![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
auf dem letzten Männertörn überedete ein Freund mich zum Angeln. Obwohl wir alle angelunerfahren waren, gab´s jeden Abend frischen Fisch. War ziemlich lecker. Nun beschäftigt mich die Frage der rechtl. Bestimmungen. Habe gehört, dass in DK das Angeln von Bord eines Schiffes grundsätzlich auch ohne Schein erlaubt ist. Kann das jemand von euch bestätigen? Wie sieht das für Deutschland aus? Gruß Frank |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Moin
In DK brauchst du auch für jedes Gewässer den Erlaubnisschein. Es wird nur kein Berechtigungsschein (Fischereischein) benötigt.
__________________
Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#3
|
||||
|
||||
![]()
Und diesen Schein bekommt man bei der Kommune. Fürs ganze Jahr etwa 14 Euronen
__________________
Gruß, Ingo |
#4
|
||||
|
||||
![]()
Oder im Angelladen
![]() Bei uns ist ohne beise Scheine nichts drinn. (Wilderei)
__________________
Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#5
|
||||
|
||||
![]()
Stimmt so nicht (ganz)
In Brandenburg ist seit 01. August 2006 Friedfisch angeln auch ohne Fischereischein (Berechtigung) möglich. Siehe hier . Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#6
|
||||
|
||||
![]()
War jetzt nicht DK das Thema??
Sonst könnte ich noch von einer Urlaubsscheinregelung für Fehmarn reden. Da bekomt man nämlich als nicht SH´er für 4 Wochen am Stück eine Genehmigung zum Fischen auch ohne Sportfischerprüfung, wenn man noch nie einen Verstoß auf diesem Gebiert begangen hat...
__________________
Gruß, Ingo |
#7
|
||||
|
||||
![]()
Meine Antwort bezog sich auf den letzten Beitrag, den von (B)Eule.
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#8
|
||||
|
||||
![]()
Die rechtliche Seite ist zweifelhaft in Brandenburg, da hat sie ein Bundesland über das Bundesgesetz gestellt (Landesrecht bricht nie Bundesrecht) Ein Fisch oder Tier zu töten muss man können und rechtlich nachweisen, das man es kann! Dieses ist auch beim Angeln so. Also kann man vielleicht in Brandenburg angeln aber nicht den Fisch töten. In Niedersachen darf man auch bis 14 Jahren ohne Schein angeln, nur Fisch töten ist so eine Sache. Es darf auch jeder auf seinem Grund und Boden, Kanninchen,Raubwild und Raubzeug (Katze, Hund) in Niedersachen fangen, nur nicht töten.
|
#9
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
sorry, aber leider komplett falsch: 1.Fischereirecht ist Landesrecht. 2.Einen Fisch zu töten bedarf es keinen rechtlichen Nachweises. Ein Wirbeltier töten darf, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Mag sein dass die Niedersachsen das den unter 14-jährigen nicht zutrauen, ist aber, wie gesagt, Landesrecht. Bevor irgendwelche Missverständnisse auftreten, ich bin gebürtiger Braunschweiger. 3.In Brandenburg darf man ohne Fischereischein, aber mit Angelkarte, auf Friedfische angeln. Die gefangenen Fische, sofern nicht untermassig oder vom Aneignungsverbot betroffen, dürfen getötet werden, sofern ein vernünftiger Grund besteht. Dieses ist z.B. Nahrungsaufnahme. 4.Kaninchen, Raubwild, Hund und Katze fallen unter das Jagdrecht, und das ist auch Landesrecht. Ist bestimmt das falsche Forum, aber das o.a. konnte ich nicht unkommentiert stehen lassen.
__________________
Gruss Vestus
|
#10
|
|||
|
|||
![]()
Also nochmal zur Ausgangsfrage:
Dänemark: Angelschein erforderlich, den gibts als Jahresschein ( auch im Internet ). An der See reicht das dann. In den Binnengewässern sind in der Regel weitere Erlaubnisscheine erforderlich. Deutschland: Die Nordsee ist in Niedersachsen Erlaubnisscheinfrei - in SH nicht. An allen anderen Gewässern benötigt man den Jahresfischereischein. Dieser erlaubt die Angelei in der SH Nordsee und in der SH Ostsee. In MeckPomm benötigt man zusätzlich die Küstenangelkarte und überall in Binnengewässern zusätzlich Berechtigungsscheine für das jeweilige Gewässer. Der Jahresfischereischein unterliegt in einigen Gegenden einer Ausnahmeregelung ( sog. Touristenfischereischein ). Diesen kann man dann für einige Tage im Jahr erwerben. Damit hat man dann die Berechtigung wie oben erläutert - in einigen Gewässern benötigt man aber auch dann noch die jeweilige Gewässerberechtigung. Zu beachten: Nicht alle Meeresgewässer sind frei. Vor Travemünde z.B. gibt es ein altes Fischereirecht, wo man - obwohl in SH - eine Extraberechtigung braucht. In DK gibt es viele Schutzgebiete in den Meeresgewässern. Also immer vorher fragen. Gruß HansH |
#11
|
|||
|
|||
![]()
Meint ihr eigentlich wirklich, dass der Threadersteller nach mehr als drei Jahren noch immer keine für ihn befriedigende Antwort auf seine Frage erhalten hat?
Visara. (hier könnte mein Name stehen) |
#12
|
||||
|
||||
![]()
Am Meer brauchst du kein Schein, nur für Lachs und Meerforelle! Es gibt dort Tages.- Wochen und Jahreskarten. Das Geld wird für neu Besatz verwendet.
In den Fjorden und Bächen sieht es schon anderst aus, dort musst du dir Scheine lösen. |
#13
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wird aber selten kontolliert! Du darfst kein Tier ohne vernümpftigen Grund töten in Deuschland (Bundesrecht). Es muss auch das ,,Artgerechte Töten" nachgewiesen werden (zB.Angelschein). Die Länder können dieses nicht außer acht lassen, sind aber befugt die Verordung zu verschärfen, Sogar in einem Zuchtteich oder Forellenpuff brauchst du einen Angelschein. Dieser wird nur so gut wie nie kontrolliert. Deutschland das Land der Scheine |
#14
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
was bitte ist ein "Bundesfischereischein" ? Ich kenne den "Landes - Jahresfischereischein/5-Jahresfischereischein" nach dem Landesfischereigesetz NRW. Wie der Name schon sagt, muss ich mir den als Bürger mit Erstwohnsitz in NRW und abgelegter Sportfischerprüfung jedes Jahr oder alle 5 Jahre beim Ordnungsamt meiner Gemeinde verlängern lassen. Mein Kollege mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen dagegen hat einen Landesfischereischein, der unbegrenzt gültig ist und genauso wie meiner aus NRW auch in anderen Bundesländern anerkannt wird. Dies wird aber meines Erachtens wie schon erwähnt durch das jeweilige Landesrecht geregelt. Bis dann Dominic |
#15
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Innerhalb eines Hoheitsgewässer braucht man natürlich dessen Fischereischein. Außerhalb der 12sm Basiszone und der jeweiligen Anschlußzone (weitere 12sm) gibt es keine Behörde mehr die kontrollieren darf, außer es gibt in dem Bereich eine Bewirtschaftungszone (Ich meine die ist 250 Meilen), dann müsste man halt dementsprechend weiter raus. Also "echtes" Hochseeangeln würde danach auch ohne Schein gehen, egal von wo man startet.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (10.04.2011 um 20:24 Uhr) |
![]() |
|
|