kW ) hat sich das in nachlassender Leistung bemerkbar gemacht. Für deinen Herd oder deine Heizung ist es egal, der geringere Druck stellt lediglich geringere Anforderungen an die Dichtigkeit der Verschraubungen und Leitungen - Es ist halt sicherer.
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#3
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Hab mal irgenwann den Link abgespeichert über Gas an Bord.
Finde ihn sehr intressant. schmidt_fluessiggas.pdf
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Servus Willi
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#4
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Zitat:
Ganz früher war 30 mbar Standard dann kam 50 mbar und neuerdings gehen viele Hersteller wohl wieder auf 30 mbar. Warum auch immer Wichtig ist das die Anlage vom Druckminderer bis zu jedem Gerät den gleichen Standard hat. |
#5
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50 mbar war früher Standard in der BRD, in der DDR waren es 30 mbar.
Neuer EU - Standard ist 30 mbar für Neuanlagen. Altanlagen haben Bestandsschutz.
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Gruß Ewald
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#6
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Hallo Wolfgang,
normalerweise ist das egal 30mb oder 50 mb. Auch läßt sich jedes Gasgerät in die verschiedenen Drucksysteme durch Wechsel der Gasdüsen ändern. mfg Günter |
#7
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Moin moin von der Mosel,
wie alles andere auch ist in unserem Lande alles genauestens gestzlich geregelt Altanlagen wurden in 50 mbar ausgeführt und haben auch weiterhin Bestandsschutz.Sobald jedoch irgend etwas geändert wird / erneuert wird, darf dies nur noch in 30 mbar geschehen. Du solltest bevor Dur auch nr irgend ein Teil kaufst Dich erkundigen wer später diese Anlage abnehmen darf - frage gezielt danach, wer Bootsgasanlagen !!!!! abnehmen darf als Erstabnahme- das wird die erste Schwierigkeit... der gute Mensch wird Dir dann sagen, was er,vor allem wie abnimmt, Material der Gasleitung, Durchführung durch die Wand, Gaskasten etc. Du wirst Dich wundern wie interessant dieses Thema wird- und es lohnt sich hier jedes Detail durchzusprechen, da später gerne die Wasserschutz bzw. die Hafenbetreiber ein Prüfzeugnis der Anlage sehen wollen, und das gibts nur bei einer ordnungsgem. Abnahme.... ein Thema für das man etwas Zeit einplanen sollte- Infos zu Prüfberechtigten gibts über den Verband -Flüssiggas bzw. DMYV . Viel Erfolg Marc
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Hauptsache es macht Spaß |
#8
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IMHO nein. Wer von einem 50 mbar Kocher auf die 30 mbar-Variante umgestiegen ist, wird die schlechtere Kochleistung deutlich merken.
Die EU-Vorschrift ist großer Blödsinn, denn die Begründung, daß 30 mbar mehr Sicherheit bietet, ist daneben. Wenn ein Leck da ist, rummst es bei 30 und 50 mbar genau gleich.
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Beste Grüße John
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#9
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Moin moin,
tja der Leistungsminderung kann ich nur beipflichten !!! Habe bei meinem schwimmenden Wohnwagen den guten alten 4-Flammkocher 50mbar gegen einen flammneuen 3-flamm 30mbar getauscht, habe anfangs den Topf mal zur Kontrolle angehoben um zu schauen,ob die Flamme noch brennt, weil sich augenscheinlich nichts tut..... Aber was wikk man machen - iss leider Gesetzt :-( Aber zum Glück gibts ja noch die guten Kartuschenkocher - damit funzt es ganz gut auf dem Achterdeck -die Bude müffelt nicht und Paella macht sich auch wunderbar an der frischen Luft Gruß Marc
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Hauptsache es macht Spaß
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#10
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Hallo Zusammen,
ich habe meinen Gasherd von 50mb auf 30 mb durch Wechsel der Gasdüsen umgebaut. Ich kann keinen Leistungsverlußt feststellen. Das ist aber auch logisch, weil der Gasdurchsatz in einer bestimmten Zeiteinheit nach dem Umbau durch die größere Bohrung der 30mb Düsen ja gleich bleibt. Gleicher Gasdurchsatz ergibt aber bei der Verbrennung gleiche Leistung. Wenn jemand einen 50mb Herd nur mit 30mb betreibt, dann tritt natürlich eine spürbare Leistungsminderung ein. mfg Günter
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#11
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Wichtig ist auch der richtige Rohrdurchmesser.
Wenn der Rohrdurchmesser zu gering ist, kann es zu Leistungsverlust durch geringeren Durchsatz kommen.
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Gruß Chris24 Never change a running system -->
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#12
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Ich weiß nicht wer das Gerücht aufgebracht hat, dass 50 mbar Anlagen nicht mehr zugelassen sind. Auf jeden Fall steht das nicht in der EN ISO10239 Kleine Wasserfahrzeuge Flüssiggas-Anlagen (LPG).
Da heißt es z. B. im Abschnitt 5.1, dass jede Flüssiggas-Anlage mit einer Druckminderanlage ausgestattet sein muss. Wobei der Anschlussdruck nicht höher als …50 mbar sein darf. Diese Norm ist für Neuanlagen bindend. Es dürfen nur Gas-Geräte in dieser Anlage eingesetzt werden, die speziell vom Hersteller für den Gebrauch mit Flüssiggas in Booten zugelassen sind. Da es in D, NL usw. Geräte sowohl mit 30 als auch mit 50 mbar gibt, kann der Erbauer der Anlage selbst festlegen was er macht. Zur Zeit werden wohl die meisten Geräte mit 30 mbar angeboten. (da konnten dei Hersteller wohl mal wieder was neues an den (Boots)Mann verkaufen. Zumal ja wohl überall propagiert wird, dass 50 mbar Geräte nicht mehr zugelassen seien. Es dürfen aber innerhalb einer Anlage keine Geräte mit unterschiedlichen Drücken verwendet werden. Gruß Charly (Sachkundiger nach G608)
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#13
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Moin moin von der Mosel-
da kann man mal wieder nur staunen als ich vor ca einem Jahr begann mich zu erkundigen, war es schon mal eine wahnsinns Schwierigkeit überhaupt herrauszufinden wer eine solche Anlage überhaupt als Neubau im Boot abnehmen darf.... Nachdem ich endlich den entsprechenden Mann gefunden habe, wurde mir von diesem - und allen anderen mitgeteilt, das - als Neuabnahme nur noch Amlagen mit 30 mbar abgenommen würden, 50 mbar Anlagen nur noch im Bestandsschutz und bei erneuerung - umrüsten auf 30 mbar....... Aber wie so oft scheinbar keine Regel ohne das einer eine Ausnahme macht Wie schon gesagt - erkundigt euch beim Prüfer eures Vertrauens, was der nachher abnimmt ..... wenn der nämlich der Meinung ist es geht nur noch 30 mbar wird es schwierig sein den vom Gegenteil zu überzeugen ....spreche da leider ein wenig aus Erfahrung Gruß Marc
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Hauptsache es macht Spaß
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#14
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Hallo Marc,
jeder Sachkundige nach G 608 muß die DIN EN 10239 zur Hand haben. Bitte Deinen Prüfer doch einfach mal Dir den entsprechenden § zu zeigen.
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Charly |
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