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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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danke... ist schon sehr verwirrend das ganze... hat sich aber bald (ich hoffe) erledigt... hab am 26.12. meine Prüfung....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#27
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Hallo Dieter,
hast Recht, ist sehr verwirrend. Deshalb bin ich froh, dass ich hier am Mittelmeer hocke, hier ist alles etwas mehr easy. Ich kenne keinen einzigen Griechen mit 'nem Funkzeugnis oder so. Ich drück dir jedenfalls die Daumen für deine Prüfung. Ist übrigens volle Sch...e diese Funkzeugnisgeschichte, weil ich nämlich auch keins habe und keine Ahnung habe, wie ich eins kriegen könnte, denn für so eine bescheuerte Prüfung fliege ich sicher nicht nach Deutschland, Hier in GR interessiert es zwar wirklich keinen (und mein Schiff wird im Januar ohnehin auf GR-Flagge umgeflaggt), aber ums Gewissen zu beruhigen hätte ich schon gern so einen Wisch. Vielleicht hat ja einer on euch 'ne Idee, wie ich an ein Funkzeugnis, Short-Range-certificate oder was vergleichbares komme, ohne in meine alte Heimat zurückfliegen zu müssen??? Wenn ich hier unten Wassersportsfreunde frage, wo man so ein Zeugnis herbekommen kann, sehen mich die Leute immer nur komisch an und zucken mit den Schultern. Handbreit Dirk |
#28
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Zitat:
Eigentlich gilt das für alle Sportboote, die mit einer Funke ausgestattet sind (oder werden), egal, ob sie ausrüstungspflichtig sind oder nicht. Aber es stimmt schon, die Sache ist für Nicht-Telekommisten ziemlich verwirrend!
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#29
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Hallo Helmut,
verstehe ich jetzt nicht. Du hast das doch selbst so oder ähnllch geschrieben, nachdem du mit der WaschPo telefoniert hast? Ich darf dich hier zitieren: (Zitat-Anfang) Es ging im Ergebnis ja um die Frage, ob ein mit einem angemeldeten Funkgerät ausgerüstetes Sportboot, das niemanden an Bord hat, der kein Funksprechzeugnis hat, auslaufen darf. Eine Meinung hierzu war, daß in einem solchen Fall das Schiff im Hafen zu bleiben habe, weil auf einem Schiff mit Funke Mithörpflicht bestehe, diese aber nicht erfüllt werden könne. In einem solchen Fall darf das Sportboot auslaufen. (wenn es nicht gewerblich genutzt wird und/oder wenn nicht auf diesem Schiff ein Besatzungsmitglied gegen Entgelt beschäftigt ist). Ich habe hierzu heute mehrere Telefonate geführt, und zwar mit einer Dienststelle der Wasserschutzpolizei an der Nordsee und mit dem Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Seeschiff(f)ahrt (Abteilungsleiter). Einhellig vertritt man die Auffassung, daß die Mithörpflicht bei nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen, wie also das "normale" Sportboot, nur dann besteht, wenn nicht nur das Funkgerät an Bord ist, sondern auch eine Person, die es bedienen darf. Ein Verbot, bei vorhandenem Funkgerät, aber fehlendem Funker auszulaufen, besteht nicht, also auch nicht nach der Schiffssicherheitsverordnung! (Es fehlt im Übrigen für ein solches Verbot bereits an einer gesetzlichen "Eingriffsermächtigung") Die Wasserschutz hat hierzu noch erklärt, daß bei einer Kontrolle in einem solchen Fall nur überprüft werde, daß das Funkgerät nicht eingeschaltet sei und ob eine Anmeldung ("Frequenzzuteilungsurkunde") vorliege; die vollständige Trennung des Gerätes vom Netz ("abklemmen") sei nicht erforderlich. (Zitat-Ende) ?????????????????? Dirk |
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