boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 07.06.2007, 09:47
LilleMin LilleMin ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 01.12.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 22
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Angeln von Bord aus?

Hallo,

auf dem letzten Männertörn überedete ein Freund mich zum Angeln.
Obwohl wir alle angelunerfahren waren, gab´s jeden Abend frischen Fisch.
War ziemlich lecker.
Nun beschäftigt mich die Frage der rechtl. Bestimmungen. Habe gehört, dass in DK das Angeln von Bord eines Schiffes grundsätzlich auch ohne Schein erlaubt ist. Kann das jemand von euch bestätigen?

Wie sieht das für Deutschland aus?

Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 07.06.2007, 09:51
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: duisburg
Beiträge: 1.534
604 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Moin

In DK brauchst du auch für jedes Gewässer den Erlaubnisschein.
Es wird nur kein Berechtigungsschein (Fischereischein) benötigt.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 07.06.2007, 10:21
Benutzerbild von Kistenmann01
Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.12.2006
Beiträge: 246
Boot: 15
427 Danke in 262 Beiträgen
Standard

Und diesen Schein bekommt man bei der Kommune. Fürs ganze Jahr etwa 14 Euronen
__________________
Gruß, Ingo
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 07.06.2007, 10:26
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: duisburg
Beiträge: 1.534
604 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Oder im Angelladen


Bei uns ist ohne beise Scheine nichts drinn. (Wilderei)
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 07.06.2007, 10:58
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Stimmt so nicht (ganz)

In Brandenburg ist seit 01. August 2006 Friedfisch angeln auch ohne Fischereischein (Berechtigung) möglich. Siehe hier .

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 07.06.2007, 11:02
Benutzerbild von Kistenmann01
Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.12.2006
Beiträge: 246
Boot: 15
427 Danke in 262 Beiträgen
Standard

War jetzt nicht DK das Thema??
Sonst könnte ich noch von einer Urlaubsscheinregelung für Fehmarn reden.
Da bekomt man nämlich als nicht SH´er für 4 Wochen am Stück eine Genehmigung zum Fischen auch ohne Sportfischerprüfung, wenn man noch nie einen Verstoß auf diesem Gebiert begangen hat...
__________________
Gruß, Ingo
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 07.06.2007, 12:40
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Oder im Angelladen


Bei uns ist ohne beise Scheine nichts drinn. (Wilderei)
Meine Antwort bezog sich auf den letzten Beitrag, den von (B)Eule.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 28.07.2010, 22:15
Benutzerbild von Eschundco
Eschundco Eschundco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.06.2010
Beiträge: 149
Boot: Fjord 21 Wee
41 Danke in 18 Beiträgen
Standard

Die rechtliche Seite ist zweifelhaft in Brandenburg, da hat sie ein Bundesland über das Bundesgesetz gestellt (Landesrecht bricht nie Bundesrecht) Ein Fisch oder Tier zu töten muss man können und rechtlich nachweisen, das man es kann! Dieses ist auch beim Angeln so. Also kann man vielleicht in Brandenburg angeln aber nicht den Fisch töten. In Niedersachen darf man auch bis 14 Jahren ohne Schein angeln, nur Fisch töten ist so eine Sache. Es darf auch jeder auf seinem Grund und Boden, Kanninchen,Raubwild und Raubzeug (Katze, Hund) in Niedersachen fangen, nur nicht töten.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 29.07.2010, 21:01
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eschundco Beitrag anzeigen
Die rechtliche Seite ist zweifelhaft in Brandenburg, da hat sie ein Bundesland über das Bundesgesetz gestellt (Landesrecht bricht nie Bundesrecht) Ein Fisch oder Tier zu töten muss man können und rechtlich nachweisen, das man es kann! Dieses ist auch beim Angeln so. Also kann man vielleicht in Brandenburg angeln aber nicht den Fisch töten. In Niedersachen darf man auch bis 14 Jahren ohne Schein angeln, nur Fisch töten ist so eine Sache. Es darf auch jeder auf seinem Grund und Boden, Kanninchen,Raubwild und Raubzeug (Katze, Hund) in Niedersachen fangen, nur nicht töten.
Moin,
sorry, aber leider komplett falsch:

1.Fischereirecht ist Landesrecht.

