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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.11.2011, 09:47
o.albrecht o.albrecht ist offline
Lieutenant
 
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Standard Probleme bei der Tailerzulassung (Straßenverkehrsamt)

Hallo, ich habe ein Problem bei der Zulassung meines 2-Tonnen Trailers. Beim Straßenverkehrsamt wollten die einen Versicherungsnachweis sehen, den ich aber nicht habe. Meinen letzten Trailer (750 Kg) habe ich auch ohne einen Versicherungsnachweis zugelassen. Mir wurde damals gesagt, dass der Trailer über das Zugfahrzeug versichert ist. Habt ihr das Problem auch schon einmal gehabt???? Und was für ein Versicherungsnachweis benötige ich (falls wirklich nötig)??? Danke für eure Hilfe.

Gruß, Olaf
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  #2  
Alt 03.11.2011, 09:54
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Seperate Trailerversicherung kannst du bei jedem Versicherer abschließen.
Frag mal Blaue-Elise hier im Forum.

ist nicht Teuer
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 03.11.2011, 09:57
Benutzerbild von Raffi1963
Raffi1963 Raffi1963 ist offline
Commander
 
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HalloOlaf,
wenn Du den Trailer mit einem normalen (schwarzen) Kennzeichen anmelden willst dann geh zu dem Versicherungsonkel Deines Vertrauens uns schliess eine Haftpflichtversicherung ab.
Wenn Der Trailer ein grünes Kennzeichen bekommen soll, dann brauchst Du keine Versicherung. Da ist der Trailer über das Zugfahrzeug mitversichert.
Aber nur wenn er drannhängt!!!
Außerdem gibt es bei grünen Kennzeichen ein paar Besonderheiten. Du darfst nur dass Boot darauf transportieren ... Nutz mal die Suchfunktion..... Alles schon dagewesen..
Gruß Thorsten
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  #4  
Alt 03.11.2011, 10:02
o.albrecht o.albrecht ist offline
Lieutenant
 
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Die vom Straßenverkehrsamt stammelten etwas von "ist über 2 Tonnen, muss extra versichert werden"..... stimmt das ??
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  #5  
Alt 03.11.2011, 10:09
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Ein Bootstrailer muss nicht versichert werden solange er Privat genutzt wird.

Man sollte es aber tun, besser ist es denn der Trailer ist nur über das Zugfahrzeug versichert wenn er am Zugfahrzeug angekuppelt ist.
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #6  
Alt 03.11.2011, 10:12
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Hallo,

das ist völliger Blödsinn mit ... "ist über 2 Tonnen ..." Es kommt darauf an, dass Du denen sagst, dass es sich um einen s. g. Sportgeräteanhänger handelt. Zu den Sportgeräteanhängern gehört auch ein Trailer um Boote zu transportieren.

Du bekommst dann ein grünes Kennzeichen und somit benötigst Du auch keinen Versicherungsnachweis.

Viele Straßenverkehrsämter haben mit den Trailern immer ein Fragezeichen im Gesicht. Wenn Du denen das aber so sagst, dann erinnern die sich auf einmal das es so ewtas gibt und schon klappt alles. Natürlich benötigst Du die allgemeine Betriebserlaubnis (ist so etwas wie der KFZ-Brief) für den Trailer. Bekommst Du in der Regel beim Hersteller. Eigentlich muss das aber der "alte" Besitzer des Trailers haben.
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  #7  
Alt 03.11.2011, 10:24
o.albrecht o.albrecht ist offline
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Danke für die Info. Ich werde da noch einmal hinfahren und ganz dezent fragen, ob die Dame am Schalter des Straßenverkehrsamtes vielleicht vorher in einer Bäckerei oder bei einem Metzger gearbeitet hat und Quereinsteigerin ist.
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  #8  
Alt 03.11.2011, 10:41
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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Mach Dir doch nicht solchen Stress....

Die Trailerversicherung (Haftpflicht) kostet grob gerechnet 20 Euronen im Jahr...beim Versicherungsonkel Deiner Wahl abschliessen , und alle auch das SVA sind glücklich...und Du hast das gute Gefühl, das dein Trailer auch im abgekuppelten Zustand versichert ist.
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  #9  
Alt 03.11.2011, 10:43
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Mach Dir doch nicht solchen Stress....

