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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 23.05.2011, 15:03
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Standard Anhängerbeleuchtung?

Moin,

klar habe ich schon gegoogelt und peinlich ist es mir auch, das nicht genau zu wissen.

Licht, Blinker und Bremse ist klar, das ist alles in einem Leuchtkörper.

Dann hat man aber noch Begrenzungsleuchten angebaut, da weiß ich nicht, ob die nötig sind. Der Trailer ist schmaler als der Wagen, das Boot aber ist breiter als der Zugwagen.

Dann diese dreieckigen Anhängerstrahler, müssen die zwingend nach hinten an die Leiste, oder kann ich die weiter vorn an die Kotflügel schrauben?

Ich habe die Lichtleiste erneuert, erstens war sie hässlich, zweitens sauschwer, nun will ich möglichst wenig da anschrauben.

Gruß
Willy
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  #2  
Alt 23.05.2011, 15:14
Täuberich Täuberich ist offline
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Standard

Wenn Du die Leiste eh neu machst, nimm doch LED Lampen, die gibts in wirklich wasserdicht. Dann kann sie beim Hängerbaden auch einfach dranbleiben.

Begrenzungsleuchten braucht der Hänger für die Kennzeichnung der max. Hängerbreite und der Fahrer nachts um die hinteren Ecken im Spiegel zu sehen.

Andreas
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  #3  
Alt 23.05.2011, 15:21
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
...Dann hat man aber noch Begrenzungsleuchten angebaut, da weiß ich nicht, ob die nötig sind. Der Trailer ist schmaler als der Wagen, das Boot aber ist breiter als der Zugwagen.
Zitat:
2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.
Quelle: STVZO § 51

Gruß
Norman
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  #4  
Alt 23.05.2011, 15:22
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Flybridge Flybridge ist offline
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Licht, Blinker, Bremse

Auf einer Seite noch das Nebellicht (je nach Alter des Trailers).

Kennzeichenbeleuchtung

Das war es. Neue Trailer haben noch im Rahmen gelbe Leuchten, als Seitenlichter.

Dreeick kommt an die Lichtleiste und evtl. am Kotflügel.

LED ist eine super Sache; aber teuer.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 23.05.2011, 15:33
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
...LED ist eine super Sache; aber teuer.
Bei modernen superelektronisierten Zugfahrzeugen bedarf es dann aber auch eines zusätzlichen Widerstandes, da sonst wegen der geringen Stromaufnahme ein Anhängerlichtdefekt permanent angezeigt wird.
Gruß
Michael
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  #6  
Alt 23.05.2011, 16:41
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Giligan Giligan ist offline
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Danke Norman,

das habe ich gesucht aber nicht gefunden.

Beggrenzungsleuchten kann ich mir also schenken, Nebel aufgrund des Traileralters auch. Die Dreiecke schraube ich an die Kotflügel und dann schau ich mal, ob ich einige passende Rückstrahler bekomme.

LED mag ich nicht und da die vorhandenen Rückleuchten tadellos in Schuss sind, werde ich diese wieder verwenden.

Abschrauben muss ich die Leiste sowieso, weil sonst der Kiel an ihr hängen bleibt.


Danke und Gruß
Willy
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  #7  
Alt 23.05.2011, 23:02
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Hallo Willy,
die Rückstrahler müßen eigendlich auf der Lichtleiste und auf den Kotflügel sein
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #8  
Alt 24.05.2011, 05:32
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Roland MV Roland MV ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Licht, Blinker, Bremse

Auf einer Seite noch das Nebellicht (je nach Alter des Trailers).

Kennzeichenbeleuchtung
Hallo,

wenn die Gesamtlänge des Anhängers über 6m beträgt sind Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben. Ab einer Gesamtbrreite von 2,10m müssen Umrissleuchten verbaut sein.

Gruß Roland
__________________
Zuviel ist nicht genug
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  #9  
Alt 24.05.2011, 06:27
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dennis01 dennis01 ist offline
Commander
 
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Moin
Also ich habe Begrenzungslichter verbaut .
Muss dazu sagen das es für mich einfacher ist im dunkeln zu rangieren. Ich würde gerne was ich auf Amerikanischen Trailer gesehen habe,die Fahren mit beleuchtung ins Wasser mit Licht an . Keine sachen erst abbauen .....usw
Schaut mal http://www.youtube.com/watch?v=oUr9s...eature=related
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  #10  
Alt 24.05.2011, 07:01
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

der Trailer bleibt unter 6x2,10m, im dunkeln rangieren werde ich auch nicht und wenn doch, ist er sicher abgekuppelt.
Einen Satz Rückstrahler werde ich dennoch investieren, so schwer sind die ja nicht.
Zählt die Ladung, das Boot zu dem Maßen eigentlich dazu?

