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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Also ab dem 2ten Beitrag heiße Luft!
Zitat:
Dann war die Ursprungsfrage wohl nicht ernst gemeint.
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Gruß Stefan |
#77
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Hallöchen, so die 2009er Abrechnung(Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr) hat der Vermieter immer noch nicht zur Verfügung gestellt (ich gehe davon aus das wir nachzahlen müssten)
Wie sieht das eigentlich mit den Nebenkosten aktuell aus, da er ja nicht bewiesen hat das diese Summe gerechtfertigt ist, hab ich ne Möglichkeit die Nebenkosten zu kürzen? Was kann ich denn noch tun als ihn 1x im Monat mit ner Mail zu beglücken?
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#78
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Zitat:
geh vom schlechtesten aus: Wenn der Vermieter dir die Abrechnung nicht zur VErfügung stellt, will er meistens das Zuviel Eingezahlte Geld nicht auszahlen (alter Taschenspielertrick) ich glaube die Frist in diesem Falle 15 Jahre andersrum: Sprich der stellt sie dir nicht zur Verfügung und du müßtest nachzahlen ist der Schmu in einem Jahr (Quasi genau mit Ablauf des Abrechnungszeitraum plus 1 Jahr) gegessen Also: ist/war dein Abrechnungszeitraum vom 01.01.09-31.12.09 Verjährt der Schmu für den Vermieter am 31.12.10 für dich erst viiiiiele Jahre später Schreibvorlagen hat jeder Mieterverein fürn Appel und Ei
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#79
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Zitat:
was mich aber interessiert ist wie ich aktuell mit den Nebenkosten umgehen soll, da ich ja nicht weiß ob ich zuviel oder zuwenig bezahle.....und ich keinen bock habe nächstes jahr dann heftig nachzuzahlen..
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#80
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Zitat:
Aber wirklich Rechtliches kann ich dir leider nicht vermitteln aber den Weg über Einbehalten der Miete kann richtig Ärger geben
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#81
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@ Audiot_8p
Du kannst z.B. die NK-Zahlungen einstellen, um auf den Vermieter Druck auszuüben, die Abrechnungen zu erstellen. Dabei können Dir auch keine Nachteile entstehen (vom Zorn des Vermieters mal abgesehen) Ich habe diesen Weg vor Jahren gewählt, um nach mehreren Jahren endlich Abrechnungen zu bekommen. Die Abrechnungen habe ich dann auch bekommen. Letztendlich endete alles in einem Rechtsstreit (auch wegen mehreren Wohnungsmängeln und klaren Fehlern in den Abrechnungen. Der Rechtsstreit läuft schon seit mehreren Jahren und wird vermutlich auch noch länger laufen) Mein Tipp, schließe rechtzeitig bevor Du etwas unternimmst eine Rechtsschutzversicherung ab (wenn Du noch keine hast). Noch besser wäre stillhalten (würde ich machen) ! Wenn Du über Jahre keine Abrechnung bekommst und irgendwann ausziehst, kannst Du die gesamten bezahlten Nebenkosten zurückfordern Mein Sohn hatte während seiner Studentenzeit ein kleines 1-Zimmer-App. gemietet und ist letztes Jahr dort ausgezogen. Er hat bis zum heutigen Tage keine Abrechnungen (betrifft 2 Kalenderjahre) erhalten. Mit Ablauf des Jahres 2011 kann er die gesamten bezahlten NK zurückfordern. Dumm für Vermieter, die sich nicht an die Gesetze halten
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#82
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Zitat:
Richtig wäre Kürzung oder Einbehalten der Nebenkosten
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