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  #1  
Alt 30.07.2011, 15:22
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Standard Bodenseezulassung

Hi zusammen,

weiß jemand, ob man für einen Kurzurlaub (1 Woche) die Bodenseezulassung recht schnell bekommen kann, oder welcher Aufwand dafür nötig ist und wie teuer es ist.

Es geht sich um ein Brig Eagle 340 Schlauchboot mit 30PS Evinrude (2Takt) mit dieser neuen Öleinspritzung (angeblich sauberer wie ein 4Taktert)

MFG
Bully
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  #2  
Alt 30.07.2011, 17:35
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Vergiß es, 2-Takt Outboarder werden am Bodensee schon länger nicht mehr zugelassen, da muß es ein 4-Takter aus der zugelassenen Liste sein.

Bevor Du eine Bodensee Zulassung bekommen kannst, mußt Du mit dem kompletten Boot eine Bodensee Abnahme dort machen lassen, wo die Sicherheitsausrüstung geprüft wird und an dem Motor die Technik und die Abgaswerte. Der Kostenpunkt liegt über € 200,00 und diese gilt dann 3 Jahre bis zur nächsten Überprüfung. Erst danach kannst Du die Zulassung auf einem der dortigen Schiffahrtsämter beantragen.

Zusätzlich benötigst Du das Bodenseepatent oder die begrenzte Ausnahmegenehmigung für den Urlaub (wenn Du einen SBF hast), das auch auf den Schiffahrztsämtern dort beantragt werden kann.

Also schlechte Aussichten dort Urlaub mit Boot zu machen.

In Kirchberg/Bodensee gab es dieses Jahr im Frühjahr das 2. Schlauchboot-Bodenseetreffen, für das eine besondere Genehmigung erwirkt wurde, allerdings 4-Takt Motoren mit den nötigen Abgasvorschriften bis max. 100 PS, u nd entsprechender Sicherheitsausrüstungen.

Siehe hier

http://www.bodenseekreis.de/verkehr-...hifffahrt.html

und hier

http://www.schlauchboot-online.com/f...play.php?f=108
__________________
Gruß
Dieter
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  #3  
Alt 30.07.2011, 20:52
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Hi Dieter,

na das klingt ja nicht so toll, war grad im Schlauchbootforum und da meinte einer das es den Evenrude 2Takt mit Bodenseezulassung gibt respektive zu bekommen ist.
Auf der Internetseite Bodenseekreis.de hab ich ein Anmeldeformular und eine Beschreibung dessen was nötig ist gefunden. Da hab ich nix gelesen das man eine Abnahme machen lassen muß.

Zulassung eines Schlauchbootes



Um ein motorisiertes Schlauchboot erstmals für den Bodensee zuzulassen ist folgendes zu beachten:
  • Die Bootslänge darf 2,50 m nicht unterschreiten
  • Die Zulassung ist beim Landratsamt zu beantragen, die Vordrucke liegen aus oder können im PDF-Format heruntergeladen werden.

    Boote ab dem Baujahr 1998 fallen unter die Vorschriften der Europäischen Sportbootrichtlinien. Für die Zulassung muss ein Eignerhandbuch in deutscher Sprache sowie die Konformitätserklärung vorgelegt werden. Für Boote mit Baujahr vor 1998 gelten diese Vorschriften noch nicht. Bei der Zulassung wird die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung uneingeschränkt angewandt!
  • Es können Ottomotoren bis zu einer Leistung von 74 kW zugelassen werden.

    Die maximale Motorisierung bzw. das maximale Motorengewicht wird vom Hersteller vorgegeben.

    Die Ottomotoren müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie für 4-Takt-Motoren erfüllen!

    Der Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats oder der CE-Konformitätserklärung für den Motor.
  • Die Beleuchtung muss wie folgt aussehen:
    • bei einer Motorleistung bis 4,4 kW (6 PS)
      Es muss ein weißes Rundumlicht mitgeführt werden (es kann auch fest angebaut sein); Mindestsichtweite 2 km.
    • bei einer Motorleistung über 4,4 kW (6 PS)
      • Hecklicht: weiß, Abstrahlwinkel: 135°, Sichtweite 2 km
      • Buglicht: weiß, Abstrahlwinkel: 225°, Sichtweite 2 km
      • Seitenlichter: rot (Backbord) bzw. grün (Steuerbord), Abstrahlwinkel: 112,5°, Sichtweite 1,5 km
      • Heck- und Buglicht können zu einem weißen Rundumlicht zusammengefasst werden.
      • Die Seitenlichter können in einer Zweifarbenlaterne zusammengefasst werden. Diese ist in der Mittellängsebene im vorderen Bereich des Fahrzeugs anzubringen.
      • Die Beleuchtung ist zwingend vorgeschrieben.
  • Vorgeschriebene Ausrüstung