Die Unterwasserbeleuchtung könnte ihren Reiz haben, wenn ich damit das Kielbrett, gleich einer Landebahn auf dem Flughafen, unter Wasser sichtbar machen könnte. Das würde die Positionierung des Kiels auf erwähntem Brett erleichtern.....ansonsten bin ich den amerikanischen Spielereien nur in Bezug auf ihre alten Straßenkreuzer zugetan.....

Wenn ich dem Gesetz genüge, den Hinterherfahrenden meine Richtungswechsel und Bremsungen optisch näher brigen kann und es nicht allzu schrottig aussieht, reicht das völlig.


Gruß
Willy

Geändert von Giligan (24.05.2011 um 07:09 Uhr)
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  #11  
Alt 24.05.2011, 07:15
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Dirk Dirk ist offline
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Moin Moin,

ich habe immer spannende Dialoge mit dem Gutachter, der hat immer andere Vorstellungen......


Bei meinem ersten Trailer gab es nur Rückstrahler in/an der Lichtleiste, wurde aber nie bemängelt. Bemängelt wurde die Kennzeichenbeleuchtung, die ist in den Lampen intergrierrt aber zu weit weg, weil das Nummerschild ja mittig sitzt. Zur nächsten Prüfung sollte ich Kennzeichenleuchten neben dem Schild nachrüsten. Sollte.........., habe ich aber nie.


Beim zweiten Trailer hat der Prüfer die Anordnung des Kennzeichens bemängelt. Das saß/sitzt nicht mittig! Mein Einwand, unter der Kombileuchte ist eine Kennzeichenleuchte intergrierrt, lies er nicht gelten. Zur nächsten Prüfung sollte ich das Schild mittig anbauen und Kennzeichenleuchten nachrüsten. Diese könnten auch in den Kombileuchten intergrierrt sein.........hä

Wie gesagt, ich sollte nachrüsten....... Ich fahre alle zwei Jahre zur gleichen Werkstatt, meist ist es der gleiche DEKRA-Ing. und immer gibt es Neuigkeiten.
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Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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  #12  
Alt 24.05.2011, 07:29
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Giligan Giligan ist offline
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ja, diese "Sachverständigen".

Ich hatte mal einen Nachläufer, da habe ich nach jedem TÜV die Kennzeichenbeleuchtung umgebaut. Da waren Bohrungen über und neben dem Kennzeichen, die aktuelle Anbauposition wurde grundsätzlich bemängelt und eine "Wiedervorführung" angeordnet.

Ging nachher ratzfatz und gleich vor Ort.

Heute meide ich den TÜV, mein letztes Erlebnis vor drei Jahren hatte ich dort mit einem MZ-Gespann, hier wollte ich, bei den Dingern absolut üblich, den Beiwagenbetrieb wahlweise eingetragen haben.
(Ein Stecker, drei Schnellverschlüsse, Motorradblinker rechts mit Gläsern und leuchtmitteln ausstatten und das Kettenritzel ändern, mehr war nicht nötig)
Alle Unterlagen hatte ich mit, das Ding war als Gespann zugelassen.

Nun baute ich den Beiwagen ab, rüstete alles so aus, wie es die Vorschriften erfordern und fuhr zum TÜV. Nach einer Weile, dort geht es, wie ganz früher auch, sehr geruhsam zu, nahm man meinen Wunsch gütigst auf und las sich in die Unterlagen ein.
Dann gingen wir raus und der Prüfer meinte:
"wenn ich beurteilen soll, ob man den Beiwagen abbauen kann, müssen sie ihn erst wieder anbauen"

Ich dachte erst, der nimmt mich hoch und verwies auf die, überkompletten, Unterlagen, mit Bildern, Zeichnungen und allem, was das Herz begehrt.
Aber nein, er bestand auf einer Montage des Beiwagens!

Nun nahm ich Luft und ihm die Unterlagen aus der Hand, dann begab ich mich, für mich leise aber vernehmlich , zum Krad und fuhr, ohne ihn und sein Palaver zu beachten, vom Hof.

Das nur mal am Rande zu "unserem" TÜV hier vor Ort.....

