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  #1  
Alt 13.08.2011, 19:43
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nagel254 nagel254 ist offline
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Standard Bootstrailer versichern ?

Hallo,
habe gelesen das ein Bootstrailer nicht unbedingt versichert werden muss, da es ein Sporttrailer ist.- Stimmt das?

Bekomme ich automatisch ein grünes Nummernschild ( Steuerbefreit).

Was kostet im normalfall etwa einer versicherung?
Wer hat Tips?

Danke im Voraus
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  #2  
Alt 13.08.2011, 19:45
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Moin,

mein Trailer ist in der Bootshaftpflichtversicherung mitversichert.

Grünes Kennzeichen bekommst du wenn die ABE des Trailers den Hinweis "für Sportzwecke" trägt.

Geändert von Sealine Hippe (13.08.2011 um 21:22 Uhr)
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  #3  
Alt 13.08.2011, 20:00
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ralf 268 vista ralf 268 vista ist offline
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Hallo,
habe gelesen das ein Bootstrailer nicht unbedingt versichert werden muss, da es ein Sporttrailer ist.- Stimmt das?

Bekomme ich automatisch ein grünes Nummernschild ( Steuerbefreit).

Was kostet im normalfall etwa einer versicherung?
Wer hat Tips?

Danke im Voraus
Hallo,

was mein Namensvetter berichtet, stimmt ! Nur Vorsicht ! Wenn der Trailer nicht separat versichert ist, ist er nur versichert wenn er am Fahrzeug hängt, sicherlich in der Regel ausreichend Nur was ist wenn er sich selbstständig macht ? Dann besteht kein Versicherungsschutz !
Eine Versicherung kostet ca. 25,- € per Anno Und dafür irgendwelche Risiken eingehen ??????????????????

Gruß Ralf
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  #4  
Alt 13.08.2011, 20:02
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Trailer ist aber nur versichert, wenn es am Haken ist.
Sobald sich der Trailer nicht am Haken befindet ist der vesicherunglos und du zahlst für Beschädigungen.
Trailerversicherung kostet doch nur kleines Geld und du bist auf der sicheren Seite.
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  #5  
Alt 14.08.2011, 00:31
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Trailer ist aber nur versichert, wenn es am Haken ist.
Sobald sich der Trailer nicht am Haken befindet ist der vesicherunglos und du zahlst für Beschädigungen.
Trailerversicherung kostet doch nur kleines Geld und du bist auf der sicheren Seite.

Das stimmt so genau,allerdings habe ich gerade jetzt den Fall das mir mein Trailer in ein Auto gerollt ist,beim rangieren(war nicht am Fahrzeug angehängt),ich habe das ganze meiner Privathaftpflicht gemeldet,den Vorgang geschildert und die sagten sie übernehmen den Schaden da es sich um einen nicht-versicherungspflichtigen anhänger handelt und dieser laut Police mit eingeschlossen ist in der Versicherung.

Mfg Basti
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  #6  
Alt 14.08.2011, 10:39
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Andy_M Andy_M ist offline
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Trailer ist aber nur versichert, wenn es am Haken ist.
Sobald sich der Trailer nicht am Haken befindet ist der vesicherunglos und du zahlst für Beschädigungen.
Trailerversicherung kostet doch nur kleines Geld und du bist auf der sicheren Seite.
Ich würde ihn auch separat versichern,- für kleines Geld. Übrigens kennt jemand eine günstige Haftpflicht/ Kaskoversicherung für Boote?
__________________
Liebe Grüsse ...Andy


Segeln ist die Kunst, naß und krank zu werden, um
mit hohen Ausgaben langsam irgendwohin zu treiben
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  #7  
Alt 14.08.2011, 17:11
Frankenstein Frankenstein ist offline
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Hallöchen,
ich würde jedem raten, auch für den Trailer eine Kasko-Versicherung abzuschließen. Haftpflicht u. Teilkasko ohne SB kosten bei der HUK knapp Euro 50,- im Jahr.
Die günstigste Versicherung die ich gefunden habe, ist die VK-Gallion, eine Tochter der Allianz AG. Diese ist um einiges günstiger, als z.B. Pantaenius oder Schomacker Yachtversicherungen.
Gruß
FRANKenstein
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  #8  
Alt 14.08.2011, 17:14
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Hallo nochmals,

wir zahlen bei der Nürnberger 22 €.

Gruß Ralf
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  #9  
Alt 14.08.2011, 17:16
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Zitat:
Zitat von Andy_M Beitrag anzeigen
Ich würde ihn auch separat versichern,- für kleines Geld. Übrigens kennt jemand eine günstige Haftpflicht/ Kaskoversicherung für Boote?
Hallo,

für unser jetziges ist die Bavaria die günstigste gewesen !

