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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Motorboot auf Trailer für die Überführung versichern?
Hallo,
ich habe eine Frage, ich habe mir ein Boot gekauft und einen neuen Trailer. Das Boot wird am Wochenende abgeholt. Das Boot ist ja noch nicht versichert. Da ich da erst alle Unterlagen zum Boot bekomme. Kann man das Boot auf dem Trailer bei der Überführung vorab versichern? Wäre doch schade wenn man auf dem Heimweg einen Unfall baut und das neue Boot ist noch nicht versichert. Sorry für die Blöde Frage. Gruß Walter |
#2
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Moin moin
Du kannst das Boot jetzt schon versichern, da du ja den Bootstyp, Preis und evtl einen Kaufvertrag hast. So habe ich das auch gemacht, die genaueren Daten sind dann alle zum Zeitpunkt der übergebe, nächster Werktag nachgereicht worden ohne Probleme. Kommt auch drauf an wo und wie du es versichern möchtest.
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#3
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Hallo und Mein Glückwunsch zum neuen Gespann.
Also wenn du deinen Trailer mit grüner Nummer angemeldt hast, das Boot sich auf dem Trailer befindet und der Trailer mit dem Auto verbunden ist, dann ist das Boot mit samt Trailer über Die Autoversicherung mit versichert. Viel Spass mit dem neun Boot
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#4
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Dann sind aber nur die Haftpflichtschäden (die Schäden, die das Boot verursacht z.B. durch herabfallen) versichert.
Das Boot selber kann man aber vorab bei seiner Bootsversicherung melden. Die Versicherung bestätigt dann schriftlich per Fax / email den Kaskoschutz. Auch für den Transport. Gruß Willi
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
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#5
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Muß morgen gleich mal mit meiner Versicherung reden. Mal schauen was die sagen, ist das erste Boot.
Das Boot habe ich übers Internet von einem Händler gekauft, daher bekomme ich erst alle Daten bei Abholung! Boot kommt aus Finnland! Gruß |
#6
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Zitat:
Das Problem ist, wie du schon geschrieben hast, der Trailer muß mit dem Auto verbunden sein. Sollte sich der <Trailer bei einem Unfall lösen, wird die Versicherung nicht zahlen.
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Gruß von der Ostsee... |
#7
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Weil es unklar und wichtig ist: Unbedingt eine Kaskoversicherung für das Boot abschließen!!! Was auf dem Trailer ist fällt nicht unter die Haftpflichtversicherung!
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Andreas
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#8
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Hol dir von der Bootsversicherung ein Antragsformular und füll es beim Händler aus. Dann soll der Händler es an die Versicherung Faxen und ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungschutz.
oder füll online einen Antrag aus z.B. bei www.wengert-makler.de hab grad gemerkt das die Seite nicht geht.... :-( hier ne telefonnummer http://web2.cylex.de/firma-home/weng...bh-645245.html
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#9
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Bei eerdmans in lemmer kannste online abschliessen!
Hab ich grmacht , am naechsten tag nochmal angerufen, 4 tage spaeter war die Police in der Post
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#10
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Oder schreib Norman (Blaue Elise) hier im Forum an, hat mir auch sehr geholfen und super Konditionen!
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#11
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Zitat:
Ein Trailer, der sich vom fahrenden Pkw selbständig macht, ist haftpflichtversichert. Sonst würde der Gesetzgeber auch nicht auf die Versicherungspflicht verzichten.
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Beste Grüße John |
#12
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aber wie oben schon bemerkt nur Haftpflicht.
Der Schaden am Boot wird nur durch eine Bootskasko ersetzt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#13
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Zitat:
Zitat:
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der KFZ-Haftpflicht steht, dass der Trailer über das Zugfahrzeug versichert ist, wenn er damit verbunden ist, oder "...wenn sich der Anhänger ungewollt gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist...". (Ich frage mich bei solchen Bedingungslücken bzw. Einschränkungen immer, wer sich sowas ausdenkt ). Das bedeutet, dass der Trailer, wenn er z.B. in ein anderes Auto rollt über das Zugfahrzeug versichert ist, wenn er aber z.B. auf der Straße zum Stehen kommt und ein anderes Auto fährt drauf, ist er nicht mehr versichert und man muss selbst für den Schaden aufkommen, wenn man keine Trailerhaftpflicht hat. Gruß Norman |
#14
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Hallo Norman, mMn ist das logisch und irgendwie muss das ja festgelegt werden, wann die KFZ-Haftpflicht den Schaden bezahlt.
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#15
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Ich finde in Anbetracht der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit dieser Konstellation im Vergleich zu den üblichen Risiken und Schadenhöhen
der KFZ-Haftpflichtversicherung verschwindend gering ist und "normale" PKW-Anhänger ja ohnehin eine eigene Haftpflichtversicherung haben müssen, hätte man diese Lücke, die bei vielen Eignern auf Grund von Unwissenheit zum finanziellen Ruin führt (und bei den Geschädigten ebenfalls), gar nicht erst entstehen lassen müssen. Gruß Norman
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#16
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Zitat:
Du fährst ein stehendes Fahrzeug an !!! Und da kann auch keiner sagen das es da mit Absicht abgestellt wurde |
#17
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Schön wärs.
Die Versicherung zeig mir mal, die den vollen Schaden übernimmt, obwohl mangels Bremslicht die übliche Reaktionszeit bei normalem Abstand nicht gegeben war und man somit gar keine Chance hatte rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Wir können den Fall auch noch ausweiten, z.B. auf einen Schaden bei Dunkelheit, oder wenn der Trailer auf die Gegenfahrbahn rollt, usw... Gruß Norman |
#18
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Zitat:
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Andreas
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