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  #1  
Alt 04.04.2011, 14:36
Benutzerbild von Plusquamperfekt
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Standard Überführungskennzeichen für Boote ???

Hallo,

mein lieber Verkäufer offeriert mir heute, dass er lieber einen Tag später liefern will. :-( Das würde für mich bedeuten, dass ich die gesamten Osterfeiertage nicht raus fahren dürfte, da eine Anmeldung nicht mehr möglich wäre.
Berliner Schifffahrtsamt hat nur Mo und Di geöffnet.
Daher meine Frage, ob es auch für Boote die kurzfristige Überbrückungsmöglichkeit mit Überführungskennzeichen gibt?
Oder etwas anderes???

Vielen Dank im voraus für alle Antworten

Gruß Camillo
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  #2  
Alt 04.04.2011, 14:45
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Hallo,

wenn du den Kaufvertrag und evtl. die CE-Bescheinigung schon vorher hast, dann beantrage doch einfach schon die Zulassung und lass dir dann das zugeteilte Kennzeichen als Klebebuchstaben anfertigen. Anders als beim Auto brauchst du doch das "Fahrzeug" bei der Zulassung nicht vorzuführen. Wenn du dann die Papiere hast, holst du am Karfreitag oder am Ostersonntag dein Boot vom Lieferanten, klebst das Kennzeichen drauf und fährst los. Wie es allerdings mit der Versicherung machbar ist, solltest du vorher schon mal mit der "blauen Elise" (Norman) abklären.

Gruß
Erwin
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  #3  
Alt 04.04.2011, 15:01
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Zitat:
Zitat von De Ollnborger Beitrag anzeigen
... Anders als beim Auto brauchst du doch das "Fahrzeug" bei der Zulassung nicht vorzuführen. ...



Ich musste noch nie ein Auto oder Boot für die Zulassung vorführen....

Das geht alles auf reiner Papierbasis. Mein erstes Schlauchi hatte ich dank vorliegendem Kaufvertrag, CE und Rumpfnummer auch schon 2 Wochen vorher zugelassen.

Versicherung ist keine Pflicht, lässt sich aber auch im Vorfeld auf reiner Papierbasis regeln.
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gregor

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  #4  
Alt 04.04.2011, 15:07
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Ist das Boot nicht noch zugelassen? Und ansonsten den Vertrag zum ADAC, mit den ANgaben die Du kennst, und du hast Ostern ne Nummer. Oder selber überführen ;)
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Gruß
Jens
Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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  #5  
Alt 04.04.2011, 15:57
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seefunker seefunker ist offline
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Standard Zulassung

Ob neu oder gebraucht (und evt. noch zugelassen) wäre hier wohl der entscheidende Hinweis
@ Dicke Lippe - nicht alle KFZ-Zulassungsstellen sind so entspannt wie die Rheinland-Pfälzer (leider)

Gruss Ulrich

(Hui - Wäller)
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen.
Gruss Ulrich
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  #6  
Alt 04.04.2011, 16:08
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
Ob neu oder gebraucht (und evt. noch zugelassen) wäre hier wohl der entscheidende Hinweis
@ Dicke Lippe - nicht alle KFZ-Zulassungsstellen sind so entspannt wie die Rheinland-Pfälzer (leider)

Gruss Ulrich

(Hui - Wäller)
Seit wann werden Boote beim Strassenverkehrsamt zugelassen
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Grüsse Ulli
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  #7  
Alt 04.04.2011, 18:22
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
Ob neu oder gebraucht (und evt. noch zugelassen) wäre hier wohl der entscheidende Hinweis
@ Dicke Lippe - nicht alle KFZ-Zulassungsstellen sind so entspannt wie die Rheinland-Pfälzer (leider)

Gruss Ulrich

(Hui - Wäller)
War in RP / NRW und auch in meiner "anderen Heimat" Niedersachsen (Stade) auch nicht anders , bei Auto, Wowa, Trailer, Boot.

Zeven gehört doch auch zu NS...
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gregor

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  #8  
Alt 13.04.2011, 17:25
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Hallo,

wollte mal vermelden, dass die Anmeldung problemlos geklappt hat.
Na dann kann ich ja Ostern die Gewässer unsicher machen.
Vielen Dank nochmal für die Hinweise
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  #9  
Alt 13.04.2011, 18:45
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Na dann hat ja alles geklappt,
konnte ich mir auch nicht vorstellen, dass das nicht frunzeln sollte

wir hatten ja noch nicht mal Papiere und konnten das Boot anmelden!(den"kleinen")
oder sind da andere Bestimmungen in Berlin? um ein Boot anzumelden?
Ok, wir müssen ja nicht umbedingt, weil See, anmelden,aber haben es trotzdem gemacht damit wir ein Internationalen Bootschein haben um mal im Binnen oder Ausland (Landweg Spanien) fahren können
Gut ihr habt die Pflicht der Anmeldung!!! ist schon klar!
Aber sind da unterschiede?
nur mal so gefragt?
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Gruß Katja u. Boris
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Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
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  #10  
Alt 13.04.2011, 20:21
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Da hast du aber Glück gehabt.

Ich wollte das letztes Jahr beim DMYV auch so machen (Ummeldung).
Der Kollege dort verwies auf die Klausel im Kaufvertrag "... bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers". Quittung sollte vorgelegt werden.
Die Bezahlung erfolgte natürlich erst bei Abholung.

Fazit:
keine Bezahlung, kein Eigentumsübergang, keine vorherige Ummeldung...
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  #11  
Alt 13.04.2011, 21:01
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Mein letztes Boot habe ich angemeldet, da wars gerade mal anbezahlt. Nach einer Quittung oder sonst was, hat beim WSA kein Mensch gefragt.

Voraussetzung ist natürlich, dass Du einen KV vorlegen kannst, in dem normalerweise ja der Kaufpreis drin steht.


Gruss


Cylber
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Formula 382 Fastech

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  #12  
Alt 14.04.2011, 19:13
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Da hast du aber Glück gehabt.

Ich wollte das letztes Jahr beim DMYV auch so machen (Ummeldung).
Der Kollege dort verwies auf die Klausel im Kaufvertrag "... bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers". Quittung sollte vorgelegt werden.
Die Bezahlung erfolgte natürlich erst bei Abholung.

Fazit:
keine Bezahlung, kein Eigentumsübergang, keine vorherige Ummeldung...
Davor hatte ich auch Angst. Habe dann aber sehr freundlich geflirtet und damit gewonnen.
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