    Zwingend vorgeschrieben:
    • Ruder/Paddel (mit zwei Paddeln oder Ruder geht es einfacher)
    • ein Anker mit Seil (am Bodensee eignet sich wegen seiner Sand- und Lettenböden am besten ein Plattenanker, Danforth oder ähnliches
    • ein Kompass, es kann auch ein Taschenkompass sein
    • ein Verbandskasten, kann aus Platzgründen auch aus dem Motorradzubehör- oder Freizeitsektor stammen
    • ein Rettungsmittel mit Schwimmleine (Ring oder Hufeisen) mit einer 10 m langen Schwimmleine (wenn die Motorleistung über 30 kW liegt).
      Schwimmleine am Ring und bitte nicht am Boot anbinden
    • eine ohnmachtsichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (automatische Rettungswesten nehmen am wenigsten Platz ein; Regatta-, Wasserski- Tauch-Tarierwesten und halbautomatische Rettungswesten werden nicht akzeptiert!)
    • ein Feuerlöscher (ABC) mit mindestens 2 kg Füllgewicht, nur bei einer Motorleistung des Außenborders über 7,4 kW (10 PS) vorgeschrieben.
      Achtung: Alle zwei Jahre prüfen lassen
    • ein kleiner Werkzeugsatz für Kerzen-, Propellerwechsel und Kleinreparaturen
    • ein Mundsignalhorn (klein), ein Presslufthorn gilt nicht
    • eine rote Notflagge mit einer Kantenlänge von 60 x 60 cm
    • eine zusätzliche Notlampe als Rundumlicht mit ca. 2 km Sichtweite.
      Achtung: eine Taschenlampe ist keine Notbeleuchtung
    • eine Lenzeinrichtung z. B. Eimer, Schöpfkelle oder Handpumpe
Die Anmeldung Ihres Schlauchbootes erfolgt immer über das Schifffahrtsamt Bodenseekreis oder das für Ihren Liegeplatz zuständige Schifffahrtsamt.


Und hier der Antrag auf Zullsung eines ...


http://www.bodenseekreis.de/verkehr-...zulassung.html


Muß ich denn nu mit dem Boot eine Abnahme machen lassen oder reicht der Antrag??


Das mit dem Bodenseepatend wußte ich schon.


Danke schon mal für die nette Antwort


MFG
Bully
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  #4  
Alt 30.07.2011, 21:07
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Hallo Bully,

mit den neuen 2-T kannst Du Glück haben. Ich bin nicht so Up-to-Date bei denen, aber es gibt m.W. Bodenseeversionen.

Ruf beim Landratsamt an und frage nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Abnahme musst Du im Regelfall schon machen, außer es ist ein Neuboot.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #5  
Alt 31.07.2011, 21:22
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lies mal in den beiden Schlauchbootforen genau nach, ich hab dort alles zusammengefasst was es an Infos gibt!
Wenn du einen Evinrude e-tec hast, müsste dies ohne großen Aufwand möglich sein (mittlerweile).
Wie Tom schon schrieb, ruf mal das Schifffahrtsamt Bodenseekreis an, die sind sehr freundlich!!!
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

Bodenseeservice.com
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  #6  
Alt 01.08.2011, 02:06
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Hi,

jep, werde morgen dort anrufen und hören was die sagen.

Vielen dank schon mal

MFG
Bully
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  #7  
Alt 01.08.2011, 11:41
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Vergiß es, 2-Takt Outboarder werden am Bodensee schon länger nicht mehr zugelassen, da muß es ein 4-Takter aus der zugelassenen Liste sein.

Bevor Du eine Bodensee Zulassung bekommen kannst, mußt Du mit dem kompletten Boot eine Bodensee Abnahme dort machen lassen, wo die Sicherheitsausrüstung geprüft wird und an dem Motor die Technik und die Abgaswerte. Der Kostenpunkt liegt über € 200,00 und diese gilt dann 3 Jahre bis zur nächsten Überprüfung. Erst danach kannst Du die Zulassung auf einem der dortigen Schiffahrtsämter beantragen.

Zusätzlich benötigst Du das Bodenseepatent oder die begrenzte Ausnahmegenehmigung für den Urlaub (wenn Du einen SBF hast), das auch auf den Schiffahrztsämtern dort beantragt werden kann.

Also schlechte Aussichten dort Urlaub mit Boot zu machen.

.....

Hallo,

das ist nicht richtig!

Eine erstmalige Anmeldung kostet ca. 75,-, ich weiß es leider nicht mehr genau. Hierzu reicht es, die erforderlichen Unterlagen einzureichen, die Zulassung kommt einpaar Tage später. Man muss das Boot nicht vorstellen! Habe das jetzt schon 2x gemacht, 1x altes Boot, 1x neues Boot. Das Vorführen ist dann erst 3 Jahre später zur Verlängerung.

Die e-tec- 2Takter sollen zulassungsfähig sein.

EIn Urlaubspatent ist für 4 Wochen zu bekommen.