Gruß
Willy
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  #13  
Alt 24.05.2011, 07:30
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Moin,

der Trailer bleibt unter 6x2,10m, im dunkeln rangieren werde ich auch nicht und wenn doch, ist er sicher abgekuppelt.
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Die Unterwasserbeleuchtung könnte ihren Reiz haben, wenn ich damit das Kielbrett, gleich einer Landebahn auf dem Flughafen, unter Wasser sichtbar machen könnte. Das würde die Positionierung des Kiels auf erwähntem Brett erleichtern.....ansonsten bin ich den amerikanischen Spielereien nur in Bezug auf ihre alten Straßenkreuzer zugetan.....

Wenn ich dem Gesetz genüge, den Hinterherfahrenden meine Richtungswechsel und Bremsungen optisch näher brigen kann und es nicht allzu schrottig aussieht, reicht das völlig.


Gruß
Willy

an der Sicherheit - auch für die anderen Verkehrsteilnehmer zu sparen, ist der falsche Weg.

Gut gesehen zu werden, ist die Halbe Miete, andererseits ist es nicht verkehrt man sieht auch selbst etwas. Umrißleuchten kennzeichnen im Rückspiegel sehr schön den Trailer.

Und die Kosten halten sich wirklich in Grenzen
Umrißleuchten
http://fahrzeugteile.shop.ebay.de/i.....c0.m270.l1313
Leuchtensatz komplett
http://cgi.ebay.de/Reflektoren-Ruckl...item27ba75c4f7 (PaidLink)
Lichtleiste komplett
http://cgi.ebay.de/Lichtleiste-Nebel...item3f09b62dee (PaidLink)
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #14  
Alt 24.05.2011, 07:35
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Dieter,

ich fahre nicht mit dem Trailer im dunkeln. Nie!*

Und die Leuchten habe ich alle hier, ich muss da nichts kaufen, es ging nur darum, den ganzen Kram wieder anzubauen. Die vorhandenen Rückluechten sind heil, recht neu und sauber, die Leuchtmittel sind gewechselt und die Spiegel innen poliert.

Es leuchtet hervorragend, die Blinker blinken sehr viel besser als die modernen Miniblinker vieler Bikes und mancher Audi-Modelle.

Die Rück und Bremslichter sind denen der verdunkelten Tiefer-Golf-Franktion um Lichtjahre voraus.

* Meine Honda besitzt seit 1977 den Originalscheinwerfer mit Bilux, womit ich sehr zufrieden bin.

Gruß
Willy
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  #15  
Alt 24.05.2011, 08:00
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Zitat:
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Dieter,

ich fahre nicht mit dem Trailer im dunkeln. Nie!*
....na ja... Du und so eine Ausage

Gewitterfront zieht heran, also raus mit dem Boot und ab nach Hause...
und dann kommt der "Weltuntergang"
und jetzt sag mir nicht: "ich fahre nicht bei schlechten Wetter - NIE"
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #16  
Alt 24.05.2011, 09:21
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Zitat:
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....na ja... Du und so eine Ausage

Gewitterfront zieht heran, also raus mit dem Boot und ab nach Hause...
und dann kommt der "Weltuntergang"
und jetzt sag mir nicht: "ich fahre nicht bei schlechten Wetter - NIE"

Isso.....ich fahre immer zeitig los, meine "Nachtfahrten" finden, bis auf ganz wenige Ausnahmen, mit dem Dienstwagen statt. Keinesfalls mit einem Krad oder mit einem Boot am Haken.

Wenn eine Gewitterfront zum Weltuntergang wird, fahren alle langsam und ich in der Regel auf den nächsten Parkplatz. Es sind so viele Leute mit Bordradar unterwegs, das ich mich dazwischen nicht wohl fühle.
Wie anders ist es zu erklären, das die mit Gottvertrauen in die Ungewissheit rasen? Naja, die Massenunfälle sprechen eine eigene Sprache.

Meine Trailerbeleuchtung wird diese Bekloppten nicht daran hindern, sich kamikazegleich irgendwo rein zu bohren. Außerdem ist er von hinten, mit der intakten und guten Beleuchtung gut zu erkennen. Wenn natürlich ein Geisterfahrer mir entgegen kommt, meine Scheinwerfer übersieht und dann mit dem nachgezogenen Trailer havariert, bin ich natürlich schuld, weil die Positionslampen fehlen.

Gruß
Willy
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