Die Trailerversicherung (Haftpflicht) kostet grob gerechnet 20 Euronen im Jahr...beim Versicherungsonkel Deiner Wahl abschliessen , und alle auch das SVA sind glücklich...und Du hast das gute Gefühl, das dein Trailer auch im abgekuppelten Zustand versichert ist.
Wenn das Amt einen Versicherungsnachweis sehen will, wird es ein schwarzes
Kennzeichen vergeben, und Steuerpflicht ist die Folge.

Die Versicherungsdiskussion ist am Amt also nur ein vorgelagerter Kriegsschauplatz.
__________________
Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 03.11.2011, 10:48
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wenn das Amt einen Versicherungsnachweis sehen will, wird es ein schwarzes
Kennzeichen vergeben, und Steuerpflicht ist die Folge.

Die Versicherungsdiskussion ist am Amt also nur ein vorgelagerter Kriegsschauplatz.
Nur sprechenden Menschen kann auch geholfen werden.....

Man muss schon sagen können , das man ein grünes Kennzeichen will...und trotzdem Haftpflicht versichern....

Das klingt hier alles als wenn ein Trailer anmelden eine Wissenschaft wäre......die wird es erst wenn der KFZ-Brief / Betriebserlaubnis weg ist...dann beginnt eine Odysse...
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  #11  
Alt 03.11.2011, 10:56
Sailfish Sailfish ist offline
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Wo ich das hier alles lese fällt mir auf das ich ein schwarzes Kennzeichen habe, keine Steuern bezahle und auch keine Versicherung hatte. Eine Versicherung hab ich erst Monate später abgeschlossen. Da soll noch einer durchblicken
Gruß Rolf
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  #12  
Alt 03.11.2011, 11:03
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billi billi ist offline
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dann schau mal in deine Paiere. wenn dort steht Sportgerät hat dein Schildermacher den Vermerck Grünes Kennzeichen wohl übersehen
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 03.11.2011, 11:12
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von o.albrecht Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe ein Problem bei der Zulassung meines 2-Tonnen Trailers. Beim Straßenverkehrsamt wollten die einen Versicherungsnachweis sehen, den ich aber nicht habe. Meinen letzten Trailer (750 Kg) habe ich auch ohne einen Versicherungsnachweis zugelassen. Mir wurde damals gesagt, dass der Trailer über das Zugfahrzeug versichert ist. Habt ihr das Problem auch schon einmal gehabt???? Und was für ein Versicherungsnachweis benötige ich (falls wirklich nötig)??? Danke für eure Hilfe.

Gruß, Olaf
Hallo Olaf,

frag das Fräulein vom Verkehrsamt mal wo das steht, mit der 2-Tonnen-Grenze. Wird ja nicht in ihrem persdönlichen Ermessensspielraum liegen diese Entscheidung.

Eine Haftpflichtversicherung für den Trailer ist zwar durchaus sinnvoll, in vielen Bootshaftpflichtversicherungen aber bereits enthalten.
Voraussetzung ist, dass Du den Anhänger als Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen anmeldest.
(Auch hier wurden zwar vereinzelt Ausnahmen gemacht, in denen trotzdem ein schwarzes Kennzeichen vergeben wurde, dazu gibt es aber keine gesetzliche Grundlage.)

Ansonsten zeig Ihr mal die beiden Auszüge:

Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html

Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=243&paid=3

Gruß
Norman
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  #14  
Alt 03.11.2011, 11:45
Sailfish Sailfish ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dann schau mal in deine Paiere. wenn dort steht Sportgerät hat dein Schildermacher den Vermerck Grünes Kennzeichen wohl übersehen

