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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 15.11.2011, 11:10
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Ostsee
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  #27  
Alt 15.11.2011, 11:36
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Zitat:
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Ja klingt alles logisch ist aber binnen !
Was hat die KVR mit Binnenfahrt zu tun? Bisher dachte ich, die gilt auf See.
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  #28  
Alt 15.11.2011, 11:48
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Zitat:
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Ostsee
Da würde ich aber mal sagen, da gildet das selbe wie auf der Elbe (reimt sich sogar)
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  #29  
Alt 15.11.2011, 12:04
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@rheinsegler,
Sorry aber in dem ersten Satz steht Binnenschifffahrtsregel Paragraph 1.01...........
Dann kommt est was mit kvr .
Und die kvr sagt auch nur aus was zu tun ist wenn,und nicht wann wer als was gilt!
Gruß malte
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  #30  
Alt 15.11.2011, 12:16
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Zitat:
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.
Und die kvr sagt auch nur aus was zu tun ist wenn,und nicht wann wer als was gilt!
Dann lies doch einfach mal die Regel 3 durch.

Da steht nichts anderes drin, als "... wer wann als was gilt!"
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  #31  
Alt 15.11.2011, 12:30
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Hallo, die Sache ist in der BinSchstOrd geregelt.
§ 7.80

An Bord stilliegender Fahrzeuge, die mit Gütern nach ADNR Anlage B 1 Rn 10 500 und Anlage B 2 Anhang 4 (Stoffliste) beladen sind oder die nach dem Entladen solcher Güter noch nicht frei von gefährlichen Gasen sind, muß sich ständig eine einsatzfähige Wache aufhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch die Fahrzeuge, die in einem Hafenbecken stilliegen, von dieser Verpflichtung befreien.

2.Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stilliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden, es sei denn, die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich oder die zuständige Behörde läßt eine Ausnahme zu. Ist kein Schiffsführer zuständig, ist jeweils der Eigentümer, Ausrüster oder sonstige Betreiber für den Einsatz dieser Aufsicht verantwortlich.


Nach § 7.03 und 7.01 (3) liegt ein Fahrzeug was ankert still.
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  #32  
Alt 15.11.2011, 13:10
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....die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich....


ich ankere immer in einem ruhiegen Strömungsfreien Seitenarm

und somit darf ich vor Anker Binnen Saufen .
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  #33  
Alt 15.11.2011, 13:59
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Zitat:
Zitat von Saaleskipper Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig, Solltest du wissen wenn du einen SBF hast.

Was verstehen Sie unter dem Begriff „in Fahrt“?
Wenn ein Fahrzeug
- weder vor Anker liegt,
- noch an Land festgemacht ist,
- noch auf Grund sitzt.
Es gibt:
- in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser
- in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser
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  #34  
Alt 15.11.2011, 14:55
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aus dem Fragenkatalog Binnen

58. Was bedeutet „stillliegend“?


Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine
schwimmende Anlage, die unmittelbar oder
mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer
festgemacht sind.

oder

107. Wann ist ein Fahrzeug „in Fahrt“?
Wenn es weder vor Anker liegt noch am Ufer

festgemacht ist oder festgefahren ist

kann man auch direkt runterladen

http://www.mycg.de/pages/14_Fragenkatalog_Binnen.pdf
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  #35  
Alt 15.11.2011, 15:03
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Das heißt dann also ich bin nicht in Fahrt oder!
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  #36  
Alt 15.11.2011, 15:05
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  #37  
Alt 15.11.2011, 15:17
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Das heißt dann also ich bin nicht in Fahrt oder!
Bei uns auf der Elbe haben wir Tide, also machen wir fahrt durchs Wasser, aber nicht über Grund, trotz Anker oder 2 oder xxxxxAnker und im Hafen bist Du festgetütelt

wenn Du dich treiben läßt, machst fahrt über Grund!
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  #38  
Alt 15.11.2011, 16:08
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binnen gilt auch vor anker als Stillliegend
auf Seeschifffahrtstrassen gilt das nicht.
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  #39  
Alt 15.11.2011, 16:11
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gleich kommt wieder die frage woher nimmst du diese info
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  #40  
Alt 15.11.2011, 16:14
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Also ich kann nur für binnen sprechen:

siehe #34 oder im Fragenkatalog zum Binnenschein frage:
58. Was bedeutet „stillliegend“?

Antwort:
Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine
schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer
festgemacht sind.

oder Binnenschiffahrtstrassenordnung § 1.01

19. "stillliegend":
ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor
Anker liegen oder am Ufer festgemacht sind;
20. "fahrend" oder "in Fahrt befindlich":
ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die weder unmittelbar noch mittelbar
vor Anker liegen, am Ufer festgemacht oder festgefahren sind;
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  #41  
Alt 15.11.2011, 16:17
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Ich entgehe der ganzen nervenden Diskussion und Gesetzesauslegung, indem ich an Bord einfach nüchtern bleibe.
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  #42  
Alt 15.11.2011, 16:27
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ich fahre auch mal gern übers Wochenende in einen Altrheinarm und bleibe dort von Freitag bis Sonntag vor Anker liegen. Dann wird auch das ein oder andere Bier getrunken.

Wenn ich fahre wird nichts getrunken.
Daher sollte man schon wissen was sache ist.

Binnen ist das halt anders als auf Seeschifffahrtstrassen.
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  #43  
Alt 15.11.2011, 16:36
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
gleich kommt wieder die frage woher nimmst du diese info
Den Begriff "stilliegend" gibt es weder in der KVR noch in der Seeschifffahrtsstraßenordnung.
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  #44  
Alt 15.11.2011, 17:58
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Moin,

hier mal ein Urteil dazu vom Seeamt Kiel:

http://www.sportbootschule-hotwater....%2014-03_K.pdf

Aus der Begründung:

"Entgegen der Ansicht des Beteiligten ist ein Boot nach dem Ausbringen des Ankers
nicht in Sicherheit. Dementsprechend enden weder die Pflicht zur Führung eines Schiffes
noch die Eigenschaft als Schiffsführer. Denn ein in einer Seeschifffahrtsstraße ankerndes
Schiff ist weiterhin Teil des Schiffsverkehres, wenn auch Teil des sogenannten
ruhenden Verkehres.
Dies ergibt sich schon aus systematischen Erwägungen. § 32 Seeschifffahrtsstraßen-
Ordnung, der Besonderheiten für das Ankern normiert, steht im 5.
Abschnitt der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, dessen amtliche Überschrift „ruhender
Verkehr“ ist. Bei einer Teilnahme am Verkehr besteht aber weiterhin der Bedarf für ei8
nen Fahrzeugführer, der für die Sicherheit und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften
verantwortlich ist, vgl. § 4 Absatz 1 und 4 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung."

Ob dieser Urteil auch höchstrichterlichen Ansprüchen genügt oder anzuwenden ist wenn das Schiff binnen bei günstiger Wetterprognose in einer geschützen Bucht mit vernünftig ausgebrachtem Anker liegt entzieht sich meiner Kenntnis.

Deswegen gibt es mir auch kein Ankerbier, sondern nur einen Anlegeschnaps.
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Gruss Vestus
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