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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 02.01.2011, 13:18
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Der Abrechnungszeitraum scheint dem TE noch nicht bekannt zu sein.
Also ab dem 2ten Beitrag heiße Luft!

Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
An die Mods, bevor hier ein "Kleinkrieg" ausbricht ich hab meine Antwort dann kann zu hier
Ich habe ja noch nicht einmal die wesentlichen Zwischen-Infos für die Beantwortung der Ursprungsfrage bekommen und da soll hier schon Schluß sein?

Dann war die Ursprungsfrage wohl nicht ernst gemeint.
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Gruß
Stefan
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  #77  
Alt 12.07.2011, 18:06
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Hallöchen, so die 2009er Abrechnung(Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr) hat der Vermieter immer noch nicht zur Verfügung gestellt (ich gehe davon aus das wir nachzahlen müssten)
Wie sieht das eigentlich mit den Nebenkosten aktuell aus, da er ja nicht bewiesen hat das diese Summe gerechtfertigt ist, hab ich ne Möglichkeit die Nebenkosten zu kürzen?
Was kann ich denn noch tun als ihn 1x im Monat mit ner Mail zu beglücken?
__________________
Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #78  
Alt 12.07.2011, 18:48
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Hallöchen, so die 2009er Abrechnung(Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr) hat der Vermieter immer noch nicht zur Verfügung gestellt (ich gehe davon aus das wir nachzahlen müssten)
Wie sieht das eigentlich mit den Nebenkosten aktuell aus, da er ja nicht bewiesen hat das diese Summe gerechtfertigt ist, hab ich ne Möglichkeit die Nebenkosten zu kürzen?
Was kann ich denn noch tun als ihn 1x im Monat mit ner Mail zu beglücken?

geh vom schlechtesten aus:

Wenn der Vermieter dir die Abrechnung nicht zur VErfügung stellt, will er meistens das Zuviel Eingezahlte Geld nicht auszahlen (alter Taschenspielertrick) ich glaube die Frist in diesem Falle 15 Jahre

andersrum:

Sprich der stellt sie dir nicht zur Verfügung und du müßtest nachzahlen ist der Schmu in einem Jahr (Quasi genau mit Ablauf des Abrechnungszeitraum plus 1 Jahr) gegessen



Also: ist/war dein Abrechnungszeitraum vom 01.01.09-31.12.09 Verjährt der Schmu für den Vermieter am 31.12.10

für dich erst viiiiiele Jahre später



Schreibvorlagen hat jeder Mieterverein fürn Appel und Ei
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  #79  
Alt 12.07.2011, 19:16
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
geh vom schlechtesten aus:

Wenn der Vermieter dir die Abrechnung nicht zur VErfügung stellt, will er meistens das Zuviel Eingezahlte Geld nicht auszahlen (alter Taschenspielertrick) ich glaube die Frist in diesem Falle 15 Jahre

andersrum:

Sprich der stellt sie dir nicht zur Verfügung und du müßtest nachzahlen ist der Schmu in einem Jahr (Quasi genau mit Ablauf des Abrechnungszeitraum plus 1 Jahr) gegessen



Also: ist/war dein Abrechnungszeitraum vom 01.01.09-31.12.09 Verjährt der Schmu für den Vermieter am 31.12.10

für dich erst viiiiiele Jahre später



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Äh das ist jetzt schon verjährt für ihn, er bekommt nix mehr aber ich könnte bekommen.......
was mich aber interessiert ist wie ich aktuell mit den Nebenkosten umgehen soll, da ich ja nicht weiß ob ich zuviel oder zuwenig bezahle.....und ich keinen bock habe nächstes jahr dann heftig nachzuzahlen..
__________________
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  #80  
Alt 12.07.2011, 19:21
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Äh das ist jetzt schon verjährt für ihn, er bekommt nix mehr aber ich könnte bekommen.......
was mich aber interessiert ist wie ich aktuell mit den Nebenkosten umgehen soll, da ich ja nicht weiß ob ich zuviel oder zuwenig bezahle.....und ich keinen bock habe nächstes jahr dann heftig nachzuzahlen..
nächstes Jahr nachzahlen ?? aber doch nicht wenn man im letzten Jahr keine Abrechnung bekommen hat


Aber wirklich Rechtliches kann ich dir leider nicht vermitteln


aber den Weg über Einbehalten der Miete kann richtig Ärger geben
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  #81  
Alt 13.07.2011, 07:18
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@ Audiot_8p
Du kannst z.B. die NK-Zahlungen einstellen, um auf den Vermieter Druck auszuüben, die Abrechnungen zu erstellen.
Dabei können Dir auch keine Nachteile entstehen (vom Zorn des Vermieters mal abgesehen)

Ich habe diesen Weg vor Jahren gewählt, um nach mehreren Jahren endlich Abrechnungen zu bekommen. Die Abrechnungen habe ich dann auch bekommen. Letztendlich endete alles in einem Rechtsstreit (auch wegen mehreren Wohnungsmängeln und klaren Fehlern in den Abrechnungen. Der Rechtsstreit läuft schon seit mehreren Jahren und wird vermutlich auch noch länger laufen)

Mein Tipp, schließe rechtzeitig bevor Du etwas unternimmst eine Rechtsschutzversicherung ab (wenn Du noch keine hast).

Noch besser wäre stillhalten (würde ich machen) !
Wenn Du über Jahre keine Abrechnung bekommst und irgendwann ausziehst, kannst Du die gesamten bezahlten Nebenkosten zurückfordern

Mein Sohn hatte während seiner Studentenzeit ein kleines 1-Zimmer-App. gemietet und ist letztes Jahr dort ausgezogen.
Er hat bis zum heutigen Tage keine Abrechnungen (betrifft 2 Kalenderjahre) erhalten. Mit Ablauf des Jahres 2011 kann er die gesamten bezahlten NK zurückfordern.

Dumm für Vermieter, die sich nicht an die Gesetze halten
__________________
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Alt 13.07.2011, 07:20
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
....

aber den Weg über Einbehalten der Miete kann richtig Ärger geben
Miete kürzen oder einbehalten kann man nur bei Mängeln am Mietobjekt.

Richtig wäre Kürzung oder Einbehalten der Nebenkosten
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