Der Urlaub könnte somit klappen.

Gruß Axel
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  #8  
Alt 01.08.2011, 13:01
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Hallo,

es reicht nicht wenn der eigene Motor auf irgendeiner Liste zu sein scheint.

Man braucht genau für seinen Motor ein entsprechendes Zertifikat o. ä. als Nachweis, das dieser die geforderte Abgasnormstufe erfüllt. Es gibt ja auch bei einigen, ansonsten gleichen Motoren 2 verschiedene Ausführungen. Einmal mit BSO und einmal ohne.

W.
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  #9  
Alt 03.08.2011, 18:20
DieterM DieterM ist offline
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Hallo Bully,

ich bin von einem gebrauchten Boot ausgegangen, das schon in Benutzung ist. Ansonsten haben die Bemerkungen hierzu ihre Richtigkeit.

Natürlich mußt Du bei einem neuen Boot keine generelle Abnahme machen lassen, weil Dir der Händler ja bereits das Boot mit der nötigen Sicherheitsaussrüstung für die Zulassung am Bodensee liefern kann. Aber den E-Tech mußte Du neu in der speziellen Bodenseeausführung kaufen und liefern lassen, sonst hast Du schlechte Karten.

Um die reguläre Wartungen und insbesondere Abgasuntersuchungen kommst Du danach in den Folgejahren (2 oder 3-Jahre Intervall?) nicht herum.

Empfehle Dir hier unbedingt die Schlauchboottruppe um den Yachthafen Kirchberg, wo ja auch inzw. etliche Schlaucherl-Treffen gelaufen sind.
__________________
Gruß
Dieter
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  #10  
Alt 04.08.2011, 06:25
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hallo Bully,

ich bin von einem gebrauchten Boot ausgegangen, das schon in Benutzung ist. Ansonsten haben die Bemerkungen hierzu ihre Richtigkeit.

....
Einspruch: Ich habe im Jahr 2009 mein Schlauchboot C4 am Bodensee zugelassen. Das C4 war Baujahr 1993. Hatte nicht mal eine zugelassenen Beleuchtung, nur eine ohne BSH-Zulassung. Auch hier hieß es: Vorstellung des Bootes erst nach 3 Jahren.
Ob das jetzt allgemein so ist oder damit zusammen hing, dass es ein Schlauchboot ohne Kocher, WC, usw. gehandelt hat, weiß ich nicht. Vielleicht auch damit, dass der Motor neu war.

Die Sicherheitsausrüstung für den Bodensee ist nicht abnahmerelevant, das ist mein persönliche Sache, wenn ich sie nicht dabei habe. Dann muss ich eben Strafe zahlen. Auch ist diese Ausstattung nicht dabei, wenn man ein Boot kauft. Vielleicht wird diese bei der 3-Jahres-Kontrolle überprüft, bis dahin interessiert es aber niemanden, ob diese an Bord ist (außer die Wapo natürlich).

Gruß Axel
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  #11  
Alt 04.08.2011, 14:52
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Am besten man spart sich den Bodensee wegen dem ganzen Zirkus dort und fährt wo anderst hin. Gibt z.B. problemlose Zulassungen am Bieler See o.ä. oder man fährt gleich ans Mittelmeer. Den Bodenseezirkus tue ich
mir schon lange nicht mehr an. Grüße Reimar
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  #12  
Alt 04.08.2011, 14:56
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Zitat:
Zitat von Reimar Heger Beitrag anzeigen
Am besten man spart sich den Bodensee wegen dem ganzen Zirkus dort und fährt wo anderst hin. Gibt z.B. problemlose Zulassungen am Bieler See o.ä. oder man fährt gleich ans Mittelmeer. Den Bodenseezirkus tue ich
mir schon lange nicht mehr an. Grüße Reimar

Klar, für's Wochenende mal ans Meer
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  #13  
Alt 17.08.2011, 07:22
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Ich habe da auch mal eine frage zu. Wenn ich es richtig verstehe, dann muß jeder Motor egal ob In- oder Außenboarder über 100 PS Die Grenzwerte Stufe BSO 2 erfüllen

"Ottomotoren mit einer Leistung über 74 kW (100 PS) und Dieselmotoren müssen für die Zulassung die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 2 erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eins Abgastypenprüfzertifikats."

Laut Liste hat keinen Mercruiser oder Volvo Inboarder ab Bj 96 der eine Bodenseezulassung erhält.
Ist das tatsächlich so? Oder fährt jemand mit einem dieser Motoren auf dem Bodensee?
__________________
Viele Grüße aus dem hohen Norden
Björn
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  #14  
Alt 17.08.2011, 07:56
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Hallo Björn,

die Liste enthält in der Regel nur die alten Motoren, für die es kein Abgaszertifikat gab. Alle Motoren, die aber ein Zertifikat haben und die Abgasvorschriften erfüllen, können am Bodensee zugelassen werden.

Gruß Axel
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