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  #1  
Alt 16.05.2011, 20:40
Wohnbusfahrer
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Standard Funk, die 427.

Ich habe inzwischen einige Funkthreads gelesen und habe jetzt doch noch eine "eigene" Frage. Ich werde wohl demnächst den UBI machen, SRC spare ich mir, bin ja doch nie weit weg von Berlin.
Wenn ich mir dann ein billiges Funkgerät kaufe, ist es dann zwingend vorgeschrieben, dass ich mir eine Frequenz zuteilen lasse? 130€, das ist teurer als ein Funkgerät! Ist es legal, ohne zugeteilte Frequenz so ein Gerät nur zum hören zu benutzen? Mag euch seltsam vorkommen, aber ich bin nun einmal ein Hungerleider ...
Zusatzfrage: kann man die Frequenzzuteilung eines alten, kaputten Gerätes "umschreiben" auf ein neues? Ist das dann billiger?
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  #2  
Alt 16.05.2011, 21:13
Benutzerbild von JulianBuss
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Die Frequenzzuteilung ist Voraussetzung für den Betrieb des Geräts. Nur hören ist nicht.
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  #3  
Alt 16.05.2011, 21:19
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wie wäre das als Alternative?
http://s174453994.online.de/shop/art...BaseCamp446%26

da brauchste nicht mal den UBI
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  #4  
Alt 17.05.2011, 01:03
Benutzerbild von h-d
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Wenn ich mir dann ein billiges Funkgerät kaufe, ist es dann zwingend vorgeschrieben, dass ich mir eine Frequenz zuteilen lasse? 130€, das ist teurer als ein Funkgerät! Ist es legal, ohne zugeteilte Frequenz so ein Gerät nur zum hören zu benutzen?
Nee, die 130 Euronen musst du schon noch investieren.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #5  
Alt 17.05.2011, 06:34
Pitt Pitt ist offline
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Zusatzfrage: kann man die Frequenzzuteilung eines alten, kaputten Gerätes "umschreiben" auf ein neues? Ist das dann billiger?[/QUOTE]


... und umschreiben kostet soweit ich informiert wurde, auch 130 €

Gruss
__________________
Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: "Trinken ergibt die gleiche Entspannung wie Yoga" - na denn Prost
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  #6  
Alt 17.05.2011, 06:56
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Bist ganz schön hartnäckig...

Gruß Tido

(im positiven Sinne!)
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Ich will einfach Meer . . . .
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  #7  
Alt 17.05.2011, 07:55
Wohnbusfahrer
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Danke für die äußerst unerwünschten Antworten
Dann werde ich wohl erst einmal den Schein machen und den Rest auf's nächste Jahr verlegen ...
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  #8  
Alt 17.05.2011, 08:06
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Was willst du jetzt haben, eine eigene Frequenz um einen Funkdienst aufzubauen oder eher die Berechtigung um am Binnenfunk im UKW-Bereich aktiv teilzunehmen?

Lies mal das hier: http://www.wsv.de/fvt/ubi/index.html

Man muss das nicht haben, man sollte das haben weils der , auch eigenen, Sicherheit dient.

Deine Hartnäckigkeit kann ich schon nachvollziehen, sieht es doch so aus, dass hier die Verbände mit Unterstützung der Behörden wieder ihre eigene lukrative Suppe kochen.

Geändert von bachbleamle (17.05.2011 um 08:28 Uhr)
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  #9  
Alt 17.05.2011, 08:55
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Was willst du jetzt haben, eine eigene Frequenz um einen Funkdienst aufzubauen oder eher die Berechtigung um am Binnenfunk im UKW-Bereich aktiv teilzunehmen?
Hm, ich dachte, das, was man auf Antrag bekommt um am Binnenfunk teilnehmen zu können heißt "Frequenzzuteilungsurkunde"?

Übrigens habe ich in einem anderen Thread gerade gelesen, dass das Umschreiben wohl nur 65€ kostet, das wäre doch mal was ... Vielleicht rückt ja der Voreigner die alte, kaputte Funke, die mal auf dem Boot war, raus.
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  #10  
Alt 17.05.2011, 09:10
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An den 130 Euronen für die Bundesnetzagentur führt kein Weg vorbei...
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  #11  
Alt 17.05.2011, 09:12
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Hm, ich dachte, das, was man auf Antrag bekommt um am Binnenfunk teilnehmen zu können heißt "Frequenzzuteilungsurkunde"?
Ja, das ist so korrekt.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #12  
Alt 17.05.2011, 09:20
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Hm, ich dachte, das, was man auf Antrag bekommt um am Binnenfunk teilnehmen zu können heißt "Frequenzzuteilungsurkunde"?