Jau hast Recht tzzzz wenn 2 Blinde aufen Haufen kommen
Gruß Rolf
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  #15  
Alt 03.11.2011, 12:44
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dieter dieter ist offline
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kommt darauf an, wann der Trailer zugelassen wurde... es gab mal eine Übergangsphase in Verbindung auch mit der Zulassungspflicht (es gab mal Zeiten, da hängt man einfach einen Karton mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs ans Heck ;O))

also es gab einen einen gewissen Zeitraum, da war das grüne Kennzeichen für Sportgeräte vom Markt.... es gab nur noch schwarze, trotzdem aber steuerfrei .. (hatte ich schon selbst)
inzwischen ist wieder alles geregelt
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #16  
Alt 03.11.2011, 13:02
zehner zehner ist offline
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Ich hatte gestern die zweifelhafte Ehre meinen *tadaaaa* nigelnagelneuen KOCH/Brenderup 2,5t Trailer in Berlin zulassen zu dürfen. Leider nicht ohne Hindernisse...
1) "Geht nicht. Sie benötigen eine ABE! Bitte besorgen und neuen Termin bei uns machen." "Hä? In den Unterlagen sollte alles dabei sein!" "Nö." "Klar, hier stehts doch..." "Ach ja..."
2) "Sie brauchen eine Umsatzsteuerbescheinigung." "Hä? Hier auf der Rechnung steht doch die MwSt?!" "MwSt ist nicht Umsatzsteuer und Ihr Hänger ist ein Importfahrzeug, Brenderup = Thule = Dänemark. Oder Sie zahlen die USt hier nach." "Ich zahle doch nicht doppelt MwSt / USt für ein in Deutschland erworbenes Gut. Na ich rufe mal in der Fabrik an und reiche Ihnen das Telefon weiter."
*blabla* ...arbeite seit 20 Jahren in der Zulassungsstelle... schon immer so gewesen... *blabla* "Ach so, ja verstehe. Tschüs... Ja, ist alles ok, brauche doch keine USt-Erklärung, können wir auch so zulassen."

hä?
Naja, hauptsache angemeldet. Übrigens mit grünem Kennzeichen und über die Bootsversicherung mit versichert.
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  #17  
Alt 03.11.2011, 13:37
o.albrecht o.albrecht ist offline
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Wie es scheint, ist die Anmeldung eines Trailers Glückssache.
Es ist jetzt mein 4.ter Trailer (1x650Kg, 2x750Kg und jetzt 2000KG) und ich hatte bis zum 2 Tonnen-Trailer nie Ärger bei der Anmeldung. Ich werde es nächste Woche noch einmal probieren und euch auf dem laufenden halten. Vielen Dank Norman (blaue-Elise), ich habe mir die beiden Auszüge ausgedruckt und werde sie mitnehmen.

Gruß, Olaf
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  #18  
Alt 03.11.2011, 14:13
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Dann achte am besten auch gleich darauf, dass die richtigen Schlüsselnummern eingetragen werden, sonst geht es Dir noch wie dem Kollegen aus diesem Beispiel:

http://lotosboote.de/index.php/lotos-forum/15-trailer-und-co/2300-gruenes-kennzeichen-und-trotzdem-steuerschuldner

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 03.11.2011, 17:11
Benutzerbild von Toms
Toms Toms ist offline
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Boot: zur Zeit auf der Suche...
561 Danke in 326 Beiträgen
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...tja, die Wege der Behörden sind unergründlich.
Ich hatte den Gesetzesauszug (@Norman) mit dabei.
"...nein, nein, wenn der Anhänger steuerbefreit sein soll brauchen sie eine Bescheinigung vom Finanzamt, sonst geht das nicht"
Na gut.
FA angerufen (die Nummer hat mir die Dame von der Zulassungsstelle sogar gegeben!)
...und nun mal "ein Lob an den Finanzbeamten"
Der hat sich fast totgelacht!!! "...eine Steuerbefreiung für einen steuerbefreiten Sportanhänger? hä?... Richten sie der Dame schöne Grüsse aus, ich finde das äusserst belustigend. Sie soll mich dann mal anrufen!"
Die Dame hatte es dann doch verstanden. "...ah, achso, entschuldigung, hatte ich überlesen"
...puuuuh
Also, ruhig mal das FA einschalten ;)
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
_________________________________

Gruss, Tom
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