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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich hätte da mal eine für mich sehr wichtige Frage.
In Italien kann man speziell an den "oberitalienischen Seen" Boote mit 40 PS Motoren mieten. Diese werden dort als führerscheinfrei avisiert. Laut meinen Infos gilt dies nur für Motoren bis 5 PS. Stimmt die Ausnahmeregelung dort, wenn das Boot unter italienischer Flagge fährt?? Wennn dem so ist, ....so etwas suche ich. Also ein schönes klassiches Holzboot im "Riva, Boesch, Pedrazzini....." Stil. der Motor sollte aber max. 40 PS haben. Wäre supi, wenn ich eine zuverlässige Info bekommen könnte. Danke im Voraus und noch einen schönen schwitzigen Tag..... Tschau mit V doc |
#2
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Ich kann mir nur vorstellen, das das mit einer Art "Charterschein" läuft.....
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#3
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Ja, am Gardasee z.Bsp. bekommst Du ohne Führerschein Boote unter Italienischer Flagge mit bis zu 40 PS vermietet. Geht im Prinzip, aber wenn du dies als Deutscher machst und es passiert etwas, dann macht deine Versicherung Probleme. Unter Deutscher Flagge geht das auch nicht.
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#4
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Moin,
dem Bootsverleiher ist es egal, den Jungs von der italienischen Wasserschutzpolizei aber nicht. Als Deutscher brauchst Du in Italien ab 5 PS einen SBF, es gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, egal welche Nationale am Heck weht. Eine Riva oder Boesch mit <40 PS verstümmeln? Wer macht denn sowas?
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Gruss Vestus
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#5
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Jetzt geht das schon wieder los.
![]() Wo soll denn die Quelle dieses ominösen Heimatlandparagrafen sein ?
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#6
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mein italienisch ist nicht so gut, deshalb hier die Quelle vom ADAC:
www.conscolonia.esteri.it/NR/rdonlyres/004D2B10-AA9B-4EE4-82A3-1F549736D97F/0/ADACSportboote.pdf Revidiere mich aber: gilt nicht für Boote unter italienischer Flagge.
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Gruss Vestus
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#7
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Bei dem was da alles, besonders um Ferragosto, mit Mietboten rumfährt hätte die Polizei eine sehr gute Einnahmequellen. Als Bootsfahrer wirds da schonmal gefährlich und fährt am besten einen weiten Bogen um die Mietboote. Mir ist dieses Jahr fast einer, beim Versuch zu ankern, vorne drauf gefahren.
Vermietet werden die Boote auf jeden fall, ob das rechtlich O.K. gaht kann ich nicht beurteilen, aber auch in den Flyern und in der Werbung steht immer "führerscheinfrei".
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#8
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Hallo Vestus,
vorab, eine neuere Fassung, da sich bei den Versicherungen was geändert hat: http://www1.adac.de/images/Italien%20NEU_tcm8-83945.pdf Die Führerscheinfreiheit für Boote bis 40 PS und innerhalb eines Uferabstandes von sechs Meilen gilt für Boote, die in Italien zugelassen und versichert sind. La patente nautica è obbligatoria nei seguenti casi: 1) Per la navigazione con natante e imbarcazioni nelle acque interne e nelle acque marittime entro sei miglia dalla costa, quando a bordo sia installato un motore con potenza superiore a 30 kW (pari a 40.8 Cv) e, comunque, con cilindrata superiore a 750 cc, se a carburazione a due tempi o a 1000 cc, se a carburazione a 4 tempi fuoribordo, o se a iniezione diretta; o a 1300 cc, se a carburazione a 4 tempi entrobordo o a 2000 cc, se a motore diesel; ciò vuol dire che se la potenza massima rientra nella norma, cioè è uguale o inferiore a 40.8 Cv, ma la cilindrata supera quelle indicate sopra scatta l'obbligo della patente, e viceversa. 2) Per tutte le unità in navigazione oltre le sei miglia dalla costa, indipendentemente dalla motorizzazione. 3) per la condotta delle moto d'acqua, senza tener conto della potenza del motore; 4) per esercitare lo sci nautico, indipendentemente dalla potenza del propulsore. Quelle: http://www.nautica.it/norme/patenti.htm In Deutschland zugelassene Boote unterliegen auch in Italien der deutschen Rechtsprechung, was Lizenzen betrifft. Für eine RIVA mit Trabbimotor benötigt man allerdings keinen Führerschein, weil sich die Carabinieri schon vor der Kontrolle totgelacht haben! |
#9
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Haftpflicht für alle Boote mit Motor, früher war bis 4PS frei.