Übrigens habe ich in einem anderen Thread gerade gelesen, dass das Umschreiben wohl nur 65€ kostet, das wäre doch mal was ... Vielleicht rückt ja der Voreigner die alte, kaputte Funke, die mal auf dem Boot war, raus.
So wie ich jetzt das gelesen habe und das ist immerhin logisch. Um man Funkverkehr aktiv teilzunehmen gedarf es eines entsprechenden Funkzeugnisses das auf die Person läuft und deren Befähigung ausweist.

Die Frequenzzuteilung ist eher auf das Gerät bezogen, was auch logisch erscheint weil ein Gerät im Selektiv-Funkverkehr entweder eine gerätespezifische Kennung hat und diese irgendwo registriert sein muss oder aber eine gerätezugeordnete Funkfrequenz hat, die auch irgendwo registriert sein muss. Diese Registrierung ist nicht kostenlos und auch nicht umsonst. Sicherlich kann es möglich sein, ein defektes Gerät aus dem Verkehr zu ziehen und dessen Frequenz auf ein neues Gerät zu übernehmen. Allerdings muss dann sichergestellt sein, dass eben dieses defekte Gerät ultimativ nicht mehr in Betrieb genommen wird, weil es sonst eben zwei Geräte mit der gleichen Frequenz gibt. Ist ungefähr so wie zwei gleiche Händynummern und verschiedene Besitzer. Die dumme Technik weiss dann nicht, wer von Beiden jetzt gemeint ist.
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  #13  
Alt 17.05.2011, 09:30
tboat tboat ist offline
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
... dessen Frequenz auf ein neues Gerät zu übernehmen..... .... sonst eben zwei Geräte mit der gleichen Frequenz gibt.
Ich würde einfach nichts schreiben, wenn ich keinen blassen Schimmer von der Materie habe.

Wolfgang
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  #14  
Alt 17.05.2011, 09:42
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von tboat Beitrag anzeigen
Ich würde einfach nichts schreiben, wenn ich keinen blassen Schimmer von der Materie habe.

Wolfgang
Du darfst mich gerne aufklären, wenn du kannst, damit ich nicht eines Tages dumm sterben muss.

Eddi
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  #15  
Alt 17.05.2011, 10:12
tboat tboat ist offline
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Die "Frequenzzuteilungsurkunde" (engl. - Ship Station Licence) wird auf das Schiff ausgestellt - nicht auf ein Gerät

Sie beinhaltet das

- Rufzeichen - ia. in der Form BBzzzz (Buchstabe - Buchstabe - 4 Ziffern) oder auch nur 4 Buchstaben

- die ATIS-Kennung - wenn beantragt
- die MMSI - wenn beantragt

die Urkunde besagt, dass

a) ein Gerät, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, die dem Seefunk oder Binnenfunk zugeteilten Frequenzbereichen benutzen darf

Diese Frquenzen nutzen aber alle Teilnehmer am See-/Binnenfunk gleichermaßen.

b) dieses Gerät auf dem Schiff mit dem Namen XYZ betrieben werden darf

Es ist unerheblich, welches Gerät (Hersteller) es ist, es muß halt den o.a. genannten Bestimmungen entsprechen. Insofern besteht schon ein gewisser Zusammenhang zwischen Urkunde und Gerät.

ATIS und/oder MMSI sind Kennungen, die von entsprechenden Geräten als Identifikation ausgesendet werden können, wenn das Gerät dies kann. Zwingend im Seefunk sind sie nicht, anders im Binnenfunk, da ist ATIS Pflicht.

Zur Benutzung des Gerätes muß der entsprechende "Führerschein" (Funkzeugnis) vorhanden sein, dieser ist jetzt personengebunden - nicht Gerät- oder schiffsbezogen.

W.
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  #16  
Alt 17.05.2011, 10:19
Wohnbusfahrer
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Aha, wenn also der alte Eigner das kaputte Gerät und die dazugehörige Urkunde rausrückt, muss ich also gar nichts ummelden? Der Bootsname ist ja unverändert ...
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  #17  
Alt 17.05.2011, 10:25
bachbleamle bachbleamle ist offline
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@ tboat

Danke, genau das wollte ich wissen.
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  #18  
Alt 17.05.2011, 12:23
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arthur2103 arthur2103 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Aha, wenn also der alte Eigner das kaputte Gerät und die dazugehörige Urkunde rausrückt, muss ich also gar nichts ummelden? Der Bootsname ist ja unverändert ...
Auch falsch !

Auf dem Antrag der Bundesnetzagentur werden auch die persönlichen Daten des Antragstellenden (Eigentümer) eingetragen.

Ebenso die Kontaktadressen für Benachrichtigungen bei Unfall vom MRCC bei Notfällen.