Gruß Ralf
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  #10  
Alt 12.10.2011, 10:05
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Ich habe auch noch eine Frage zu dem Thema:

Ich hatte vorhin mit meiner Versicherung telefoniert, zwecks Trailerversicherung und was alles zu tun ist.
Die Dame erzählte mir was von einem neuen Gesetz, dass wenn der Trailer am Fahrzeug hängt und ein Haftpflichtschaden wäre, dann würde er zu 50% von der Haftpflicht des Autos gedeckt werden und zu 50% von mir selber
Sie rät mir also eine zusätzliche Haftpflicht für 50Euro im Jahr abzuschließen.

Habt ihr davon schonmal was gehört?

Gruß Robert
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  #11  
Alt 12.10.2011, 10:29
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Ich habe das Gefühl, je öfter die Frage nach Trailerhaftpflicht gestellt wird, desto abenteuerlicher werden die Antworten!
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  #12  
Alt 12.10.2011, 10:35
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Ich habe das Gefühl, je öfter die Frage nach Trailerhaftpflicht gestellt wird, desto abenteuerlicher werden die Antworten!
Du, ich finde es auch merkwürdig, aber das sagte mir die Dame an der Hotline
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  #13  
Alt 12.10.2011, 10:37
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von ro-jog-rr Beitrag anzeigen
Ich habe auch noch eine Frage zu dem Thema:

Ich hatte vorhin mit meiner Versicherung telefoniert, zwecks Trailerversicherung und was alles zu tun ist.
Die Dame erzählte mir was von einem neuen Gesetz, dass wenn der Trailer am Fahrzeug hängt und ein Haftpflichtschaden wäre, dann würde er zu 50% von der Haftpflicht des Autos gedeckt werden und zu 50% von mir selber
Sie rät mir also eine zusätzliche Haftpflicht für 50Euro im Jahr abzuschließen.

Habt ihr davon schonmal was gehört?

Gruß Robert
Das ist nicht ganz richtig !!!

Mein Versicherungsfachmann sagt , das ab Januar 2012 das neue Gesetz besagt, das bei einem Gespann, beispielsweise wenn ich jemandem drauffahre, 50% des Schadens der PKW trägt und 50% der Trailer , obwohl er mit dem auffahren nicht zu tun hat.

Das bedeutet , das die Haftpflichtversicherungen für die Trailer zwangsläufig teuerer werden.
Dies gilt aber nicht für "Altverträge"
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  #14  
Alt 12.10.2011, 10:43
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig !!!

Mein Versicherungsfachmann sagt , das ab Januar 2012 das neue Gesetz besagt, das bei einem Gespann, beispielsweise wenn ich jemandem drauffahre, 50% des Schadens der PKW trägt und 50% der Trailer , obwohl er mit dem auffahren nicht zu tun hat.

Das bedeutet , das die Haftpflichtversicherungen für die Trailer zwangsläufig teuerer werden.
Dies gilt aber nicht für "Altverträge"

Ich habe gerade auch nochmal die Versicherung angerufen und mit einer anderen Dame gesprochen, sie sagte mir ähnliches, wie du auch gerade:

Seit Oktober 2010 gäbe es das Gestz, dass bei einem Haftpflichtschaden 50% die KFZ Versicherung zahlt und 50% die Hängerversicherung.

Dann weiß ich ja jetzt bescheid und es ist wohl nicht so wie damals, dass der gesamte Schaden durch das Zugfahrzeug abgedeckt ist, ausser vielleicht bei Altverträgen.
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  #15  
Alt 12.10.2011, 10:50
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Laut AXA gilt das neue Gesetz erst an 1.1.2012...
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  #16  
Alt 12.10.2011, 10:55
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Laut AXA gilt das neue Gesetz erst an 1.1.2012...
Hm, die Dame von der VHV sagte, wie gesagt, seit Oktober 2010. Da 2011 eh fast um ist braucht man die Versicherung in jedemfall ab der nächsten Saison
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  #17  
Alt 12.10.2011, 11:28
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Hier wird es recht gut erklärt:


Anhängerhaftung

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2011 (?) regelt die Anhängerhaftung komplett neu. Bisher war die Schadenregulierung wie folgt geregelt: Sobald ein Anhänger in einen Haftpflichtschaden verwickelt war, übernahm der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges den kompletten Schaden. Der Anhängerversicherer regulierte lediglich, wenn der Anhänger nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden war und sich auch nicht von Ihm löste. Die Schäden, für die der Anhängerversicherer aufkommen musste, waren also überschaubar und die Versicherungsprämien entsprechend niedrig.

