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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Moin Jungs,
Irgendwo hab ich mal gelesen das auch Umbauten als Eigenbauten durchgehen sollen und damit von der CE Geschichte befreit sein sollen ![]() Wenn das so ist, ab wann ist ein Umbau ein Eigenbau? Ist der Ausbau eines Kaskos ein Eigenabau? Was ist ein Kasko? Ein ungebrauchter neuer Rumpf oder ein älterer leerer Rumpf? Oder ist das nur Quatsch und ich renn falschen Infos hinterher? Auch bei einem echten Eigenbau bastelt man ja nur schon gefertigte Komponenten oder Materalien zusammen. Ich kenne keinen Selbstbauer der erst Bäume anpflanzt, nach Eisenerz im Garten sucht oder mit dem großen Chemiebaukasten Polyester mixt. ![]() Auch werden die weiteren technischen Komponenten wie, Schrauben, Kleber, Beschläge, Lacke auch nicht selbst gefertigt sodern gekauft. ![]() Also lautet die erweiterte Frage: Was ist ein Eigenbau? Ich Danke euch und freu mich schon auf eure Antworten.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#2
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also ich würde sagen, das ist definitv ein Eigenbau
![]() http://www.al-cruise.com/Homemade-Cruise-Ship.htm oder vielleicht doch nicht, weil der nette Herr die Pläne von der Originalwerft, samt Berechnung für das Model bekommen hat ![]() aber ich denke ![]() würde ich mal mit JA beantworten, mit einem leeren Kasko kannst du auf dem Wasser wenig anfangen und das endgültige Aussehen hast du durch deine Ideen, Gedanken, Berechnungen, etc bestimmt auch wenn du viele Teile, wie Motor, Lampen, etc. fertig kaufen musstest Zitat:
manchmal sollte man sich nicht zuviele Gedanken über etwas machen sondern es einfach tun ![]()
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#3
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Mal andersrum - wann braucht man keine CE
"Ausnahmen: Folgende Wasserfahrzeuge fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:
http://www.ce-zeichen.de/templates/c...nmerkungen.pdf |
#4
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![]() Zitat:
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gregor ![]() |
#5
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Hallo Makana
Was ist denn mit Schiffen die nach 1950 gebaut wurden, aber kein CE haben? Gibt` die offiziell nicht? Meins ist ein dänischer GFK-Klassiker mit ohne CE. Muß ich den jetzt versenken? Ich sag mal so: shit auf CE, was macht ihr euch denn darüber Gedanken? Ich segel lieber. Volker |
#6
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Und was heist "in Verkehr" bringen?
Wenn ich das Fahrzeug in den Warenverkehr bringe, also verkaufen will? Oder in den Schiffsverkehr, also wenn ich damit aufs Wasser geh? Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Theoretisch / juristisch bin ich mir sicher, dass zu einem Eigenbau schon eine "erhebliche eigene Wertschöpfung" gehört - einen fertigen Rumpf auszubauen, wäre sicher ein Eigenbau, ein fertiges Boot umzulackieren, wird nicht reichen. Praktisch wird ein Eigenbau in der Tat per Deklaration zu einem. Bei einer pingeligen Kontrolle kann das aber mal richtig ernst werden, insbesondere, wenn Du planst, mit dem Boot mal den europäischen Wirtschaftsraum zu verlassen, bspw. nach Kroatien. Wenn Dir bei der Wiedereinreise in die EU jemand den Eigenbaustatus abspricht, könnte das böse enden.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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Die Frage bezieht sich hier wohl nicht auf die klassischen Eigenbauten. Es lassen aber manchmal Leute ihre Boote Zertifizieren, ohne entsprechende Unterlagen des Herstellers zu besitzen. Dann kann man das Boot über die Erklärung "Eigenbau" zertifizieren lassen.
Ein zertifizierter Eigenbau kann problemlos "in Verkehr" gebracht, also verkauft werden. Hier liegt also von vornherein die Zielrichtung bei einem Verkauf. Bei einem Eigenbau, der nicht zertifiziert wird, darf der Eigner das Teil - soweit mir bekannt - 10 Jahre nicht "in Verkehr bringen" - also verkaufen. Will er das vorher, muß er zertifizieren lassen. Eine weitere Frage, die ich hier einmal einfließen lassen möchte ( wenn gestattet ): Was passiert eigentlich bei einem zertifizierten Boot, wenn durch wesentliche Umbauten der ursprüngliche Charakter des Bootes verändert wird ( z.B. Umbau eines IB Bootes in ein AB Boot )? Verliert es dann die CE? Gruß HansH |
#9
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5 Jahre.
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#10
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Moin,
Würde ich bedarfsweise so sehen, ja. Zitat:
![]() Zitat:
mfg Martin |
#11
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Danke für die ersten Antworten.
Wirklich schlauer bin ich noch nicht zumal man ein halbes Jura Studium benötigt um die Richtlinie 94/25/EG richtig zu verstehen. Ich warte mal ab was noch an Antworten kommt.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#12
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Ich wollte mir mal eine leere Hellwig Milos 585 Schale selber auf bauen.
Ich war bei 2 WSA (Bingen und Mannheim) und beide haben bestätigt, dass wenn ich die Schale mit Motor, Antrieb etc. ausbaue, bin ich der Erbauer und somit Eigenbau und CE befreit. Sie meinten nur, ich brauche einen Nachweis für den Aufbau, am Besten eine Fotodokumentation. Ab dem Anmeldedatum darf es 5 Jahre nicht verkauft werden oder es muss nach zertifiziert werden. |
#13
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Der Link hier http://www.boote-forum.de/showpost.p...9&postcount=22 klärt es, wie die Bestimmungen sind.
Wie jeder dann den Eigenbau seines Rumpfes glaubhaft macht/machen kann, ist ein anderes Thema. ![]()
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#14
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#15
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CE, Osmose, Antifouling.....immer wieder spannend....
Wenn die Boote VOR 1995 oder `98 in Verkehr gebracht wurden, gibt es kein CE. |
#16
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![]() Zitat:
Vor 98 ind er EU in Verkehr gebracht (also Kaufdokument von vor 98 mit innerhalb der EU bezahlter Mwst bzw. Einfuhrsteuer)!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
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