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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ostsee
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#27
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Was hat die KVR mit Binnenfahrt zu tun? Bisher dachte ich, die gilt auf See.
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#28
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Da würde ich aber mal sagen, da gildet das selbe wie auf der Elbe (reimt sich sogar)
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Gruß Katja u. Boris ___________________ " Es ist ja wie es ist" ----------------------- Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt |
#29
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@rheinsegler,
Sorry aber in dem ersten Satz steht Binnenschifffahrtsregel Paragraph 1.01........... Dann kommt est was mit kvr . Und die kvr sagt auch nur aus was zu tun ist wenn,und nicht wann wer als was gilt! Gruß malte |
#30
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Zitat:
Da steht nichts anderes drin, als "... wer wann als was gilt!" |
#31
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Hallo, die Sache ist in der BinSchstOrd geregelt.
§ 7.80 An Bord stilliegender Fahrzeuge, die mit Gütern nach ADNR Anlage B 1 Rn 10 500 und Anlage B 2 Anhang 4 (Stoffliste) beladen sind oder die nach dem Entladen solcher Güter noch nicht frei von gefährlichen Gasen sind, muß sich ständig eine einsatzfähige Wache aufhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch die Fahrzeuge, die in einem Hafenbecken stilliegen, von dieser Verpflichtung befreien. 2.Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stilliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden, es sei denn, die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich oder die zuständige Behörde läßt eine Ausnahme zu. Ist kein Schiffsführer zuständig, ist jeweils der Eigentümer, Ausrüster oder sonstige Betreiber für den Einsatz dieser Aufsicht verantwortlich. Nach § 7.03 und 7.01 (3) liegt ein Fahrzeug was ankert still. |
#32
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....die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich....
ich ankere immer in einem ruhiegen Strömungsfreien Seitenarm und somit darf ich vor Anker Binnen Saufen .
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#33
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Zitat:
- in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser - in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser |
#34
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aus dem Fragenkatalog Binnen
58. Was bedeutet „stillliegend“? Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer festgemacht sind. oder 107. Wann ist ein Fahrzeug „in Fahrt“? Wenn es weder vor Anker liegt noch am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist kann man auch direkt runterladen http://www.mycg.de/pages/14_Fragenkatalog_Binnen.pdf
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#35
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Das heißt dann also ich bin nicht in Fahrt oder!
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#36
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Doch
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor |
#37
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Bei uns auf der Elbe haben wir Tide, also machen wir fahrt durchs Wasser, aber nicht über Grund, trotz Anker oder 2 oder xxxxxAnker und im Hafen bist Du festgetütelt
wenn Du dich treiben läßt, machst fahrt über Grund!
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#38
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binnen gilt auch vor anker als Stillliegend
auf Seeschifffahrtstrassen gilt das nicht.
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#39
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gleich kommt wieder die frage woher nimmst du diese info
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#40
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Also ich kann nur für binnen sprechen:
siehe #34 oder im Fragenkatalog zum Binnenschein frage: 58. Was bedeutet „stillliegend“? Antwort: Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine
schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer festgemacht sind. oder Binnenschiffahrtstrassenordnung § 1.01 19. "stillliegend": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer festgemacht sind; 20. "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die weder unmittelbar noch mittelbar vor Anker liegen, am Ufer festgemacht oder festgefahren sind;
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#41
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Ich entgehe der ganzen nervenden Diskussion und Gesetzesauslegung, indem ich an Bord einfach nüchtern bleibe.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#42
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ich fahre auch mal gern übers Wochenende in einen Altrheinarm und bleibe dort von Freitag bis Sonntag vor Anker liegen. Dann wird auch das ein oder andere Bier getrunken.
Wenn ich fahre wird nichts getrunken. Daher sollte man schon wissen was sache ist. Binnen ist das halt anders als auf Seeschifffahrtstrassen.
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#43
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Den Begriff "stilliegend" gibt es weder in der KVR noch in der Seeschifffahrtsstraßenordnung.
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#44
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Moin,
hier mal ein Urteil dazu vom Seeamt Kiel: http://www.sportbootschule-hotwater....%2014-03_K.pdf Aus der Begründung: "Entgegen der Ansicht des Beteiligten ist ein Boot nach dem Ausbringen des Ankers nicht in Sicherheit. Dementsprechend enden weder die Pflicht zur Führung eines Schiffes noch die Eigenschaft als Schiffsführer. Denn ein in einer Seeschifffahrtsstraße ankerndes Schiff ist weiterhin Teil des Schiffsverkehres, wenn auch Teil des sogenannten ruhenden Verkehres. Dies ergibt sich schon aus systematischen Erwägungen. § 32 Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung, der Besonderheiten für das Ankern normiert, steht im 5. Abschnitt der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, dessen amtliche Überschrift „ruhender Verkehr“ ist. Bei einer Teilnahme am Verkehr besteht aber weiterhin der Bedarf für ei8 nen Fahrzeugführer, der für die Sicherheit und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich ist, vgl. § 4 Absatz 1 und 4 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung." Ob dieser Urteil auch höchstrichterlichen Ansprüchen genügt oder anzuwenden ist wenn das Schiff binnen bei günstiger Wetterprognose in einer geschützen Bucht mit vernünftig ausgebrachtem Anker liegt entzieht sich meiner Kenntnis. Deswegen gibt es mir auch kein Ankerbier, sondern nur einen Anlegeschnaps.
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Gruss Vestus
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