2.Einen Fisch zu töten bedarf es keinen rechtlichen Nachweises. Ein Wirbeltier töten darf, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Mag sein dass die Niedersachsen das den unter 14-jährigen nicht zutrauen, ist aber, wie gesagt, Landesrecht. Bevor irgendwelche Missverständnisse auftreten, ich bin gebürtiger Braunschweiger.

3.In Brandenburg darf man ohne Fischereischein, aber mit Angelkarte, auf Friedfische angeln. Die gefangenen Fische, sofern nicht untermassig oder vom Aneignungsverbot betroffen, dürfen getötet werden, sofern ein vernünftiger Grund besteht. Dieses ist z.B. Nahrungsaufnahme.

4.Kaninchen, Raubwild, Hund und Katze fallen unter das Jagdrecht, und das ist auch Landesrecht.

Ist bestimmt das falsche Forum, aber das o.a. konnte ich nicht unkommentiert stehen lassen.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 30.07.2010, 16:03
HansH HansH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 1.821
Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
1.751 Danke in 840 Beiträgen
Standard

Also nochmal zur Ausgangsfrage:
Dänemark: Angelschein erforderlich, den gibts als Jahresschein ( auch im Internet ). An der See reicht das dann. In den Binnengewässern sind in der Regel weitere Erlaubnisscheine erforderlich.

Deutschland: Die Nordsee ist in Niedersachsen Erlaubnisscheinfrei - in SH nicht. An allen anderen Gewässern benötigt man den Jahresfischereischein. Dieser erlaubt die Angelei in der SH Nordsee und in der SH Ostsee. In MeckPomm benötigt man zusätzlich die Küstenangelkarte und überall in Binnengewässern zusätzlich Berechtigungsscheine für das jeweilige Gewässer.
Der Jahresfischereischein unterliegt in einigen Gegenden einer Ausnahmeregelung ( sog. Touristenfischereischein ). Diesen kann man dann für einige Tage im Jahr erwerben. Damit hat man dann die Berechtigung wie oben erläutert - in einigen Gewässern benötigt man aber auch dann noch die jeweilige Gewässerberechtigung.

Zu beachten: Nicht alle Meeresgewässer sind frei. Vor Travemünde z.B. gibt es ein altes Fischereirecht, wo man - obwohl in SH - eine Extraberechtigung braucht. In DK gibt es viele Schutzgebiete in den Meeresgewässern. Also immer vorher fragen.
Gruß
HansH
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 30.07.2010, 16:14
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 1.082
1.754 Danke in 958 Beiträgen
Standard

Meint ihr eigentlich wirklich, dass der Threadersteller nach mehr als drei Jahren noch immer keine für ihn befriedigende Antwort auf seine Frage erhalten hat?

Visara.
(hier könnte mein Name stehen)
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 10.04.2011, 08:50
Benutzerbild von Eschundco
Eschundco Eschundco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.06.2010
Beiträge: 149
Boot: Fjord 21 Wee
41 Danke in 18 Beiträgen
Standard

Am Meer brauchst du kein Schein, nur für Lachs und Meerforelle! Es gibt dort Tages.- Wochen und Jahreskarten. Das Geld wird für neu Besatz verwendet.
In den Fjorden und Bächen sieht es schon anderst aus, dort musst du dir Scheine lösen.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 10.04.2011, 09:02
Benutzerbild von Eschundco
Eschundco Eschundco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.06.2010
Beiträge: 149
Boot: Fjord 21 Wee
41 Danke in 18 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Also nochmal zur Ausgangsfrage:
Dänemark: Angelschein erforderlich, den gibts als Jahresschein ( auch im Internet ). An der See reicht das dann. In den Binnengewässern sind in der Regel weitere Erlaubnisscheine erforderlich.