Der einzige halbwegs legale Weg auf eine Ummeldung zu verzichten, wäre sich selbst ein neues Boot zuzulegen, welches auf den gleichen Namen wie das alte lautet und von den Abmessungen halbwegs gleich ist.
Ferner ist das Fabrikat des eingebauten Funkgerätes auch eingetragen.
Da kannst denn das defekte gegen das gleiche in heil austauschen.


Gruß
arthur
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Aus der Stadt, die mehr Brücken als Venedig, Amsterdam und London zusammen hat. www.Hamburg.de
Von der Elbinsel, die vor 755 Jahren zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurde. www.Finkenwerder.de
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  #19  
Alt 17.05.2011, 13:53
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Zitat:
Zitat von tboat Beitrag anzeigen
Die "Frequenzzuteilungsurkunde" (engl. - Ship Station Licence) wird auf das Schiff ausgestellt - nicht auf ein Gerät

Sie beinhaltet das

- Rufzeichen - ia. in der Form BBzzzz (Buchstabe - Buchstabe - 4 Ziffern) oder auch nur 4 Buchstaben

- die ATIS-Kennung - wenn beantragt
- die MMSI - wenn beantragt

die Urkunde besagt, dass

a) ein Gerät, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, die dem Seefunk oder Binnenfunk zugeteilten Frequenzbereichen benutzen darf

Diese Frquenzen nutzen aber alle Teilnehmer am See-/Binnenfunk gleichermaßen.

b) dieses Gerät auf dem Schiff mit dem Namen XYZ betrieben werden darf

Es ist unerheblich, welches Gerät (Hersteller) es ist, es muß halt den o.a. genannten Bestimmungen entsprechen. Insofern besteht schon ein gewisser Zusammenhang zwischen Urkunde und Gerät.

ATIS und/oder MMSI sind Kennungen, die von entsprechenden Geräten als Identifikation ausgesendet werden können, wenn das Gerät dies kann. Zwingend im Seefunk sind sie nicht, anders im Binnenfunk, da ist ATIS Pflicht.

Zur Benutzung des Gerätes muß der entsprechende "Führerschein" (Funkzeugnis) vorhanden sein, dieser ist jetzt personengebunden - nicht Gerät- oder schiffsbezogen.

W.
Das ist nicht ganz richtig. Neben den von dir genannten Daten enthält die Frequezzuteilungsurkunde noch den Eigentümer des Schiffes und den Typ des Funkgeräts.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #20  
Alt 17.05.2011, 15:31
Wohnbusfahrer
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Gut, das wird mir zu teuer und zu aufwändig, also wird es das Midland BaseCamp, das JCM vorgeschlagen hat. Kostet ungefähr so viel wie die Frequenzzuteilung und ich kann mithören, das reicht.
Allen vielen Dank für die rege Beteiligung.
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  #21  
Alt 17.05.2011, 15:51
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig. Neben den von dir genannten Daten enthält die Frequezzuteilungsurkunde noch den Eigentümer des Schiffes und den Typ des Funkgeräts.
Das heisst dann, wenn mein Funkgerät himmelt muss ich das Neue wieder anmelden.
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  #22  
Alt 17.05.2011, 16:02
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Das heisst dann, wenn mein Funkgerät himmelt muss ich das Neue wieder anmelden.
Oder du kaufst den selben Typ.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #23  
Alt 19.05.2011, 06:41
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Allerdings muss dann sichergestellt sein, dass eben dieses defekte Gerät ultimativ nicht mehr in Betrieb genommen wird, weil es sonst eben zwei Geräte mit der gleichen Frequenz gibt.
Was würde ein Funkgerät nutzen, wenn es nicht noch mehr Geräte gibt, die die gleiche Frequenz benutzen?
Das wäre, als ob jedes Handy ein eigenes Netz hat, aus dem es nicht raustelefonieren kann.
Das Ding heißt (sicher klassisch behördendeutsch etwas irreführend) Frequenzzuteilungsurkunde, weil es zum Betrieb auf bestimmten Frequenzen berechtigt, nicht, weil jedes Funkgerät eine eigene Funkfrequenz haben würde.
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  #24  
Alt 19.05.2011, 09:17
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Was würde ein Funkgerät nutzen, wenn es nicht noch mehr Geräte gibt, die die gleiche Frequenz benutzen?
Das wäre, als ob jedes Handy ein eigenes Netz hat, aus dem es nicht raustelefonieren kann.
Das Ding heißt (sicher klassisch behördendeutsch etwas irreführend) Frequenzzuteilungsurkunde, weil es zum Betrieb auf bestimmten Frequenzen berechtigt, nicht, weil jedes Funkgerät eine eigene Funkfrequenz haben würde.
Es ging mir um die ATIS- und MMSI-Kennung.
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