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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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maximales Anhängergewicht
Hallo Allerseits!
Habe am Wochenende in VOX Auto gesehen, dass die Rennleitung einen Anhänger aus den Verkehr gezogen hat bzw. die Weiterfahrt untersagt hat, weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer war als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs. Dabei spielte keine Rolle, dass der Anhänger tatsächlich weniger wog als die maximale Zuglast. Sie haben behauptet da habe es eine Gesetzesänderung gegeben und nun müsste das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers immer gleich oder kleiner als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs sein. Hab ich da was verpasst oder war das nur weil das ein Gewerbeanhänger (Raumpfleger) war. Dann überlege ich mir noch, ob ich mir wirklich einen 2,5to Trailer hole. Denn dann muß ich mir immer ein Auto kaufen, das mindestens so viel ziehen darf, obwohl mir 2,2to reichen würden. Grüße Erich Geändert von erichabg (05.04.2011 um 12:29 Uhr) Grund: Formatierung war weg |
#2
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Es ging m.E. um zul. GG des kompletten Gespanns. Der Zugwagen war als LKW zugelassen?
M.E. ist auch nur das tatsächliche Gewicht des Trailers von Interesse.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Das wird wohl eher ein Führerscheinproblem sein.
Zur Anhängelast gilt nämlich, daß das tatsächliche Gewicht des Anhängers samt Ladung die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Mit der neuen Klasse B darf man aber einen Zug, dessen zulässige Gesamtmasse 3,5 t überschreitet, nicht fahren, egal wie schwer die Fuhre aktuell ist.
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Beste Grüße John
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#4
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ohne jetzt die aktuelle Rechtslage zu kennen.....
den 2,5-Tonner kannst aber auch direkt ablasten lassen auf genau das Gewicht, was Du brauchst. Somit hast nen stabileren Trailer und gleichzeitig noch Reserve, wenn es durch zusätzlichen Einbauten und/oder Gepäck im Boot doch mal mehr werden muss....
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Gruß - Georg
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#5
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Moin!
Hatte gerade den selben Gedankengang. Zitat:
Nebenbei, ich hab BE. LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." |
#6
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Moin!
Also das war jetzt das klärende Gespräch! Scheinbar diesmal ein kompetenter Kollege im Polizeibüro Habe ihm meinen Fall beschrieben: Zitat:
Seine Aussage: Bei Anhängelasten gelten die tatsächlichen Gewichte!! Sprich: ich darf den Hänger in dem Gespann ziehen Vergessen darf man dabei nicht, dass wenn man nur Führerscheinklasse "B" hat, die Summe aus Zulässiges Gesamt Gewicht von PKW UND Hänger nicht 3500kg überschreiten darf! Ansonsten ist das Zul.Gew. wurscht LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." |
#7
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Zitat:
die ganze Zeit war, auch hier im Forum, immer die Rede vom Tatsächlichen Gewicht und jetzt das Bei mir kann´s am Lappen nicht liegen, hab von Kl. 1 - 5 alles, ausser Panzer-, Bus- und Pilotenschein wie es mit der Regelung bei den neuen Führerscheinen aussieht weiß ich nicht
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#8
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Vermutlich.
Bei einigen der neuen Führerscheinklassen, zum Beispiel C1E, darf die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...rscheinklassen. Vermutlich war das der Hintergrund. Es gibt aber auch Polizistern, die alles über einen Kamm scheren, weil sie - was ihnen irgendwann kaum noch vorzuwerfen ist - nicht mehr durchblicken. Sunbeamer |
#9
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Zitat:
Wer geltenedes Verkehrsrecht durchsetzen bzw. kontrollieren muß, sollte es lückenlos kennen. Weiterbildung gehört doch wohl in alle Berufsgruppen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#10
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Zitat:
Zitat: "Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden RahmenbedingungenWer also BE hat, darf durchaus einen Anhänger hinter einem aktuell leichteren, für diese Anhängelast zugelassenen Pkw ziehen. Bei Klasse 3 sowieso.
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Beste Grüße John |
#11
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Zitat:
Das wird auch den Fall im Fernsehen erklären! Der Hänger hatte 2500kg, und damit wesentlich mehr als die Leermasse des kleinen Opels davor... Natürlich nur dann, wenn man davon ausgeht, dass der Fahrer nur "B" hatte. LG Jan
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#12
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Zitat:
Ich habe ja auch bewusst nur geschrieben: bei einigen. Sunbeamer |
#13
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Zitat:
Sunbeamer |
#14
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Zitat:
Alles schon erlebt. Unser Freund wurde angehalten als Taxifahrer weil er an einer Busenthaltestelle mit Taxistand über eine "rote" Bus/Straßenbahnampel gefahren ist. Das Gericht hat ihm schlussendlich Recht gegeben, diese Ampeln gelten nicht für den normalo-Bürger... Echt unglaublich LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt."
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#15
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Das war mit schon klar.
Ich wollte nur für das Gros der "Jüngeren" die Situation klarstellen.
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Beste Grüße John |
#16
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Moin Freunde ,
ich hatte das gleiche Problem mit dem Anhänger. Meine A-Klasse darf ungebremst 450 KG ziehen, nun hatte ich einen Anhänger ungebremst mit 750 Kg bekommen. Der nächste Weg zum TÜV und gefragt, was kann man machen. Kein Problem: Anhänger wurde dem Zugfahrzeug mit 750KG zugeordnet mit der Auflage bis 8% Steigung. LG
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LG Falko aus HH |
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