boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 25.05.2011, 18:02
dieterLB dieterLB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 24.02.2004
Ort: Mutterstadt
Beiträge: 175
Boot: Maxxum 3000 scr
83 Danke in 51 Beiträgen
Standard Nochmal Kurtaxe in HR

hallo gemeinde,

letztes jahr hatten wir hier eine gewisse unklarheit, wie mit folgendem fall umgegangen wird:

bootsfahrer mietet appartment für den ganzen urlaub, macht aber mit seinem boot auch mehrtätige törns mit übernachtung auf dem boot.

wie ist nun der stand?
-taxe doppelt zahlen (bei vermieter und kapetania)
-oder nur das eine oder das andere.

akzeptiert die entenpolizei die podrva der gemeinde?

grüßle dieter
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 25.05.2011, 18:20
Benutzerbild von guru
guru guru ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: bei Stuttgart / Esslingen
Beiträge: 446
9.950 Danke in 1.651 Beiträgen
Standard

so wurde es mir erklärt:
Tax beim Vermieter bezahlt, dann bekommt man eine Tax Quittung ( vom Amt ) für den Urlaubszeitraum, und diese sollte man dann auf dem Bootsausflug dabei haben um gegebenenfalls vorzeigen zu können. Somit ist keine doppelte Bezahlung nötig.
Zeigen musste ich diese noch nie.
__________________
Gruß UWE und HEIKE

Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 25.05.2011, 23:26
Benutzerbild von Adria Nautic Charter
Adria Nautic Charter Adria Nautic Charter ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 11.02.2011
Ort: Kroatien
Beiträge: 65
Boot: Nordkapp Boote
207 Danke in 43 Beiträgen
Standard

Kurtaxe nicht doppelt bezahlen.

Es ist so dass man sofern man in einer Unterkunft ist dort auch über den Aufenthaltszeitraum angemeldet werden muss d.h. Vermieter meldet euch an und bekommt eine Quittung Bestätigung vom Touristbüro für die entsprechende Aufenthaltsdauer als Nachweis den man immer dabei haben sollte zumindest wenn man auf dem Boot ist.

Bei einem gecharterten Boot ist der Vercharterter verpflichtet die Gäste im Touristbüro (Kurtaxe) anzumelden nicht zu verwechseln mit der Crewliste. Bei einem eigenem Boot zahlt man beim Hafenkapitän die Kurtaxe. Letzt endlich ist es egal wo man es Zahlt sofern man die Bestätigung über die geleistet Kurtaxe hat muss man es nicht noch einmal Zahlen.

Ich empfehle die Gebühren beim Hafenkapitän zu entrichten. Da ich schon gehört habe das so manche Hafenkapitäne die Bestätigung der bezahlten Kurtaxe die vom Vermieter des Apartments durchgeführt wurde nicht anerkennen.

Viele Marinas verlangen die Quittung als nachweis.
__________________

KRISTIJAN ANTIC - Individually Charter
CEO | Booking Manager
Kristijan Antic
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 28.05.2011, 23:15
Benutzerbild von jociza
jociza jociza ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: München -Süd
Beiträge: 1.244
Boot: Selstar / E-tec 90
1.526 Danke in 673 Beiträgen
Standard

Hallo HR-Freunde,

also wer in Mali Losinj beim Luka Kapitano seine neue Vignette für 2011 abholt , muß , sofern er auf seinem Boot fest eingebaute Kojen ( Betten )
hat , je nach Länge des Bootes , sowie der Aufenthaltsdauer Kurtaxe entrichten .
Der Käptain spricht dabei mit einem Lächeln von der " Wasserkurtaxe ",
Was damit beim Aufenthalt in Hotels oder Appartmans verrechnet werden kann , weiß ich aber nicht.
Boote unter 5 m sind davon ausgenommen .

Wird auch letztlich keinen umbringen , wenn man die Spritkosten und sonstigen Abgaben zusammenrechnet , oder etwa nicht.....

Gruss aus München
__________________
Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 29.05.2011, 08:32
hebisontour hebisontour ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: Oberösterreich
Beiträge: 61
Boot: Hellas Paradies 19CR
52 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Wir haben unser Boot letztes Jahr in Pag angemeldet. Der Kapitano fragte uns, ob wir eine Schlafmöglichkeit am Boot haben. Wir sagtem ihm, dass wir auf einem Campingplatz sind.
Das wars, es gab keine weiteren Fragen und es wurde auch keine Bestätigung vom C-Platz verlangt.
__________________
lg Angela
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 29.05.2011, 09:13
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Hallo HR-Freunde,

also wer in Mali Losinj beim Luka Kapitano seine neue Vignette für 2011 abholt , muß , sofern er auf seinem Boot fest eingebaute Kojen ( Betten )
hat , je nach Länge des Bootes , sowie der Aufenthaltsdauer Kurtaxe entrichten .
Das ist nicht nur in Mali Losinj so, sondern das ist generell so.
Es gibt keine Vignette mehr ohne diese Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe), dabei spielt es keine Rolle, ob man an Land noch eine Ferienwohnung gemietet und dort auch Kurtaxe zahlt.