Mindestdeckung ab April 2012 5 Mio. Ciao, W. |
#10
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![]() Zitat:
...das es den Bootsverleihern egal ist, war mir schon klar, denn wenn was passiert ist wahrscheinlich eh der "blöde Touri" dran. Von verstümmeln war nie die Rede. Ich würde es nie übers Herz bringen z.B. an eine Riva Florida einen Außenborder zu hängen.....aber es gibt ja durchaus andere Werften, die solche Boote gebaut haben um diese mit einem AB zu betreiben. Von Pedrazzini gibt es ein Modell wü zwar ein AB genutzt werden muss, dieser aber ins Heck integriert wird. Dann zerstört es nicht mehr ganz so die Optik. Danke trotzdem |
#11
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Danke für den Link. Werd´s mal zum Übersetzen weiterleiten. |
#12
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Danke Euch schon einmal vorab für die Infos.
Mir ist bewusst, dass diese oder ähnliche Fragen schon einige Male im Forum gestellt wurde, aber ich konnte zwar viele Antworten finden aber so richtig sicher war sich dann doch keiner. ....und nun sieht es ja wohl wieder ähnlich aus. Viele Meinungen. Den Vermietern kann es aber doch eigentlich nicht so wirklich egal sein, an wem sie ihre Boote vermieten. Wenn jemand nicht in der Lage ist (wobei ein Führerschein nicht unbedingt ein Beweis ist ![]() Ich als Laie in jeder Hinsicht....außer in meinem Bootsenthusiasmus....habe da mal eben keinen blassen Schimmer und daher dieses Thema. Ich habe selber ja gar nicht vor ein solches Boot zu mieten und wenn, dann will ich auch sicher gehen, dass ich es darf und (fast) allen Situationen gewachsen bin. Fahre zwar ab und zu eine viel größeres Schiff, aber das darf ich dann auch.....in Begleitung von "el capitano". Freue mich weiterhin über das rege Interesse an dem Thema, und es wäre super, wenn wir am Ende eine gefestigte, gesicherte und beglaubigte Aussage hätten! Schönen Abend noch Euch allen Euer doc |
#13
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![]() Zitat:
wenn Du deutsche Texte übersetzen lässt und italienische Fachseiten ignorierst ![]() |
#14
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Die Führerscheinregelungen sind ja jetzt eindeutig erklärt. Deutscher mit deutschem Boot muß SBF Binnen oder See haben. Deutscher Touri auf italienischem Boot darf nach Charterregel bis 40 PS fahren.
So jetzt kommt aber das Wichtigste. Die Versicherung. Ist das Charterboot haftpflichtversichert? Der ADAC bietet eine Skipperversicherung, die deckt aber nur Chartern von Segelbooten ab. Was ist jetzt mit dem 40 PS Runabout am Gardasee? Wie muß ich mich da haftpflichtversichern? Damit ich nicht die Schäden zahlen muß, wenn ich mal Pech habe oder mich zu blöd angestellt habe?
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Gruß Peter ![]() |
#15
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Moin,
wenn der ADAC nur Skipperhaftpflicht für Segelboote anbietet nimm doch eine andere. Pantaenius z.B. versichert privat bis 17 m Länge für 85,00 €/Jahr. Andere Mütter haben auch hübsche Töchter. Frag mal Norman.
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Gruss Vestus |
#16
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![]() Zitat:
ich habe doch auf Deine Nachfrage, die Du warum auch immer, wieder gelöscht hast, geantwortet, dass alles, was in Italien schwimmt und Motor hat, eine Haftpflichtversicherung haben muss. Natürlich auch Miet- und Charterboote! Eine deutsche Skipperhaftpflicht wirst Du wahrscheinlich ohne Schein überhaupt nicht bekommen! |
#17
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Sorry fürs löschen, hat sich wahrscheinlich zeitlich grad überschnitten.
Ob man ohne Schein eine Versicherung bekommt oder nicht ist für mich nicht relevant, da alles was benötigt wird bei mir vorhanden ist. Deshalb aber mein Tip an Peter sich mal diesbezüglich mit Norman in Verbindung zu setzen.
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Gruss Vestus |
#18
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Charterboote sind bereits versichert, eine Kasko ist meist auch dabei mit einem Selbstbehalt von 500 EUR, die auch als Kaution hinterlegt werden müssen (bar oder per Kreditkarte). Das bezieht sich auf ein 40 PS Konsolenboot.
Grüße, Klaus
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