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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Alternative zu 20l Kanister
Hi,
bin bei uns im Verein Obmann für 2 Schlauchboote gworden. Es sind 60 PS Yamaha / 40 PS Honda mit jeweils ca. 80l Fassungsvermögen in fest eingebauten Tanks. Die nächste Seetankstelle ist ca. 15km, die nächste Tankstelle an Land ca. 7km weit weg. Derzeit wird mit 4x20l Blechkanister per Auto Sprit geholt. * Darf man mit 4x20l im Auto überhaupt fahren ? * Gibts es zu den 4x20l Kanistern eine Alternative, z.B. grössere Tanks mit Rollen oder ähnlichem ? Die 15km an die nächste Seetankstelle sind nicht wirtschaftlich. LG, Tom |
#2
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Zitat:
man darf schaust Du hier für eine Alternative habe ich das hier gefunden Gruss Maik
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Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann |
#3
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=81871 Die Reserve für das Kfz kann zusätzlich im Fhzg. transportiert werden. Die Alternative ist schlecht. Dieser Anhänger würde komplett unter die ADR fallen.
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gregor
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#4
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Ein weiteres Problem ist die Lagerung.
Gemäß unseres Wasserhaushaltsgesetzes musst du, wenn du wassergefährdende Stoffe lagern willst, einen eigenen Raum schaffen der bei einem Unfall die Flüssigkeiten schadlos aufnehmen kann. Für Privatleute sprengt das jeden Rahmen.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#5
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die 1000 Punkte Regelung gilt auch für Privatleute
Ansich darfst du 333 Liter Benzin oder gar 1000 Liter Diesel mitführen. Die Ladungssicherung muss natürlich auch engehalten werden http://sn.osha.de/publications/brosc...eine_menge.pdf
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#6
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Kumpel Olli hat alles in 60l Kanistern (PaidLink)
Kann man prima mit der Sackkarre umher schieben...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#7
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Zitat:
Ja wurde auch schon diskutiert, aber das ist halt ohne Befreiung von den ADR Regularien. (Deine Datei wurde übrigens 2004 erstellt und 2007 überarbeitet, aber seit dem 01.07.2009 muß entsprechend die ADR 2009 angewendet werden. ) Im Rahmen der Mindermengenregelung gehört zu jedem Transport:
Jeder einzelne Punkt kann auch bei nur einer fehlenden / falschen Angabe richtig Geld (und Punkte) kosten. Da bleibe ich doch lieber bis 240 Liter und habe damit gar nichts zu tun, da ich in diesem Rahmen als Privatperson davon befreit bin. Hauptsache die Transportbehälter sind geeignet und nicht überaltert. Wer sich allerdings auf die Freimengenregelung beruft, ruft eine Prüfung aller o.a. Punkte hervor. Bis die Prüfung durch ist, habe ich schon eine zweite Fahrt als Privatmann gemacht.... Ist schon eine nette Sache mit den Beförderungspapieren, separat bei jedem Transport mit aktuellem Datum. Der Tankwart ist bestimmt glücklich, die Diskussion vorprogrammiert, der Zeitaufwand enorm. Wem es Spaß macht.... der besorgt sich dann außerdem für jeden Kanister (Richtungspfeile und Prüfnummer sind da ja meist schon drauf): Die vereinfachte Kennzeichnung LQ ist hier, da ja nur ein Gefahrstoff je Versandstück enthalten ist, nicht zulässig.
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gregor |
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