Diese Information ist aktuell von Mitte Mai 2011.

.................................................. .....................
Noch eine Info zur Crewliste :

diese wird innerhalb von Kroatien nicht mehr verlangt (obwohl sie per Gesetz immer noch existent ist), jedoch ist sie beim Ein- bzw. Ausklarieren auf dem Seeweg unerlässlich :

Beim Ausklarieren auf dem Seeweg aus Kroatien verlangt die kroatische Grenzpolizei eine Crewliste, auf welcher die Personen, die sich an Bord befinden, aufgeführt sind, und dazu die entsprechenenden Pässe bzw. PA's.

Beim Einklarieren auf dem Seeweg nach Kroatien verlangt wiederum die kroatische Grenzpolizei die geschilderte Crewliste mit entsprechenden Pässen bzw. PA's.

Darüber hinaus ist dann die Personenliste erforderlich mit Nachweis der bezahlten Aufenthaltsgebühr für Boote über 5m und mit Schlafplätzen.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 29.05.2011, 17:02
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.841
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.715 Danke in 8.195 Beiträgen
Standard

hier ist alles in deutscher Sprache nachzulesen, die amtliche Verlautbarung:
http://www.mint.hr/default.aspx?id=6098
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 29.05.2011, 17:30
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2004
Beiträge: 7.988
12.568 Danke in 8.247 Beiträgen
Standard

PAsst doch alles nicht zusammen

9. Wer ist verpflichtet, den Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr zu bezahlen und wie wird sie
entrichtet?
Die Zahlungspflichtigen des Pauschalbetrags der Aufenthaltsgebühr sind Eigentümer oder Benutzer
von Wasserfahrzeugen (Nautiker) für sich und alle Personen, die sich in dem Wasserfahrzeug, das für
Urlaub, Erholung oder Kreuzfahrten benutzt wird, übernachten. Nautiker sind verpflichtet, einen
Pauschalbetrag für die Aufenthaltsgebühr vor dem Auslaufen in den Hafenämtern beziehungsweise
deren Nebenstellen zu bezahlen, und zwar wenn sie sich im Wasserfahrzeug in den Häfen des
Nautiktourismus beziehungsweise am Liegeplatz im nautischen Teil des Hafens aufhalten und
übernachten, der für den öffentlichen Verkehr gemäß der Vorschrift, mit welcher Seegut und Seehäfen
reguliert werden, geöffnet ist. Dies gilt im Falle, wenn sich das Wasserfahrzeug in diesen Häfen im
ständigen oder vorübergehenden Liegeplatz befindet.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 29.05.2011, 17:38
diri diri ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Gemany
Beiträge: 5.191
Boot: Gummikreuzer
Rufzeichen oder MMSI: -
6.186 Danke in 3.450 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Hallo HR-Freunde,

also wer in Mali Losinj beim Luka Kapitano seine neue Vignette für 2011 abholt , muß , sofern er auf seinem Boot fest eingebaute Kojen ( Betten )
hat , je nach Länge des Bootes , sowie der Aufenthaltsdauer Kurtaxe entrichten .
Der Käptain spricht dabei mit einem Lächeln von der " Wasserkurtaxe ",
Was damit beim Aufenthalt in Hotels oder Appartmans verrechnet werden kann , weiß ich aber nicht.
Boote unter 5 m sind davon ausgenommen .

Wird auch letztlich keinen umbringen , wenn man die Spritkosten und sonstigen Abgaben zusammenrechnet , oder etwa nicht.....

Gruss aus München
Sehe ich komplett andersrum
Warum soll ich doppelt bezahlen, egal auch wenn es nur einen Cent mehr kostet?
Im Supermarkt bezahle ich auch nicht doppelt für nen Kasten Bier !

Aber muss wohl an der Kroatienhörigkeit liegen, beide Augen zudrücken und durch, sieht man drüberweg, ich allerdings nicht,

gruss dieter
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 29.05.2011, 21:01
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 4.008
Boot: Bayliner 2052LS 4,3LX Crownline250cr
3.023 Danke in 1.808 Beiträgen
Standard

Hallo

Kann das mal jemand übersetzen?

Wenn ich im Hafen übernachte muß ich bezahlen.
Muß ich auch bezahlen, wenn ich in einer Bucht übernachte?

Gruß Mani
__________________
Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 29.05.2011, 21:10
Benutzerbild von powerboat3
powerboat3 powerboat3 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.02.2006
Ort: Westerwald
Beiträge: 1.559
Boot: Bayliner 2355 und Ski Nautique 2001
Rufzeichen oder MMSI: DB 3756 MMSI 211164900
1.150 Danke in 685 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Hallo

Kann das mal jemand übersetzen?

Wenn ich im Hafen übernachte muß ich bezahlen.
Muß ich auch bezahlen, wenn ich in einer Bucht übernachte?

Gruß Mani
haste doch schon bei der Anmeldung beim Luka Kapetanja ! ist doch jetzt egal wo Du übernachtest, zahlst eh einen Pauschalbetrag
__________________
Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.