#126
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Zitat:
Du darfst nicht einleiten. Ob und wie du das Problem löst ist dein Bier. Eine Toilette ohne Tank ist in NL noch nicht strafbar. Dieter
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#127
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Zitat:
dann darfst du aber die Toilette nicht nutzen.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#128
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sch..... das Ding doch einfach zu!
Also im Ernst, mir wäre es mit einer Seetoilette einfach zu unangenehm!!
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schöne Grüße aus dem Siegerland Johannes & Sabine! In 20 Jahren wirst du eher von den Dingen enttäuscht sein, die du nicht getan hast, als von denen, die du getan hast. Lichte also die Anker und verlasse den sicheren Hafen. Lasse den Passatwind in die Segel schießen. Erkunde. Träume. Entdecke. Mark Twain (1835 - 1910) |
#129
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Genau, ich mache immer auf die Zeitung und werfe sie über Bord.
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#130
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Zitat:
das stimmt nicht. es wird garnicht kontrolliert. sie müssen dich auf "frischer" tat erwischen. und da das nicht möglich ist, wird die polizei keine kontrollen durchführen. ( officielles statement der polizei) es wird kein tank benötigt. nur die einleitung ist verboten. es muß nichts versiegelt oder verschlossen werden. |
#131
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moin zusammen,
laut Literatur ist nur das Benutzen verboten. Wir liegen seit 15 Jahren in Sloten. Wir und auch unsere Nachbarn sind noch nie kontrolliert worden. Gruss Hubert
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#132
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Zitat:
Tankpflicht is kein NL gezetz, aber CE Regel! Hat aber nichts mit dat "Abführungsverbot" (was es schon seit die 70er Jahre gibt !) zu tun. |
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