Die neue Anhängerhaftung sieht nun vor, dass der angerichtete Schaden des Anhängers immer hälftig vom KFZ Versicherer und Anhängerversicherer geteilt wird. Die Autohaftpflichtversicherung geht zukünfitg mit der Regulierung in Vorleistung und regressiert dann beim Anhängerversicherer. Die neue Rechtssprechung in der Anhängerhaftung wird dazu führen, dass die Versicherungsprämien stark steigen werden. Dies wird sich zum Versicherungswechsel zum 01.01.2012 erstmals bemerkbar machen. Die Versicherungsprämien von Zugfahrzeugen müssten günstiger werden, ob dies so sein wird, muss man abwarten. Für Firmen, welche viele Anhänger haben wird es finanziell spürbar werden. Auch das Ausleihen von Anhängern wird teurer werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln werden. Die Versicherer müssen über 6 Millionen Verträge neu kalkulieren. Versicherungsverträge für Anhänger lassen sich auch bis zum 30.11. kündigen. Ein Versicherungsvergleich macht auch für Anhängerversicherungen Sinn. Mit einem Versichererwechsel lassen sich die Mehrkosten eventuell etwas senken!


Quelle: http://www.kraftfahrzeugversicherung...erhaftung.html
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  #18  
Alt 12.10.2011, 12:33
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Standard Sportgeräte Anhänger

Hallo,

Vieleicht liegt es an der Begriffsbestimmung ?

Muß ein nicht versicherungspflichtiger Trailer für Sportgeräte automatsch ein Anhänger laut dem Gesetz sein?

ein Beispiel : wenn jemand ein Ultraleichtflugzeug fliegt ist er laut Gesetz auch kein "Pilot" sondern ein "Sportgeräteführer" und es gelten ganz andere Gesetze für beide.

Viele Grüße
Christian
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  #19  
Alt 12.10.2011, 12:53
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Hi,

Anhänger ist Anhänger, aber je nach Verwendung und Geschwindigkeit ist er von Steuer und Versicherung befreit.
Ein UL ist laut Definition kein Flugzeug, sondern, wie ein Drachen oder Gleitschirm, aus denen es sich ja ursprünglich enwickelt hat, ein Luftsportgerät.

Geändert von W.Bligh (12.10.2011 um 12:58 Uhr)
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  #20  
Alt 12.10.2011, 18:13
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Zitat:
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Hier wird es recht gut erklärt:


Anhängerhaftung

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2011 (?) regelt die Anhängerhaftung komplett .....

Quelle: http://www.kraftfahrzeugversicherung...erhaftung.html

Respekt! Da kann jemand in die Zukunft schauen.
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  #21  
Alt 12.10.2011, 18:53
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Zitat:
Zitat von CC 3829 Beitrag anzeigen
Respekt! Da kann jemand in die Zukunft schauen.
Respekt, dass Du einen von mir markierten Tippfehler entdeckt hast!
Zitate darf man nicht verändern, und das ist ein Zitat!


Das Urteil ist natürlich von 2010:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...01&pos=0&anz=1
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  #22  
Alt 12.10.2011, 20:11
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Respekt, dass Du einen von mir markierten Tippfehler entdeckt hast!
Zitate darf man nicht verändern, und das ist ein Zitat!


Das Urteil ist natürlich von 2010:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...01&pos=0&anz=1
Genialer Link! Der erste Beitrag der richtig Licht in die ganze Angelegenheit bringt und nicht nur Hörensagen wiedergibt (Deinen ersten habe ich wegen des falschen Datums nicht mitgezählt). Die "neue" Form der Haftung, Zugfahrzeug und Anhänger haften gemeinsam zu je 50%, ist nicht durch eine Gesetzesänderung jüngeren Datums verursacht worden, sondern durch die Anwendung von mindestens seit dem 28.12.2006 bestehenden Rechts (Tag des Unfalls laut Urteil).

Bei den durch uns genutzten Bootstrailern (nicht zulassungspflichtige Anhänger die versicherungsfrei sind) dürfte sich dabei jedoch nicht viel ändern, da dort keine Doppelversicherung, wie beim im Urteil zugrunde liegendem Sachverhalt gegeben ist. Ein Ausfluss der ganzen Sache könnte alerdings sei, dass sich in Zukunft die Versicherungen der Zugfahrzeuge die Nutzung zulassungsfreier Hänger extra bezahlen lassen und dass für die Halter von freiwillig versicherten Anhängern die Prämien steigen dürften.
Der so wichtige Termin 01.01.12 ergibt sich aus dem Stichtag der nächsten Prämienberechnung und müsste somit auch auf Altverträge Einfluss haben.

Gruß Jan

PS: Ich möchte mich bei W.Bligh wegen meines schlechten Scherzes mit dem Datum entschuldigen.
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