Deutschland: Die Nordsee ist in Niedersachsen Erlaubnisscheinfrei - in SH nicht. An allen anderen Gewässern benötigt man den Jahresfischereischein. Dieser erlaubt die Angelei in der SH Nordsee und in der SH Ostsee. In MeckPomm benötigt man zusätzlich die Küstenangelkarte und überall in Binnengewässern zusätzlich Berechtigungsscheine für das jeweilige Gewässer.
Der Jahresfischereischein unterliegt in einigen Gegenden einer Ausnahmeregelung ( sog. Touristenfischereischein ). Diesen kann man dann für einige Tage im Jahr erwerben. Damit hat man dann die Berechtigung wie oben erläutert - in einigen Gewässern benötigt man aber auch dann noch die jeweilige Gewässerberechtigung.

Zu beachten: Nicht alle Meeresgewässer sind frei. Vor Travemünde z.B. gibt es ein altes Fischereirecht, wo man - obwohl in SH - eine Extraberechtigung braucht. In DK gibt es viele Schutzgebiete in den Meeresgewässern. Also immer vorher fragen.
Gruß
HansH
Du brauchst an der Küste von Deutschland überall einen Bundesfischereischein, bekommst du in deiner Gemeinde (Bundesrecht).
Wird aber selten kontolliert! Du darfst kein Tier ohne vernümpftigen Grund töten in Deuschland (Bundesrecht). Es muss auch das ,,Artgerechte Töten" nachgewiesen werden (zB.Angelschein).
Die Länder können dieses nicht außer acht lassen, sind aber befugt die Verordung zu verschärfen,
Sogar in einem Zuchtteich oder Forellenpuff brauchst du einen Angelschein. Dieser wird nur so gut wie nie kontrolliert.
Deutschland das Land der Scheine
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 10.04.2011, 19:51
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 766
1.130 Danke in 415 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
was bitte ist ein "Bundesfischereischein" ?
Ich kenne den "Landes - Jahresfischereischein/5-Jahresfischereischein" nach dem Landesfischereigesetz NRW. Wie der Name schon sagt, muss ich mir den als Bürger mit Erstwohnsitz in NRW und abgelegter Sportfischerprüfung jedes Jahr oder alle 5 Jahre beim Ordnungsamt meiner Gemeinde verlängern lassen. Mein Kollege mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen dagegen hat einen Landesfischereischein, der unbegrenzt gültig ist und genauso wie meiner aus NRW auch in anderen Bundesländern anerkannt wird.

Dies wird aber meines Erachtens wie schon erwähnt durch das jeweilige Landesrecht geregelt.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 10.04.2011, 20:18
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von LilleMin Beitrag anzeigen
Hallo,

auf dem letzten Männertörn überedete ein Freund mich zum Angeln.
Obwohl wir alle angelunerfahren waren, gab´s jeden Abend frischen Fisch.
War ziemlich lecker.
Nun beschäftigt mich die Frage der rechtl. Bestimmungen. Habe gehört, dass in DK das Angeln von Bord eines Schiffes grundsätzlich auch ohne Schein erlaubt ist. Kann das jemand von euch bestätigen?

Wie sieht das für Deutschland aus?

Gruß
Frank
Ich denke mir:
Innerhalb eines Hoheitsgewässer braucht man natürlich dessen Fischereischein.

Außerhalb der 12sm Basiszone und der jeweiligen Anschlußzone (weitere 12sm) gibt es keine Behörde mehr die kontrollieren darf, außer es gibt in dem Bereich eine Bewirtschaftungszone (Ich meine die ist 250 Meilen), dann müsste man halt dementsprechend weiter raus.

Also "echtes" Hochseeangeln würde danach auch ohne Schein gehen, egal von wo man startet.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (10.04.2011 um 20:24 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.